Dieser wird Anlaufstelle für jeden sein, der von Fragen des Strafvollzugs betroffen ist, das heißt für die Gefangenen genauso wie für die Angehörigen, die Bediensteten und die Beiräte. Das wird zusätzlich Sicherheit und Gerechtigkeit geben. Nordrhein-Westfalen wird damit in Deutschland einen ganz neuen Weg beschreiten. Vergleichbare Institutionen kennt der deutsche Strafvollzug nicht.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! All diese Maßnahmen sind auch Maßnahmen der Prävention. Denn der Fall in Siegburg und andere Fälle zeigen uns, dass die Gewaltbereitschaft nicht allein im Gefängnis entsteht. Das von mir veranlasste Gutachten stellt fest, dass annähernd 40 % der im Jahr 2005 Inhaftierten wegen eines Gewaltdeliktes verurteilt waren. Dass sich dieses enorme Gewaltpotenzial auch auf das soziale Verhalten unter den Gefangenen auswirkt, liegt auf der Hand. Daher genügt es nicht, nur über die Gewaltbereitschaft im Gefängnis nachzudenken. Dies muss wesentlich früher ansetzen.
Das Verbrechen in der Justizvollzugsanstalt Siegburg hat mich auch deshalb ganz besonders getroffen, weil mir die Bekämpfung der Kriminalität junger Menschen seit meinem Amtsantritt ein ganz besonderes Anliegen war und ist. Das gilt für den Kampf gegen die Gewalt innerhalb wie außerhalb der Gefängnismauern. Es ist Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, die dies so weit wie möglich unterbinden.
Diese Landesregierung hat sich dieser Aufgabe angenommen. Sie hat im Gegensatz zur Vorgängerregierung Konsequenzen gezogen und wird die eingeleiteten Maßnahmen in Zukunft konsequent weiterverfolgen.
Die Mitarbeiter im Strafvollzug können voll und ganz mit unserer Unterstützung rechnen, die sie für ihre schwere Arbeit brauchen und verdienen. – Ich danke Ihnen.
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, Sie haben den Bericht entgegengenommen. Wir haben vereinbart, den Bericht und den Antrag gemeinsam zu diskutieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einer unserer Vorhalte in dieser ausgesprochen schrecklichen Angelegenheit – von Justizpanne, wie Sie es genannt haben, Frau Ministerin, kann überhaupt keine Rede sein – war die deutlich unzureichende Information der parlamentarischen Gremien. Leider muss ich auch heute feststellen, dass Sie hier nichts Neues zur Aufklärung und Information beigetragen haben. Im antiken Rom würde man sagen: „Nihil novi sub luna.“
Erste Frage: Zu welchem Zeitpunkt erfolgten die Alarme, und wann gab es entsprechende Interventionen des Vollzuges? – Ihre bisherigen Informationen sagen dazu nichts – nicht ein Wort. Sie setzen erst um 6:05 Uhr am 12. November 2006 ein, als der Häftling leider bereits tot war.
Zweite Frage: Wurde eine Verträglichkeitsprüfung bezüglich der Zellengemeinschaft durch den Sozialdienst durchgeführt? – Auch das ist keine neue Frage, Herr Kollege Lehne.
Herr Abgeordneter Sichau, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Möbius von der CDU?
Herr Kollege Sichau, stimmt es nicht, dass die Vollzugskommission des Landtages bereits am Mittwoch, dem 15. November 2006, in einer ersten Stellungnahme durch Herrn Mainzer umfassend informiert worden ist?
lass, das zu wiederholen, was ich Ihnen bei der gestrigen Sitzung der Vollzugskommission schon ganz deutlich gesagt habe. Herr Mainzer hat in der ersten Information nämlich nicht über die wesentlichen Alarme und die Intervention gesprochen.
Das sollte man hier auch ganz deutlich sagen. So ist das gewesen. Von wegen „umfassende Information“!
Dritte Frage: Gibt es spezifische Informationen über die Rufe des Gequälten in den Innenhof aus der Fassadendetektion – Frau Ministerin, Sie haben noch im Rechtsausschuss gefragt, was das denn solle; wahrscheinlich wissen Sie gar nicht, was Fassadendetektion ist –, und sind diese Aufzeichnungen inzwischen bei der Staatsanwaltschaft in Obhut?
Vierte Frage: Warum wurde nicht auch der ebenfalls verantwortliche und mindestens – ich betone: mindestens – ebenso einflussreiche Stellvertreter, Herr Neufeld, abgelöst?
