Protocol of the Session on March 25, 2010

Für 2010 steht wieder 1 Milliarde € bereit. Nordrhein-Westfalen ist und bleibt in der Bundesrepublik Deutschland die Nummer eins im sozialen Wohnungsbau. Die Kritik der SPD, meine Damen und Herren, läuft hier völlig ins Leere.

Da die Wohnungsmärkte regional sehr unterschiedlich sind, haben wir eine sehr differenzierte gezielte Förderung sichergestellt und damit die alten Förderbedingungen von SPD und Grünen wesentlich verbessert.

Der LEG-Verkauf – dazu haben wir viele Debatten in den vergangenen fünf Jahren geführt – und dessen Koppelung an die bundesweit einzigartige Sozialcharta ist ein großer Erfolg dieser Landesregierung. Herr Hilser kommt gleich vielleicht noch einmal dran; ich kann mich dann auch noch einmal melden. Herr Hilser, die Sozialcharta greift. Der erste Prüfbericht hat dies bestätigt, und auch die künftigen Prüfberichte werden die Einhaltung der Sozialcharta bestätigen.

SPD und Grüne haben mit einseitigen und teilweise auch falschen Informationen versucht, die Mieter der LEG verrückt zu machen. So dumm, meine Damen und Herren, sind die Bürger und Mieter in Nordrhein-Westfalen allerdings nicht. Ihre Aktion ist völlig misslungen und am Ende grandios gescheitert.

Nur am Rande, weil man sich manchmal nicht erinnert: SPD und Grüne hatten im Doppelhaushalt 2004/2005 den Verkauf der LEG-Wohnungen festgeschrieben – das Kabinett und die Fraktionen, denn die hatten den Haushalt beschlossen –, allerdings ohne jegliche soziale Absicherungen.

Leider, meine Damen und Herren, gibt es bei Wohnungs- und Hauseigentümern immer wieder einzelne schwarze Schafe. Das darf man nicht ignorieren. Mit diesem Aspekt muss man wie in allen Lebensbereichen vernünftig umgehen.

Nordrhein-Westfalen ist eines von vier Bundesländern, die die Pflicht zur Instandsetzung, eine Anordnungsbefugnis und Mindestanforderungen im

Wohnraumfördergesetz festgeschrieben haben. Auch in diesem Bereich ist Nordrhein-Westfalen auf dem richtigen Weg.

Zudem ist Nordrhein-Westfalen eines der wenigen Länder, in denen die Baupolitik in einem Ministerium sehr hoch und damit vorbildlich verankert ist. Dafür wurden CDU und FDP und die Regierung bei der letzten gemeinsamen Podiumsdiskussion im „Haus der Architekten“ vom Veranstalter ausdrücklich gelobt.

Meine Damen und Herren, das Ziel dieses Antrags ist klar: Das Ziel ist der 9. Mai, der Tag der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land lassen sich von diesen Märchen nicht beeindrucken. Gerade die Baupolitik befindet sich bei CDU und FDP in NordrheinWestfalen in sehr guten Händen, und deswegen bin ich auch sehr zuversichtlich, was den 9. Mai betrifft. – Herzlichen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Priggen das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Kollege Rasche, ich stimme Ihnen in den beiden ersten Punkten, die Sie angesprochen haben, voll und ganz zu.

Heute ist der letzte Sitzungstag, an dem sich viele Kollegen verabschieden. Auch von meiner Fraktion und von Herrn Becker, der gerade nicht anwesend sein kann, spreche ich Ihnen, Herr Röken, einen herzlichen Dank für die Zusammenarbeit in den letzten Jahren aus. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die nächsten Jahre. Begleiten Sie unser Handeln hier weiterhin positiv und wohlwollend.

Herr Sahnen, auch Ihnen wünsche ich alles Gute für die nächsten Jahre.

(Allgemeiner Beifall)

Zu dem Antrag, den die SPD-Fraktion vorgelegt hat, kann ich ganz kurz sagen: Wer die vielfältigen wohnungspolitischen Initiativen der Grünen-Fraktion in den letzten fünf Jahren verfolgt hat, kann logischerweise sehen, dass wir dem Antrag der SPD heute zustimmen werden.

