Ich will noch andere Beispiele anführen. Im Bereich Pflege – seien es die Pflegestützpunkte, sei es der Bereich Pflegefachkraft, sei es das Wohn- und Teilhabegesetz – machen Sie immer wieder deutlich, dass Sie es mit einer nachhaltigen Politik nicht ernst meinen. Zugegeben: Das Wohn- und Teilhabegesetz war im Gesetzgebungsverfahren und ist von den Inhalten her ein gutes Gesetz. Jetzt, wo es auf die Umsetzung ankommt, streiken Sie aber und machen deutlich: Da dürfen Sie zwar, aber da möchten Sie nicht; da könnten Sie zwar, aber da wollen Sie nicht.
Ein anderes Beispiel, bei dem Sie die kommunale Familie alleinlassen, ist die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung. Dort macht die kommunale Familie deutlich, dass das, was wir angekündigt haben, in der Tat eintritt. Sie wollen die Kommunalisierung nämlich dazu nutzen, diesen Posten auf Dauer zu kürzen. Sie machen da dieses Jahr schon ernst. Damit ist das, was wir Ihnen damals vorgeworfen und was Sie vehement bestritten haben, tatsächlich Wahrheit geworden. Genau so lassen Sie auch bei anderen Punkten die kommunale Familie bei ihrer Daseinsvorsorge allein.
Herr Laumann, Sie sind am Scheideweg. Sie müssen sich entscheiden: Wollen Sie eine soziale Fratze weiter stützen, oder wollen Sie das, was Sie vermutlich wollen, nämlich den Inhalt füllen, dass Nordrhein-Westfalen das soziale Gewissen der Republik bleibt? Ich glaube, dass Sie weiterhin danach streben wollen. Aber Sie sind derzeit in einer Sackgasse. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie endlich wirkliche Fortschritte in der Sozialpolitik für Nordrhein-Westfalen wollen. Es kommt auf Sie an und nicht auf irgendwelche hohlen Sprüche. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist völlig legitim, aus Sicht der Opposition den Haushaltsplan zu kritisieren, angebliche Versäumnisse anzuprangern und in
Aber nachdem, was Sie hier gemacht haben, Herr Killewald, nämlich schon fast an Geschmacklosigkeit grenzende Angriffe gegen unseren Sozialminister
und unseren Ministerpräsidenten – wobei Sie sich relativ wenig mit dem Thema auseinandersetzen, das heute auf der Tagesordnung steht –,
kann ich nur die Schlussfolgerung ziehen, dass Sie in diesem Haushalt nicht viel Kritikwürdiges gefunden haben. Und das freut uns.
der zusätzlichen Ausgaben zur Stützung der Konjunktur und des Mehrbedarfs für die sozialen Sicherungssysteme begrüßen wir es ausdrücklich, dass in den wesentlichen Feldern der Sozialpolitik Kürzungen vermieden werden konnten – mehr noch, dass sowohl hier als auch in der Gesundheitspolitik neue Akzente gesetzt und Initiativen angestoßen werden, und das, obwohl der Einzelplan 11 dadurch geprägt ist, dass fast 90 % des Budgets in Höhe von 2,866 Milliarden € durch gesetzesvollziehende Maßnahmen gebunden sind. Das heißt in der Konsequenz: Der Spielraum für Gestaltung ist denkbar knapp.
Meine Damen und Herren, in Krisenzeiten gewinnt das Soziale an Bedeutung. Eine der Konsequenzen der Landesregierung ist die Bekämpfung der Kinderarmut, Herr Killewald. Ich erinnere an die Initiative von Nordrhein-Westfalen, die Regelsätze nach dem SGB II und dem SGB XII passgenau an die Bedürfnisse von Kindern anzupassen. Ich erinnere an den Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“, der 2007 eingerichtet wurde. Er wird in diesem Jahr von 15 Millionen € auf 19,3 Millionen € erhöht, um dem Bedarf gerecht zu werden.
Denn mehr Kinder nehmen die Mittagsbetreuung in Anspruch. Das ist auch ein Erfolg. Und – das ist betrüblich – es ist mit Auswirkungen steigender Arbeitslosigkeit zu rechnen.
Der Fonds, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist keine befriedigende Dauerlösung, aber er ist eine wirksame Maßnahme zur Überbrückung, bis bedarfsgerechte Leistungen für Kinder gesetzlich verankert sind. Herr Minister Laumann hat schon darauf hin
gewiesen, dass 70.000 Kinder durch diesen Fonds und durch diesen Anstoß der Landesregierung täglich eine warme Mahlzeit bekommen, die sie sonst wahrscheinlich nicht hätten.
