Protocol of the Session on January 26, 2007

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Peschkes, wenn Sie an unseren Verstand appellieren, möchte ich an Ihr Erinnerungsvermögen appellieren: Die Förderung des Ehrenamtes war und ist eine herausragende Aufgabe für die CDU. So hatte die CDU im Landtag NRW am 16. März

2001 mit der Drucksache 13/896 einen Antrag zum Thema „Ehrenamt stärken – aktive Bürgergesellschaft aufbauen“ eingebracht. Damals konnte die rot-grüne Landesregierung uns noch nicht folgen; heute scheinen Sie einen Schritt weiter zu sein. Das freut mich ausdrücklich.

Ich glaube, einen Antrag, den wir noch im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, muss man nicht mit solch vollmundigen Worten, wie Herr Kollege Peschkes es getan hat, einleiten. Da unsere Positionen eng beieinanderliegen, ist etwas mehr Sachlichkeit angebracht.

(Beifall von der CDU)

Vorweg möchte ich bemerken, dass der dem Parlament vorliegende Antrag der SPD – wenngleich in einer anderen Formulierung – die zehn Maßnahmen des Bundesfinanzministeriums zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zum Gegenstand hat. Seitens des Antragstellers wurde kreativ abgeschrieben.

Ich vermute aber, dass der Punkt, der im Vergleich zum Papier des Bundesfinanzministeriums fehlt, nämlich der unbegrenzte Vor- und Rücktrag von Großspenden, nicht zufällig weggelassen wurde. Über den Grund hierfür können wir uns vielleicht im Haushalts- und Finanzausschuss austauschen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht zuletzt der Orkan Kyrill hat uns die besondere Bedeutung des Ehrenamtes für unser Land vor Augen geführt. Eine zügige Beseitigung der schlimmsten Schäden wäre ohne die vielen ehrenamtlichen Helfer undenkbar gewesen.

Die finanzielle Würdigung des Ehrenamtes fand und findet überwiegend auf der Ebene der Einkommensbesteuerung statt: sei es, dass Spenden für gemeinnützige, mildtätige und karitative Organisationen als Sonderausgaben abzugsfähig sind, oder dass über den sogenannten Übungsleiterpauschbetrag die Seite der Einnahmen bei den Ehrenamtlern begünstigt wird.

Ich will an dieser Stelle nicht auf alle Vorschläge des Zehn-Punkte-Planes des Bundesfinanzministers eingehen. Ich möchte aber dennoch einige Punkte aufgreifen:

Dass die Maßnahmen durch Steuermindereinnahmen den Bund rund 400 Millionen € kosten werden und unseren Landeshaushalt mit 40 Millionen € belasten, zeigt, dass man auch in Zeiten knapper Kassen dem Ehrenamt mehr Bedeutung zumessen will. – Die CDU-Fraktion begrüßt dies ausdrücklich.

Die Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug, die im Moment diskutiert wird, von bisher 5 beziehungsweise 10 % auf zukünftig 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte ist grundsätzlich zu begrüßen; sie kommt letztlich aber nur den Beziehern entsprechend hoher Einkommen zugute.

Auch die Anhebung des Höchstbetrages für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital von derzeitig 307.000 € auf geplante 750.000 € kann den Beziehern kleinerer Einkommen nicht weiterhelfen.

Dennoch halte ich die Maßnahmen für richtig. Denn nur wer überschüssige Mittel hat, kann auch Geld für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen. In Zeiten sinkender Steuersätze sinkt der steuerliche Ertrag, wenn ich das einmal so nennen darf, für den Spender natürlich. Die öffentlichen Haushalte werden hingegen nicht mehr in dem Maße belastet, wie dies bei höheren Steuersätzen der Fall ist.

Die geplante Erhöhung der sogenannten Übungsleiterpauschale ist besonders zu begrüßen, da hier die entsprechenden Einnahmen der Ehrenamtler in Höhe von derzeit 1.848 € und geplant 2.100 € steuerfrei gestellt werden.

In dem Zehn-Punkte-Programm des Bundesfinanzministers ist ein Abzug von 300 € von der Steuerschuld vorgesehen, wenn bestimmte ehrenamtliche Arbeiten – allerdings nur im gemeinnützigen Bereich – ausgeübt werden.

Persönlich würde ich mir wünschen, dass das Ehrenamt in weitaus größerem Maße gefördert werden könnte. Der leichtfertige Umgang mit den Finanzen in der Vergangenheit lässt aber vieles nicht zu, was wünschenswert wäre.

