Frau Kollegin Kastner, ich denke, wir haben uns in all den Diskussionen wirklich nichts geschenkt, ob es das Kinderbildungsgesetz oder irgendein anderes Gesetz war, aber trotz allem habe ich Sie immer geschätzt als jemand, der durchaus in der Lage ist, die Diskussionen hart, aber auch ehrlich zu führen.
Ich sage Ihnen seitens meiner Fraktion: Wir bedanken uns für die kollegiale Zusammenarbeit, für das gemeinsame Streiten – das wird man Ihnen nicht absprechen wollen, und das tun wir auch nicht –, um am Ende doch das Beste für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land zu erreichen. Eine ganz besonders hohe Anerkennung dafür, dass Sie sich für Kinder mit Behinderungen sehr stark machen und eine sehr ehrliche Maklerin sind. Auch dafür herzlichen Dank.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also ab über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/10853. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die CDU-Fraktion und die FDPFraktion. Will sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Wir stimmen zweitens ab über einen Entschließungsantrag, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht hat, nämlich in der Drucksache 14/10905. Wer will diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben? – Das sind die Frak
tionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Ist jemand dagegen? – CDU und FDP. Will sich jemand der Stimme enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Wir stimmen drittens ab über den Entschließungsantrag von CDU und FDP Drucksache 14/10921. Wer möchte diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen worden.
Ich eröffne die Beratung. – Der Abgeordnete Bernd Schulte erhält für die antragstellende CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Person der Kollegen Wißen und Becker haben vor einigen Tagen auf ein Gerichtsurteil aus Berlin reagiert, nach dem der Forderung eines Anwohners stattgegeben wurde, aufgrund der Lärmbelastung auf der Straße vor seiner Wohnung eine Temporeduzierung von 50 auf 30 km/h vorzunehmen.
Angeblich will das Land Berlin daraus die Folgerung einer Bundesratsinitiative ziehen, nach der bundesweit eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h innerorts in der Straßenverkehrsordnung verankert werden soll. Eine derartige Bundesratsinitiative gibt es derzeit nicht. Deswegen ist der übertriebene Aktionismus von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht zu verstehen. Logisch scharf ist es wahrscheinlich vergleichbar mit der seinerzeitigen Forderung des Kollegen Wißen auf Aufhebung des Überholverbots für Motorradfahrer in Staus auf Bundesfernstraßen. Das ist die gleiche perfekte Logik und Schärfe.
Die Forderung, bundesweit Tempo 30 in den Städten einzuführen, verdeutlicht den unbändigen Drang der SPD zur Vereinheitlichung und von der Abkehr von jeder Differenzierung. Das ist nicht nur ein schulpolitischer Leitsatz, sondern ein Querschnitts
Bei einer einheitlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerorts ist zu erwarten, dass die unterschiedlichen verkehrlichen Gegebenheiten nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden können. Ein generelles Tempolimit macht Schleichwege durch Wohngebiete noch attraktiver, und bei dichtem Verkehr erreichen Kolonnen fast nie das erlaubte Tempo.
Ein erheblicher finanzieller Aufwand für die Kommunen für die Umbeschilderung und für die zusätzlichen baulichen Maßnahmen wäre die weitere Folge. Wenn die Kommunen es nicht selbst bezahlen, dann könnten sie es über das Beitragsrecht nach Baugesetzbuch oder nach Kommunalabgabengesetz auf die Grundstückseigentümer umlegen, was auch eine erhebliche Mehrbelastung privater Haushalte nach sich ziehen würde.
Insgesamt gesehen würde eine geringere Akzeptanz von verkehrlich gebotenen Tempo-30-Zonen entstehen, und die Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung wäre durch die beschränkten Möglichkeiten der Kommunen personell und sachlich überhaupt nicht sicherzustellen. Die Experten streiten des Weiteren darüber, ob positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit überhaupt zu erwarten wären.
Wir haben – lassen Sie mich das abschließend feststellen – in der bestehenden Straßenverkehrsordnung ein sehr differenziertes und den örtlichen Verhältnissen anzupassendes System, das von Tempolimits von 7 bis 50 km innerhalb geschlossenen Ortschaften reicht. Ich gehe davon aus, dass sowohl die Kommunen selbst als auch die zuständigen Polizeibehörden in der Lage sind, aufgrund ihrer besonderen örtlichen Kenntnis differenziert entscheiden zu können, welche Limitierung von Geschwindigkeiten im einzelnen Wohngebiet, vor einer einzelnen Schule, vor einer Senioreneinrichtung erforderlich ist. Das sollte man nicht durch Gesetz in dieser Weise reglementieren.
Wir setzen auf eine Verkehrspolitik der Besonnenheit und der Differenzierung. Das heißt: Tempo 30 dort, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten ist, aber die Spannbreite bis Tempo 70 dort, wo es aus Gründen eines gefahrenfreien Verkehrsflusses möglich ist. – Vielen Dank.
auf der Besuchertribüne begrüßen. Ich begrüße ganz herzlich Herrn Professor Anatoli Mikhailov. Seien Sie herzlich willkommen, Herr Professor!
Herr Professor Mikhailov war Ehrengast bei der diesjährigen NRW-Staatspreisverleihung, die auf dem Petersberg vom Ministerpräsidenten vorgenommen worden ist, und zwar an das Europäische Parlament. Der damalige Empfänger dieses Preises, der EU-Parlamentspräsident Jerzy Buzek, hat das von ihm empfangene Preisgeld zur Förderung und Ausbildung künftiger Träger der Demokratie in Weißrussland weitergegeben. Das hat uns damals sehr gefreut – Sie, glaube ich, auch, Herr Professor Mikhailov. Wir heißen Sie herzlich willkommen und freuen uns, dass Sie bei uns sind.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist die letzte verkehrspolitische Debatte hier im Plenum in dieser Legislaturperiode. Auch bei diesem Thema wird sehr deutlich, wie groß die Unterschiede in der Verkehrspolitik auf der einen Seite von CDU und FDP und auf der anderen Seite von SPD, Grünen und Linken in diesem Hohen Hause sind.
SPD und Grüne, meine Damen und Herren, stehen in der Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen für Stau, für die Reduzierung des Verkehrsflusses und für eine Blockade beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Ich könnte jetzt reihenweise Beispiele aufzählen, um diese These zu hinterlegen. Ich nenne einmal eines: Unter der gemeinsamen Regierungszeit von SPD und Grünen, 1995 bis 2005, wurden Millionen von Euro in Nordrhein-Westfalen beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur verschenkt.
Mittel, liebe Kolleginnen und Kollegen, die der Bund Jahr für Jahr den Bundesländern und dem Land Nordrhein-Westfalen zum Ausbau und zur Sanierung von Straßen zur Verfügung stellt, mussten, da hier eine Blockadepolitik betrieben wurde, an andere Bundesländer weitergeleitet werden. Schlimmer kann eine Staupolitik in keinem Land in Deutschland sein.
Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es um die Initiative zu einem generellen Tempo 30 in den Gemeinden und Städten. Und diese Initiative, meine Damen und Herren, führt zu ganz erheblicher Kritik. Das haben wir jetzt tagelang in den Medien, in der Presse verfolgt. Zahlreiche Bürgermeister, viele davon, Herr Wißen, von der SPD, sprechen von einem Chaos, das man keinem mehr erklären kann.
Anderes Beispiel: Bei 280.000 Einpendlern in Düsseldorf muss der Verkehr auch fließen können, sagt der Bürgermeister der Landeshauptstadt. Verkehrswissenschaftler wie Professor Michael Schreckenberg, Vertreter des ADAC und die Polizei kritisieren Ihren Vorschlag ebenso. Selten, meine Damen und Herren, wurde eine Initiative so zerrissen wie diese. SPD und Grüne schießen mal wieder über das Ziel hinaus.
Die jetzige Regelung, meine Damen und Herren, hat sich landesweit bewährt. Die Kommunen entscheiden. Da, wo es sinnvoll ist, gibt es schon heute eine Beschränkung auf 30 km/h oder auf 7 km/h. Gerade bewährte Regelungen sollte man unterstützen und nicht wieder alle paar Jahre über den Haufen werfen.
Mit dieser Initiative von SPD und Grünen wird gerade im Bereich der Verkehrspolitik die Geisteshaltung von Grünen und SPD sehr deutlich. Sie sind mit Ihrer Blockadepolitik eine Gefahr für Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen und eine Gefahr für den Logistikstandort Nordrhein-Westfalen.
Aber ich kann die Damen und Herren in diesem Hohen Haus beruhigen. Es wird nach dem 9. Mai keine Fortsetzung der alten Staupolitik in NordrheinWestfalen geben. Es wird auch kein Comeback von Bärbel Höhn als Umweltministerin in NordrheinWestfalen geben, sondern am 9. Mai werden Andreas Pinkwart und Jürgen Rüttgers in ihren Ämtern bestätigt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich müssten CDU und FDP ihren Eilantrag zurücknehmen, und zwar aus folgendem Grund: Sie unterstellen uns, wir wären dafür, Tempo 30 flächendeckend einzuführen. Das ist falsch. Das steht auch nicht in unserem Entschließungsantrag, war auch nie Gegenstand eines Interviews. Das mag die Interpretation von CDU und FDP sein, war aber nie das, was wir gefordert haben.
Worum geht es? Es geht um einen Teilbereich, es geht um die Frage: Wollen wir Kommunen nur da gestatten, Tempo 30 auszuweisen, wo kommunale Straßen, wo kommunale Gebiete sind? Im Moment ist es nämlich nicht so, Herr Schulte, dass eine Kommune einfach eine 30er- Zone zum Beispiel entlang einer Landstraße, einer Kreisstraße oder einer Bundesstraße, also einer überörtlichen Straße, ausweisen darf. Da sind Sie und auch Herr Rasche falsch informiert. Das ist in einer Kommune nicht möglich.
Und das ist nur deswegen nicht möglich, weil dort entweder Kreis-, Bundes- oder Landeshoheit herrscht oder weil dort eine Lichtsignalanlage, wie sie in Fachkreisen genannt wird, in Laiensprache: eine Ampel steht. Eine Ampel reicht also schon dazu aus, dass an dem von Ihnen genannten Altenheim eben nicht Tempo 30 ausgewiesen werden kann. Deswegen können Sie Ihre ganze Rede und Ihren Eilantrag in die Tonne kloppen. Er hat nichts mit der SPD-Forderung zu tun.
Wir könnten natürlich einen Eilantrag stellen. Es ist schließlich sehr interessant, wie schnell Sie auf SPD-Initiativen reagieren. Da wäre es doch einmal schön gewesen, wenn wir einen Eilantrag zu Ihrem Versagen bei der Staubekämpfung gestellt hätten. Es ist ein Witz in der Geschichte: Sie haben mit Ihren diversen Verkehrsministern die längsten Staus produziert – 80.000 km im Jahr –, erzählen hier aber etwas und fordern uns sogar auf, die Staus zu beseitigen. Das ist wirklich lächerlich
Herr Rasche und Herr Schulte, wir hätten gerne einen Eilantrag zum Rhein-Ruhr-Express, zur Betuwe und