Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die erfolgreiche Arbeit der nordrhein-westfälischen Polizei stützt sich auf die Eingriffsbefugnisse des Polizeigesetzes – und das schon eine ganz lange Zeit. Ich darf nur einmal daran erinnern, dass SPD und Grüne das jetzt geänderte Polizeigesetz zu verantworten haben und sich überwiegend damals auch an den Musterentwurf der Landespolizeigesetze gehalten haben. Das gilt bis heute.
Es hat von Herrn Rudolph öfter das Angebot gegeben, auch überparteilich zusammenzuarbeiten, um entsprechende Novellierungen hinzubekommen. Ich erinnere nur an die „große Bereitschaft“ von Ihnen, nämlich der SPD, bei der entsprechenden Verlängerung der Videoüberwachung auch mitzumachen. Das war dann die Enthaltung. Die Grünen haben dagegen gestimmt, obwohl der Wortlaut identisch war und es von daher unverändert verlängert wurde. Das hat die ganze Ehrlichkeit Ihrerseits gezeigt, sich dem Thema zuzuwenden.
Stattdessen gibt es einen SPD-Entwurf, der von Frau Düker zu Recht kritisiert worden ist, der natürlich von den Sachverständigen entsprechend schlecht bewertet worden ist und deswegen nicht zustimmungsfähig ist.
Wir haben mit unserem Gesetzentwurf bereits unter Rot-Grün notwendige Neuregelungen wegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ebenso vorgenommen sowie die einschlägige Verfassungsgerichtsrechtsprechung der letzten Jahre berücksichtigt. Zudem – das ist gesagt worden – sind der finale Rettungsschuss und die öffentliche Ordnung mit aufgenommen worden.
Es ist deutlich geworden – in der Diskussion ist ja auch noch einmal das Verfahren angesprochen worden –, dass dieses kein einfaches Unterfangen war. Es ist eine komplexe und komplizierte Materie gewesen. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie viele Konkretisierungen von Schutznotwendigkeiten im Zusammenhang mit der informationellen Selbstbestimmung immer wieder gekommen sind. Das alles musste verarbeitet werden. Von daher ist es, denke ich, auch nachvollziehbar, dass man Zeit braucht, um es am Ende zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen. Insofern freuen wir uns, dass Frau Düker zugesteht, dass gerade das, was die Kernbereichsschutzregelungen betrifft, sehr gut gelungen ist.
Die SPD arbeitet mit Herrn Rudolph wieder mit der üblichen Mischung aus Unrichtigkeiten und Unverschämtheiten. Wir beantworten das gewohnt gelassen. Herr Rudolph, ich kann nur sagen: Wer Ihren Zickzackkurs der letzten Jahre verfolgt hat, der weiß, dass es einen gibt, bei dem die innere Sicherheit nicht in guten Händen ist, und das ist bei Ihnen: diesen Schlingerkurs, den Sie hier zur Online-Durchsuchung hingelegt haben, und immer wieder den fehlerhaften Vorwurf, wir hätten Online
Durchsuchungen in unserem Gesetz gehabt. Das ist nicht der Fall. Auch durch Wiederholungen wird das Ganze nicht besser. Wir haben uns an der Stelle ganz klar zu einer schlanken Version bekannt, die in der Tat allerdings – und da hat Frau Düker ihren Kritikpunkt gesetzt – die öffentliche Ordnung mit aufnimmt.
Frau Düker, ich darf Sie nur ganz am Rande daran erinnern, dass in Hamburg, wo die Grünen mitregieren, die öffentliche Ordnung auch im Polizeigesetz steht. Das ist in 14 Bundesländern so. Es scheint nicht der Untergang des Abendlandes zu sein, wie Sie das hier skizzieren, sondern es ist ein Hinweis dafür, dass sich sowohl Ordnungsbehörden als auch Polizei jeweils um ihre Zuständigkeiten kümmern und letztendlich auch gemeinsam agieren sollen.
Wir haben eine ganze Reihe von Ordnungspartnerschaften, die das tun. Insofern weiß ich nicht, was da sozusagen an den Haaren herbeigezogen wird, um letztendlich unserem Entwurf nicht zustimmen zu können.
Die Frage der Neuregelung des Verfassungsschutzgesetzes hat zunächst mit der Korrektheit dieses Gesetzes überhaupt nichts zu tun. Sie haben erkennbar einen Punkt gesucht, um nicht mitstimmen zu müssen. Das ist auch nicht weiter tragisch, dann machen wir das eben alleine.
Es ist von uns ganz deutlich gemacht worden, dass das Verfassungsschutzgesetz in verfassungskonformer Weise angewandt wird. Wir wissen, dass es da Notwendigkeiten gibt, etwas zu verändern. Für alle aus der Opposition, die immer sehr laut schreien: Schauen Sie sich einmal an, wie viele Länder – das gilt auch für den Bund – an dieser Stelle noch Renovierungsbedarf haben. Das ist komplex und kompliziert. Hier gilt immer: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir wenden das Verfassungsschutzgesetz in verfassungskonformer Weise an. Von daher ist das auch der richtige Weg.
Wir haben – und darüber bin ich sehr froh – uns mit dem Kernbereichsschutz in der Anhörung sehr gut präsentieren können. Ich finde, hier ist ein vorbildlicher Kernbereichsschutz geleistet worden. Gerade die vielen komplizierten Regelungen, die eben durch eine sensiblere Betrachtung auch der Schutzrechte des Einzelnen notwendig geworden sind, wurden gut umgesetzt.
Wir haben, meine Damen und Herren, auch den Schutz der Berufsgeheimnisträger in vorbildlicher Weise gelöst. Da ist Herr Rudolph, der uns leider nicht mehr beehrt – doch da ist er, Entschuldigung –, mit seinem Änderungsantrag nicht so weit gegangen wie wir. Da ist unser Beispiel sicherlich vorbildlich.
Ein paar letzte Worte noch. Der Herr Präsident hat ja gemahnt, dass wir uns ein bisschen kürzer fassen; die Argumente sind ja auch schon x-mal ausgetauscht worden.
Herr Rudolph, ich rate einfach immer nur an – wir haben das ja heute mit der Schule auch schon in der Zeitung lesen können –: Wenn man mit solchen Bilanzen aufzuwarten hat, dass man ständig in alten Zeiten die Stellen zurückgefahren hat und jetzt erlebt, dass wir das, was Sie an schlimmen Taten begangen haben – zum Beispiel Stellenklau bei der Polizei –, rückgängig gemacht und die Zahlen der Neueinstellungen mehr als verdoppelt haben, sollte man einfach ein bisschen leiser sein.
Ich finde, es ist sehr deutlich geworden, dass wir – und Herr Engel hat es gesagt – eben nicht den Weg gehen, den viele gerade auch sozialdemokratisch mit- oder alleinregierte Länder gehen, nämlich die Polizei zurückzufahren. Wir wollen in der Personalstärke eben nicht rückläufig werden, anders als Sie das insinuieren.
Genauso wird Ihr ständiger Vorwurf nicht richtiger, dass wir uns in nicht um die OK kümmern. Sie greifen dann immer die Mafia heraus. Sie arbeiten mit falschen Zahlen, werfen Irreführung vor. Meine Herren! Das führt nicht dazu, dass sich die Menschen in irgendeiner Weise sicherer fühlen; vielmehr verunsichern Sie die Menschen. Das ist einfach falsch. Wir arbeiten auch mit statistischen Zahlen und einer Basis, die Sie auch benutzt haben. Wenn unsere Ergebnisse besser werden, ärgert Sie das. Und im Wege eines Rundumschlages versuchen Sie dann, die Menschen zu täuschen. All das verfängt nicht.
Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahren die innere Sicherheit als Schwerpunkt gewählt. Wir haben den Etat aufgestockt. Wir haben die Polizei gestärkt. Wir stellen wieder junge Leute ein, und wir haben gute Zahlen, auch was die Frage der Entwicklung gerade bei einigen ganz schwierigen Fragestellungen wie Wohnungseinbruch, der sehr belastend ist, angeht. Wir haben gute Zahlen auch im Bereich der Gewaltdelikte. Bei allem, was wir an Problemen haben, sind die Ergebnisse so, dass sie gut präsentiert werden können.
Sie versuchen das zu diskreditieren. Wir können Ihnen dann immer Ihre eigenen Zahlen vorhalten. Aber wichtig ist, dass wir mit diesem Gesetz einen weiteren Schritt nach vorne machen. – Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, Ihre letzten Worte waren, wir seien erstaunt oder irritiert, wenn Ihre Ergebnisse besser würden. Sie haben damit voraussichtlich nicht die Ergebnisse der FDP in Nordrhein-Westfalen gemeint; die befinden sich nämlich im freien Fall nach unten.
Die Bürger dieses Landes entscheiden auch über Ihre FDP-Sicherheitspolitik. Ihr Bündnis mit den Grünen, wo Sie sich freuen, dass man eine Gemeinsamkeit hat, verfügt über keine 20 % hier in Nordrhein-Westfalen. Das wird nicht ganz reichen, um Ihre Sicherheitsgesetze und Ihre Sicherheitsauffassung durchzusetzen.
Es lohnt aber auch nicht, dazwischen zu schreien. Wenn es nicht reicht, dass wir einmal nachschauen, was die Opposition zu Ihren Gesetzesentwürfen sagt, dann sehen wir doch einmal, was die CDUFraktion dazu ausführt. Da hat Herr Biesenbach am 1. September des letzten Jahres gesagt: Der Innenminister will die Polizei zahnlos lassen. – Da frage ich mich: Warum haben Sie darauf nicht reagiert? Ich frage mich aber auch, warum Herr Kruse nicht erwähnt, dass die CDU-Fraktion gesagt hat, ein Dünnbrett sei vorgelegt worden. Das sei nicht zustimmungsfähig. Das kommt aus Ihrer Fraktion, nicht aus den Reihen der Opposition, um das einmal so deutlich zu sagen.
Dann sagte Herr Kruse mit Anspielung auf genau diese Wortmeldung: Wir hätten uns mehr und es zeitlich etwas früher gewünscht.
Was hätten Sie sich denn mehr gewünscht? Der Kollege Lohn kommt ja gleich ans Pult. Er kann uns sagen, was Sie sich mehr gewünscht hätten und was dieser Innenminister, der mit Ihnen in einer Regierung sitzt, Ihnen nicht da hineingeschrieben hat. Das interessiert uns doch.
Im Wortbeitrag von Herrn Engel habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass er Ihnen deutlich ins Stammbuch geschrieben hat, dass er keine Wachpolizei und keine Verhältnisse wie in Hessen will. Um es klar zu sagen: Es gibt also Unterschiede zwischen dem, was Sie für NRW fordern, und dem, was die FDP fordert.
Ich bin erstaunt, Herr Engel: Wer ist denn in Hessen in der Regierung? Ist das nicht die FDP mit 16 %? Haben Sie nicht mit Jörg-Uwe Hahn jemanden, der eine große Rolle spielt? Der hat sich offensichtlich nicht in Ihrem Sinne durchsetzen können.
Aber, Herr Engel, Sie haben freundlicherweise auch gesagt, es gehe darum, etwas auf verfassungsrechtlich hohem Niveau darzustellen. Hier haben wir den Verfassungsversagensminister sitzen. Das ist doch nicht ernst gemeint,
dass ausgerechnet aus diesem Ministerium etwas kommen soll, was verfassungsrechtlich auf hohem Niveau ist. Das kann weder Herr Engel meinen noch jemand von der CDU.
Herr Kollege Stotko, wären Sie so freundlich, deutlich zu machen, dass die von Ihnen bemängelte Aufsplittung der Polizei in Hessen ausschließlich in der Zeit verwirklicht wurde, als die CDU dort allein regiert hat?
Herr Ellerbrock, das nehme ich gerne zur Kenntnis. Aber im Januar 2009 ist die FDP dort mit 16 % und drei Ministern, davon ein Superminister, in die Regierung gekommen. Sie haben doch alle Chancen gehabt, eine Polizei in Hessen durchzusetzen, wie Herr Engel sie für die FDP gerne hätte. Das haben Sie doch nicht getan.
Ich halte es mit Johannes Rau; ich will es Ihnen deutlich sagen. Er hat am 9. Oktober 2001 in Leipzig gesagt: „Die gelungene Verbindung von Freiheit und Sicherheit ist nichts Selbstverständliches.“ Dafür stehen unsere Vorschläge für eine neue Sicherheitsarchitektur hier in Nordrhein-Westfalen.