Protocol of the Session on December 1, 2005

müssen. Dann werden wir mal schauen, wie weit wir die Bugwelle abgebaut haben und wann wir dann 2007 mit neuen Bewilligungen in die Krankenhauslandschaft gehen.

Ich sage es noch einmal: Es gibt auch sehr viel Zustimmung, weil die Krankenhäuser sagen: Jawohl, Herr Laumann, es ist völlig richtig, dass Sie Bewilligung, Baubeginn und Bauabschluss näher zusammenbringen wollen, wie das ansonsten mit einer solchen Bugwelle geht.

Deswegen glaube ich, dass das, was ich mache, im Gegensatz zu dem, was vorher gemacht worden ist, schlicht und ergreifend eine solide Politik ist.

Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Schmelzer?

Gleich.

Ihre Redezeit ist auch eigentlich schon abgelaufen.

Ja, gut. – Deswegen finde ich einfach, Frau Fischer, dass es eigentlich mehr als kollegial wäre, zumindest da, wo man aufhört zu sagen, es werde weiterhin in Krankenhäusern finanziert, auch mal zuzugeben, dass man für rund 80 Millionen € jahrelang mehr unterschrieben hat als man im Haushalt hatte.

Wenn Sie jetzt noch im Amt wären, dann hätten Sie nur zwei Möglichkeiten: Das Gleiche zu tun wie ich, oder den Haushaltsansatz um wenigstens 80 Millionen € zu erhöhen. Das wissen Sie ganz genau. Und deswegen finde ich es – bei der Vergangenheit – nicht fair, mir hier im Landtag diese Vorwürfe zu machen. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Schönen Dank, Herr Minister Laumann.

Meine Damen und Herren, wir kommen zum Schluss der Beratung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/712 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? –

Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zu:

11 Berliner Koalitionsvertrag muss zu mehr Transparenz bei der Steinkohle führen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/723

Eine Beratung zu diesem Antrag ist heute nicht vorgesehen. Die Beratung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/723 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Überweisungsantrag einstimmig angenommen worden.

Ich rufe auf:

12 Sicherheitsarchitektur erhalten – Födera-

lismus stärken

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/721

Hier möchte ich den Hinweis auf den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/818, auf den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/828 und auf den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion Drucksache 14/844 geben.

Die Fraktionen haben sich entgegen der ausgedruckten Tagesordnung dazu entschlossen, den Antrag heute nicht mehr zu diskutieren, sondern ihn an den Innenausschuss zu überweisen und die Diskussion nach Vorlage der Beschlussempfehlung zu führen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages 14/721 inklusive der Entschließungsanträge Drucksachen 14/818, 14/828 und 14/844 an den Innenausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist die Überwei

sungsempfehlung einstimmig angenommen worden. Wir kommen zu:

13 Humanitäre Härten vermeiden – Keine Abschiebung von Roma-Familien in den Wintermonaten nach Serbien

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/720

Ich eröffne die Diskussion und erteile Frau Düker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Antrag geht es um die Lage der Minderheiten in Serbien, die nach wie vor problematisch ist. Alle Berichte, die uns aus dieser Region erreichen, bestätigen dies.

Die Roma haben dort zwar inzwischen den Status einer nationalen Minderheit bekommen, aber das hilft ihnen in der Praxis nicht wirklich weiter. Das Bemühen der neuen Regierung ist da, mit einem Minderheitengesetz eine Entspannung zu erreichen. Dieses Gesetz ist seit 2002 in Kraft, hat aber kaum praktische Relevanz. Es fehlen finan

zielle Mittel zur Umsetzung; Sanktionen bei Verstößen sind nicht vorgesehen. Nach wie vor sind die Roma eine Minderheit in Serbien, die stark diskriminiert wird. Vorurteile sind in der Bevölkerung immer noch vorhanden. Es geht um schätzungsweise 500.000 bis 800.000 Roma in Serbien, die am Rande der Gesellschaft leben.

Meine Damen und Herren, auch in Deutschland, auch in Nordrhein-Westfalen leben RomaFlüchtlinge, die von Abschiebung bedroht sind, die in Serbien eine Situation vorfinden, die wie folgt gekennzeichnet ist:

Dort gibt es keinen Wohnraum. Die Sozialwohnungen sind überfüllt. Geld für neue Sozialwohnungen fehlt. Die Roma-Flüchtlinge leben oftmals am Stadtrand in Behelfsunterkünften, in illegalen Siedlungen ohne Wasser, ohne Strom. Sozialhilfe wird, wenn überhaupt, nur unregelmäßig ausgezahlt. In den meisten Fällen erhalten die RomaMinderheiten gar nichts, weil sie die Voraussetzungen für eine Registrierung nicht erbringen können. Ohne Dokumente aber kein Zugang zu Bildung, zu sozialer Versorgung, zur Gesundheitsversorgung! In Serbien ist es nach wie vor so, dass die Ausübung der Grundrechte für diese Minderheiten nicht gewährleistet ist. Meine Damen und Herren, uns geht es heute zu dieser späten Stunde um eine humanitäre Geste, man kann auch sagen: um eine christliche Geste. Ich appelliere an die Kollegen von der CDU, hier einmal an das C in ihrem Namen zu denken. Es geht nicht um Bleiberecht, es geht nicht um einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Es geht darum, Familien mit kleinen Kindern davor zu bewahren, im Winter in die Behelfsunterkünfte zu kommen. Wir wissen, sie sind da massiv von Gesundheitsschäden bedroht.

