„Unterscheiden Sie bitte in ihrem Vortrag Kreten von Preiselbeeren“ –, Sie kommen doch auf die Strukturdebatte zu sprechen. Ich bin ganz sicher.
Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir diese beiden Prozesse voneinander trennen und dass es jetzt erst einmal darum geht, dass wir hier zu einer Weiterentwicklung, zu einer gemeinsamen Basis für die Weiterarbeit kommen.
Ich bin auch sicher – das sage ich genauso deutlich wie meine Vorrednerin, Frau Kastner; auch Frau Pieper-von Heiden hat darauf hingewiesen –, dass wir den Weiterentwicklungsprozess nicht gemeinsam vorantreiben können, wenn wir von vornherein sagen, die Förderschulen hätten für uns in Zukunft keine Existenzberechtigung mehr.
Nein, meine Damen und Herren, wenn wir wirklich ein Angebot machen wollen, aus dem die Eltern wählen können – ich definiere Wahlrecht so, dass man zwischen Dingen wählen kann; sonst wäre es keine Wahl –, muss es den Eltern weiterhin möglich sein, neben dem gemeinsamen Unterricht auch eine Förderschule zu wählen, die in zumutbarer Entfernung liegt. Das ist meiner Ansicht nach die richtige Antwort auf den wichtigen Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Das hat auch die Anhörung ergeben, die am 20. Mai im Landtag stattgefunden hat.
Es wird eine große Herausforderung für uns werden, unser Bildungssystem schrittweise zu einem inklusiven System weiterzuentwickeln. Aber – dieses Aber möchte ich hier noch einmal deutlich aussprechen – das Bekenntnis zur Inklusion darf nicht als Aufruf zur Abschaffung unserer Förderschulen insgesamt verstanden werden.
Mit den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung haben wir einen neuen und, wie ich glaube, auch guten Weg eingeschlagen. Das zeigen uns die Pilotregionen. Ich bin auch glücklich, dass wir der Anregung der Basis entsprechen können, weitere Pilotregionen hinzuzunehmen. Ihre Zahl wird bis zum nächsten Jahr auf 50 anwachsen.
Ich denke, dass unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort sehr gute Arbeit leisten. Daher möchte ich Ihnen an dieser Stelle meinen Dank sagen.
Ich habe eben von der Basis gesprochen. In dem Wunsch nach Weiterentwicklung kommt die Bedeutung der Basis noch einmal besonders zum Ausdruck. „Basis“ heißt hier: Es ist ein Bedürfnis der Menschen, der Lehrerinnen und Lehrer vor Ort – der Basis –, das dann weiterentwickelt wird. Das ist ge
Was muss und kann jetzt getan werden? Wir haben – das sagte ich gerade, und ich betone es nochmals – eine gut funktionierende Förderschullandschaft. Ich habe eben noch einmal deutlich gemacht, dass sich unsere dortigen Kolleginnen und Kollegen, die eine hohe Kompetenz haben, Sorgen machen. Das kann man in einem Satz ausdrücken – einer Frage oder einem Ausruf –: „Sind wir morgen weg?“, oder: „Morgen sind wir weg!“ Ich glaube, dass diese Sorge völlig unbegründet ist. Wir müssen in den Dialog mit ihnen einsteigen. Wir müssen auch ihre Leistungen an dieser Stelle würdigen.
Ebenso wichtig – vielleicht sogar vorrangig – scheint es mir zu sein, den Dialog mit den Lehrerinnen und Lehrern der allgemeinbildenden Schulen zu suchen. Ich habe es eben schon deutlich gesagt, wiederhole es aber gerne: Inklusion kann nicht allein von zwei Schulformen geleistet werden, sondern sie ist ein Auftrag an alle Schulformen.
Ich habe im Laufe meiner Dienstzeit als Lehrerin, Schulleiterin und auch als Schulrätin viele Gespräche im Rahmen von VO-SF – oder AO-SF, wie es jetzt heißt – geführt. In diesen Gesprächen rankte sich vieles auch um den Elternwunsch.
Ich denke, wir können an dieser Stelle sehr schnell und sehr umfassend arbeiten. Wir müssen auch an die Schulaufsicht herantreten. Wir müssen ihr deutlich machen, dass, bei aller Würdigung des Gutachtens, das Elternrecht einen großen Stellenwert hat und dass dies in allen Gesprächen über den Förderort zunächst einmal ein wichtiger Ausgangspunkt sein muss.
