Protocol of the Session on December 3, 2009

Änderungsantrag der Grünen Drucksache 14/10350. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Grüne und SPD. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit abgelehnt.

Änderungsantrag der SPD Drucksache 14/10260. Wer stimmt diesem Antrag zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Änderungsantrag wie alle vorigen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, die die Mehrheit im Hause bilden, abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 12 entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10212. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Beschlussempfehlung mit den Stim

men der Koalitionsfraktionen angenommen und der Einzelplan 12 verabschiedet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind alle Einzelpläne beraten.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2010 – Haushaltsgesetz 2010 – Drucksachen 14/9700 und 14/10090 – Ergänzung – und damit zugleich über den Einzelplan 20. Ich darf noch auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 14/10220 hinweisen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10200, den Gesetzentwurf Drucksache 14/9700 und 14/10090 als Ergänzung in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt dem zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das Haushaltsgesetz 2010 in zweiter Lesung verabschiedet.

(Beifall von CDU und FDP)

Wir kommen zur Abstimmung über die Rücküberweisung des Haushaltsgesetzes 2010 Drucksache 14/9700 und 14/10090 und des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2010 Drucksache 14/9702 an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung. Wer stimmt der Rücküberweisung zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Die Rücküberweisung ist einstimmig beschlossen. Ich darf noch darauf hinweisen, dass die dritte Lesung unseres Haushaltsgesetzes für die Plenarsitzungen am 16. und 17. Dezember 2009 vorgesehen ist.

Herzlichen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Damit sind wir am Ende der Beratung dieses Teils der heutigen Tagesordnung.

Wir kommen zu:

2 Chaos in der Arbeitsmarktpolitik bei der SGB-IINeuordnung verhindern

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/10136

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/10359

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Schmeltzer das Wort.

Kolleginnen und Kolleginnen, ich möchte Sie im Vorhinein bitten, den Saal so schweigsam wie im

Moment zu verlassen. Dann kann der Redner gleich beginnen. Danke schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir erinnern uns: Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Dezember 2007 die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kommunen in den Argen für verfassungswidrig erklärt. Eine Frist für eine verfassungsgemäße Organisation wurde bis zum 31. Dezember 2010 gesetzt. Es hat viele Konferenzen zu diesem Thema gegeben.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat sich im Jahre 2008 einstimmig für eine Verfassungsänderung zur Sicherung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung entschieden. Im Dezember 2008 hat im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Ministerpräsidenten den Bundesarbeitsminister Scholz und die Ministerpräsidenten Beck und Rüttgers beauftragt, auf dieser Grundlage der Beschlüsse der ASMK eine Lösung zu finden. Diese einvernehmliche Lösung lag am 13. Februar dieses Jahres vor.

Dann wurde es kurios. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion machte nicht mit. Auch nach Intervention von Ministerpräsident Rüttgers, die 69 Optionskommunen abzusichern, was auch von Olaf Scholz und Kurt Beck getragen wurde, hat seine CDU/CSU-Fraktion in Berlin es sich nicht nehmen lassen, doch bei ihrer negativen Haltung zu bleiben. Die Kanzlerin griff nicht ein, stimmte der Fraktion zu und ließ ihren Bundesvize im Regen stehen. Der Koalitionsvertrag von Berlin zementierte dies, indem die getrennte Aufgabenwahrnehmung dort verankert wurde.

Was heißt das? Das ureigene Ziel der Leistungen aus einer Hand und somit der Kern der Reform wird durchbrochen. Die Betroffenen selber erkennen doch die derzeitige Diskussion, die geführt wird, bis jetzt teilweise noch gar nicht. Erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist!

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war für alle Beteiligten die richtige Lösung. Der Grundsatz der Leistungsgewährung aus einer Hand wurde gut praktiziert. Es war leicht überschaubar und zwischenzeitlich in den Argen gut strukturiert. Was können die betroffenen Menschen von getrennter Aufgabenwahrnehmung erwarten? Leistungsempfänger haben zwei Anlaufstellen, stellen zwei Anträge, bekommen zwei Bescheide, und schlimmstenfalls müssen sie auch zweimal klagen.

