Das ist sehr bedauerlich, weil es gut wäre, manche Fragen aus dem politischen Streit und aus Wahlkämpfen herauszuhalten. Das wäre gut und im Sinne der Menschen, insbesondere im Sinne der Kinder.
Dass es nicht um einen Streit zwischen CDU, SPD und Grünen geht, ist auch daran festzumachen, dass die Koalition aus CDU und FDP nicht etwa Ihre Haltung, Frau Pieper-von Heiden, die Handlungsempfehlung für die Ministerin sein könnte, in einem Entschließungsantrag zu unserem Antrag dokumentiert hätte. Das haben Sie ja nicht getan, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, weil Sie das ganz genau wissen.
Es geht auch um eine Menschenrechtsfrage. Deswegen appelliere ich noch einmal an Sie: Stimmen Sie für Ihre Überzeugung, weil das gut für die Menschen, vor allem für die Kinder in NordrheinWestfalen ist. Stimmen Sie auch deshalb so, um der Ministerin in dieser Frage den Rücken zu stärken, denn das hat sie wirklich verdient.
Vielen Dank, Frau Kollegin Löhrmann. – Für die FDP-Fraktion hat sich noch einmal Frau Pieper-von Heiden zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Löhrmann, was Sie jetzt machen, ist unredlich. Wenn man die Entwicklung dieser gemeinsamen Initiative, die wir mittragen wollten, in der Rückschau betrachtet, dann sieht man, dass es für die Fraktion der Grünen immer das Ziel gab: eine Schule für alle. Wir haben gemeinsam mit den Kollegen von der CDU angemahnt, dass das Anliegen der Kinder mit Behinderungen nicht für eine Schulstrukturdebatte instrumentalisiert werden darf.
Das ist unredlich, das ist unehrlich, und so etwas machen wir nicht mit. Sie erinnern sich sicher, dass wir schon einmal fast an dem Punkt einer Einigung waren, bis die Opposition wieder zwei Maximalforderungen nachgeschoben hat. Schon der Ablauf war bemerkenswert, Frau Beer. Zunächst wusste die Presse davon, und der Presse lag auch Ihr Entschließungsantrag zum Schulausschuss vor, bevor wir informiert wurden, dass Sie die Verhandlungen abbrechen wollten.
Den Grünen liegt offenbar das Wohl des einzelnen Kindes nicht am Herzen, denn Sie waren nicht bereit, es in den Antrag aufzunehmen. Das war einer der Hauptgründe.
Ein weiterer Hauptgrund war, dass Sie den Fortbestand der Förderschulen nicht in den Antrag schreiben wollten.
(Sören Link [SPD]: Sie sollten sich was schämen, Frau Pieper-von Heiden, für einen solchen Wortbeitrag! Das ist einfach nur pein- lich!)
Das sind zwei Hauptanliegen. – Wir haben gesagt: grundsätzliches Elternwahlrecht ja, aber es geht letztendlich immer um das Wohl des Kindes. – Dazu waren Sie nicht bereit.
Sie haben immer vom Kindeswohl gesprochen. Was das nach dem Jugendhilfegesetz bedeutet, wissen auch wir. – Nein, wir haben gesagt: Das individuelle Wohl des Kindes zählt.
Wir sollten bei der Wahrheit hinsichtlich des Ablaufs bleiben. Wenn Sie und die SPD nicht zuletzt Ihre beiden Forderungen gestellt hätten, gäbe es heute eine gemeinsame Initiative aller Fraktionen. Aber wir als FDP geben die Kernforderungen „Wohl des Kindes“ und „Fortbestand der Förderschulen“ nicht auf – nicht für die Grünen in diesem Land!
Liebe Kollegen, die Debatte ist noch nicht zu Ende. Für die SPDFraktion hat sich noch Frau Abgeordnete Schäfer gemeldet.
Frau Pieper-von Heiden, mit diesem Wortbeitrag haben Sie sich völlig aus der verantwortlichen Diskussion über dieses Thema verabschiedet.
Die einzige Partei, die sich in diesem Kontext zum Thema Schulstruktur geäußert hat, war Ihre. Alle anderen Parteien haben versucht, einen Konsens herzustellen. Ich finde es dumm und dreist, wie Sie versuchen, sich für den Schlamassel, in dem wir uns hier und heute befinden und den Sie angerichtet haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Die Menschen im Lande, die Kinder mit Behinderungen haben, werden sehr genau verfolgen, dass die FDP im größten Bundesland NordrheinWestfalen es zu verantworten hat, dass diese Initiative hier und heute gescheitert ist.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schäfer. – Jetzt hat für die CDU-Fraktion noch einmal Frau Kastner das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rahmen einer persönlichen Erklärung möchte ich hiermit deutlich machen, dass das, was Frau Pieper-von Heiden gerade vorgetragen hat, weder unserer Meinung noch dem Verlauf des Verfahrens entspricht.
Die beiden Fraktionen der Opposition sind uns sehr weit entgegengekommen. Sie haben für sich erklärt, dass sie die Strukturdebatte heraushalten wollen. Ich bin nicht gehalten, ihnen zu unterstellen, dass sie lügen.
Das Wohl des Kindes oder das Kindeswohl, Frau Pieper-von Heiden! So, wie Sie das in dem Antrag formulieren wollten – das sage ich aus meiner persönlichen Sicht als Vorsitzende einer Elternvereinigung –, ist es nicht erträglich, weil es voraussetzt, dass der Staat besser als die Eltern weiß, wo die Kinder am besten aufgehoben sind.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Damit schließe ich die Beratung.
Wir stimmen jetzt ab, und zwar erstens über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/4860.
Die namentliche Abstimmung kommt später, Herr Kollege. Nur Geduld, Schritt für Schritt! Aber es ist schön, dass außer mir auch noch jemand aufpasst.
Ich beginne noch einmal: Wir stimmen erst einmal über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/4860 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Wir stimmen zweitens ab über den Antrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/8879. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Jetzt stimmen wir drittens, und zwar in namentlicher Abstimmung, wie es der Antragsteller beantragt hat, über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/10371 – Neudruck – ab.
Nach Abs. 2 des einschlägigen § 43 unserer Geschäftsordnung erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Das wissen Sie alle. Sie haben bei Namensaufruf mit Ja, Nein oder Enthaltung zu antworten.
Ich bitte Frau Kollegin Brunert-Jetter, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie so weit still sein könnten, dass Ihre jeweilige Antwort auch hier oben ankommt. Frau BrunertJetter, bitte.