Protocol of the Session on February 7, 2007

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Landesregierung Herrn Innenminister Dr. Wolf zur Einbringung des Gesetzentwurfs das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den Gesetzentwurf kurz begründen.

Zu Art. 1 – Änderung des § 33 Polizeigesetz –: Der neue § 33 ermächtigt die Polizei NRW, ihre Daten in gemeinsamen Dateien zu speichern. Anlass für diese Regelung ist die Antiterrordatei. Aufgrund der weltweiten Terroranschläge mit ihren fürchterlichen Folgen haben sich Bund und Länder dazu entschlossen, eine Datei zu schaffen, an der bundesweit alle Sicherheitsbehörden beteiligt sind. Die Datei soll einen beschleunigten Austausch von Daten ermöglichen, die für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich sind. In Nordrhein-Westfalen sind der Verfassungsschutz und aufseiten der Polizei das Landeskriminalamt beteiligt.

Die rechtliche Grundlage für den bundesweiten Betrieb der Datei bildet das Antiterrordateigesetz des Bundes, das am 31.12.2006 in Kraft getreten ist. Dieses Bundesgesetz ist nach unserer Rechtsauffassung für die Teilnahme der Polizei NRW nicht ausreichend. Die Regelungsbefugnis für die Teilnahme der Polizei an der Antiterrordatei ist dem Landesgesetz vorbehalten.

Die notwendige Rechtsgrundlage wird nun mit der Einfügung eines neuen § 33 Abs. 6 Polizeigesetz geschaffen. Damit wird in Zukunft nicht nur wie bislang ein Datenfluss innerhalb der Polizei gewährleistet, sondern unter Beachtung des Trennungsgebotes wird auch der Weg für den erforderlichen Informationsaustausch aller Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus freigemacht.

Wir haben den Wortlaut der Norm des Verfassungsschutzgesetzes übernommen. Der dort maßgebliche § 13 war bereits Gegenstand der öffentlichen Anhörung zum neuen Verfassungsschutzgesetz. Inhaltlich haben sich also Haupt- und Innenausschuss bereits umfassend mit dieser Regelung befasst. Für die Polizei wollen wir daher eine vergleichbare Gesetzesgrundlage schaffen.

Im zweiten Teil des Gesetzentwurfs geht es darum, dass mit dem Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei die Rechtsgrundlage für die Umwandlung der bisherigen Polizeiführungsakademie in die Deutsche Hochschule der Polizei ge

schaffen wurde. Der Lehrbetrieb soll mit der Einführung eines Masterstudienganges zum 1. Oktober 2007 aufgenommen werden.

In der Besoldung sind noch durch Bundesrecht Leistungsbezüge für Professorinnen und Professoren eingeführt worden. Es müssen nunmehr die Grundlagen geschaffen werden, diese auch an der Deutschen Hochschule der Polizei zahlen zu können. Die bisher im Landesbesoldungsgesetz normierte Ermächtigungsgrundlage reicht dafür nicht aus. Aufgrund des Artikels 55 unserer Landesverfassung, in dem das Ressortprinzip niedergelegt ist, bedarf es einer weiteren Verordnungsermächtigung, und zwar für das Innenministerium. Diese soll nun mit dem Gesetzgebungsvorhaben geschaffen werden.

Ich hoffe, ich habe ein wenig Redezeit eingespart, Herr Präsident. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von CDU und FDP)

Herr Innenminister, Sie werden später einmal lobend erwähnt werden. Wir bedanken uns dafür.

Ich mache die anderen Redner dann auch gleich darauf aufmerksam: Wir haben die Redezeiten verkürzt. Sie entsprechen nicht mehr Block II, sondern jetzt Block I. Das sind fünf Minuten.

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Stotko das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auch vor diesem kleinen erlauchten Kreis will ich bei diesem doch durchaus wichtigen Thema für die SPD-Fraktion vorwegnehmen, dass der weltweit operierende Terrorismus es erfordert, ein Höchstmaß an Kooperation der verschiedenen Behörden zu bewerkstelligen. Deshalb unterstützen wir natürlich das Gemeinsame-DateienGesetz und das Antiterrordateigesetz des Bundes und meinen auch, dass NRW daran teilnehmen muss – aber, Herr Innenminister, eben nicht so, wie Sie es tun.