Die Beschäftigten der Argen, hier insbesondere die aus den Kommunen, sind erheblich verunsichert. Sie haben ein Rückkehrrecht in die Kommunen, wovon bereits viele Gebrauch machen und auch noch zukünftig Gebrauch machen werden, auch und gerade

zum Leidwesen der Kommunen, weil vielerorts die Stellen überhaupt nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Kosten für Vervielfältigung der Leistungsakten und die fehlende IT-Ausstattung würden die Kommunen belasten, neben den Kosten für das zurückkehrende Personal – und dies in einer Situation der Kommunen, in der sie weitestgehend finanziell am Ende sind.

All diese Punkte haben wir bereits am 19. März debattiert. Minister Laumann hat damals die Entscheidung seiner Berliner Fraktion bedauert und auch kritisiert. Die Folge der Koalitionsvereinbarung war unter anderem, dass die Freie und Hansestadt Hamburg in einem Brief an den damaligen Bundesarbeitsminister Jung deutlich gemacht hat – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

Unter dem Dach der Argen war es somit möglich, ein breites, in sich konsistentes und prozessorientiertes Förderinstrumentarium aufzubauen, das in die gesamte kommunale Beschäftigungs- und Stadtentwicklungspolitik eingebettet war und gerade deshalb erfolgreich wirkte. Dies wird bei einer getrennten Aufgabenwahrnehmung nicht mehr möglich sein.

Im Weiteren fordert Senator Axel Gedaschko die Öffnung als Optionskommune. In der Personalversammlung in Hamburg wurde der Senator noch deutlicher. Dort hat er verkündet, dass die Hamburger Landesregierung sich einig sei, die von der Koalition beabsichtigte Lösung abzulehnen.

Mit der Aufnahme als Optionskommune blieb Hamburg nicht allein. Viele andere Städte, auch in Nordrhein-Westfalen, folgten dieser Option, eine Aufnahme als Optionskommunen zu ermöglichen, weil ihre Einflussnahme in der Arbeits- und Sozialpolitik verloren geht, weil sie nicht von zentralen, basisfernen und somit wirklichkeitsfernen Vorgaben aus Nürnberg abhängig sein wollen, weil sie in den vergangenen fast fünf Jahren gezeigt haben, dass sie es unter dem Dach der Argen gemeinsam können. Dass dies aufgegeben wird, das, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf nicht passieren.

Damals wie heute stehen wir an der Seite der Leistungsempfänger, die nicht in die Zeit von 2005 zurückversetzt werden dürfen. Wir stehen weiterhin für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung im Sinne von Leistungen aus einer Hand. Die von Ihrer bayerischen Kollegin, Herr Minister Laumann, immer wieder dargelegte Lösung – Leistungen unter einem Dach – hat mit gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung wahrlich nichts mehr zu tun.

Wir stehen weiter dazu, dass Kommunen im Rahmen der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung Gestaltungsmöglichkeit und Einflussnahme auf kommunale Arbeits- und Sozialpolitik haben müssen, weil es die Kommunen sind, die die regionalen Gegebenheiten kennen und richtig einschätzen können.

Wir stehen weiter dazu, dass die mittlerweile guten Strukturen und die gute Arbeit der Argen nicht zerstört werden dürfen. Deswegen stehen wir auch uneingeschränkt zu dem in der letzten Woche auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz gefassten Beschluss zur Neuorganisation des SGB II.

Ich betone ausdrücklich an dieser Stelle, dass auch Minister Laumann dort das Kreuz durchgedrückt hat und den vielen öffentlichen Verlautbarungen mit seiner Zustimmung in Berchtesgarden hat Taten folgen lassen. Aber jetzt, Herr Minister Laumann, heißt es, auch bei der Stange zu bleiben, hat doch die ASMK mit Ihrer Stimme Folgendes beschlossen – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

Die ASMK ist der Auffassung, dass ihr Beschluss vom 13./14. November 2008 und der gemeinsam abgestimmte Gesetzentwurf von Februar 2009 die fachliche, praktikable und problemadäquate Antwort zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. Dezember 2007 darstellt: die Antwort, nicht eine, ergo die Verfassungsänderung zur Sicherung der Argen, wie sie unter anderem von Minister Rüttgers vertreten wurde und hoffentlich auch weiter vertreten wird.

Aber es gibt mal wieder Gegenwind aus der Union in Berlin. Da äußert sich ein Herr Straubinger von der CSU, dass die geplanten Änderungen gemäß der ASMK eine Ohrfeige für das Bundesverfassungsgericht sein müssen.

