Wir brauchen neue Definitionen im Umgang mit neuen Diensten und Kanälen wie zum Beispiel YouTube. Auch dort bestehen Nutzungsmöglichkeiten für die Werbung, die es in der Vergangenheit nicht gab und für die es sich lohnt, sachgerechte, zukunftsfähige rechtliche Regelungen zu finden.
Was die angesprochenen Punkte betrifft, gilt dies ebenso für die Produktplatzierung seitens der Produzenten in Kinofilmen und bei Sportveranstaltungen. Wir glauben, all das ist vernünftig geregelt. Den Erfordernissen, die sich durch die Beachtung der Menschenrechte und der Menschenwürde stellen, wird dort in Form einer Rahmenbedingung für die Werbung sachgerecht Rechnung getragen. Insofern sagen wir ausdrücklich: Verhaltensweisen, die die Darsteller von Werbung als Personen diskreditieren würden, sollten zu Recht auch zukünftig nicht in der Werbung gezeigt werden.
Zweite Bemerkung: Werbeunterbrechungen. Aus unserer Sicht ist ebenfalls ausdrücklich zu begrüßen, dass Rundfunkveranstaltern hier weitgehende Freiheiten bei ihrer Programmgestaltung eingeräumt werden. Das sind Dinge, die letzten Endes der Markt entscheiden muss. Wer sein Programm zu häufig durch als unangenehm empfundene Werbung unterbricht, hat eben zukünftig keine Zuschauer mehr und schneidet sich damit in sein eigenes Fleisch.
Gerade bei Sportveranstaltungen gab es bislang Restriktionen, die nicht sachgerecht und marktgängig waren. Gerade dort kann es sportartenspezifische Unterbrechungszeiten geben, die für die Ausstrahlung von Werbebotschaften sinnvoll genutzt werden können. Wir wissen, dass Veranstalter auf die Werbefinanzierung mit angewiesen sind. Wenn wir kulturelle Vielfalt hier erhalten wollen, sollten wir das auch ermöglichen.
Dritte Bemerkung. Es ist aus unserer Sicht fraglich, ob es notwendig ist, dass Landesmedienanstalten zusätzlich die Kompetenz zum Anbieten weiterer öffentlich-rechtlicher Hörfunkprogramme bekommen. Wie das konkret aussieht, ist aber in den Ländern zu entscheiden. Insofern wird hier nur eine Generalnorm geschaffen, die in den Ländern im Einzelnen bewertet werden muss. In NordrheinWestfalen würden wir angesichts der Breite, die wir auch jetzt schon bei öffentlich-rechtlichen Programmveranstaltungen haben, aktuell keinen Anwendungstatbestand sehen, wissend, dass all das, was im öffentlich-rechtlichen Programm stattfindet, über die Rundfunkgebühren letzten Endes jeden Einzelnen finanziell belastet.
Vierte Bemerkung. Eines bedauern wir – das muss bei den zukünftigen Rundfunkstaatsverträgen angegangen werden –: Wenn man sich über die Finanzierung von Programmen unterhält, gehört sicherlich auch die Debatte darüber dazu, wie das heutige, überholte System der Gebührenfinanzierung zu reformieren ist. Wir sind der Auffassung, es wäre gut gewesen – da auch andere Finanzfragen geregelt werden –, wenn man das Tor zu einer personenbezogenen Medienabgabe aufgestoßen hätte. Nach allen Berechnungen, die es dazu vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags und auch aus anderen Ländern gibt, wäre es erheblich kostengünstiger, wenn jede Person eine personenbezogene Medienabgabe entrichten würde.
Viele Unplausibilitäten, die das jetzige System mit seinem gerätebezogenen und anlassspezifischen Ansatz der Finanzierung mit sich bringt, wären damit gelöst. Das hat nicht Eingang gefunden in den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wird uns aber sicherlich perspektivisch in der Debatte über weitere Rundfunkänderungsstaatsverträge beschäftigen.
Insofern freuen wir uns auf die weiteren fachlichen Beratungen im Ausschuss und gehen davon aus, noch innerhalb dieser Legislaturperiode zu einer Verabschiedung zu kommen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Keymis das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Keymis.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich will es ganz, ganz kurz machen. Wir werden ja im Hauptausschuss beraten. Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der Vorläufer des 14. Der 14. ist der Vorläufer des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Viele Fragen wurden bisher immer weiter nach hinten geschoben. Das betrifft zum Beispiel die Diskussionen, die wir im Petitionsausschuss zum Thema „Sozialverträglichkeit der Gebühren“ geführt haben.
Insofern gibt es eine ganze Menge Punkte, die dringend geregelt werden müssen, aber auch in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag wieder nicht geregelt worden sind.
Es ist aber offenbar wichtiger, Regelungen für Werbung und Produktplatzierung zu schaffen als für Leute im Land, die Probleme mit den Gebühren haben.
Es geht weiter. Wir haben noch zwei, drei oder vier Folgeverträge, über die wir diskutieren werden. Deshalb freue ich mich auf die weitere Debatte, bedanke mich für die Einbringung und hoffe, dass wir zu einem fruchtbaren Ergebnis kommen, nachdem wir im Ausschuss diskutiert haben. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. Exzellent. Das bezieht sich selbstverständlich auf Ihr Zeitmanagement. Ich würde mir nie erlauben, von dieser Stelle aus eine inhaltliche Wertung vorzunehmen.
Als nächster Redner hat der das Wort, der eigentlich als Antragsteller als Erster hätte reden sollen. Vielen Dank, Herr Minister Krautscheid, dass Sie den Parlamentariern den Vortritt ließen. Sie haben jetzt das Wort für die Landesregierung. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir setzen die audiovisuelle Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht um. Das ersetzt die Fernsehrichtlinie aus dem Jahre 1989.
Schwerpunkt ist der Umgang mit Werbung. Zukünftig sind Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung grundsätzlich unzulässig, und zwar im öffentlichen wie im privaten Rundfunk. Ausnahme: Kinofilme, Filme, Serien und Sportsendungen. Ausdrücklich verboten bei öffentlichen und privaten Anbietern ist die Produktplatzierung in Kindersendungen, in Nachrichtensendungen, politischen Sendungen, Ratgeber- und Verbrauchersendungen sowie Gottesdiensten. Besonders verschärft wird das Ganze im Hinblick auf die Gebühreneinnahme bei Eigenproduktionen des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Auch das ist in punkto Glaubwürdigkeit erforderlich und dient dem Verbraucherschutz.
Schließlich – das haben wir bereits im neuen Landesmediengesetz antizipiert – eröffnet diese EURichtlinie die Möglichkeit, Regelungen für Fensterveranstalter zu erweitern. Das haben wir getan, weil wir die Regionalfenster schätzen und für nötig halten.
Herr Kollege Keymis, wie seit Jahren zwischen den Ländern vereinbart, wird die von Ihnen angesprochene Frage im 14. Rundfunkstaatsvertrag endgültig geregelt.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss unserer Beratungen, da mir weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr vorliegen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag Drucksache 14/10436 an den Hauptausschuss zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle die Zustimmung aller Fraktionen fest.