Ich komme zur Politik für Menschen mit Behinderung. Sie hat traditionell in Nordrhein-Westfalen einen sehr hohen Stellenwert und ist auch Schwerpunkt der jetzigen Landesregierung. Das Programm „Teilhabe für alle“ steht genau für diesen Anspruch, dass Menschen mit Behinderung Teil unserer Gesellschaft sind. Es ist ressortübergreifend angelegt, wird ständig fortentwickelt und bündelt unterschiedliche Maßnahmen, um ein möglichst selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu ermöglichen. Im Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales stehen dafür 16,4 Millionen € zur Verfügung.
Das Ministerium für Bauen und Verkehr fördert die Verbesserung der Wohnqualität für ältere und behinderte Menschen mit 60 Millionen €, und für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Nahverkehr stehen 110 Millionen € zur Verfügung. Aktuell sind 59 Einzelmaßnahmen in diesem Programm gebündelt. Sie werden verlässlich weiterentwickelt.
Verlässliche Weiterentwicklung gilt auch für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Für viele Menschen sind diese Einrichtungen unverzichtbar. Durch die Teilhabe an der Arbeitswelt erfahren sie nicht nur eine Selbstbestätigung, sondern auch Gemeinschaft und Anerkennung für das, was sie leisten und tun.
Für investive Mittel – darauf hat Minister Laumann hingewiesen – stehen in diesem Jahr unverändert wieder 8,2 Millionen € zur Verfügung. Der Bedarf – da sind wir uns sicher – wird in der nächsten Zeit weiter ansteigen.
Auf das Programm „Integration unternehmen!“ ist hier schon mehrfach hingewiesen worden. Auch ist erwähnt worden, dass dieses Programm erneut um 1,7 Millionen € aufgestockt wird, um damit 1.000 neue Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Weitere kleine Programme sind ebenfalls angesprochen worden. Sie alle belegen, dass die besonderen Anstrengungen der Landesregierung dazu dienen, gerade jetzt Menschen mit Behinderung Chancen zu sichern, einen Weg in Ausbildung und Beruf zu finden. Das spiegelt sich in allen Fällen auch im Haushaltsplan wider.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Stiftung Wohlfahrtspflege ist unverzichtbar für die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur in unserem Lande. Deswegen möchte ich ausdrücklich danken, dass unangefochten das Budget der Stiftung in Höhe von 25 Millionen € auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung steht. Ich denke, das ist in unser aller Interesse, hier eine Fortentwicklung zu haben.
Wenn ich auf den Pflegebereich schaue, dann wissen wir verlässlich, wie sich die Zahlen der zukünftig pflegebedürftigen Menschen entwickeln werden. Die Frage, wie der Fachkräftebedarf zu ermitteln und – wichtiger noch – wie er zu decken ist, beschäftigt den Fachausschuss schon seit Jahren.
Wir wissen, Nachwuchsgewinnung für diesen Beruf, sowohl im stationären wie im ambulanten Bereich, hängt von vielschichtigen Faktoren ab: Attraktivierung des Berufsbildes, Verbesserung der Arbeitsbedingungen und höhere gesellschaftliche Anerkennung, um nur einige zu nennen.
Die Landesregierung hat nun ein Monitoring angestoßen, um alle Leistungserbringer zu befragen mit dem Ziel, einen umfassenden Überblick sowohl über die Bedarfe wie auch über die Potenziale zu erhalten. Aber die Landesregierung wartet nicht nur ab, sondern zeitgleich erhöht sie den Ansatz in der Altenpflegeausbildung nochmals um 0,5 Millionen € auf jetzt 32 Millionen €. Damit werden bis zu 8.730 Schulplätze in der Altenpflegefachausbildung und in der einjährigen staatlich anerkannten Altenpflegehilfeausbildung vom Land finanziert.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch im kommenden Jahr für Modellprojekte für demenziell erkrankte Menschen weiterhin 1,5 Millionen € eingeplant sind.
Auf das Wohn- und Teilhabegesetz, eine der großen Gesetzesinitiativen dieser Landesregierung und vor allem des Sozialministeriums, will ich noch einmal hinweisen. Der Name dieses Gesetzes ist Programm. Der Mensch und seine individuellen Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt. Es ist eine richtige Entscheidung gewesen, nach der Föderalismusreform die neue Zuständigkeit des Landes zu nutzen und ein eigenes Landesgesetz zu schaffen. Dafür nochmals Dank, verbunden mit der Bitte, ebenso konsequent auch die Umsetzung dieses Gesetzes zu begleiten und zu forcieren.
