Meine Damen und Herren, ich bin meinen Ressortkolleginnen und -kollegen dankbar, dass sie mit ihren Sparbeiträgen, die sie im Jahre 2006 leisten werden, das gemeinsame Ziel unterstützen. Mir ist bewusst, dass das nicht immer einfach ist. Umso mehr habe ich mich über die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit gefreut.
Das Ziel, am Ende der Legislaturperiode einen Haushalt vorzulegen, der die Kreditverfassungsgrenze einhält, muss auch das Anliegen aller Abgeordneten sein, meine Damen und Herren.
Sie vertreten die Interessen der Menschen, und für die Menschen ist es gut, wenn Haushalte wieder Spielräume bieten, wenn wirklich nachhaltige Finanzpolitik praktiziert wird.
Die Landesregierung wird ihren Beitrag dazu leisten, indem sie die Konsolidierungslinie konsequent weiterverfolgt. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung lege ich den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2006 vor. Der Gesetzentwurf schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Finanzmittel, die den Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden im Jahre 2006 aus der Landeskasse zugewiesen werden sollen. Die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2006 sind sowohl für den Landeshaushalt als auch für viele kommunale Haushalte schwierig.
Herr Kollege Linssen hat eindrucksvoll belegt, mit welchen Problemen der Landeshaushalt in diesem Jahre fertig werden muss. Vergleichbaren Schwierigkeiten sind auch die Haushalte vieler Kommunen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt. Die Lage der Kommunalfinanzen ist nach wie vor sehr angespannt. Darüber habe ich Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bereits detailliert im Kommunalfinanzbericht vom November 2005 informiert.
Es gibt aber auch eine erfreuliche Entwicklung im Jahre 2005: Das Gewerbesteueraufkommen stieg 2005 gegenüber dem Vorjahr um 13,7 % auf rund 8 Milliarden €. Damit setzte sich die Aufwärtsentwicklung bei der Gewerbesteuer fort, die bereits im Jahr 2004 zu verzeichnen war.
Aber trotz dieser positiven Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens können die Einnahmen der Kommunen ihre Ausgaben im Jahre 2005 nicht decken. Einschließlich der Fehlbeträge aus Vorjahren tragen die Kommunen im Jahr 2006 eine Fehlbetragslast von 11,8 Milliarden € vor sich her, die in den kommenden Jahren abgebaut werden muss. Entsprechend kritisch ist die Liquiditätslage der Kommunen. Das Kassenkreditvolumen erreichte am 30. September 2005 mit rund 10,2 Milliarden € einen neuen Höchststand.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese angespannte Finanzlage der Kommunen war Ausgangspunkt der Landesregierung bei der Konzeption des kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2006. Mit den Leistungen, die der Entwurf des GFG 2006 vorsieht, schöpft das Land unter den gegebenen Rahmenbedingungen seine finanziellen Möglichkeiten voll aus. Ohne Wenn und Aber kommt das Land seiner Verpflichtung aus Art. 79 der Landesverfassung nach, im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen übergemeindlichen Finanzausgleich zu gewährleisten. Klar ist, dass angesichts der schwierigen Finanzlage des Landes finanzielle Wohltaten nicht erwartet werden können. Umso wichtiger ist es, dass die Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich mit diesem Gesetzentwurf auf seine wesentlichen Funktionen konzentriert und für die Gemeinden des Landes bereits eine Reihe positiver Veränderungen einleitet.
Zugleich werden damit die Ziele des Koalitionsvertrages umgesetzt. Bereits mit dem ersten GFG, das die neue Landesregierung vorlegt, werden diese Ziele erreicht. Meine Damen und Herren, das GFG ist transparenter, es ist gerechter. Dieses GFG macht den kommunalen Finanzausgleich planbarer als seine Vorgänger.
Wir erreichen diese Ziele durch folgende Maßnahmen: Wir halten den Verbundsatz von 23 % trotz der schwierigen Haushaltslage des Landes. Wir machen den kommunalen Finanzausgleich durch die Festlegung eines neuen Referenzzeitraumes für die Steuereinnahmen planbarer. Wir machen Schluss mit neuen Kreditierungen und Abrechnungen. Wir stellen über 85 % des Steuerverbundes als freie Deckungsmittel zur Verfügung und stärken damit die kommunale Selbstverwaltung. Wir reduzieren die Befrachtungen um rund 50 %. Wir dotieren die Schulpauschale ungekürzt mit 460 Millionen € und die Sportpauschale erstmals mit 50 Millionen €. Damit setzen wir einen
Wir überführen die Zweckzuweisungen in den Landeshaushalt und konzentrieren damit den Finanzausgleich auf seine Ausgleichsfunktion. Schließlich verzichten wir auf ein neues Solidarbeitragsgesetz.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat – Kollege Linssen hat es schon angedeutet – durch die Umstellung des Referenzzeitraumes für die Steuereinnahmen, die in den Steuerverbund fließen, einen bedeutenden Systemwechsel eingeleitet. Ab sofort werden zur Ermittlung der Verbundgrundlagen die exakt bekannten SteuerIsteinnahmen in einem zurückliegenden Zeitraum zugrunde gelegt. Für das GFG 2006 sind das die Steuereinnahmen vom 1. Oktober 2004 bis zum 30. September 2005. Die Wahl dieser Referenzperiode erfolgt dabei im Interesse der Kommunen so zeitnah wie möglich zum Haushaltsjahr, um eine Beteiligung der Kommunen an der jeweils tatsächlichen Entwicklung der Steuereinnahmen zu gewährleisten.
In der Vergangenheit wurde der Steuerverbund zunächst durch eine Prognose künftiger Steuereinnahmen vorläufig bestimmt. Die teilweise erheblichen Abweichungen in der tatsächlichen Entwicklung machten dann ein aufwendiges und kompliziertes Abrechnungsverfahren erforderlich. Durch die Systemumstellung entfällt ab dem Jahr 2008 endgültig dieses Abrechnungsverfahren mit den bisher unter anderem durchzuführenden fiktiven Berechnungen früherer Steuerverbünde. Kreditierungen aufgrund von unerwarteten Steuermindereinnahmen des Steuerverbundes erübrigen sich damit.
Perspektivisch wird der kommunale Finanzausgleich durch diese Systemumstellung nicht nur besser planbar, sondern die Transparenz wird deutlich erhöht und das Verwaltungsverfahren wird erheblich vereinfacht.
Ich komme zum Abbau bei der Befrachtung des Steuerverbundes. Seit dem Jahr 2001 ist der Steuerverbund in Höhe von 158,5 Millionen € befrachtet im Zusammenhang mit der Übernahme des Straßenbaus von den Landschaftsverbänden in die Zuständigkeit des Landes. Damit wurde die Kostenverlagerung zulasten des Landes ausgeglichen. Mit diesem Gesetzentwurf wird diese auf Dauer angelegte Befrachtung des Steuerverbundes aufgegeben und bei der Verbundsatzfestlegung berücksichtigt. Insgesamt werden die Befrachtungen damit um rund 50 % zurückgeführt.
Ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz ist im Bereich der zweckgebundenen Zuweisungen erfolgt. Die sogenannten Zweckzuweisungen, zum Beispiel für Stadterneuerung und Kulturförderung, werden ab sofort nicht mehr im GFG veranschlagt, sondern dort, wo sie schon lange hingehören, nämlich im originären Landeshaushalt. Die bisherigen Zweckzuweisungen finden Sie in Höhe der Ansätze 2005 von zusammen rund 176 Millionen € in den Einzelplänen der jeweiligen Ressorts. Bitte beachten Sie bei Vergleichen des GFG 2006 mit den früheren GFG diese strukturellen Veränderungen.
Damit konzentriert der Entwurf des GFG 2006 den Finanzausgleich auf seine ureigenen Aufgaben, auf seine Ausgleichs- und Aufstockungsfunktionen. Die Lenkungsfunktion geht damit zu einem großen Teil wie bei allen anderen bereits im Landeshaushalt etatisierten zweckgebundenen Zuweisungen auf den originären Landeshaushalt über.
Die bei den entsprechenden Titeln im Steuerverbund bis Ende 2005 aufgelaufenen Ausgabereste verbleiben übrigens titelscharf im Steuerverbund und können dort von den zuständigen Ressorts weiterhin der bisherigen Zweckbestimmung entsprechend bis zur endgültigen Abwicklung nach den steuerverbundrelevanten Regelungen bewirtschaftet werden.
Schließlich hat die Landesregierung im Zusammenhang mit der Aufstellung des GFG 2006 beschlossen, auf einen Entwurf für ein Solidarbeitragsgesetz 2006 zu verzichten. Sie hält es aufgrund veränderter Rahmenbedingungen weder für möglich noch für gerechtfertigt, landesgesetzlich den interkommunalen Ausgleich des gemeindlichen Teils an den Beiträgen zu den Einheitslasten erneut so wie bisher zu regeln.
