Die Landesregierung hat mit dem praktischen Rahmenlehrplan, der den Fachseminaren und praktischen Ausbildungsträgern im September 2006 zur Verfügung gestellt worden ist, die Verzahnung der theoretischen und praktischen Ausbildung verbessert. Um die Ausbildung auch in den praktischen Ausbildungsstellen zu verbessern, wurde der Standard der Qualifizierung der dort tätigen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter überarbeitet und an den Rahmenlehrplan angepasst.
Von Juli bis Dezember 2006 hat die Landesregierung ein Konzept zur Verbesserung der Qualifikation der Lehrkräfte entwickelt, das bis Dezember 2007 erprobt wird. Erprobt wird ab April 2007 auch die Möglichkeit einer gemeinsamen Ausbildung von Helferinnen und Helfern und angehenden Fachkräften. Dieses Projekt wurde auch durch die erstmalige Schaffung einer Altenpflegehilfeausbildung in Nordrhein-Westfalen möglich.
Bereits vor der offiziellen Inkraftsetzung zum 1. September 2006 haben die ersten 30 von insgesamt 60 gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten Kurse begonnen. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds wurden für diese Kurse etwa 7,2 Millionen € bereitgestellt.
Damit ist es unter dem neuen Bundesgesetz erstmals gelungen, rund 1.400 Schülerinnen und Schülern, vorwiegend aus der Hauptschule, über eine Altenpflegehilfeausbildung den Weg in die Altenpflege zu ebnen. Ich gehe davon aus, dass wir nächstes Jahr auch einiges über die Übergangszahlen in die Altenpflegefachausbildung wissen. Ich gehe davon aus, dass zahlreiche erfolgreiche Schülerinnen und Schüler nach dieser einjährigen Ausbildung den Weg, gegebenenfalls auf zwei Jahre verkürzt, auch in die Ausbildung als Fachkraft finden werden.
An dieser Stelle danke ich den zahlreichen Agenturen für Arbeit, den Arbeitsgemeinschaften und den Optionskommunen für die Zusammenarbeit mit den örtlichen Fachseminaren. Durch deren Kooperation wurden die Unterhaltszahlungen bei diesen rund 1.400 Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmern ermöglicht.
Als Wegweiser durch die neue Altenpflegehilfeausbildung haben wir einen Leitfaden entwickelt und allen an der Ausbildung Beteiligten zur Verfügung gestellt. Alle diese Kurse werden von der Evangelischen Fachhochschule Bochum evaluiert. Wir werden später sicherlich die Ergebnisse dieser Untersuchungen noch gemeinsam diskutieren.
Es ist uns aber auch wichtig – dies betrifft sowohl die gegenwärtige wie die zukünftige Situation –, dass die Zahl der Abbrecher in allen Ausbildungen der Altenpflege verringert wird. Wir haben deshalb in der dritten Januar-Woche – über die Bezirksregierungen – den Fachseminaren, den Optionskommunen, den Arbeitsgemeinschaften und den Arbeitsagenturen sowie – über die Fachseminare – allen praktischen Ausbildungsstellen einen Beurteilungsbogen zukommen lassen.
Außerdem haben wir weitere Unterlagen zur Feststellung der Eignung und Befähigung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Altenpflegeausbildung verschickt. Damit wollen wir die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze noch sinnvoller nutzen und zum Beispiel durch entsprechende Vorpraktika interessierten Schülerinnen und Schülern Gelegenheit geben, mehr als nur einen Blick in die Altenpflege zu werfen.
Meine Damen und Herren, dies alles sind Themen und Initiativen, die sowohl die gegenwärtige Situation betreffen als auch die Entwicklung für die Zukunft mitgestalten.
Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung sollte man aber die Dinge so sehen, wie sie wirklich sind: Leider geht die SPD-Fraktion in ihrem Antrag von vermeintlichen Berechnungen des Instituts für Arbeit und Technik aus, die zunächst einmal nicht von diesem Institut, sondern von der Firma Prognos stammen und die auch nicht aktuell, sondern aus dem Jahre 2004 sind.
Die Behauptung, bis 2015 würden zwischen 44.000 und 100.000 mehr Arbeitskräfte in der Altenhilfe und in der Altenpflege gebraucht, mündet prompt in den falschen Schluss, dass in den nächsten Jahren jeweils 4.500 erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen in der Altenpflege als Fachkräfte benötigt werden.
Liest man aber genau, sprechen die Antragsteller von hohen Bedarfszahlen in der Altenhilfe und Altenpflege. In der Altenpflege arbeiten aber zahlreiche Menschen unter anderem als Seniorenbegleiter oder Hilfskräfte. Insofern kommt die erste Folgerung einem Vergleich von Äpfel und Birnen gleich.
Sicherlich fehlen Fachkräfte. Die Forschungsgesellschaft für Gerontologie in Dortmund hat den Neubedarf an staatlich anerkannten Altenpflegerinnen und Altenpflegern bis 2015 festgestellt. Der Personalneubedarf beläuft sich für die Jahre 2007 bis 2015 auf ca. 18.000 Fachkräfte.
Im SPD-Antrag wird das 1.000-Plätze-Programm der Landesregierung in Verbindung mit der gesunkenen Absolventenzahl der Fachkräfteausbildung in den letzten Jahren gebracht. Sie müssten es eigentlich besser wissen: Durch den Abbau der neuen Umschulungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung ab 2004 hat sich die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in der Tat ganz erheblich verringert. Nur durch das 1.000-PlätzeProgramm ist es in einigen Trägergruppen bereits gelungen, über das ihnen zur Verfügung stehende Grundbudget hinaus zusätzliche landesgeförderte Schulplätze zu besetzen.
Dazu möchte ich Ihnen einfach einmal die Zahlen nennen: Sie haben im Jahre 2002 6.186 Plätze gefördert. Sie haben im Jahre 2004 6.838 Plätze gefördert. Wir haben im Jahre 2005 7.204 Plätze gefördert. Im nächsten Jahr werden wir 7.424 landesgeförderte Plätze haben. Das sind 1.000 mehr als zu ihrer Zeit. Nehmen Sie das einfach einmal zur Kenntnis!
Deswegen haben wir Erhebliches geleistet, um die Ausbildungssituation in der Altenpflege zu verbessern. Weiter gilt: Jeder, der einen Ausbildungsvertrag hat, wird auch im Jahre 2007 einen landesgeförderten Schulplatz bekommen, so er nicht einen Anspruch auf Förderung einer Umschulung hätte.
Die Zahl der Absolventen im Jahre 2006 ist auch nicht – wie der Antragsteller schreibt – auf 2.900 abgesunken. Das waren – wie ich Ihnen damals geschrieben habe – im November nur vorläufige Daten. Die Zahl der bislang von den Fachseminaren gemeldeten erfolgreichen Schülerinnen und Schüler für 2006 liegt bei 3.107.
Nach dem Absinken im Jahre 2005 auf nur 2.905 ist also wieder die Zahl des Jahres 2004 erreicht, zufällig exakt die gleiche.
Legt man den von der Forschungsgruppe prognostizierten Personalbedarf für neue Fachkräfte von ca. 18.000 zugrunde, so wird deutlich, dass wir mit den von der SPD-Fraktion gerechneten ca. 15.000 aus dem Gesundheitswesen wechselnden Fachkräften eigentlich nur noch in ganz geringem Umfang ausbilden müssen.
Aber so rechnen wir nicht. Nach unseren Berechnungen ist die Zahl von derzeit etwa 3.300 neuen Ausbildungsverhältnissen im Jahre 2006 – Tendenz gegenüber 2005 insgesamt also steigend – ausreichend, um den Fachkräftebedarf zufriedenzustellen.
Das ergibt sich neben den zu erwartenden Zuwächsen aus den möglicherweise aus der Krankenpflege wechselnden Fachkräften sowie der Zahl der zurzeit über 3.300 arbeitslosen Alten
In Ihrem Antrag haben Sie es vollkommen unterlassen, die Zahl der arbeitslosen Fachkräfte zu berücksichtigen. Diese Zahl ist in den letzten Jahren, den Jahren mit der hohen Zahl an Bildungsgutscheinen, von rund 260 im Jahre 2000 auf rund 3.300 im Jahre 2006 angestiegen. Schon diese Tatsache ist Beweis genug, dass das Land Nordrhein-Westfalen eben nicht den Pflegenotstand ausrufen muss.
Ich appelliere vielmehr an die Antragsteller, im Interesse der Pflege entsprechend ihrem zukünftigen Bedarf weiterhin auch auszubilden und gegebenenfalls die Zahl der Ausbildungsverträge zu steigern. Landesmittel stehen hierfür zur Verfügung. Im Übrigen ist auch der Förderweg über die Sozialgesetzbücher II und III überhaupt nicht versperrt. Beim Auslaufen der dreijährigen Förderung von Umschulungen Ende des Jahres 2004 hatte sich schon die damalige Landesregierung bereit erklärt, die Schulkosten für das dritte Ausbildungsjahr bei allen Umschulungsmaßnahmen zu übernehmen.