Die Landesregierung ist aus unserer Sicht – da sind wir inhaltlich anderer Auffassung – in den letzten fünf Jahren mit der Abrissbirne durch die soziale Wohnungspolitik gezogen. Das war auch klar. Denn dieses ideologische Motto „Privat vor Staat“, das Sie von Anfang an vor sich hergetragen, hat seine Auswirkungen auch bei der Wohnungspolitik gezeigt. Am Ende der fünf Jahre der Regierungszeit kommen wir zu 500.000 Wohnungen, die sich in

Nordrhein-Westfalen heute im Besitz der sogenannten Wohnungsheuschrecken befinden, und 100.000 Wohnungen der LEG, die die Landesregierung selber verkauft hat.

Wir haben die Auseinandersetzungen in vielen Kommunen verfolgen können, und wir werden es noch bitter bereuen, dass wir kommunalen Wohnungsbesitz in Zeiten, in denen man meinte, damit mehr als 3 oder 4 % Rendite erzielen zu müssen, verkauft haben. Diesen Wohnungsbestand werden wir irgendwann dringend benötigen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Wir haben es im Land immer als eine sozialpolitisch wichtige Aufgabe gesehen, dass Wohnungen …

(Olaf Lehne [CDU]: Die sind bei Ihnen ver- gammelt!)

Nein, nicht vergammelt. – … bestimmten Bevölkerungsschichten zu vernünftigen Preisen zur Verfügung gestellt werden können. Das war stets eine sozialpolitische Aufgabe.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Man muss nicht alle Bestände halten, aber wer sich dieser Aufgabe nicht annimmt, wird es irgendwann bitter bereuen. Denn dann sind es vor allem Familien mit Kindern und Einkommensschwächere, die in den Innenstädten keine Chance haben werden, dort eine finanzierbare Wohnung zu finden. Sie werden aus den Städten gedrückt, und das führt wiederum dazu, dass unsere Städte einen Charakter annehmen, den wir alle eigentlich nicht wollen. So sieht das Bild am Ende der Regierungszeit aus.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Der zweite Punkt – dazu habe ich schon einmal gesprochen – ist das Meisterstück dieser Landesregierung: die Plünderung des Landeswohnungsbauvermögens, zu der es im Januar 2010 kam. 18 Milliarden € betrug das Vermögen des Landes im Wohnungsbau.

(Gerhard Lorth [CDU]: Unsinn!)

Aus diesem Vermögen ist in den letzten Jahrzehnten jedes Jahr ein Investprogramm in Höhe von 1 Milliarde € für den Bau und die Modernisierung von Sozialwohnungen sichergestellt worden. Das ist jetzt an die NRW.BANK gegangen und somit raus aus der Verfügbarkeit des Landes. Jetzt entscheiden Bankmanager und nicht mehr die Politik über das Landeswohnungsbauvermögen. Das ist ganz klar die Priorität: abgeben, weg von der politischen Verantwortung für den Landeswohnungsbau und hin zu denen, die das nach anderen Gesichtspunkten entscheiden. Das ist ein politischer Fehler, den Sie begangen haben.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Ich möchte einen kleinen Kritikpunkt zum SPDAntrag äußern; vielleicht verstehe ich ihn einfach

anders. Sie fordern die Landesregierung mehrfach auf, dieses oder jenes zu tun und zu ändern. Das können Sie ja nicht ganz ernst gemeint haben. Sie meinen wohl die kommende Landesregierung in der nächsten Legislatur. Und wenn ich das so verstehe, dann können wir gerne zustimmen.

(Dieter Hilser [SPD]: Völlig richtig!)

Herzlichen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Priggen. – Als nächster Redner hat Herr Minister Lienenkämper für die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Kollege Priggen, ich habe die große Zuversicht, dass es ganz unerheblich sein wird, ob diese Landesregierung oder die nächste Landesregierung aufgefordert wird. Denn auch die nächste Landesregierung wird von den gleichen Fraktionen getragen werden.

(Beifall von CDU und FDP – Barbara Steffens [GRÜNE]: Da wäre ich mir nicht so sicher! – Reiner Priggen [GRÜNE]: Da wurde die Stimme ganz zittrig!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, dass der Antrag insgesamt ein zu düsteres Bild des Wohnungsmarktes in Nordrhein-Westfalen zeichnet. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist in Wahrheit differenziert zu betrachten.