Herr Minister, wir bitten Sie heute mit unserem Antrag, sicherzustellen, dass die Familien – uns geht es nur um die Familien mit minderjährigen Kindern – über den Winter nicht nach Serbien abgeschoben werden, um sie vor massiven Gesundheitsbeeinträchtigungen zu schützen. Stellen Sie dies sicher! In den vergangenen Jahren konnten wir mit der alten Landesregierung zumindest für den Winter einen Abschiebestopp erreichen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Ausländerbehörden wurden darauf hingewiesen. Meine Damen und Herren, diese humanitäre Geste sollte doch möglich sein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Düker. – Für die CDU spricht Herr Axel Wirtz.

Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Eingangs die Fakten: Nach der geltenden Rechtsprechung ist die Abschiebung von Angehörigen der ethnischen Minderheiten aus Serbien und Montenegro grundsätzlich zulässig, da eine Verfolgung heute dem Grunde nach nicht mehr angenommen werden kann. Abschiebehindernisse werden lediglich im Einzelfall unter den besonderen Voraussetzungen des § 60 Aufenthaltsgesetz festgestellt.

Für den Kosovo gilt – dies sei an dieser Stelle der Vollständigkeit halber noch einmal gesagt –: Ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit der Abschiebung nach deutschem und internationalem Recht wendet sich die von der UN eingesetzte Zivilverwaltung im Kosovo, UNMIK, gegen eine zwangsweise Rückführung der meisten Minderheiten, indem sie die Rückübernahme dieser Bürger schlicht verweigert. Gleichzeitig ermuntert diese Zivilverwaltung allerdings dieselben Personen zur Rückkehr und ruft dazu auf, freiwillig in den Kosovo zurückzukommen.

Über die Rückführung von Minderheitsangehörigen existiert ein sogenanntes Memorandum of Understanding, das zwischen dem Bundesinnenministerium und der UNMIK vereinbart wurde. Der Vollzug dieser Vereinbarung ist durch die Reaktion dieser Verwaltungsbehörde auf die Entwicklung der Sicherheitslage im Kosovo beeinflusst. Denn selbstverständlich sind die in ihrem Herkunftsland herrschenden Lebensverhältnisse für die Gruppe der Roma mit denen bei uns in Deutschland nicht vergleichbar; das ist schon klar.

Allein diese Tatsache jedoch stellt kein Ausreisehindernis dar, insbesondere dann nicht, wenn es sich um Länder außerhalb des Kosovo handelt. Für das Kosovogebiet gelten andere Bedingungen. Aber darum geht es in diesem Antrag nicht.

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Frau Düker?

Nein, ich möchte zu Ende ausführen.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Wir reden hier über genau die Gruppe, die ausreisen könnte, es aber in gesetzeswidriger Weise nicht tut. Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für einen Abschiebestopp, gleich welcher Art. Das gilt Sommer wie Winter. Die Rechtsgrundlage für die in den Jahren 2002 und 2003 von der Innenministerkonferenz beschlossenen sogenannten Wintererlasse liegt – vorsichtig ausgedrückt – im Nebel und ist undurchsichtig. Genau aus diesem Grunde hat die Innenministerkonferenz im Jahre 2004 einen solchen Erlass auch abgelehnt.

Meine Damen und Herren, Witterungsverhältnisse sind nicht geeignet, die geltende Rechtslage zu ändern. Es liegt im Bereich der UN-Zivilbehörde und der Behörden vor Ort, für eine angemessene Unterkunft der zurückkehrenden Flüchtlinge zu sorgen. Das ist deren Aufgabe.

Im Übrigen besitzen diese Menschen entgegen ihrer immer wieder aufgestellten Behauptung dort sehr wohl familiäre Bande, durch die sie unterkommen können, sodass sie nicht unmittelbar in humanitär nicht vertretbarer Weise dem Winter ausgesetzt sind.

Allerdings verweigern sich Roma bislang teilweise hartnäckig den serbischen Integrationsbemühungen gegenüber Minderheiten im Lande. Aber auch dies ändert nichts an der geltenden deutschen Rechtslage, wonach diejenigen abzuschieben sind, die nicht freiwillig ausreisen.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang noch die Feststellung, dass Gegenteiliges wohl zur Folge hätte, dass die Ausreisebereitschaft extrem abnimmt. Das würde sicherlich auch während der anderen Jahreszeiten gelten.

Unser Ziel kann nicht sein – das ist ausdrücklich nicht der politische Wille unserer Fraktion –, insoweit geltende Regelungen zu unterlaufen. Außerdem würden Ungerechtigkeiten gegenüber anderen Völkergruppen entstehen, denen ein solches Recht nicht gewährt würde.

Die Symbolpolitik von Bündnis 90/Die Grünen tragen wir jedenfalls nicht mit. – Danke für die Aufmerksamkeit.