Bedenklich ist für mich die Absicht des Bundesfinanzministeriums, dass ein Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturvereine eingerichtet werden soll, auch wenn es Gegenleistungen zum Beispiel in Form von Freikarten geben wird. Hier stellt sich die Frage, wie man die Höhe zulässiger und unzulässiger Gegenleistungen abgrenzen will.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden den Antrag der SPD-Fraktion im Haushalts- und Finanzausschuss weiter beraten. Ich hoffe, das werden wir in sachlicherer Form tun, als Sie das vorhin gemacht haben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Krückel. – Für die Grünen spricht jetzt Herr Abgeordneter Sagel.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte es kurz machen: Auch wir begrüßen diese Zehn-Punkte-Initiative der Bundesregierung, die jetzt durch den Antrag der SPD-Fraktion in den Landtag gekommen ist.

Auch wir sind der Meinung, dass man einiges mehr für das Ehrenamt tun kann. Denn wenn Vereine als gemeinnützig anerkannt sind, dann macht es auf Dauer auch Sinn, Steuerprivilegien zu gewähren, denn sie nehmen dem Staat wichtige Aufgaben ab.

Es ist auch ein gesellschafts- und sozialpolitischer Akt, in diese Richtung vorzugehen, auch wenn nur diejenigen dadurch begünstigt werden, die tatsächlich Steuern, vielleicht sogar in einem hohen Maße, zahlen.

Der organisierte Sport leistet eminent wichtige Beiträge zur Gesundheit, zum sozialen Zusammenhalt und zur Integration. Deshalb sind aus meiner Sicht diese Steuerprivilegien durchaus gerechtfertigt. Gerade die Jugendarbeit der Vereine ist gesellschaftlich von sehr hohem Wert. Von daher müssen sie einen anderen Status haben als kommerziell betriebene Fitnessstudios, die nach Marktgesetzen von Angebot und Nachfrage arbeiten. – Das sind aus meiner Sicht wesentliche Punkte.

Ich finde das, was im Antrag der SPD-Fraktion steht, im Wesentlichen richtig. Vereinheitlichung, eine Anhebung und eine bessere Praxistauglichkeit sind aus meiner Sicht die wesentlichen Kriterien. Wir stehen voll dahinter. Ich gehe davon aus, dass die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss aufschlussreich sein werden. Ich glaube, wir gehen da in die richtige Richtung. – Danke schön.

(Christian Lindner [FDP]: Niemand klatscht!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sagel. – Für die FDP-Fraktion hat Dr. Orth das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Peschkes, am Anfang habe ich gedacht, Sie hielten die Haushaltsrede für die SPD, die gestern nicht gehalten wurde. Dann kamen Sie doch zum Thema und haben sich mit Ihrem eigenen Antrag auseinandergesetzt.

Wir Liberale sind auch der Ansicht, dass ehrenamtliche Arbeit einer entsprechenden Unterstützung bedarf. Sie ist Kern der Bürgergesellschaft; sie ist entsprechend von uns positiv zu begleiten. Wir möchten auch, dass finanzielle Entlastungen möglich sind.

Inwieweit sie so, wie sie zurzeit auf Bundesebene diskutiert werden, umgesetzt werden, muss man abwarten. Ich jedenfalls halte nichts davon, einen noch nicht beschlossenen Gesetzesrahmen im Plenum vorab mit einem Votum zu versehen. Ich bin der Meinung, dass wir über das diskutieren sollten, was tatsächlich hinterher auch Gesetz wird.

In diesem Sinne sehe ich den Beratungen im Ausschuss entgegen und möchte nur noch anmerken, dass ich inhaltlich Probleme mit der einzigen Forderung habe, die die SPD-Fraktion erhebt, nämlich die der Rückwirkung. Rückwirkungen in steuerlichen Angelegenheiten sind immer höchst problematisch. Im Ausschuss müssen wir diskutieren, was Sie konkret darunter verstehen, damit wir auch wissen, wofür oder wogegen wir stimmen sollen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. Das geht ja zügig. – Herr Minister Dr. Linssen, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung bekennt sich zur Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements und schätzt die wertvolle Arbeit der Bürgerinnen und Bürger in den vielfältigen gemeinnützigen Einrichtungen außerordentlich hoch ein.

Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen stellen zusammen die größte Bürgerinitiative unseres Landes dar. Bundesweit sind über 23 Millionen Menschen ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden, Initiativen oder Kirchen tätig. Vielfältiges Engagement dieser gemeinnützigen Einrichtungen würde ohne ehrenamtliche Tätigkeit selbstloser Helfer im Keim ersticken.

Diesen Menschen, die durch ihren selbstlosen und uneigennützigen Einsatz einen großen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten, gilt unsere außerordentliche Anerkennung und tief empfundene Dankbarkeit.

Meine Damen und Herren, in einer Zeit der Globalisierung, in der die Ellenbogengesellschaft scheinbar immer mehr dominiert und nicht selten der Eindruck vorherrscht, die Gesellschaft teile sich in Gewinner und Verlierer auf, stellt das bürgerschaftliche Engagement einen Lichtblick dar. Es tut gut zu sehen, dass ein großer Teil unserer Gesellschaft nicht nur eigennützig handelt, sondern bereit ist, sich für andere und die Allgemeinheit einzusetzen.

Durch bürgerschaftliches Engagement gestaltet jeder einzelne ehrenamtlich Tätige unsere Gesellschaft gerade im Kleinen mit und bewirkt gemeinsam mit den vielen anderen selbstlosen Helfern für die Gesellschaft insgesamt Großes.

Das bürgerschaftliche Engagement ist daher eine besonders wertvolle Ressource, auf die unser Land zurückgreifen kann. Im Vergleich zu anderen Nationen nehmen wir bei der Bereitschaft unserer Bürgerinnen und Bürger, uneigennützig zu helfen, einen Spitzenplatz ein. Dies ist nicht zuletzt auch bei den großen Spendenaktionen infolge der verheerenden Naturkatastrophen der letzten Jahre eindrucksvoll unter Beweis gestellt worden.

Es ist daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bedeutsames Anliegen dieser Landesregierung, die Ressource des bürgerschaftlichen Engagements weiter auszubauen und die Rahmenbedingungen für ein breites ehrenamtliches Engagement zu stärken. Sie unterstützt und fördert die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine gezielte Weiterentwicklung der gemeinnützigen Tätigkeit.

Durch steuerliche Vergünstigung kann die Motivation für bürgerschaftliches Engagement zwar nicht erzeugt, wohl aber ein gutes Stück gesteigert werden. Dieser Wertung folgend sieht bereits das geltende Steuerrecht für ehrenamtliche Helfer und für die gemeinnützigen Einrichtungen eine Reihe von Vergünstigungen vor.

Insbesondere durch die Abzugsmöglichkeiten für Spenden und Mitgliedsbeiträge werden Anreize gesetzt, sich am bürgerschaftlichen Engagement finanziell zu beteiligen. Die Bürgerinnen und Bürger können über die bestehenden Abzugsmöglichkeiten ein Stück weit selbst darüber entscheiden, wie ihre Steuergelder eingesetzt werden. Die steuerrechtlichen Regelungen stellen insoweit auch ein wichtiges plebiszitäres Element dar, das ich ausdrücklich begrüße.

Die Grundstruktur des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts stimmt. Gleichwohl gibt es keinen Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Zweifel

los gibt es einiges, was verbesserungsbedürftig ist. Teilweise sind die Regelungen zu kompliziert und uneinheitlich. An der einen oder anderen Stelle sollte das Regelwerk an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Es geht darum, die Stellschrauben des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts im Sinne der Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements nachzujustieren und zu verbessern. Hiervon ausgehend hat die Landesregierung im Jahr 2006 die dem inzwischen vorliegenden Referentenentwurf zugrunde liegenden Denkansätze zur Verbesserung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen auf Bund-Länder-Ebene aktiv unterstützt und begleitet. Sie steht daher dem zu erwartenden Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgeschlossen gegenüber.

Vieles von dem, liebe Kolleginnen und Kollegen, was jetzt im Raum steht, basiert also in wesentlichen Teilen auf der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Die Landesregierung behält sich dennoch vor, die Vorschläge des Bundes im Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen zu prüfen. Diese werden sich insgesamt daran messen lassen müssen, ob sie haushaltsverträglich und administrierbar umgesetzt werden können.

Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass das inhaltliche Ziel, bürgerschaftliches Engagement in Form altruistischer Tätigkeiten zu fördern, durch die konkreten Regelungen tatsächlich erreicht werden kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags 14/3170 an den Haushalts- und Finanzausschuss -federführend –, an den Sportausschuss sowie an den Hauptausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird im federführenden Haushalts- und Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Diesmal keiner. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf: