Protocol of the Session on December 6, 2006

Auf Ruf der jetzt des Mordes verdächtigten Mitinsassen des Opfers fanden Bedienste der JVA den Getöteten am Sonntagmorgen, den 12. November 2006, gegen 6:05 Uhr. Der Anstaltsarzt, der nach Auffinden des Toten hinzugezogen worden war, hatte als unmittelbare Todesursache Tod durch Erhängen festgestellt und die Todesart als nicht natürlichen Tod eingestuft.

Die Justizvollzugsanstalt hat dann die Staatsanwaltschaft Bonn am selben Tag, unmittelbar nach dem Auffinden gegen 6:20 Uhr eingeschaltet. Nach seinem Eintreffen in der Justizvollzugsanstalt gegen 7:05 Uhr und einer ersten Inaugenscheinnahme der Leiche zog der Staatsanwalt gegen 7:20 Uhr eine Ärztin des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Bonn sowie die Polizeidienste hinzu.

Die von der Rechtsmedizinerin von 9:00 Uhr bis 10:10 Uhr durchgeführte Leichenschau ergab, wie die Staatsanwaltschaft berichtete, keine Feststellungen, die mit einem Tod durch Erhängen nicht in Einklang zu bringen gewesen wären. Zur näheren Abklärung der Todesursache wurde von der Staatsanwaltschaft die Obduktion der Leiche angeordnet, wie es bei Fällen nicht natürlichen Todes innerhalb einer Justizvollzugsanstalt vorgeschrieben ist. Diese Obduktion wurde am Montag durchgeführt und führte zur Feststellung von Verdachtsmomenten für ein Tötungsdelikt.

Darüber informierten die Justizvollzugsanstalt und die Staatsanwaltschaft das Ministerium telefonisch am Morgen des darauffolgenden Tages, nämlich Dienstag, den 14. November. Zugleich kündigte die Staatsanwaltschaft an, mittags eine Presseerklärung herauszugeben und am nächsten Tag, dem Mittwoch, nach weiteren Ermittlungen in der JVA in einer Pressekonferenz Einzelheiten mitteilen zu wollen. Die Pressekonferenz fand am Mittwoch, den 15. November, um 15:00 Uhr statt.

Erst das Ergebnis der Obduktion und die Vernehmungen der Mitinsassen zeigten das Grauen, dem das Opfer über viele Stunden ausgesetzt war.

Zur Aufklärung der brutalen Tat und zur Bestrafung der Täter sind Staatsanwaltschaft und Gerichte berufen. Die Staatsanwaltschaft Bonn arbeitet mit Hochdruck an der strafrechtlichen Aufarbeitung des Falles und hat die Öffentlichkeit bereits ausführlich über den Stand ihrer Ermittlungen informiert.

Aktuell hat die Staatsanwaltschaft Bonn berichtet, dass sie nunmehr auch Ermittlungsverfahren gegen fünf Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Siegburg eingeleitet hat, deren Gegenstand mögliche Versäumnisse im Hinblick auf die Organisation des Anstaltsbetriebes und die Bewachung der Gefangenen in der fraglichen Zeit sind.

Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, sind die Maßnahmen zur Aufklärung des Verbrechens schnell und gründlich eingeleitet worden. Die Justiz wird so schnell wie möglich die Täter bestrafen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nun zum zweiten Punkt kommen: Wir müssen und wir werden die Ursachen der Gewalt unter Häftlingen sorgfältig analysieren und daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen. Damit unterscheiden wir uns klar von unserer Vorgängerregierung.

(Beifall von CDU und FDP)

Ich erinnere daran, dass es alleine in der Zeit vom 01.01.2004 bis zum 31.01.2005, also zu Zeiten von Rot-Grün, in den Vollzugsanstalten Nordrhein-Westfalens 386 Übergriffe unter Gefangenen gegeben hat.

(Zurufe von der SPD)

Das hat den damaligen Justizminister Gerhards aber nicht daran gehindert, in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2161 am 23. Februar 2005 zu erklären – ich zitiere –:

„Es besteht keine Notwendigkeit für die Landesregierung, ‚Konsequenzen’ zu ziehen.“

(Zurufe von der CDU: Hört, hört! – Unruhe)

„Das vorhandene Instrumentarium, das dem Justizvollzug zur Vorbeugung von Übergriffen von Gefangenen (und zu deren Sanktionierung) zur Verfügung steht und auch angewendet wird, ist vielfältig, hat sich insgesamt bewährt und kann und wird daher weiter genutzt werden.“

So weit das Zitat.

Angesichts dieser eklatanten Mängel muss sich die frühere rot-grüne Landesregierung den Vorwurf des Nichtstuns gefallen lassen.

(Beifall von CDU und FDP)

Das Problem ist nicht neu. Schon am 29. Mai 2002 hat zum Beispiel der damalige Justizminister Dieckmann im Rechtsausschuss von der Misshandlung eines Gefangenen durch drei Mitgefangene in der JVA Heinsberg berichtet. Aber die damalige Landesregierung hat nicht darauf rea

giert. Sie hat die zahlreich vorhandenen Warnsignale missachtet. Sie hat Stellenabbau im Justizvollzug betrieben, während gleichzeitig die Zahl der Häftlinge stieg.

(Zurufe von SPD und CDU – Gisela Walsken [SPD]: Regieren Sie nicht selber?)

Sie hat Stellenabbau betrieben, während der Anteil der Gewalttäter zugenommen hat.