Meine Damen und Herren, wir haben heute Morgen schon in einem ganz anderen Zusammenhang über Kindertagesstätten und deren Leistung gesprochen. Ich glaube, dass wir diese Verzahnung – vieles geschieht schon im Kindergarten – von Kindertagesstätten und der Leistung, die dort erbracht wird, mit den Grundschulen viel stärker in den Blick nehmen müssten. Auch das ist etwas, was man relativ schnell auf die Beine stellen kann: dass man sich austauscht, sodass man mit der Förderung nicht von vorne anfangen muss, sondern auf vieles zurückgreifen kann.
Eben habe ich die Kompetenzzentren genannt. Die Kompetenzzentren sind sehr unterschiedlich, sehr vielschichtig. Dadurch bietet sich die große Chance, sie als Erfahrungsschatz zu nutzen, und wir können auch von dort Antworten auf Fragen nach der Weiterentwicklung erwarten.
Ganz besonders wichtig ist mir an dieser Stelle – deshalb sage ich es zuletzt –: Wir müssen über ganz intensive Fortbildungen unserer Lehrerinnen und Lehrer nachdenken. Das wird im Rahmen
Meine Damen und Herren, ich werde nicht müde, zu betonen – ich habe es in vielen meiner Reden gesagt und streue es immer mal wieder ein –, dass der Maßstab aller Dinge das Wohl des Kindes und damit auch die individuelle Förderung und die Hinwendung zum Einzelnen ist. Das muss für uns im Mittelpunkt stehen, nichts anderes. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin Sommer. – Als nächste Rednerin spricht Frau Kollegin Stotz für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen Debatte geht es nicht nur um Bildung. Nein, es geht ganz wesentlich auch um Gerechtigkeit. Der katholische Sozialethiker Friedhelm Hengsbach antwortete jüngst auf die Frage, was gerecht sei, folgendermaßen: Ein renommierter Gerechtigkeitsgrundsatz lautet, dass die Interessen der am wenigsten Begünstigten vorrangig zu berücksichtigen sind.
Ich glaube, darum geht es ganz wesentlich in dieser Debatte. Eines ist heute jedenfalls noch einmal deutlich geworden: Niemand – bis auf die bildungspolitischen Irrläufer der FDP – bestreitet, dass es beim Thema Inklusion nicht mehr um das Ob geht. Vielmehr geht es nur noch um die Frage, wie wir das Thema umsetzen. Die UN-Konvention wurde am 26. März 2009 für die Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich. Spätestens seit diesem Datum gilt sie auch für uns in Nordrhein-Westfalen. Wir alle sind gemeinsam aufgefordert, die UN-Konvention in ihrer Zielsetzung ohne Wenn und Aber in Nordrhein-Westfalen umzusetzen.
Der Handlungsbedarf ist auch in NordrheinWestfalen groß. Auch in unserem Land werden nach wie vor viel zu viele Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bzw. mit Entwicklungsstörungen sehr frühzeitig aus dem Regelschulsystem aussortiert. Häufig werden sie dort gar nicht erst zugelassen, sondern bleiben von Anfang an außen vor. Der gemeinsame Schulbesuch von Lernbehinderten bzw. behinderten Kindern und nichtbehinderten Kindern ist in unserem Land nach wie vor die Ausnahme und leider längst noch nicht die Regel.
Erschwerend kommt hinzu, dass in den letzten Jahren ein stetiger Anstieg von Kindern bzw. Jugendlichen zu verzeichnen ist, denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wird. Gerade einmal 14,6 % von ihnen werden in unserem Land integrativ beschult; bundesweit sind es rund 17 %. Die UN-Konvention fordert in ihrer Zielmarge aber 80 bis 90 %. Das macht deutlich, wie groß der Handlungsbedarf an dieser Stelle ist.