All diese konkreten Fragen, auf die keine Antworten gegeben wurden, sind einfache Fragen. Sie können sich an dieser Stelle auch nicht hinter der Staatsanwaltschaft verstecken; denn es handelt sich um einfache Sachfragen und nicht um Fragen, die besonderer Untersuchung bedürfen.
Frau Ministerin, wir haben Ihnen viele weitere Vorhalte gemacht, auf die ich noch zurückkommen werde.
Wie Sie wissen, waren Herr Ministerpräsident Dr. Rüttgers, Herr Innenminister Dr. Wolf und Frau Schulministerin Sommer bei dem schweren Vorfall in Emsdetten sehr schnell vor Ort. Sie sind für unsere Begriffe zu spät nach Siegburg gefahren. Hier kann man sich auch nicht darauf berufen, man wolle die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht stören. Das eine ist ein Paar Schuhe, und das andere ist ein anderes Paar Schuhe.
Im Zusammenhang mit dem, was Sie eben gesagt haben, will ich Ihnen noch etwas vorhalten. Sie haben den Rechtsausschuss getäuscht.
Im Unterschied zu heute Morgen haben Sie dort nämlich erklärt, Sie sähen für Maßnahmen keinen Anlass. Anschließend haben Sie diesen Ausschuss – um es einmal im Ruhrgebietsdeutsch zu
Von den Angehörigen will ich jetzt nicht weiter sprechen; denn für eine Intervention ist es mittlerweile ohnehin zu spät, wie ich Ihnen schon im Rechtsausschuss gesagt habe. Zumindest ist aber festzustellen, dass Sie sich nicht darum gekümmert haben.
Alles in allem – das will ich hier ganz deutlich sagen – gibt es in diesem Staat Verantwortung: persönliche Verantwortung und politische Verantwortung. Und Sie tragen für diesen Foltermord in Siegburg ganz klar die politische Verantwortung.
Darüber hinaus gibt es gegebenenfalls auch eine persönliche Verantwortung der einzelnen Beteiligten. Sie haben gerade darüber informiert. Im Rechtsausschuss dagegen haben Sie noch gesagt: Ich will keinen ans Messer liefern. – Das drückt eher das Gegenteil von persönlicher Verantwortung aus. Ich will gar nicht davon reden, dass man daraus auch den Aufruf zur Strafvereitelung interpretieren könnte.
Ja, so ist das, Herr Hegemann. „Ich will keinen ans Messer liefern“, hieß es auf die Frage nach der Verantwortung. Und die Verantwortung muss in einem demokratischen Rechtsstaat getragen werden.
Das hohe Gut der Verantwortung im demokratischen Rechtsstaat versuchen Sie nun – wie weiland Jakob im Alten Testament – gegen das Linsengericht von personellen und baulichen Maßnahmen einzutauschen. Das wird Ihnen nicht gelingen. Diese Ablenkung lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Abgesehen davon dienen die gerade von Ihnen genannten Maßnahmen weitgehend nicht, wie vorgegeben, dem Jugendstrafvollzug. Es ist sehr bezeichnend, dass Sie gerade die abseitige Anstalt in Büren als zusätzliche Plätze genannt haben, ohne den Begriff Jugendstrafvollzug ausdrücklich zu erwähnen. Denn sie ist offensichtlich
für den Jugendstrafvollzug nicht vorgesehen. Sie haben sie aber mit in den Korb gepackt, um den Eindruck zu erwecken: Hier wird etwas für den Jugendstrafvollzug getan. Das ist offensichtlich in den meisten Fällen nicht so.
Sie haben Heinsberg genannt, aber – das sage ich auch in diesem Hohen Hause – diese Planung ist weitgehend fehl am Platze, weil sie die Jugend-U-Haft in Düsseldorf ersetzen soll. In Düsseldorf, Sie hören richtig. Eine Jugend-U-Haft für den Raum Düsseldorf gehört jedoch nicht nach Heinsberg, sondern in den Raum Düsseldorf.
Zu gegebener Zeit wird über solche Folgerungen eingehender zu debattieren sein. Es gilt jedoch: Jugend-U-Haft ist nach den gesetzlichen Vorgaben vor allem für 14- bis 16-Jährige weitgehend zu vermeiden. Wie Sie sich dazu verhalten, werden wir im Laufe dieses Tages noch in Bezug auf unseren Antrag zur Vermeidung von Jugend-UHaft durch vertragliche Vereinbarungen mit Trägern der Jugendhilfe sehen.
Hier geht es aber hauptsächlich um politische Verantwortung. Dabei beziehe ich zusätzlich aufgekommene Stilfragen wie Werbung für Plagiatkommentare oder andere Veröffentlichungen zu „Auto und Recht“ gar nicht weiter ein.