Die Schulen haben Großes geleistet und werden auch im Jahre 2007 Großes leisten. Sie werden auch im Jahre 2007 viele Betriebe finden oder übers Internet solche Praktika vermitteln, die stattfinden. Wenn wir im nächsten Jahr hier stehen, debattieren und feststellen, dass genauso viele Girls’ Days stattgefunden und genauso viele Mädchen teilgenommen haben, hoffe ich, dass Sie dann Ihre Aussage von heute, dass es nicht die Schulen, sondern die Regionalstellen gewesen seien, die die Girls’ Days vor Ort organisiert hätten, zurückziehen.
Auch die Partner im Ausbildungskonsens, mit denen wir in dieser Woche zusammengesessen haben, setzen sich für eine fundierte Berufsorientierung für Mädchen und Jungen ein. Alle Maßnahmen im Ausbildungskonsens – auch die neuen
Projekte, die der Kollege Laumann in dieser Woche angestoßen hat – sollen genau den Grundsatz der Geschlechtergerechtigkeit fördern und Mädchen eben nicht nur für bestimmte Berufe, sondern für eine breite Anzahl von Berufen vorsehen, wie es auch das Programm des Europäischen Sozialfonds beschreibt.
Neben den genannten Projekten will die Landesregierung auch neue Impulse setzen, um Berufswahlkonzepte im Schulalltag zu verankern, die das Technikinteresse von Mädchen fördern. Das Schulministerium und das Frauenministerium werden deshalb im Jahre 2007 und im Jahr 2008 gemeinsam einen Wettbewerb unter den Schulen durchführen, um alltagstaugliche Konzepte vorzustellen.
Die Initiative „Zukunft durch Innovation“ unter Federführung des Wissenschaftsministeriums will gerade junge Frauen für technische und ingenieurwissenschaftliche Fächer begeistern.
Herr Minister, entschuldigen Sie bitte die Unterbrechung: Wollen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Steffens zulassen?
Herr Minister, Sie haben gerade zur Berufswahl und dem ESFProgramm etwas gesagt. Könnten Sie mir denn ein Berufsbild nennen, das die Landesregierung über Programme im Moment für Mädchen fördert und das nicht dem klassischen Mädchenbild entspricht?
Sie wissen, dass der Kollege Laumann in dieser Woche gerade für diejenigen, die Ausbildungsplätze suchen, in Zusammenarbeit mit dem runden Tisch eine Förderung gefunden hat. Sie können natürlich erst dann sehen, um welche Felder es geht, wenn dieser Prozess beendet ist.
Das Ganze – auch die europäische Förderung für diese Projekte – ist so angelegt, dass es sich an Mädchen und Jungen gerichtet ist. Wir können ja
in ein paar Monaten einmal Bilanz ziehen, was bei dieser neuen Initiative herausgekommen ist. Dann können wir uns einmal ansehen, welche nicht klassischen Berufe mitgefördert worden sind.
Ich komme zum Schluss: Über die neuen Akzente, die wir mit dem Projekt „Technik ist auch weiblich“ sowie mit dem Projekt für Mädchen mit Zuwanderungsgeschichte setzen und die wir heute erörtert und in der Vergangenheit bisher wenig gefördert haben, wollen wir Mädchen für andere Berufe erreichen. Das zeigt, dass man auch einen Girls’ Day an neue Herausforderungen anpassen muss.
Deshalb freue ich mich auf die Ausschussberatungen und im gemeinsamen Interesse auch auf Ergebnisse, dass es uns nämlich wirklich gelingt, unsere bisher nicht besonders überzeugende Rolle in der Europäischen Union durch mehr Mädchen in nicht klassischen Mädchenberufen zu erweitern.
Vielen Dank, Herr Minister. Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratungen sind und nun zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates kommen können.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/2497 an den Ausschuss für Frauenpolitik – federführend –, den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Sind Sie mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Kollegen Remmel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist die Sache ganz einfach – denkt man zumindest. Wenn man sich etwas näher mit dem Fall befasst, der uns aktuell dazu gebracht hat, diesen Antrag im Landtag zu stellen, ist es dann offensichtlich doch etwas komplizierter.
