Protocol of the Session on May 17, 2006

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Meine Damen und Herren, die Fehlbelegerabgabe ist eine Gefahr für die soziale Stabilität. So hat es die Enquetekommission festgestellt. So hat es in der Anhörung übrigens auch der Deutsche Mieterbund mitgeteilt. Genau diese Stabilität wollen wir wieder herstellen. Auch der Landkreistag hat in seiner schriftlichen Stellungnahme problematische Auswirkungen bei der Erhebung der Ausgleichszahlungen dargestellt und genau die gleiche Problematik angesprochen, die drei Fraktionen hier im Landtag sehen.

Zudem hat die Anhörung klar und deutlich ergeben, dass mit einer stufenweisen Abschaffung ein enormer bürokratischer Aufwand verbunden ist. Deshalb haben wir uns für eine komplette Abschaffung rückwirkend zum 31. Dezember 2005 entschieden. Lieber Herr Röken, das haben wir alle gemeinsam getan – einschließlich der Regierung.

(Beifall von FDP und CDU)

Mir ist unbegreiflich, meine Damen und Herren, dass die Grünen sich nach wie vor für eine Beibehaltung der Fehlbelegerabgabe aussprechen, weil alle Berichte der Sachverständigen – nicht zuletzt der Enquetekommission – genau diese Fehlbelegerabgabe als großes Risiko für die soziale Stabilität sehen. Ich habe das Gefühl, die Grünen sind ein ganzes Stück beratungsresistent wie bei vielen anderen Themen und Bereichen auch.

Meine Damen und Herren, abschließend: Der Wohnungsmarkt hat sich entspannt. Die Fehlbelegerabgabe ist nicht mehr zeitgemäß. Wir sorgen für soziale Stabilität und für Bürokratieabbau. Wir haben die Bürger um 34,5 Millionen € entlastet. Das ist die neue Politik in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Meine Damen und Herren, als nächster Redner hat Herr Minister Laschet in Vertretung für Herrn Minister Wittke das Wort für die Landesregierung.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon eine eigenartige Debatte. Ich habe eine ganz neue Kategorie des Verlierens kennen gelernt: Wenn ein Minister einen Gesetzentwurf einbringt und man

dann auf das reagiert, was Experten in Anhörungen vortragen,

(Dieter Hilser [SPD]: Hat er doch nicht!)

wenn man ernst nimmt, was im Ausschuss gesagt wird – das machen wir übrigens morgen beim Schwangerschaftskonfliktgesetz genauso: Da gibt es auch keinen Änderungsantrag der Regierung; den kann es auch gar nicht geben –, wenn die Mehrheit dieses Hauses das aufgreift, was der Sachverstand in einem parlamentarischen Verfahren einbringt, ist das keine Niederlage, sondern ein anderer Stil als die Basta-Politik, wie Sie sie vielleicht bisher betrieben haben.

(Beifall von CDU und FDP – Dieter Hilser [SPD]: Polizeireform!)

Insofern denke ich, Kollege Wittke hat einen langen, für manche vielleicht auch dornenreichen Weg zu Ende gebracht und nun endlich den Ausstieg aus dem seit 1983 in Nordrhein-Westfalen erhobenen, aber immer schon umstrittenen wohnungspolitischen Instrument der Ausgleichszahlung zum Abbau von Fehlsubventionierungen im Wohnungswesen erreicht.

Die auch von der Landesregierung in der Koalitionsvereinbarung und der Regierungserklärung angekündigte Abschaffung der Ausgleichszahlung wird jetzt von der ganz überwiegenden Mehrheit dieses Hauses – nämlich bis auf die Damen und Herren der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – sofort vorgenommen. Auch das ist eines der Kapitel, in denen das, was im Koalitionsvertrag festgelegt ist, innerhalb eines Jahres umgesetzt wird.

Den Kollegen von der SPD muss man schon sagen: Hätte Rot-Grün gewonnen – der Fraktionsvorsitzende hat dieses Schreckensbild für das Land heute Mittag einmal gemalt –, hätten Sie immer noch keine Mehrheit für die Abschaffung dieses Instrumentariums gehabt. Insofern war diese Koalition nötig, um das umzusetzen.

