Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal auch für unsere Fraktion ganz herzlich nicht nur beim Ministerium, sondern auch bei den Trägern bedanken, die sich in diesen Prozess haben einbinden lassen. Ich denke, das war keine Selbstverständlichkeit.
Ich bin sehr verwundert darüber und denke, wenn diese Träger heute hier säßen und diese Debatte gehört hätten, müssten sie sich eigentlich am Ende dieser Debatte fragen, ob es wohl richtig war, dass sie diesen Konsens eingegangen sind, wenn sie hier dafür getadelt werden und wenn nicht anerkannt wird, wie es wirklich gewesen ist. Ich bin heilfroh, dass sich die Träger gemeinsam mit dem Ministerium auf den Weg gemacht haben und
Ich freue mich auf die Debatte, weil ich glaube, dass dies gerade durch den Konsens der Träger eine Debatte werden wird, die kein Gegeneinander werden wird, sondern die ein Mehr an Qualität in Kindertageseinrichtungen leisten wird. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kastner. – Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Ende der Beratungen im Zusammenhang mit der Unterrichtung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/3915. Wer ist für die Annahme dieses Entschließungsantrags? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Wer ist gegen die Annahme des Entschließungsantrags? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die Fraktion der SPD. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt und Tagesordnungspunkt 1 abgearbeitet.
Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 5. März 2007 gemäß § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem zuerst genannten aktuellen Thema der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Die Fraktionen von CDU und FDP haben zu dem zweitens genannten Thema eine Aktuelle Stunden beantragt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Kollegen Stüttgen für die SPD das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes will die neoliberalkonservative Landesregierung ein nach ihrer Auffassung Zuviel an Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen durch eine vermeintliche Anpassung an das Bundespersonalvertretungsgesetz abbauen. Gleichzeitig sollen dadurch die Einführung des sogenannten Personaleinsatzmanagements – besser bekannt unter der Kurzbezeichnung PEM – vorbereitet und Personalwechsel künftig beschleunigt werden.
Aus Sicht meiner Fraktion stellt der vom Kabinett am 27. Februar verabschiedete Entwurf einen Frontalangriff auf die demokratische Mitbestimmung in Nordrhein-Westfalen dar!
Er knüpft nahtlos an den arbeitnehmerfeindlichen Geist der bisherigen Politik der Regierung der Täuschung und Enttäuschung an!
Als Beispiele seien hier nur die Abschaffung des Tariftreuegesetzes oder die Verabschiedung des Ladenöffnungsgesetzes genannt. Der vorliegende Kabinettsentwurf folgt dem Motto: Der Herr befiehlt, der Knecht muss folgen. – Hier wird eine zu guten demokratischen Tradition in NordrheinWestfalen gehörende Partizipation der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aufgegeben. Anstatt, liebe Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Veränderungen in Kommunen und Land mitzunehmen und die Mitbestimmung zu aktualisieren, werden Schutz- und Beteiligungsrechte enorm beschnitten – getreu dem Motto: Weisung statt Sozialpartnerschaft.
Nach der geplanten Novellierung des LPVG wird es künftig keine oder allenfalls eine sehr geringe Beteiligungsmöglichkeit der Personalräte unter anderem bei Abmahnungen, bei Umsetzungen oder bei Schichtplänen geben. Auch die Beteiligungsrechte der Personalräte bei Privatisierungen, Rationalisierungen und Organisationsveränderungen werden stark eingeschränkt.
In einer Kette von Abstufungen von der Mitbestimmung zur Mitwirkung, von der Mitwirkung zur Anhörung und von der Anhörung zu einem vollständigen Abbau von personalvertretungsrechtlicher Beteiligung werden bewährte und elemen
tarste Bestandteile demokratischer Mitbestimmung in Nordrhein-Westfalen auf dem Altar höchst fragwürdiger ideologischer Grundpositionen geopfert.
Dabei sei auch die Frage erlaubt, ob dadurch gewissermaßen auf dem Schleichweg eine spätere Reduzierung von Arbeitnehmerrechten im Betriebsverfassungsgesetz vorbereitet werden soll.
In einer selbst für die Mitglieder der Regierungsfraktionen teilweise überraschenden Nacht-undNebel-Aktion hat der Innenminister seinen Entwurf im Kabinett durchgedrückt. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass diese Geheimniskrämerei des Innenministers der Angst vor weiteren Protesten geschuldet war.
Die Politik des Innenministers Wolf ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Desaster dem anderen folgt. Als Beispiele möchte ich hier nur das Erste Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes nennen. Beide wurden von Experten und Praktikern gleichermaßen verrissen.
In der Landespressekonferenz am 28. Februar war Innenminister Wolf nicht einmal in der Lage, die Frage der Journalisten zum Ausmaß der künftigen Verringerung von Freistellungen schlüssig zu beantworten.
Das Gebaren unseres Herrn Innenministers hat jüngst sogar einen führenden Vertreter – Herr Kruse, hören Sie gut zu! – der ChristlichDemokratischen Arbeitnehmerschaft dazu bewogen, den Rücktritt des Innenministers zu fordern. Interessant wäre, die Frage Herrn Laumann zu stellen und von ihm dazu eine Antwort zu bekommen. Er ist jetzt leider nicht da.