Der allzu nachvollziehbare Wunsch vieler Eltern, ihr Kind wohnortnah und vor allem integrativ in einer allgemeinbildenden Schule unterrichten zu lassen, wird in unserem Land weiterhin ignoriert. Das ist die Schuld der FDP hier im Haus.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die Anhörung zu diesem Thema im Mai. Beeindruckt hat mich seinerzeit das Statement von Frau Thoms vom Verein „mittendrin“, einem Verein, der insbesondere den Elternwillen hochhält. Frau Thoms berichtet über die zum Teil würdelosen Erfahrungen von Eltern, die ihr behindertes Kind an einer Regelschule anmelden wollten. Sie schilderte regelrechte Spießrutenläufe, die Eltern über sich ergehen lassen mussten, und am Ende fanden sie doch keine Schule, die ihr Kind aufnehmen wollte. Dieses unwürdige Spiel, meine Damen und Herren, muss endlich aufhören.
In diesem Zusammenhang ist es zu begrüßen, dass Frau Ministerin Sommer dies endlich erkannt hat – Sie haben es eben auch noch einmal deutlich gesagt –, dass den Eltern das Recht bei der Wahl des sonderpädagogischen Förderortes zuzusprechen ist.
Auch Ihnen, Frau Kastner, nehme ich Ihre Enttäuschung ab, aber wir hätten uns schon gewünscht, dass Sie als größte Fraktion in der Koalition mehr Einfluss auf die FDP ausgeübt hätten, um am Ende einen gemeinsamen Antrag auch tatsächlich auf den Weg bringen zu können.
Im Übrigen sind wir durch die Konvention längst dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen den vollständigen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Somit stehen wir hier mit unserem Schulrecht nicht mehr auf dem Boden des Völkerrechtes.
Ich komme noch einmal auf Frau Thoms zurück und zitiere aus dem Protokoll der Anhörung. Sie sagte damals:
Wir Eltern verlangen deshalb von unserem Parlament nicht in der nächsten Legislaturperiode, sondern noch in diesem Jahr den unbedingten individuellen Rechtsanspruch auf schulische Integration zu schaffen, also das Recht der Kinder bzw. ihrer Eltern, über den Förderort selbst zu entscheiden. Wir verlangen ein unmissverständliches Bekenntnis des Landes Nordrhein
Ich denke, es ist an der Zeit, den Eltern und den betroffenen Kindern das richtige Signal zu geben. Ganz im Gegensatz zur FDP sind die Kommunen im Land dazu bereit; denn auch die Schulträger wissen, dass der Druck der Eltern vor den Rathaustüren abgeladen werden wird. Frau Hendricks hat eben schon von einem ersten Bürgerantrag gesprochen. Nur: Die Kommunen im Land brauchen natürlich Unterstützung. Im aktuellen „EILDIENST“ des Städtetages heißt es dazu – ich möchte noch einmal zitieren –:
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen bietet dem Land ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen im Schulbereich an, damit im Interesse der behinderten Kinder und Jugendlichen eine angemessene und nachhaltige Umsetzung der UN-Konvention erfolgen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten diese ausgestreckte Hand der Kommunen nicht zurückweisen. Deswegen fordere ich die FDP noch einmal ausdrücklich auf, ihre Position rasch zu überdenken und dem Entschließungsantrag heute zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Stotz. – Als Nächstes hat sich für die Grünen-Fraktion Frau Löhrmann gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kastner, es geht nicht um ein Spiel, sondern darum, ob wir es schaffen, hier in Nordrhein-Westfalen einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpädagogik einzuleiten.
Für diesen Paradigmenwechsel hat nicht nur die Ministerin gesprochen – sie hat das in Köln verkündet, was wir sehr begrüßt haben – und hat es nicht nur eine Anhörung gegeben, sondern für diesen Paradigmenwechsel haben viele gesprochen, und es gibt dafür eine sehr, sehr große Mehrheit in diesem Parlament. Das ist das Entscheidende.
Sie wissen selbst – das haben alle dargestellt, die die Schulausschusssitzung miterlebt haben –, dass es eine große Konsensbereitschaft gab. Der Konsens ist nicht an Ihnen von der CDU, nicht an der SPD und nicht an unserer Fraktion, sondern an der FDP gescheitert. Das wissen Sie ganz genau. Das haben auch Elternverbände und der VBE so wahrgenommen. Die FDP wirft uns jetzt ideologische Motive vor. Sie wissen aber genau, dass das nicht stimmt.
Das ist sehr bedauerlich, weil es gut wäre, manche Fragen aus dem politischen Streit und aus Wahlkämpfen herauszuhalten. Das wäre gut und im Sinne der Menschen, insbesondere im Sinne der Kinder.