Wir sind ja erst einmal froh darüber, dass Sie uns überhaupt etwas vorgelegt haben. Ich will Sie gerne daran erinnern, dass wir Sie bereits Mitte August im Ausschuss gefragt haben, wie Sie sich das vorstellen. Gekommen ist gar nichts. Dann haben Sie in der Ausschusssitzung von Anfang September den Innenausschussmitgliedern erklärt, Sie würden sich über den Beschluss vom 4. September freuen. Außerdem haben Sie ge

sagt: „Wichtig ist, dass wir zu einem beschleunigten Nachrichtenaustausch kommen.“ Das fanden wir super. Aber da wir unter „beschleunigt“ etwas anderes verstanden haben als Sie, haben wir uns nach zwei Monaten erlaubt, einmal nachzufragen, wie es denn bitte weitergeht. Im November haben wir unseren Antrag eingebracht, den wir morgen im Innenausschuss beraten, wenn die Plenarsitzung dem nicht entgegensteht, was wir ja noch sehen werden.

Aber um sich die letzte Peinlichkeit offensichtlich jetzt zu ersparen, bringen Sie mit Datum vom 30. Januar einen Gesetzentwurf ein – fast fünf Monate nach dem Beschluss, an dem Sie beteiligt waren. Sie schaffen es, eine gesetzliche Grundlage zu formulieren, die aus einem Satz besteht, aus 35 Worten, aus 281 Buchstaben, aus dem Verfassungsschutzgesetz abgeschrieben. Das verstehe ich nicht so recht. Wir verstehen auch nicht, warum Sie dafür fünf Monate gebraucht haben. Das ist eine beachtenswerte Leistung.

Wir wissen ja nicht, was Sie in den letzten vier Monaten im Rahmen dieser Tätigkeit so gemacht haben, aber herausgekommen ist so gut wie nichts. Denn das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten heben Sie hiermit auf. Durch Ihre Veränderung des Polizeigesetzes in § 33 beziehen Sie sich ausdrücklich auf § 13 des Verfassungsschutzgesetzes. Gerade in Bezug auf § 13 – das haben Sie gerade selber erwähnt – haben wir uns im letzten Jahr hier langatmig unterhalten, plenar und auch im Rahmen einer Anhörung. Viele Experten haben Ihnen gesagt, der Paragraph sei verfassungswidrig. Das nehmen Sie offensichtlich gar nicht ernst. Das interessiert Sie auch nicht.

(Beifall von Monika Düker [GRÜNE])

Professor Gusy von der Uni Bielefeld, ein anerkannter Sachverständiger, hat gesagt: Sie müssen im Bereich der Formulierung „Vorschriften“ aufpassen. Nennen Sie es „gesetzliche Vorschriften“, sonst wird es verfassungsmäßig nicht haltbar sein! – Sie hat das nicht interessiert. Wir sehen da Nachbesserungsbedarf.

Gusy und andere Sachverständige haben Sie auch darauf hingewiesen, dass in sensiblen Bereichen diese dynamische Bezugnahme nicht möglich ist. Sie schreiben nämlich in § 13 wie auch jetzt in § 33: Wenn das in anderen Gesetzen steht, dann ist das schon in Ordnung, dann geben wir unsere Daten gerne preis. – Das wundert uns auch, denn Sie übernehmen das jetzt in § 33, obwohl Gusy Ihnen ausdrücklich gesagt hat, dass die Regelungen explizit benannt werden müssen.

Das scheint Sie auch diesmal wieder nicht zu interessieren.

Da wir das gemerkt haben, haben wir im Herbst zwei Anträge eingereicht, um Sie darauf aufmerksam zu machen. Das hat Sie erst recht nicht interessiert – vermutlich, weil sie von uns waren.

Dann haben Ihnen vor der Verabschiedung im Dezember Ihre eigenen Leute, Piltz, Hafke, Leutheusser-Schnarrenberger, Baum, alle gesagt: Herr Innenminister, tun Sie das doch bitte nicht, was Sie da tun! – Das hat Sie interessanterweise auch nicht interessiert. Sie haben es durchgezogen und im Dezember das Gesetz so verabschiedet.