In der Sachverständigenanhörung am 25. Februar ist in Bezug auf die Äußerungen des stellvertretenden Landesvorsitzenden Jochen Ott zu möglichen Zwangsenteignungen von Immobilien deutlich geworden: Tauglich ist das wohnungsaufsichtliche Instrumentarium des Anfang 2010 in Kraft getretenen Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz stellt den Kommunen geeignete Instrumente zur Verfügung, um im Bedarfsfall repressiv gegen Immobilienunternehmen vorzugehen.

Zu nennen sind unter anderem die Pflicht zur Instandhaltung, die Anordnungsbefugnis zur Nachholung notwendiger Instandhaltungsarbeiten, die Erfüllung von Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse, die Bußgeldbewehrung bei Vernachlässigung sowie als Ultima Ratio die Möglichkeit, Wohnraum für unbewohnbar zu erklären mit der Verpflichtung des Eigentümers, Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wirtschaftliche Vernunft und soziale Verantwortung sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Genau deshalb haben wir als eines von nur vier Bundesländern

gesetzlich ein Instrumentarium verankert, das ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen der freien wirtschaftlichen Betätigung einerseits und der staatlichen Eingriffsverwaltung andererseits garantiert.

Hinzu tritt der Mieterschutz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Mieterinnen und Mietern erlaubt, bei Vernachlässigung der Instandhaltungspflichten die Miete zu mindern, das Recht einräumt, Mängel selbst zu beseitigen und dafür Aufwendungsersatz zu verlangen sowie zusätzlich Schadensersatz zu fordern.

Auch bei einer Kündigung des Mieters aufgrund der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum sind die Mieterinnen und Mieter geschützt. Das garantiert die bundesgesetzliche Kündigungssperrfrist von drei Jahren nach § 577 a BGB. Bei geförderten Sozialwohnungen besteht zusätzlich ein zwingender gesetzlicher Schutz von Belegungsrechten, der die Geltendmachung von Eigenbedarf bis zum Ende der Belegungs- und Mietpreisbindungen ausschließt.

Ausführlich beschreiben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, in Ihrem Antrag die Geschäftsmodelle international tätiger Finanzinvestoren. Doch nicht nur, dass eine Vernachlässigung von Wohnungsbeständen, die von Finanzinvestoren erworben wurden, als flächendeckende Erscheinung auf den nordrhein-westfälischen Wohnungsmärkten nicht wirklich beobachtbar ist, sondern allenfalls in Einzelfällen auftritt, auch die Behauptung, dass Hartz IV Immobilienspekulanten wegen der garantierten Mieteinnahmen als Geschäftsmodell diene, ist als flächendeckendes Phänomen nicht erkennbar und daher aus unserer Sicht Unsinn.

Glauben Sie eigentlich wirklich, dass – wie Sie in Ihrem Antrag thematisieren – Wohnungsbestände aufgekauft werden, weil dort Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung für Arbeitsuchende wohnen? Oder wohnen Grundsicherungsempfänger nicht eher in vernachlässigten Wohnungsbeständen, weil dort häufig die Mieten niedriger sind? – Fakt ist: Bei nicht angemessenem Wohnraum können natürlich auch Grundsicherungsempfänger die Miete kürzen. Dass dabei die Mietminderungen oder die finanziellen Kürzungen von unangemessen hohen Unterkunftskosten an die Kostenträger, nämlich die Kommunen, zurückfließen, versteht sich meines Erachtens von selbst. Diese Kosten sind steuerfinanziert und damit zielgenau und wirtschaftlich einzusetzen.

Im Bereich der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes ist die Landesregierung bereits sehr aktiv und erfolgreich. Die Maßnahmen des Landes reichen von der Information und Motivation der Gebäudeeigentümer durch Maßnahmen wie die Gemeinschaftsaktion „Mein Haus spart“ sowie Informationsveranstaltungen, Messebeteiligungen, Internettools und Seminaren über geförderte Ener

gieberatungsprogramme wie den „Gebäude-Check Energie“, die „Start-Beratung Energie“, die Beratung durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und KfW-Programme und ergänzende direkte Förderung aus „Progres.NRW“ bis hin zur Kommunikation von Best-Practice-Beispielen über die 50 Solarsiedlungen und „Energiesparer Nordrhein-Westfalen“.

Sie sehen, meine Damen und Herren, im Bereich der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes ist die Landesregierung bereits sehr aktiv. Wir wollen diese Aktivitäten fortsetzen.