(Beifall von CDU und FDP – Manfred Kuhmi- chel [CDU]: Wohl wahr!)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Röken?

Ja.

Ich hatte meine Zwischenfrage zurückgezogen.

Ach so.

Die öffentliche Anhörung von Sachverständigen am 2. März 2006 hat letzte überzeugende Hinweise gebracht und dazu geführt, dass nunmehr nicht nur die Regierungsfraktionen, sondern auch die SPD dieses Anliegen unterstützt. Die entscheidenden Gründe sind mehrfach vorgetragen worden. Ich wiederhole nur die wichtigsten: die erkennbar gewordenen allgemeinen Entspannungstendenzen an den regionalen Wohnungsmärkten, das wohnungspolitische und wohnungswirtschaftliche Gebot, gewachsene, sozial stabile Wohnstrukturen zu stärken und überflüssige Normen und Regelungen rasch abzubauen und sofort oder ganz auszuheben.

Lassen Sie mich noch eines hinzufügen, weil ich das sehr oft auch bei Fragen der Integrationspolitik erwähne: Das ist auch ein Beitrag zur besseren Struktur von Vierteln, ein Beitrag zur Verhinderung von Gettoisierung, ein Beitrag zur besseren Integration. Denn wenn jeder, der ein paar Euro mehr verdient, heute aus diesen Vierteln wegzieht, die wir als Problemviertel bezeichnen, haben Sie eben nicht die dauerhafte soziale Struktur, die Sie wollen. Deshalb ist das ein wichtiger Beitrag zur Integrationspolitik in unserem Land.

(Beifall von CDU und FDP)

Lassen Sie mich noch kurz zu den Folgen der durch den Gesetzgeber beabsichtigten rückwirkenden Aufhebung des Zweiten Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen etwas sagen. Die Abwicklung der dadurch entstehenden Folgen, nämlich die Rückzahlung der bisher in 2006 erhobenen Einnahmen der laufenden Jahrgangsgruppen 1 und 2 sowie die zu zahlenden Verwaltungskostenbeiträge für die Erteilung der erforderlichen Änderungsbescheide in Höhe von je 2,50 € und für den die Jahrgangsgruppe 3 betreffenden Gesetzesvollzug in 2005 sind gesichert und werden haushaltsrechtlich wie folgt vorgenommen:

Die seitens der kreisfreien Städte und Kreise erhobenen und bei der Wohnungsbauförderungsanstalt eingegangenen und verbuchten Zahlungen werden von der Wohnungsbauförderungsanstalt auf dem gleichen Weg über den Landeshaushalt durch die Kommunen an die Ausgleichszahler zurückerstattet. Alle den Kommunen gesetzlich zustehenden Verwaltungskostenbeiträge werden erstattet. Insofern ist weder der Minister ein Verlierer noch sind die Kommunen Verlierer.

Die zuständigen Stellen erhalten nach dem geänderten Gesetzentwurf für den Erlass der erforderlichen Änderungsbescheide einen VKB, Verwal

tungskostenbeitrag, von 2,50 € pro Fall. Die Zahlung dieser VKB erfolgt aus dem Jahresüberschuss der Wohnungsbauförderungsanstalt, wodurch sich die Zuführung aus dem Jahresüberschuss an das Landeswohnungsbauvermögen entsprechend einmalig verringert.

Den Kommunen, die im Jahre 2005 bereits Vorarbeiten zur ausgesetzten Veranlagung der dritten Jahrgangsgruppe vorgenommen haben, stehen hierfür gesetzlich VKB in Höhe von 31 € je Miet- und Genossenschaftswohnung zu. Auch diese VKB-Zahlungen belasten den Jahresüberschuss der Wohnungsbauförderungsanstalt einmalig.