Auch das Vorbringen der Landesregierung, das LPVG solle doch nur an das Bundesrecht angepasst werden, ist nicht mehr als ein Scheinargument. Das nordrhein-westfälische LPVG ist eines der modernsten Mitbestimmungsgesetze in der gesamten Bundesrepublik. Es ist völlig unverständlich, warum dieses seit 1984 geltende Gesetz im Kern de facto an die Regelungen eines zehn Jahre älteren Bundesgesetzes angepasst werden soll. Eine solche Anpassung ist ein Rückschritt.
Aber es ist nicht nur ein Rückschritt, es gibt dafür auch keine nachvollziehbaren Gründe. Gerade durch die am 1. Juli 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz
für das öffentliche Dienstrecht nahezu in Gänze auf die Länder übergegangen. Insofern läuft die Begründung der Landesregierung vollständig ins Leere.
Darüber hinaus machen auch die spezifischen Anforderungen an die Landes- wie auch die Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen vom Bundesrecht divergierende Regelungen notwendig.
In den vergangenen 22 Monaten ist der Bedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zumindest derer im Landesdienst, an kompetenter Personalvertretung durch eine Fülle von Verunsicherungen, hervorgerufen durch diese Landesregierung, und zutiefst empfundene Geringschätzung gestiegen. Das ist an einer stetig wachsenden Zahl an mündlichen und schriftlichen Anfragen an die Personalratsvertreter und -vertreterinnen deutlich ablesbar. Das Gebot, meine Damen und Herren von CDU und FDP, muss deshalb lauten: eine an den Interessen der Beschäftigten orientierte Aktualisierung des LPVG, nicht aber ein Abbau demokratischer Mitbestimmung in Nordrhein-Westfalen!
Ich habe die wenn auch – zugegebenermaßen – nur geringe Hoffnung, dass im späteren Gesetzgebungsverfahren die Einsicht der die Landesregierung tragenden Fraktionen obsiegt und wir dadurch doch noch zu einer Aufrechterhaltung wirksamer Personalvertretung in NRW gelangen werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Stüttgen. – Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Kollege Preuß das Wort.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Mitbestimmung ist erfolgreich sowohl mit der gesellschaftlichen als auch mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland so eng verbunden, dass niemand in den Koalitionsfraktionen auch nur ansatzweise darüber nachdenkt, Mitbestimmung abzuschaffen. Es dient aber der Wahrung der Mitbestimmung, sich dann, wenn sich die Rahmenbedingungen – übrigens ständig – verändern und ein enormer Reformbedarf entsteht, wie wir ihn in Nordrhein-Westfalen haben, auf das Wesentliche der Mitbestimmung zu konzentrieren und die Stellschrauben dort zu verändern, wo es notwendig ist. Das ist im Interesse der Beschäftigten.
Die Mitbestimmung wird getragen von dem im Gesetz verankerten Grundsatz, dass Dienststelle und Personalvertretung vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Es gibt, Frau Düker, überhaupt keinen Zweifel, dass ohne vertrauensvolle Zusammenarbeit die in Nordrhein-Westfalen notwendigen Reformprozesse mit der dazugehörenden Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dienststellen nicht durchgeführt werden könnten.
Es ist fester Bestandteil der Koalitionsvereinbarung, die öffentliche Verwaltung umfassend zu modernisieren, Bürokratie abzubauen, Strukturen zu verschlanken und Verfahrensprozesse zu beschleunigen. Dazu gehört ein funktionierendes Personalvertretungsrecht, das natürlich auch verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen muss. Da möchte ich zwei wesentliche Grundsätze nennen, die uns sicherlich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren beschäftigen werden.
Erstens. Das Personalvertretungsrecht ist so auszugestalten, dass es den Interessen der Beschäftigten dient und nicht dazu führen kann, Entscheidungen der Legislative zu kontrollieren oder zu blockieren. Das sage nicht ich; das ist höchstrichterliche Rechtsprechung.
Zweitens. Das Demokratieprinzip und die Gewaltenteilung verlangen sicherzustellen, dass die Exekutive letztlich entscheidet, also durchsetzen kann, was die Legislative vorgibt. Auch das ist nicht von mir; das ist höchstrichterliche Rechtsprechung.
Aus diesen Grundsätzen resultiert das Spannungsfeld zwischen dem Direktionsrecht, also der Durchsetzbarkeit der Personalentscheidungen durch die Exekutive, die die politischen Entscheidungen der Legislative umzusetzen hat, und den berechtigten Interessen der Bediensteten.
Die Landesregierung hat sich dafür entschieden, das Bundespersonalvertretungsgesetz 1:1 umzusetzen. Niemand wird behaupten können, dass die Anwendung eines seit Jahrzehnten angewendeten Rechts Mitbestimmung abbaut. Damit ist auch eine grundsätzliche Reduzierung der Freistellungen nach dem Modell Baden-Württembergs vom Tisch.