Zunächst ist festzuhalten, dass die bisherige Regelung nicht abgeschafft wird. Die Solidarbeitragsgesetze waren wie die Gemeindefinanzierungsgesetze Jahresgesetze, die planmäßig außer Kraft treten.
Nun ist behauptet worden, die Landesregierung verletzte den Vertrauensschutz, wenn sie keinen Entwurf für ein Solidarbeitragsgesetz 2006 vorlegte.
Dieser Vorwurf ist unbegründet, meine Damen und Herren. Prinzipiell kann es bei Gesetzen, die der Jährlichkeit unterliegen, keinen Vertrauensschutz auf das Fortbestehen entsprechender Re
Außerdem bestehen im vorliegenden Fall für den Landesgesetzgeber weder verfassungsrechtliche Verpflichtungen, überhaupt Regelungen zu treffen, noch verfassungsrechtlich verpflichtende Vorgaben, wie diese Regelungen auszugestalten sind. Der kommunale Solidarbeitrag wurde und wird auf der Grundlage des Gemeindefinanzreformgesetzes über die erhöhte Gewerbesteuerumlage erbracht, die nach diesem Bundesgesetz den Ländern zufließt. Daran ändert sich auch in Zukunft nichts.
Das Gemeindefinanzreformgesetz überlässt es dabei eindeutig den Ländern, ob und in welchem Umfang eine Feinabstimmung im Hinblick auf das Anteilsverhältnis an den Steuereinnahmen zwischen dem Land und seinen Kommunen insgesamt vorgenommen wird. Es gibt also keinerlei rechtliche Verpflichtung für das Land, ein Solidarbeitragsgesetz zu beschließen.
Ich weise zudem darauf hin, dass es auch keine Rückwirkung gibt. Sie finden in § 34 des vorliegenden Gesetzentwurfs die endgültige Festsetzung des Solidarbeitrages und des auszugleichenden Solidarbeitrages nach dem Solidarbeitragsgesetz 2004. Eine entsprechende Regelung wird das GFG 2007 für das Solidarbeitragsgesetz 2005 enthalten. Für die Vergangenheit ändert sich also nichts, meine Damen und Herren.
Neu ist allerdings, dass die bisherige Spitzberechnung nun nicht mehr erfolgt, weil die Voraussetzungen dafür entfallen sind.
Zum einen lässt sich die Annahme, nur die Zahlungen für den Länderfinanzausgleich als Einheitslasten zu bestimmen, wegen der Entwicklung seit 1995 nicht mehr aufrechterhalten. In den vergangenen Jahren haben sich unter anderem die Relationen zwischen den Ländern erheblich verschoben. Ohne die Einbeziehung der neuen Länder in den Länderfinanzausgleich wäre NordrheinWestfalen vermutlich sogar Empfänger von Zahlungen im Finanzausgleich.
Zum anderen erfordert die Ermittlung der Kompensationsverluste des Landes NordrheinWestfalen nach Übernahme der Annuitätsleistungen für den Fonds Deutsche Einheit durch den Bund eine Rückrechnung des aktuellen Länderfinanzausgleichs auf die Berechnungsbasis vor 2005. Hierzu wären alle seit 1995 eingetretenen Änderungen im Bereich des Steuerrechts und des Länderfinanzausgleichs gedanklich und rechnerisch wieder rückgängig zu machen. Man muss kein Steuerexperte sein, um einzusehen, dass
Deshalb erscheint es der Landesregierung sachgerecht und gerechtfertigt, eine Spitzberechnung der Einheitslasten für die kommenden Jahre aufzugeben. Auch die meisten anderen Länder verfahren zum Teil schon seit Jahren so, wie es nun in Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist.
Wenn schon eine exakte Ermittlung des Landesanteils an den Einheitslasten nicht mehr möglich ist, kann auch der kommunale Anteil hieran nicht exakt festgelegt werden. Für einen interkommunalen Ausgleich fehlt es damit bereits an der Grundlage.
Unabhängig davon besteht aber auch keine Notwendigkeit mehr für diesen Ausgleichsmechanismus, weil die erhobene erhöhte Gewerbesteuerumlage in den beiden anderen Ausgleichssystemen des kommunalen Finanzausgleichs, dem Schlüsselzuweisungssystem und dem Umlagegrundlagensystem, berücksichtigt wird.
Zunächst mindert die erhobene erhöhte Gewerbesteuerumlage in voller Höhe die Steuerkraft bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen. Hohe Zahlungen an erhöhter Gewerbesteuerumlage führen durch diesen ersten Ausgleichsmechanismus zu einem anteiligen Ausgleich durch Schlüsselzuweisung.
Nur wenn eine Gemeinde so steuerstark ist, dass sie mit ihrer normierten Steuerkraft trotz des Abzugs der Gewerbesteuerumlage den für sie ermittelten fiktiven Bedarf decken kann oder gar überschreitet, erhält sie keinen weiteren Ausgleich mehr. Ihre Steuerkraft ist dann nach Abzug der erhöhten Gewerbesteuerumlage für die Einheitslasten und ohne Ausgleichsbeträge anderer Gemeinden immer noch höher als die sich aus normierter Steuerkraft und Schlüsselzuweisung ergebene Finanzkraft nicht abundanter Gemeinden.
Ein zweiter Ausgleichsmechanismus setzt im Umlagegrundlagensystem ein. Bei der Ermittlung der Umlagegrundlagen für die Umlageverbände, also der Kreise, der Landschaftsverbände und des RVR, reduziert die erhöhte Gewerbesteuerumlage wiederum die Steuerkraft. Von diesem Ausgleich profitieren alle Gemeinden unmittelbar, auch die sogenannten abundanten Gemeinden, die keine Schlüsselzuweisungen erhalten.
Der Verzicht auf ein Solidarbeitragsgesetz ist gut durchdacht. Er ist systemgerecht, und er ist schließlich auch – das ist allerdings nicht ausschlaggebend – ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau.
Ich kann verstehen, dass die Gemeinden, die auf Ausgleichszahlungen auf der Grundlage eines neuen Solidarbeitragsgesetzes gehofft haben, nicht begeistert sind. Es bleibt aber festzuhalten, dass das Land von der Neuregelung keinen Vorteil hat. Vielmehr wird auf ein System von Ausgleichszahlungen verzichtet, das die Lasten ausschließlich innerhalb der kommunalen Familie verteilt hat.
Richtig ist, dass leistungsfähigere Gemeinden künftig mehr zu den Einheitslasten beitragen. Es wird auf eine Subventionierung abundanter Städte durch gewerbesteuerschwache Kommunen verzichtet. Ich glaube, das hat Herr Linssen sehr deutlich gesagt. Letztendlich ist das ein Abbau einer interkommunalen Subvention.
Nicht richtig ist jedoch, dass deswegen Landeszuweisungen gekürzt oder gestrichen werden. Der Verzicht auf das Solidarbeitragsgesetz führt bei etwa 75 % der Städte und Gemeinden in NRW zu finanziellen Vorteilen, bei etwa 25 % zu Nachteilen.
Ich komme nun zu den finanziellen Eckdaten des Steuerverbunds 2006. Auch im Jahr 2006 werden die Kommunen mit 23 % am Landesanteil der Gemeinschaftssteuern sowie mit 23 % an vier Siebtel des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer beteiligt. Ich halte das für bemerkenswert. Trotz der schwierigen Haushaltslage des Landes hat bei den Verbundgrundlagen keine Verschiebung zugunsten des Landes stattgefunden. Das Land stellt den Kommunen auf dieser Grundlage im Steuerverbund 2006 eine originäre Verbundmasse von 6,64 Milliarden € zur Verfügung.
Die größte Belastung für den Steuerverbund ergibt sich 2006 in der weiteren Abteilung durch die Verrechnung von Kreditierungen aus den Vorjahren. Insgesamt müssen die Kommunen Kreditierungen aus früheren Steuerverbünden in Höhe von rund 674 Millionen € zurückzahlen. Dieser zinslose Kredit hat die Kommunen in den beiden Vorjahren unterstützt. Die Kommunen wussten, dass er in diesem Jahr zurückzuzahlen ist.
Der positive Abrechnungsbeitrag aus dem Steuerverbund 2004 in Höhe von knapp 15 Millionen € fällt dagegen kaum ins Gewicht. Danach beträgt die verteilbare Verbundmasse im Jahr 2006 5,8 Milliarden €. Diese verteilbare Verbundmasse wird auf Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschalen, Sonderpauschalen und Bedarfszuweisungen aufgeteilt.