Wer in § 13 Verfassungsschutzgesetz etwas Verfassungswidriges macht, braucht sich nicht zu wundern, wenn wir jetzt zu dem genau gleich gelagerten Wortlaut in § 33 Polizeigesetz sagen: Tut uns Leid, da werden wir wohl nicht mitmachen können. – Daneben wissen wir bis heute nicht, welche personellen Ressourcen erforderlich sind, welche Daten genau gesammelt werden sollen, welche Kosten entstehen, wie die gemeinsamen Daten verwaltet werden sollen und welche Daten Sie – ich erinnere an das Textfeld – überhaupt erfassen wollen.

Was wir aber heute interessanterweise genau wissen, ist, dass das, worauf Sie scharf gewesen sind, nämlich das Ausspähen von Daten auf Festplatten zu Hause, nicht möglich ist. Der Bundesgerichtshof hat Ihnen vor einer Woche ins Handbuch geschrieben: Das heimliche Schnüffeln ist nicht möglich. Es gibt keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. – Ich rate Ihnen: Lesen Sie sich den Beschluss des Bundesgerichtshofs einmal durch! Das ist liberale Politik im Gegensatz zu dem, was Sie hier in Nordrhein-Westfalen machen. Der Betroffene, so sagt der Bundesgerichtshof, muss sich wehren können. Sie geben diese Möglichkeiten nicht.

Ich gebe Ihnen außerdem zu bedenken: Lesen Sie sich die Seiten 84 bis 87 des Landesdatenschutzberichtes von Frau Sokol durch. Das ist sehr interessant. Vor allem sollten Sie sich vorher setzen; Sie würden nämlich ansonsten umfallen. Auch sie sagt: Der Innenminister schützt den Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht. – Da das, wie ich finde, für den einzigen liberalen Innenminister in Deutschland ein Stück aus dem Tollhaus ist – heute in der Nähe des Karnevals –,

(Beifall von der SPD)

sagen wir Ihnen deutlich: In Ihren Händen steht der liberale Rechtsstaat vor dem Ausverkauf.

(Beifall von der SPD)

Sie gefährden damit die Sicherheit dieses Landes. Sie gefährden sie aber nicht in Bezug auf das Terrorproblem, sondern Sicherheit bedeutet auch die Sicherheit der Rechtschaffenen, der Verfassungstreuen, der liberalen Menschen in diesem Land, die sagen: Ich möchte Regelungen haben, nach denen mich der Staat ausspioniert, mit denen ich mich wehren kann. Sie geben den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes diese Möglichkeit nicht. Deshalb werden wir, wenn Sie denn nicht nachbessern wollen, Ihre Regelung in § 33 ablehnen. – Danke.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Schittges das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will die Anhörung hier nicht zelebrieren oder das Spötteln fortsetzen, das Herr Kollege Stotko hier betrieben hat. Mir geht es in erster Linie darum, deutlich zu machen, dass wir eine Ermächtigungsgrundlage schaffen wollen, die notwendig ist, weil die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden sonst nicht in der Lage wären, sich an der Antiterrordatei zu beteiligen, die auf Bundesebene seit dem 31. Dezember 2006 in Kraft ist.

Ich mache darauf aufmerksam, dass § 13 des Verfassungsschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen als Formulierungsgrundlage dient. Das wissen Sie. Die Kritik, dass dadurch das Trennungsgebot des Grundgesetzes, wie Herr Stotko es gerade vortrug, zur Trennung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden auf der einen Seite und von Behörden mit Vollzugsbefugnissen auf der anderen Seite verletzt wird, teile ich nicht. Aus der Anhörung wissen Sie auch, dass das die überwiegende Botschaft war, die uns vermittelt worden ist.

Ein solch eindeutiges Trennungsgebot ist so nicht zwingend in der Verfassung enthalten. Tatsächlich wäre ein solcher Verstoß nur dann gegeben, wenn eine organisatorische Zusammenlegung der Zentralstellen beispielsweise von Verfassungsschutz und Vollzugspolizeibehörde vorgenommen würde. Genau das ist hier nicht der Fall. Das wissen Sie.

Wir wollen die gemeinsame Nutzung von Dateien ermöglichen, um dem Staat endlich ein wirklich nützliches Werkzeug für die Bekämpfung des Terrorismus an die Hand zu geben. Eine solche ge

meinsame Nutzung zugänglicher Dateien ist keine völlig neue Einrichtung. Ich nenne das Beispiel – das darf ich hier anführen – der gemeinsamen Nutzung des länderübergreifenden staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters.

Es geht also um informellen Austausch von Daten, die von verschiedenen Sicherheitsbehörden gesammelt werden, um den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Das ist nach meinem Verständnis der entscheidende Weg. Das ist Ihnen – wie ich glaube – auch aus der Diskussion des Innenausschusses vermittelbar.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Von daher macht es keinen Sinn, diese Daten grundsätzlich nur den Behörden zur Verfügung zu stellen, die sie auch gesammelt haben. So kann man der gewaltigen Herausforderung – auch das wissen Sie –, die der internationale Terrorismus unseren Behörden stellt, nicht wirksam begegnen. Es muss erlaubt sein, solche Informationen zwischen den Behörden auszutauschen, wenn dies geeignet ist, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu gewährleisten.

Die Grundlage hierfür hat der Bundestag mit dem Gemeinsame-Dateien-Gesetz geschaffen. Damit sich Nordrhein-Westfalen an diese gemeinsamen Dateien beteiligen kann, bedarf es der entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Denn nur gemeinsam – ich meine, das sagen zu dürfen – können Bund und Länder auf diese Art und Weise wirklich gegen die Gefahren des Terrorismus vorgehen. Wie wichtig die Sammlung von Informationen für eine solche Gefahrenabwehr ist, zeigen zahlreiche verhinderte Anschläge auf Flughäfen im Ausland oder Züge im Inland.

Wir wollen den Behörden mit dieser Ermächtigungsgrundlage auch nicht die Sammlung neuer Dateien ermöglichen; vielmehr soll die Nutzung bereits vorhandener Dateien effektiver gestaltet werden. Ziel der Datei ist es, weit im Vorfeld zu erkennen, ob das Verhalten einer Person üblicherweise dem eines potentiellen Attentäters ähnelt, um Lücken zu schließen, die traditionell durch die Gewaltenteilung in demokratischen Staaten entstehen können und eventuell bewirken, dass jemand von der einen Behörde verfolgt – das kennen Sie alle –, von der anderen aber geduldet oder sogar gefördert wird.

Meine Damen und Herren, ich habe vernommen, dass wir in der Redezeit trotz aller Fleißarbeit, die man geleistet hat, reduziert worden sind.

Ich gebe zu: Hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben. Aber wenn es stimmt, dass die

Anschläge des 11. Septembers 2001 möglicherweise hätten verhindert werden können, wenn die durchaus vorhandenen Informationen der verschiedenen Nachrichtendienste besser koordiniert worden wären, dann sollte uns das nachdenklich stimmen.

Deshalb ist es bis zum heutigen Tage in Deutschland – das wissen Sie alle – nicht zu Anschlägen von islamistischen Terroristen gekommen. Gott sei Dank! Ich gehe davon aus: Wir sagen das über die Grenzen der Fraktionen hinweg. Dass die Planungen und Vorbereitungshandlungen rechtzeitig aufgedeckt werden konnten, ist vor allem der professionellen und umsichtigen Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden zu danken.

Die Erfolge der Sicherheitsbehörden beim Kampf gegen den Terrorismus sind auch eine Folge der offensichtlich guten Zusammenarbeit, Herr Kollege Stotko, im gemeinsamen Terrorismuszentrum in Berlin, das ja – das sage ich bewusst, und das wissen Sie auch –, noch unter der rot-grünen Bundesregierung geschaffen wurde. Radikalisierung und Rekrutierung müssen bereits im Vorfeld verhindert werden. Deshalb ist die Schaffung der Antiterrordatei meines Erachtens unerlässlich, wobei die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit, wie ich glaube, gewahrt wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)