Die derzeitige Bundesarbeitsministerin, Frau von der Leyen, sieht kaum Kompromissmöglichkeiten, findet aber einige Bedenken der Länderminister berechtigt. Für sie ist die Grundlage zur Einigung die Bundesverfassung und ihr Koalitionsvertrag, den sie auf die gleiche Ebene wie das Grundgesetz stellt.

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zeichnet sich also wieder eine ähnliche Situation ab, wie wir sie bereits im Februar vorgefunden haben.

Sie, Herr Laumann, saßen in der Koalitionsverhandlungsgruppe, die Ministerpräsidenten Wulff, Koch und Rüttgers waren maßgeblich an den Koalitionsverhandlungen beteiligt. Ist es diesem machtvollen Quartett in der Union nicht möglich, das damals geöffnete Fenster, wie Sie es in einer Veröffentlichung des Landkreistages nannten, wieder im Sinne der betroffenen Menschen und der Kommunen aufzureißen? Wir wissen doch, dass Sie, Herr Laumann, gemeinsam mit Ihren Länderkollegen anderer Meinung sind als Ihre Kollegen in der Bundestagsfraktion.

Wir wissen doch, dass Ministerpräsident Rüttgers getroffen war, als der von ihm ausgehandelte Kompromiss in Berlin weggefegt wurde. Hat er doch in einem Brief an Hannelore Kraft noch einmal bestätigt – Zitat –:

Nach wie vor bin ich der Auffassung, dass die vorgeschlagene Lösung geeignet ist, effektive und nachhaltige Organisationsstrukturen im SGB II über den 31.12.2010 hinaus zu schaffen und die Betreuung von fast 7 Millionen Menschen in Deutschland auch in wirtschaftlich äußerst schwierigen Zeiten zu sichern.

Das müsste eigentlich im Sinne der von Ihnen zitierten 7 Millionen Menschen Mut machen, dass Rüttgers und Laumann gemeinsam hier nicht lockerlassen. Wir würden uns das wünschen und, Herr Minister Laumann, Sie wo möglich auch unterstützen.

Wie in unserem vorliegenden Antrag formuliert: Setzen Sie sich ein für den Kern der Reform, „Leistungsgewährung aus einer Hand“. Sorgen Sie dafür, dass die Sicherung der kommunalen Einflussnahme bei der kommunalen Arbeits- und Sozialpolitik absolute Priorität hat und setzen Sie sich bei den anstehenden Beratungen weiterhin für die einheitliche Linie aller Länder vom 13. Februar 2009 ein.

Die Länder stehen zu dem Kompromiss. Sie, Herr Laumann, stehen zu dem Kompromiss. Herr Rüttgers steht zu dem Kompromiss. Die Kommunen stehen zu dem Kompromiss. Die Geschäftsführer im Bundeswerk Arge/SGB II stehen zu dem Kompromiss. Die Sozialrichter stehen zu dem Kompromiss: alles Menschen und Institutionen, die basisbezogen wissen, was Änderungen bedeuten würden.

Wenn Sie, Herr Laumann, ehrlich mit sich selbst sind, beinhaltet unser Antrag alle Punkte, die Sie überall im Land bisher vertreten haben, Punkte, die den betroffenen Menschen und den Kommunen letztendlich zugutekommen. Deswegen werbe ich um Unterstützung unseres Antrages. – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Schmeltzer. – Für die CDU-Fraktion kommt Herr Kollege Brakelmann an das Rednerpult.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD! Es fällt Ihnen offenbar sehr schwer, Themen aus der Landespolitik zu finden, mit denen Sie hier im Plenum noch punkten können. Anders kann ich es mir sonst nicht erklären, dass Sie immer wieder bundespolitische Fragen auf die Tagesordnung setzen, wie heute die Neuordnung des SGB II.

Unverantwortlich finde ich die Titelwahl. Sie wollen den SGB-II-Empfängern offenbar Angst machen, wollen ihnen weismachen, dass das Chaos unmittelbar bevorsteht, dass sie möglicherweise ihr Geld

nicht bekommen. Sie tun so, als wäre die Neuordnung bereits beschlossene Sache, als wenn sich die Betroffenen mit dem Horrorszenario schon vertraut machen müssten.

(Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

Ich zitiere aus Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der SPD.

(Weitere Zurufe von der SPD)