Vielmehr – es ist Praxis in den Ausländerbehörden, dass das festgestellt wird – kommt es nicht selten sogar zu Identitätstäuschungen. Damit haben sie selbst die Ursache gesetzt, dass eine Abschiebung rechtlich zwingend ist.
Diesen Sachverhalt kennt die Abgeordnete Frau Düker bereits aufgrund der Beantwortung ihrer Kleinen Anfrage.
Ich stelle daher nur noch einmal fest, dass die Kooperation mit der guineischen Delegation unter Wahrung des Völkerrechtes sowie in Deutschland geltender rechtsstaatlicher Grundsätze erfolgte. Das sollten sich vielleicht die ins Stammbuch schreiben, die von Liberalität sprechen. Dazu gehört nämlich Rechtsstaatlichkeit und dazu gehört das Anerkennen von rechtsstaatlichen Grundsätzen.
hier mit subtilen Unterstellungen und Vorwürfen Provokationen hervorrufen zu können, dann kann ich nur erwidern: Das geht fehl. Sie können sich gerne bei meinem geschätzten Vorgänger Herrn Dr. Behrens erkundigen. Diese Art von Verfahren hat es auch früher gegeben und die gibt es auch in den anderen Bundesländern,
(Frank Sichau [SPD]: Dazu hat er nichts ge- sagt! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Haben Sie der Rede des Kollegen Kutschaty nicht zu- gehört?)
Ich versuche, Ihnen zunächst einmal darzulegen, dass dies ein absolut übliches rechtsstaatliches Verfahren ist, was auch in anderen Bundesländern so Anwendung findet.
Vielleicht erübrigt sich Ihre Frage nach dem Folgenden sogar. Die Vorwürfe gegen den Leiter der Delegation wurden erst nach Abschluss der Maßnahme erhoben. Das heißt, da war die Maßnahme bereits beendet.
Mir liegt jetzt eine aktuelle Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vor, und das Auswärtige Amt hat keine Erkenntnisse, die die Vorwürfe bestätigen. So ist die Sachlage.
Ungeachtet dessen prüft die Staatsanwaltschaft Dortmund, ob aufgrund der in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren wegen einer verfolgbaren Straftat einzuleiten ist. Die Ergebnisse dieses Verfahrens – da ist die Ermittlungsbehörde bekanntlich die Staatsanwaltschaft – bleiben abzuwarten.
Für die Frage eines generellen Abschiebestopps sind die Berichte des Auswärtigen Amtes maßgeblich. Danach hat kein Bundesland die Notwendigkeit eines solchen Abschiebestopps für ausreisepflichtige Flüchtlinge aus Guinea gesehen,
da bei der Rückkehr in das Heimatland – so jedenfalls die Aussagen, die für uns maßgeblich sind – keine Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht.
Es gibt eine Zwischenfrage der Kollegin Beer. Ich denke, für die wird Gleiches gelten. Bitte, Frau Kollegin Beer.
Das Auswärtige Amt ist ja keine Strafverfolgungsbehörde. Wenn Sie davon ausgehen müssen, dass gegebenenfalls hier festgestellt wird, dass es sich um einen Schleuser handelt, dann möchte sich die Landesregierung sicherlich nicht der Kollaboration mit einem Schleuser bezichtigen lassen. Wie gehen Sie damit um?
Zweitens. Werden Sie Zeugen, die in diesem Verfahren aussagen können, abschieben, und werden Sie hinterher gegebenenfalls den Zeugen auch Zeugenschutz gewähren?
Alles das sind hypothetische Fragen, die ich deswegen überhaupt nicht beantworte. Wir haben uns ausschließlich danach zu richten, wie der Erkenntnisstand zum jeweiligen Stand des Verfahrens ist. Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass zu dem Zeitpunkt, als diese Vorführungen und die gemeinsame Ermittlungen vorgenommen wurden, keine Erkenntnisse da waren. Wir werden jetzt sehen, wie sich die Dinge weiterentwickeln.
Diejenigen, die der Abschiebung unterliegen, werden natürlich rückgeführt. Das ist völlig selbstverständlich.
Wer sagt denn, dass sie Zeuge sind? Ich bin nicht die Ermittlungsbehörde. Die Staatsanwaltschaft hat das in den Händen. Bisher gibt es keinerlei Anhaltspunkte, ob diese ganzen Spekulationen – und das sind sie ja bisher bloß – wahr sind oder nicht.
Das heißt: Wir verhalten uns- das richtet sich an den Sprecher der SPD-Fraktion – genauso wie alle anderen Bundesländer. Die anderen Bundesländer verfahren genauso. Die ausgestellten Visa, die von der deutschen Botschaft in Conakry sorgfältig überprüft und nicht beanstandet worden sind, sind für uns natürlich auch Maßstab.
Es wird auch in Zukunft Vorführungen geben, bei denen aus Rechtsgründen das jeweilige Herkunftsland über die Zusammensetzung der eigenen Delegation entscheidet. Diese Thematik wurde übrigens schon – das zu Ihrer entsprechenden Forderung – im Rahmen einer Arbeitsgruppe der IMK am 18./19. Mai 2006 mit den Vertretern aller Bundesländer sowie des Bundesministeriums des
Inneren und des Auswärtigen Amtes erörtert. Solche Vorführungen wurden ausdrücklich für notwendig erachtet. Sie sind unverzichtbar, um Ausreiseverpflichtungen zügig durchzusetzen.
Herr Minister, auch ich bedanke mich für die Gnade und Güte, Ihnen noch eine Nachfrage stellen zu dürfen. Meine Frage ist: Liegen Ihnen Informationen vor, dass Zeugen, weil sie sich durch den Delegationsleiter auch bedroht fühlen, bei einem entsprechenden Schutzprogramm bereit wären auszusagen? Liegen Ihnen diese Informationen vor oder nicht?
Informationen dieser Art gibt es immer wieder. Die Frage ist, ob sie denn auch tragen. Das wird alles untersucht. Die Staatsanwaltschaft wird sich mit dem Thema beschäftigen.
Die Tatsache, dass wir hier an dieser Stelle von Ihnen und leider Gottes auch von der SPD, die ja in früheren Zeiten den Innenminister gestellt hat, der in gleicher Weise tätig geworden ist, in dieser Art und Weise angegangen werden, zeigt uns aber, dass es Ihnen weniger um eine sachliche Auseinandersetzung geht, sondern um eine politische Dramatisierung.
Das ist Ihr gutes Recht. Aber es ist auch das gute Recht, darauf hinzuweisen, dass die Behörden rechtsstaatlich sauber gearbeitet haben auf der Grundlage dessen, was alle Bundesländer gemeinsam beschlossen haben. Die Tatsache, dass Mutmaßungen in der Welt sind, führt nicht dazu, dass das rechtsstaatlich durchgeführte Verfahren anfechtbar wäre. Das habe ich Ihnen versucht darzulegen. Das wollen Sie nicht wahrhaben. Ich kann Ihnen deswegen nur sagen: Wir werden das Verfahren der Staatsanwaltschaft und die Ergebnisse abwarten und die Sache sicherlich im Ausschuss auch noch diskutieren.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Wolf. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir damit auch am Schluss der Beratung sind.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/1986 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem zustimmen möchte, bitte Hand aufzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Kollegen Burkert das Wort.