Ich stelle also fest: Es gibt keinen Pflegenotstand in Nordrhein-Westfalen. Ein Ausgleichsverfahren ist weder notwendig noch rechtlich zulässig.
An diesem Punkt will ich sehr deutlich werden: Die Möglichkeit, ein Umlageverfahren in der Altenpflege einzuführen, ist nur gegeben, wenn Sie einen Notstand in der Fachkräftebesetzung haben. Das müssen wir einfach einmal ganz realistisch sehen: Würden wir das als Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt machen, würden aus dem ambulanten Bereich Klagen gegen diese Verordnung erhoben, weil es auch welche gibt, die diese Umlage nicht bezahlen wollen.
Nach Ergebnissen meiner Fachabteilung ist es rechtlich eindeutig, dass wir angesichts von 3.300 arbeitslosen Fachkräften sowie der Entwicklung in der Krankenpflege hin zur Altenpflege diese Rechtsauseinandersetzung in Nordrhein-Westfalen verlieren würden. Auf dieses Glatteis begebe ich mich nicht.
Ich sage hier gerne zu – darüber können wir auch im Ausschuss reden –, dass wir uns einmal ein Rechtsgutachten darüber erstellen lassen, wie angesichts des jetzigen Fachkräftebedarfs in Nordrhein-Westfalen eine solche Frage ausgeht. Denn in der Frage – das sage ich Ihnen ganz offen –, ob es in der Altenpflege eine Umlagefinanzierung gibt oder ob es so bleibt, wie es jetzt ist, bin ich überhaupt nicht ideologisch. Für beide Möglichkeiten spricht etwas: ein normales duales
System zu schaffen oder, wenn man sich bei den Trägern der Verantwortung für den Nachwuchs zu wenig stellt, eine Umlage einzuführen.
Ich habe nur ein real existierendes Bundesgesetz, das aus den Zeiten einer rot-grünen Regierung in Berlin resultiert, die im Grundsatz die duale Ausbildung wollte. Ich kann die Umlagefinanzierung nicht in Kraft setzen, wenn ich den Pflegenotstand nicht habe – auch wenn es für die SPD populistisch ist, sie zu fordern. Was nicht geht, geht eben nicht.
Wir werden diese Frage in den nächsten Wochen auf der Grundlage eines vernünftigen Rechtsgutachtens beantworten.
Herr Minister, ich habe jetzt eine Frage und eine Anmerkung. Die Anmerkung ist: Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Die Frage ist: Gestatten Sie zwei Zwischenfragen, die sich in der Zwischenzeit angestaut haben? Die würde ich gerne noch mit Ihnen abarbeiten.
Alle bemühen sich um Kürze, denn wir sind in der Zeit fortgeschritten. – Frau Steffens, Ihre Frage bitte.
Erste Frage. Herr Laumann, Sie haben eben Platzzahlen von RotGrün mit Platzzahlen von Schwarz-Gelb verglichen. Können Sie das bitte so ausführen, dass Sie bei den Zahlen, die Sie für Rot-Grün nennen, hinzufügen, wie viele Plätze damals von der BA gefördert wurden? Sonst vergleichen Sie nämlich Äpfel mit Birnen.
Zweite Frage. Sie haben zwar für die Ausbildungsplätze Zahlen genannt, aber nicht für die besetzten Plätze. Wie viele der theoretisch von Ihnen eingerichteten Ausbildungsplätze sind denn wirklich besetzt?
Laut der Tabelle, die ich hier vorliegen habe, haben wir 7.424 besetzte Plätze in der Landesförderung.
Es ist wahr, die Bundesagentur für Arbeit hatte im Jahr 2002 11.558, und sie hatte 2006 – Moment, Entschuldigung.
Nach SGB III hatte sie im Jahr 2002 4.739 und im Jahr 2005 2.624 Plätze. Damit ist klar, dass die Gesamtzahl der Ausbildungsplätze – ich nehme jetzt nur die Zahlen für 2002 und 2005 – von 11.558 auf 10.455 zurückgegangen ist. Selbstverständlich kann ich dem Ausschuss diese Tabelle meiner Fachabteilung zur Verfügung stellen.
Dazu noch: Ich war im Bundestag, als das dritte Jahr aus der Förderung der BA herausgenommen wurde. Es war nicht die Unionsfraktion, die das beantragt hat.