In der Neufassung des Änderungsentwurfs der Regierungsfraktionen sind die erforderlichen gesetzlichen Vorgaben für die Rückabwicklung und Zahlung der VKB eingearbeitet. Diese allerdings fehlen im Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Die SPD-Fraktion fordert anstelle dessen die Landesregierung auf, im Wohnraumförderungsprogramm 2007 ein darlehensorientiertes Förderprogramm mit einem Volumen von 34 Millionen € einzurichten. Die Landesregierung empfiehlt dem Landtag, den Änderungsantrag der SPD-Fraktion aus folgenden Gründen abzulehnen:

Dem Änderungsantrag zum Fehlbelegungsrechtsänderungsgesetz fehlt die für die haushaltsrechtliche Rückabwicklung und Zahlung der VKB erforderliche gesetzliche Regelung, die in der Neufassung des Änderungsentwurfs der Regierungsfraktionen in Art. 1 Abs. 4 enthalten ist. – Ich weiß nicht, ob das jetzt jeder verstanden hat. Ich habe Mühe, den Absatz zu Ende zu bringen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Aber es ist gemeint: Für das, was Sie wollen, gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Die Aufforderung, im Wohnungsraumförderungsprogramm 2007 ein darlehensorientiertes Förderprogramm mit einem Volumen von rund 34 Millionen € einzurichten, ist inkonsequent und in sich widersprüchlich. Die Fördermittel des Wohnungsraumförderungsprogramms für den Mietwohnungsbau werden den Bewilligungsbehörden zu Beginn eines Förderjahres bedarfsorientiert zur Verfügung gestellt.

(Christian Lindner [FDP]: Sehr gut! Können Sie das noch einmal erläutern?)

Es wird zu Beginn eines Förderjahres bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt, Herr Kollege Lindner.

(Allgemeine Heiterkeit – Beifall von CDU und FDP)

Soweit in einzelnen Städten besondere Projekte zusätzlich gefördert werden sollen, können in einem Umverteilungsverfahren diese Projekte in der zweiten Jahreshälfte aus nicht in Anspruch genommenen Mittelkontingenten anderer Kommunen beziehungsweise aus eventuellen Resten anderer Programmteile unterstützt werden. Damit kann auf unbürokratische Weise einem besonderen, konkreten Mittelbedarf in einzelnen Kommunen Rechnung getragen werden.

Der bisherige Mitteleinsatz des Aufkommens aus der Ausgleichsabgabe mit einem gesonderten Zuteilungsverfahren folgte zwingenden bundesrechtlichen Vorgaben. Diese Mittel waren in den Erhebungsgebieten vorrangig für Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung einzusetzen. Es wäre ein überflüssiger bürokratischer Aufwand, nach Abschaffung der Ausgleichsabgabe eine Vorabzuteilung eines fiktiven Aufkommens aus der Abgabe beizubehalten.

Kurz gesagt: Wir sind gegen Bürokratie. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laschet.

Auch im Hinblick auf die weiteren Planungen allen herzlichen Dank dafür, dass Sie die Redezeiten nicht voll ausgeschöpft haben!

Damit sind wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen – ich gucke sicherheitshalber noch einmal in den Saal, aber das bleibt so, wunderbar –, am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 14/706. Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/1884, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD abzulehnen. Meine Damen und Herren, ich frage nun, wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann habe ich die Frage an den Kollegen Becker, wie genau sein Abstimmungsverhalten zu werten ist.

(Horst Becker [GRÜNE]: Ablehnung!)

Ablehnung. Dann ist mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen und Verkehr angenommen und bestätigt.

Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/795 ab. Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt in Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/1884, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Die Fraktion der SPD hat dazu Einzelabstimmung beantragt.

Wir stimmen zunächst über die Neufassung des Art. 1 Abs. 1 und 2 ab. Wer diesen beiden Absätzen dieses Artikels zustimmen möchte, bitte Hand aufzeigen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Neufassung des Art. 1 Abs. 1 und 2 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Meine Damen und Herren, jetzt steht die Neufassung der übrigen Vorschriften des Gesetzentwurfes zur Abstimmung. Ich darf auch hier um Ihr Votum bitten. Wer den übrigen Vorschriften des Gesetzentwurfes zustimmen möchte, bitte Hand aufzeigen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind die übrigen Vorschriften des Gesetzentwurfes mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.