Die Denkart einer Landtagsfraktion, die einen Kompetenzzuwachs ablehnt und ihn an das nächsthöhere Parlament abgeben will, ist mir ziemlich fremd.
Also packen wir diese Sache einfach beherzt an. Sie haben Recht: Wir haben in NordrheinWestfalen einen guten Standard in der Pflege. Im Übrigen hängt der Standard in der Pflege, Frau Steffens, nicht von den Finanzen des Landes ab. Denn schon zu Ihrer Zeit ist das Land aus der Finanzierung der Pflege vollständig ausgestiegen.
Die Pflege und die Standards finanzieren sich ausschließlich über die Heimentgelte, die die Leute in der Regel selber zahlen und dabei durch eine Pflegeversicherung unterstützt werden. Wenn beides zusammen nicht reicht, werden die Kosten von der Sozialhilfe ergänzend oder ganz übernommen. Das wissen Sie doch, also behaupten Sie doch nicht, dass es diesbezüglich einen Wettbewerb der Länder in punkto Finanzen gibt.
Das haben Sie doch in Ihrem Antrag geschrieben. – Also bleiben Sie einfach cool. Unterstützen Sie es, dass wir im Land entscheiden können. Dazu lade ich Sie herzlich ein. Dann werden wir auch eine gute Lösung für die Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen finden.
Vielen Dank, Herr Minister. – Da Sie sich gerade so engagiert zur Bildungspolitik geäußert haben, möchte ich daran gerne anknüpfen und Sie fragen, wie Sie die Rolle der Kultusministerkonferenz beurteilen in der Frage der Freiheit des Schulwesens für die Länder und der von der KMK getroffenen Festlegungen?
Der Vatikan in Rom ist gegenüber der Kultusministerkonferenz in Deutschland ein überstürzt handelndes Unternehmen. – Schönen Dank.
(Große allgemeine Heiterkeit und lebhafter Beifall – Zuruf von der SPD: Das sagen wir euren Priestern!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich fange mit dem Bekenntnis an: Ich liebe den Föderalismus. Aber ich glaube, Liebe darf nicht blind machen.
Es steht außer Frage, dass die Zukunft der Pflege und auch die Versorgungsqualität im Grunde die zentralen Themen der Zukunft sein werden und
Aber was geschieht zurzeit? – Zurzeit gibt es immer wieder Diskussionen, es gibt Forderungen, es gibt Streit über Instrumente, wie denn die Qualität der Pflege überhaupt gesichert werden kann.
Dabei kann man beobachten, dass es in den Ländern – innerhalb der Länder und zwischen den Ländern – immer wieder neue Anläufe gibt, Qualitätsstandards zu senken, zum Beispiel bei Baustandards, wenn es um die Anzahl der Betten, größere Einrichtungen, Nasszellen, Einzelzimmer und dergleichen geht. Es geht darum, Mindeststandards zurückzufahren. Das gilt insbesondere für die Fachkraftquote. Und es gibt immer wieder Diskussionen darüber, dass eine Minimalversorgung zu günstigen Preisen häufig den Wettbewerb bestimmt.
Es ist ein Kostenwettbewerb und nicht in erster Linie ein Wettbewerb um die Wohn-, Lebens- und Betreuungsqualität für die Bewohner und Bewohnerinnen.
Wenn in dieser Situation eine Kompetenzverlagerung durch die Föderalismusreform stattfindet, besteht natürlich die Gefahr, dass ein Negativwettbewerb zunimmt und dieser Entwicklung Vorschub geleistet wird.
Aus Sicht der Träger genauso wie auch aus Sicht der Pflegekassen erschweren unterschiedliche Regelungen in 16 Ländern die Qualitätssicherung außerordentlich. Dass damit natürlich auch eine höhere Bürokratie verbunden ist – wenn man es national sieht –, kann man überhaupt nicht bestreiten.
Daher muss es im Interesse des Landes liegen, die Qualität der Pflege und des Wohnens über eigene gesetzliche Regelungen in NordrheinWestfalen sicherzustellen. Auch mit Länderkompetenz muss eine bundeseinheitliche Abstimmung über Regelungen für Pflege und Heimunterbringung in Deutschland herbeigeführt werden, um einen Verzerrungswettbewerb zulasten der Pflegebedürftigen und Verwerfungen zulasten der Kommunen als Sozialhilfeträger zu verhindern.
Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU springt zu kurz, wenn sie glaubt, sie könne sich die Mühe sparen, ein Einvernehmen mit den anderen Bundesländern herzustellen. Wir leben nun einmal nicht auf der Insel der Glückseligen, auf der man unabhängig und frei über Schicksale bestimmen kann.
Mir ist beispielsweise völlig unverständlich, warum die CDU unserem Entschließungsantrag nicht beigetreten ist. Mich würde es noch mehr wundern, wenn Sie diesen Antrag ablehnen würden.
Denn zur Föderalismusreform und damit zur Kompetenzverlagerung gehört eindeutig, dass es einen Zuwachs an Länderkompetenz, damit aber auch einen Zuwachs an Verantwortung gibt, wie diese Entwicklung zu gestalten ist. Dazu gehört eine Abstimmung zwischen den Ländern.
Wenn ich von der CDU höre: Wir können diesem Entschließungsantrag nicht beitreten, weil wir die Kompetenz der Länder sehen und damit eine Abstimmung mit anderen Bundesländern für überflüssig halten, verstehe ich, ehrlich gesagt, die Welt nicht mehr.
Nicht umsonst gibt es auf europäischer Ebene das Instrument der offenen Koordinierung, bei der es eindeutig um Kompetenzen, aber trotzdem um das Bemühen geht, einheitliche – in diesem Fall europäische – Abstimmungen anzustreben. Ich meine, dieses Anliegen müssen wir auch in Länderkompetenz bei einem Heimgesetz in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland verfolgen. Es ist meines Erachtens eine völlig falsche Vorstellung von einem föderalen System, wenn man sagt, wir bestellen nur unseren Hof, und alles darüber hinaus interessiert uns nicht.
Wer den Wettbewerb um Qualität will und sozial unzuverlässige Dumpingangebote verhindern will, muss ein Interesse an Gemeinsamkeiten mit anderen Ländern haben und darf nicht in Kleinstaaterei verfallen. Wer Bürokratieabbau will, darf in der Pflege nicht 16 Einzelregelungen zulassen, sondern muss sich gemeinsam mit den anderen Ländern um ein Gesamtkonzept mit Mindeststandards bemühen.
Ich habe das Instrument der offenen Koordinierung angesprochen. Genau das ist die Zielrichtung in Europa. Das muss für uns auch national die Zielrichtung sein, um hier zu vernünftigen qualitätsgesicherten Regelungen zu kommen. Eigenkompetenz bedeutet noch lange nicht, sich von der Notwendigkeit der Abstimmung und Koordinierung zu verabschieden.
Kurz und gut: Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich frühzeitig mit Risiken und Chancen der Föderalismusreform, hier am Bei
Wir erwarten weiterhin von der Landesregierung, dass sie Kompetenzzuwachs auch als Verpflichtung versteht, aber auch als Chance, Verwerfungen, die es durch eine veränderte Heimgesetzgebung geben kann, schnellstmöglich abzubauen und in Abstimmung mit dem Landespflegeausschuss auf der einen Seite und uns, dem Parlament, auf der anderen Seite die Weiterentwicklung der ambulanten, der teilstationären Pflegeangebote und neuer Wohn- und Betreuungsformen voranzubringen.
Eine aktivierende Pflege, alternative Versorgungsmöglichkeiten bei der Tages- und Nachtpflege, aber auch eine bessere Verzahnung der unterschiedlichen auch niedrigschwelligen ambulanten Betreuungsangebote bieten die Chance, den hohen Standard, den es zurzeit in NordrheinWestfalen gibt, zu sichern und konzeptionell weiterzuentwickeln.
Wir alle kennen die rechtlichen Verwerfungen, die häufig inhaltliche Konzeptionen, die wir uns wünschen und vorstellen, blockieren. Darum bin ich durchaus froh darüber, dass wir die Länderkompetenz haben, auch aktiv tätig zu werden und einzugreifen. Nur diese Chance müssen wir dann auch tatsächlich nutzen. Das Land ist in der Pflicht, schnellstmöglich tätig zu werden und die Weiterentwicklung dabei nicht allein dem Markt zu überlassen.
Darum fordern wir die Landesregierung auf, möglichst schnell gemeinsam mit Landespflegeausschuss und Parlament nach Möglichkeiten zu suchen, die Chancen auch einer Kompetenzverlagerung zu nutzen. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, ich lasse nun abstimmen. Die Antragstellerin hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen deshalb erstens zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/1556. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/1595. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent