Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen dürfte die Vertretungsregelung in der Landesregierung bekannt sein: Der Innenminister wird durch die Justizministerin vertreten, ebenso wie umgekehrt.
Meine Damen und Herren, die Gesetzgebung bedarf gründlicher Abwägungsprozesse. Aktionismus hilft hier ebenso wenig wie in allen anderen Bereichen – dies vorab.
Nun zum Gesetzentwurf: Der Gesetzentwurf betrifft die überörtliche wirtschaftliche Betätigung von kommunalen Betrieben im Bereich der Energieversorgung. Unter Hinweis auf ein Gutachten von Professor Burgi will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Gemeindeordnung betreffend die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen ändern.
(Johannes Remmel [GRÜNE]: Nicht wir, die Frau Wirtschaftsministerin! – Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Frau Wirtschaftsministern hat das vorgeschlagen! – Johannes Remmel [GRÜNE]: Unglaublich!)
Meine Damen und Herren, die bekanntermaßen sehr komplexe und schwierige rechtliche Problematik, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen sich Kommunen überörtlich auf dem Energiesektor betätigen dürfen,
(Unruhe bei der SPD – Prof. Dr. Gerd Boller- mann [SPD]: Können wir diese Rede nicht zu Protokoll bekommen? – Unruhe – Glocke – Johannes Remmel [GRÜNE]: Hier ist die grü- ne Bank!)
Ich wäre dankbar, wenn wir jetzt etwas Ruhe im Saal einkehren ließen, um auch der Ministerin zuzuhören. – Bitte schön.
Das Burgi-Gutachten, meine Damen und Herren, wirft eine Reihe von Fragen auf, die gründlicher Prüfung bedürfen.
Will man die Zukunft der kommunalen Energieversorger in einer Rolle als bundesweite Anbieter oder als Anbieter von Energiedienstleistungen europaweit sehen?
Besonders gründlich muss man dann darüber nachdenken, wenn dieser staatliche Wettbewerb durch die lokale Ebene geführt werden soll, und zwar bundesweit und international, obgleich der Verantwortungsbereich und die demokratische Legitimation sich nur auf die lokale Ebene beziehen.
Führt ein solcher Wettbewerb zwischen kommunalen Energieversorgern nicht sogar zur Vernichtung kommunalen Vermögens durch das Handeln anderer Kommunen?
Frau Ministerin, ich habe Zwischenfragen der Abgeordneten Börschel und Becker. Möchten Sie diese zulassen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie verhält sich denn Ihre Vorlesung zu den eben schon hinreichend zitierten Äußerungen Ihrer Kollegin Thoben, die ja substanziell andere Schlussfolgerungen aus dem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten gezogen hat als die, die Sie jetzt namens der Landesregierung vortragen? Ist das nach Ihrer Einschätzung jetzt eine neue, einheitliche Meinung? Haben Sie sozusagen den Text, den Sie verlesen, verinnerlicht, und entspricht das auch Ihrer und der Regierungsmeinung, oder wie würden Sie das sehen?
Ich darf dann auch mehrere Ausrufungszeichen machen. – Frau Kollegin Thoben hat ein Problem angesprochen, ein Problem, das wir sehen.
Frau Kollegin Thoben hat dazu ein umfangreiches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wirft Fragen auf, die ergebnisoffen und vor allen Dingen gründlich in der Regierung geprüft werden.
Einige der Fragen versuche ich gerade aufzuzeigen, aber Fragen sind offenbar nicht Ihr Thema. Sie wollen hier ja lieber Meinungen vertreten.