(Zurufe von CDU und SPD – Unruhe – Glo- cke)

Die neue Landesregierung hat dagegen direkt nach der Regierungsübernahme,

(Gisela Walsken [SPD]: Die Ministerin ist be- troffen! – Gegenruf von Manfred Kuhmichel [CDU]: Selbstgerecht! – Weitere Zurufe von der SPD)

also deutlich vor dem Fall in Siegburg, eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Justizvollzug eingeleitet. Das betraf vor allem die Aufstockung der Personal- und baulichen Haftkapazitäten. Ich nenne hier nur die wichtigsten.

Schon im Nachtragshaushalt 2005 ist die Personalkapazität im Vollzug durch die Streichung von kw-Vermerken um 55 Stellen erhöht worden. Im Haushalt 2006 habe ich die Stellen für Anwärter im allgemeinen Vollzugsdienst auf 190 im Vergleich zum letzten rot-grünen Haushalt, der nur 86 Stellen umfasste, mehr als verdoppelt.

(Zurufe von der SPD)

Im baulichen Bereich habe ich die Erweiterung der Haftplatzkapazitäten um 470 Plätze auf den Weg gebracht.

(Zurufe von der SPD)

Überdies habe ich für den Jugendarrest unmittelbar nach Regierungsübernahme 65 Plätze neu geschaffen.

Lassen Sie mich zum dritten Punkt kommen: Wir müssen und werden schlüssige Konzepte entwickeln, um unseren Jugendstrafvollzug wirksam zu verbessern.

Die Antwort von Justizminister Gerhards auf die erwähnte Kleine Anfrage aus dem Februar 2005 war mehr als unbefriedigend.

(Günter Garbrecht [SPD]: Das ist ja ganz neu!)

Ich habe deshalb unverzüglich beim Kriminologischen Dienst die Untersuchung „Gewalt unter Gefangenen“ in Auftrag gegeben. Die ersten Ergeb

nisse zeigen, dass die Erscheinungsweisen hinsichtlich Art, Ort und Zeit sowie Ursachen für Gewalt vielfältig sind. Sie machen klar, dass es nicht eine Maßnahme gibt, die allein geeignet ist, Gewalt zu verhüten. Es lassen sich Tendenzen erkennen, und der Schlussbericht lässt nähere Erkenntnisse erwarten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in die Neugestaltung des Jugendstrafvollzugs und in das Jugendstrafvollzugsgesetz einfließen.

Ich will den Jugendstrafvollzug nach neuen Regeln gestalten: Erziehung, soziales Lernen und Förderung werden dabei stärker im Mittelpunkt stehen, um Gewalt vorzubeugen.

(Beifall von CDU und FDP)

Und ich will die Maßnahmen zur Verbesserung des Jugendstrafvollzugs beschleunigen. Lassen Sie mich das im Einzelnen kurz darstellen.

An den Wochenenden, insbesondere während des verlängerten Nachteinschlusses an Samstagen und Sonntagen, werden verstärkt Kontrollen stattfinden. Dafür und für die dringend erforderliche Entlastung des gesamten Vollzugspersonals werden 80 neue Stellen eingerichtet. Weitere 124 Stellen, die von der alten Landesregierung kw-gestellt worden waren, bleiben dem Justizvollzug auf Dauer erhalten.

(Beifall von der CDU)

Das heißt, der von der früheren Landesregierung beschlossene Stellenabbau im Vollzug ist gestoppt.

(Beifall von CDU und FDP)

2008 wird über die Erweiterung der JVA Heinsberg und die sonstigen geplanten Baumaßnahmen hinaus die Haftraumkapazität um 500 Plätze erhöht. Dafür wird weiteres Personal durch die Einrichtung von 250 neuen Stellen bereitgestellt werden. Beide Maßnahmen zusammen werden eine Personalverstärkung um 454 Stellen bringen. Das bedeutet zwar nicht das Ende der Personalsorgen, aber es bringt eine deutliche Entlastung.

Zur schnellen Entspannung der Belegungssituation nicht zuletzt im Jugendvollzug werden wir in der Abschiebungshaftanstalt Büren ein seit Längerem fast leerstehendes Hafthaus mit rund 150 Plätzen kurzfristig so umbauen, dass es für den Strafvollzug genutzt werden kann.

Ich habe ferner eine unabhängige Expertenkommission unter Leitung von Dr. Eckart Werthebach eingerichtet und sie damit beauftragt, aufbauend auf dem Gutachten des Kriminologischen Diens

tes eine Untersuchung aller Vollzugsanstalten des Landes – insbesondere der Jugendanstalten – durchzuführen. Es soll dabei vor allem um die Erforschung der Ursachen von Gewalt und der Rahmenbedingungen, die Gewalt begünstigen, gehen.

Ich beabsichtige überdies, in Nordrhein-Westfalen die Institution eines Ombudsmannes als unabhängigen Ansprechpartner für die Belange des Strafvollzugs zu schaffen.

(Beifall von Christian Lindner [FDP])

Dieser wird Anlaufstelle für jeden sein, der von Fragen des Strafvollzugs betroffen ist, das heißt für die Gefangenen genauso wie für die Angehörigen, die Bediensteten und die Beiräte. Das wird zusätzlich Sicherheit und Gerechtigkeit geben. Nordrhein-Westfalen wird damit in Deutschland einen ganz neuen Weg beschreiten. Vergleichbare Institutionen kennt der deutsche Strafvollzug nicht.