Es ist in der Tat so – fragen Sie einmal in Ihrem örtlichen Veterinäramt oder Kreisgesundheitsamt nach, werden Sie Gleiches feststellen –, dass die Tendenz zum exotischen Tier zugenommen hat. Man legt sich in den letzten ein bis drei Jahren vermehrt exotische Tiere zu. Es scheint eine gewisse Modeerscheinung zu sein. Das kann man alleine daran erkennen, dass die Fälle zugenommen haben, in denen die Ämter den Haltern Tiere entziehen müssen, weil sie nicht artgerecht gehalten werden, weil exotische Tiere ausgesetzt werden beziehungsweise an Orten wiedergefunden werden, an denen sie nicht hingehören.
In diesem ganz aktuellen Fall geht es um einen Geparden, der entlaufen ist und ein junges Mädchen angefallen hat. Aber das ist kein Einzelfall mit solchen exotischen Tieren.
Wir haben im Übrigen auf den Umstand, dass dies in Nordrhein-Westfalen nicht geregelt ist, schon in einer Kleinen Anfrage vor gut einem Jahr hingewiesen. Damals sah die Landesregierung keinen Handlungsbedarf. Wir hoffen nun, dass die Landesregierung ihre Meinung geändert hat und heute zu der Erkenntnis kommt – und das gleich hier auch verkünden wird –, dass doch Handlungsbedarf besteht.
Im Vergleich mit anderen Bundesländern bedarf es aus unserer Sicht einer Regelung – das haben wir im Antrag niedergeschrieben –, die auch den vorliegenden Fall erfassen, aber darüber hinaus eine sehr restriktive Haltung gegenüber der Haltung von exotischen Tieren deutlich machen würde: Die Tiere, die in freier Wildbahn durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten Menschen gefährden können, haben in unserer Region nichts zu suchen. Deshalb sollte deren Haltung verboten werden.
Das ist eine Klarregelung, so wie sie in SchleswigHolstein gesetzlich gefasst ist: Sie wäre eindeutig und würde auch den Behörden vor Ort die entsprechende Handhabe geben. Der Landrat des Kreises Heinsberg fordert im Übrigen genau, dass der Landesgesetzgeber tätig wird, um den örtlichen Behörden diese Handhabe zu erlauben.
Herr Kollege Remmel, darf ich Sie kurz unterbrechen und fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Romberg zulassen wollen?
Lieber Herr Remmel, Sie haben gerade gesagt, der Anfall des Kindes durch den Geparden sei kein Einzelfall gewesen. Wie viele solcher Vorfälle aus den letzten zehn Jahren in Nordrhein-Westfalen sind Ihnen denn bekannt, in denen Geparden kleine Kinder angefallen haben?
Es geht nicht nur um die Frage, wann und wo Menschen verletzt worden sind, Herr Dr. Romberg, sondern auch um die Frage, was mit den Tieren passiert, wenn Veterinärbehörden zu der Erkenntnis kommen, dass die Halterinnen und Halter mit exotischen Tieren nicht umgehen können, was in den meisten Fällen der Fall ist. Dann müssen sie nämlich Tierheimen zugewiesen werden,
dann müssen sie zoologischen Auffangstationen zugewiesen werden, was mit erheblichen Kosten für die öffentliche Hand verbunden ist. Deshalb ist es notwendig, dass es hier klare Grenzen gibt.
Es trägt im Übrigen auch zur Kosteneinsparung der öffentlichen Hand bei, wenn klar ist: Es ist nicht richtig und notwendig, solche Tiere in unseren Breitengraden zu halten, was sich dem gesunden Menschenverstand eigentlich erschließen müsste. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Pick das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Remmel hat schon ausgeführt, dass der bedauerliche Vorfall eines entlaufenen Geparden im Kreis Heinsberg, der ein Mädchen durch Biss- und Kratzwunden verletzt hat, für die heutige Diskussion ursächlich ist. Das sind Situationen, die sich nicht nur mit Geparden ereignen. Diese Vorfälle gab es in der Vergangenheit auch in anderen Bereichen immer wieder.
Wenn wir dieses Thema diskutieren, muss man den gesamten Hintergrund, vor dem wir diskutieren, berücksichtigen. Wir müssen sehen, in welchen Bereichen man zu Lösungen und zu Lösungsansätzen kommen kann. Man muss sich auch politisch die Frage stellen, ob wir etwas Derartiges bewältigen können.
Wenn man weiß, dass in Deutschland 22 Millionen Haustiere gehalten werden, worunter natürlich auch Exoten sind, macht das die gesamte Bandbreite deutlich. Gemittelt gibt es fast in jeder Familie ein Haustier. Das zeigt, dass Haustiere – und darunter auch Exoten – eine ganz besondere Bedeutung haben.
In Ihrem Antrag beziehen Sie sich auf Tierschutzorganisationen, die davon reden, dass es 100.000 Würge- und 200.000 Riesenschlangen in Privatwohnung gibt. Das ist eine Situation, die wir zur Kenntnis nehmen müssen. Dabei müssen wir feststellen, dass von diesen Tieren relativ wenige Gefahren ausgehen, wenn man die Gesamtheit betrachtet. In den letzten Wochen ist einiges bekannt geworden. Immer wieder sind Schlangen ausgebrochen – so auch in meinem Heimatkreis Euskirchen, als plötzlich ein Albinopython in einer Poststelle aus einem Paket herausgekrochen ist. Untersucht man die Hintergründe, stellt man sehr schnell fest, dass diese Tiere irgendwo ausgebüchst sind. Aber eine Gefahr geht von diesen Tieren in der Regel nicht aus.
Im Übrigen ist der Schutz von Exoten im Tierschutzgesetz ausreichend geregelt. Das sollten Sie auch zur Kenntnis nehmen. Danach müssen Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Das sagt das Tierschutzgesetz. Das ist auch richtig so. Tierhalter und -betreuer müssen für angemessene Ernährung und Verpflegung sorgen und über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, mit diesen Tieren umzugehen.
Deswegen hat auch das Bundesverbraucherministerium vor einiger Zeit – in ständiger Weiterentwicklung – einen Rahmen erlassen, nach dem in Gerichtsverfahren und bei Behörden geurteilt wird. Diese Gutachten sind für die verschiedensten Bereiche ausformuliert und liegen vor. Es gibt ein Gutachten zu Mindestanforderungen zur Haltung von Papageien, von Säugetieren, darunter Nagetiere, Affen und Raubkatzen, von Kleinvögeln, von Reptilien und von Zierfischen. Darüber hinaus haben wir das Washingtoner Artenschutzabkommen, das sicherstellt, dass gefährdete Tierarten und gefährdete Reptilien nicht eingeführt
Wir müssen die Situation natürlich auch unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr sehen. Hier gibt es keine einheitliche Regelung, was die Landesregierung in der Beantwortung Ihrer Anfragen aus dem vergangenen Jahr deutlich gemacht hat. Die Verordnungen zur Haltung gefährdeter Tiere lassen die gewerbliche Haltung einiger Tierarten, so auch giftiger Schlangen, Echsen, Spinnen usw. zu; das gilt auch für Großkatzen.
Für den privaten Haushalt und die Privathaltung gibt es keine Ausnahmen. Sie müssen artgerecht und verhaltensgerecht untergebracht sein. Hier ist der Halter zuständig.
Wenn dann Verwerfungen auftreten, kommen immer spannende Fragen auf: Wie ist das mit Blick auf den Tierschutz und auch mit Blick auf die Haltung von Tieren zu sehen?
Ich kann feststellen, dass es keinen Handlungsbedarf gibt, denn sowohl die haftungsrechtlichen als auch die tierschutzrechtlichen Fragen sind beantwortet. Risiken können nicht vermieden werden, weil sie auf Unzulänglichkeiten von Menschen beruhen. Diese kann man nie gänzlich auszuschließen.