Zur Gesundheitspolitik noch einige Worte: Die Menschen in Nordrhein-Westfalen können sich auch in Zukunft darauf verlassen, eine verlässliche wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu erhalten, und zwar im stationären wie im ambulanten Bereich. Nach der Umstellung der Landesförderung für den investiven Bereich ist die Zustimmung der Krankenhäuser zur Baupauschale – das ist immer wieder meine Wahrnehmung – ungebrochen. Die vom Land zur Verfügung gestellten Investitionsmittel erreichen heute fast 300 der insgesamt rund 400 Krankenhäuser und stellen ihnen so jährlich planbare Finanzmittel zur Verfügung. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der alten, weitgehend intransparenten Förderpraxis.
Sorge bereitet uns nach wie vor der Ärztenachwuchs. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass wir trotz finanzieller Schwierigkeiten den Aktionsplan zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung, der 2007 ins Leben gerufen wurde und ursprünglich befristet war, auch im kommenden Jahr mit 1,5 Millionen € ausstatten, um so ein finanzielles Anreizsystem zu haben, um vor allen Dingen in den ländlichen Bereichen einer medizinischen Unterversorgung entgegenzutreten.
Ich sehe, dass meine Redezeit zu Ende geht, will aber nicht versäumen, noch auf die Aidsprävention und auf die Bekämpfung der Gefahren durch Sucht und Drogen hinzuweisen. Dieser gesamte Bereich hat in den vergangen Jahren keinen Beitrag zur notwendigen Haushaltskonsolidierung leisten müssen. Das gilt unvermindert auch in diesem Jahr.
Wir haben inzwischen – und das war sicher ein schwieriger Prozess – die Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abgeschlossen. Damit sind Ziele, Aufgaben und fachliche Standards für die kommunalen Hilfestrukturen konkretisiert und mit festen finanziellen Zusagen unterlegt. Insofern kann in diesem Bereich die erfolgreiche Politik fortgesetzt werden.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, eines der großen Projekte in der Gesundheitspolitik ist der Gesundheitscampus mit der Fachhochschule für Gesundheitsberufe in Bochum. Dort werden zukunftsweisende Kompetenzen aus Wissenschaft, Forschung, Bildung, Wirtschaft und öffentlichem Gesundheitswesen gebündelt und vernetzt. Diese Konzentration stärkt den Gesundheitsstandort Nordrhein-Westfalen und bietet mit der Fachhochschule die Chance, jungen Menschen eine bessere berufliche Perspektive in der Pflege und in anderen nichtärztlichen Heilberufen zu geben.
Ich bin sicher, dass wir uns mit diesem Thema, wie schon in den vergangenen Monaten, noch weiterhin ausführlich auseinandersetzen und dass auch Minister Laumann zu diesem Thema noch einiges sagen wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Eine wichtige Aufgabe für die Gesundheitspolitik in Nordrhein-Westfalen ist die langfristige Sicherung
der ärztlichen Versorgung auf dem Land. Als FDP haben wir auf den Handlungsbedarf schon sehr frühzeitig – das heißt im Anfang des Jahres 2007 – aufmerksam gemacht. Umso mehr freue ich mich über die Initiative des Landes.
In den nächsten zehn Jahren wird ein Drittel der Hausärzte ihre Praxis aufgeben. Das Problem ist die Nachfolgeregelung. Gerade für jüngere Ärzte sind die großen Städte oft aus unterschiedlichen Gründen attraktiver als die ländliche Region. Außerdem gehen immer weniger Mediziner nach dem Studium einer ärztlichen Tätigkeit nach.
Viele ziehen etwas weniger Anstrengendes und ein lukratives Angebot aus der Gesundheitswirtschaft vor. Ich übrigens bin auch weiterhin ärztlich tätig und stolz darauf. Das bereichert auch das Parlament. Die Bemerkung finde ich deshalb ein bisschen daneben.
Deshalb ist es begrüßenswert, dass die Landesregierung bereits zum jetzigen Zeitpunkt aktiv wird. Vor allem die älteren und immobilen Bürger wären von einer Unterversorgung massiv betroffen. Vor diesem Hintergrund können Hausärzte, die sich im Münsterland, in Ostwestfalen, im Sauer- und Siegerland, am Niederrhein, aber auch in den südlichen Regionen, ob im Rhein-Sieg-Kreis oder in der Eifel, niederlassen, eine Landesförderung in Höhe von 50.000 € beantragen. Das Programm ist für insgesamt 107 Kommunen in Nordrhein-Westfalen geplant. Erfreulich ist, dass sich bereits zahlreiche Interessenten gemeldet haben. Für 2010 sollen 1,5 Millionen € an Barmitteln zur Verfügung stehen.