Aber für die Beziehung zwischen Kommunen und Träger hat das kibiz.web kaum einen Nutzen; denn die Kommunen müssen im Prinzip ihre eigenen Modalitäten finden, wie sie die Bedarfe, die Anmeldung, die tatsächliche Anzahl der Kinder und die dann zu zahlenden Kindpauschalen übereinander bringen. Das – so sage ich jetzt einmal – gelingt in den Kommunen unterschiedlich gut. Das ist gewollt, denn es geht beim KiBiz um eine Kommunalisierung.
Ich muss sagen: Vor dem Hintergrund glaube ich, Frau Kastner sogar ein Stück weit Recht geben zu müssen, wenn sie sagt, es handele sich eigentlich um eine Modulierung des immer gleichen Sachverhalts. Die Empörung ist an der Stelle vielleicht ein bisschen übertrieben.
2011 soll es eine Revision geben. Meine Bitte an der Stelle ist, dass dann erneute gesonderte Erhebungen unterbleiben. Das muss nicht sein; denn wenn das kibiz.web bis dahin nicht aufgebaut ist und es nicht per einfachen Knopfdruck möglich ist, zu ermitteln, wie die Dinge tatsächlich liegen, würde ich an der Preisvergabe seitens des europäischen Institutes dann doch Zweifel haben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Altenkamp. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt noch einmal Herr Lindner das Wort. Er hat schon gar nicht mehr geglaubt, dass er heute noch einmal drankommt.
Ich freue mich, dass ich noch einmal zu meinem Lieblingsthema sprechen darf. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eingangs ist das Ceterum Censeo von Frau Asch zurückzuweisen. Sie hat hier gesagt, das KiBiz sei mit weniger Personal und mit weniger Zeit verbunden.
Frau Asch, dass es mit weniger Personal verbunden ist, ist falsch. Das zeigt Ihnen jede Übersicht, was die Personal-Kind-Quote in den Einrichtungen
im Bundesvergleich angeht. Im Übrigen können Sie das selbst anhand der Gruppentypen ermitteln. Zum Beispiel entspricht die Gruppe 3 im KiBiz exakt der alten Kindergartengruppe 25 Kinder, drei bis sechs Jahre alt, eine Fachkraft, eine Ergänzungskraft. Da hat sich an den Gruppenparametern nichts verändert. Das ist im Übrigen auch gewollt und gewünscht. Wir wollten mit dem Kinderbildungsgesetz ausdrücklich keinen Qualitätsabbau verbinden.
Zweitens. Auch die Behauptung, dass das KiBiz mit weniger Zeit verbunden sei, stimmt nicht. Natürlich gab es auch zu Zeiten des GTK einen geringen Anteil von Plätzen mit Ganztagsbetreuung. Das war aber eine geringe Zahl. Jetzt haben alle Eltern, wenn sie den Wunsch anmelden, die Möglichkeit, eine Betreuung von 45 Stunden zu buchen. Das war vorher starr kontingentiert. Jetzt gibt es eine echte Wahlfreiheit.
Jetzt kommen wir zu folgendem Punkt: Was ist denn mit denjenigen, die über die 45 Stunden hinaus einen zusätzlichen Bedarf haben, die vielleicht – das wird Sie überraschen – einen atypischen Bedarf haben, beispielsweise den Wunsch nach einer Betreuung am Sonntagvormittag, am Samstagabend oder um 22 Uhr abends? Dafür gibt es auch zu KiBiz-Zeiten Lösungen. Ich habe mir das gerade noch einmal angesehen.
Nehmen Sie zum Beispiel den DRK-Kindergarten Prinz Botho in Stadtlohn. Den habe ich vor einiger Zeit besucht. Das ist eine Kindertageseinrichtung, die den Eltern über die 45 Stunden hinaus eine Zusatzbetreuung anbietet. Die ist natürlich nach der Inanspruchnahme individuell abzurechnen.
Die sind aber so flexibel, dass selbst in Ferienzeiten, am Samstag, am Sonntagvormittag und sogar mit Übernachtungsmöglichkeiten den Elternwünschen entsprochen werden kann.
Das wäre unter dem GTK nicht möglich gewesen; denn unter dem GTK hätten nämlich wegen der Betriebskostenverordnung alle zusätzlich eingenommenen Entgelte sofort an den Träger zurückgegeben werden müssen. Jetzt, in einem pauschalierten System, können die Entgelte beim Träger verbleiben, und deshalb gibt es ein Eigeninteresse des Trägers, in dieser Weise Serviceleister zu sein.
Zu dem Thema Bürokratie. Das war in der Tat eines von mehreren Zielen. Bei den ersten Zielen hat man sich auf die Kinder konzentriert; das ist klar. Da ging es um die Qualität. Dann gibt es Ziele, bei denen man sich bei der Verabschiedung des KiBiz in Richtung Vereinbarkeit von Familie und Beruf orientiert
hat. Es gab einen dritten Komplex von Zielen, der sich auf die Fördersystematik und ihre Handhabbarkeit bezog.
Der Bürokratieabbau war ein Thema. Britta Altenkamp hat ausgeführt, was das für das Land bedeutet. Die Planbarkeit gehörte dazu. Wir wollten die sogenannte Bugwelle für die Zukunft verhindern. Es ging auch um Fördergerechtigkeit, nämlich dass gleiche Leistungen bei unterschiedlichen Trägern an unterschiedlichen Stellen im Land auch gleich finanziert werden. Da gab es große Unterschiede, wie die damals von Rot-Grün in Auftrag gegebene Benchmarkingstudie offenbart hatte.
Ich will mich auf das Verhältnis zwischen Kommune und Träger konzentrieren; denn, Frau Asch, ich sehe hier in der Tat einen Evaluationsbedarf. Die Rückmeldungen, die wir aus der Praxis bekommen, sind uneinheitlich. Britta Altenkamp hat darauf hingewiesen, dass das von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt wird.
Generell gibt es bei einem solchen pauschalierten System gewisse Paradoxien, zum Beispiel das Paradoxon der goldenen Kinder: Je nachdem, in welche Gruppe man ein zwei Jahre altes Kind einordnet, kann das ganz erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtfinanzierung der Einrichtung haben, obwohl es ein und dasselbe Kind ist. Das führt dazu, dass es eine deutlich unterschiedliche Finanzierung gibt. Das muss man angehen.
Bei der Bürokratie haben wir die Verwendungsnachweisführung, die noch aus den Zeiten der Spitzabrechnung stammt und die man in einem pauschalierten System in dieser Form hinterfragen muss. Mit der Pauschalierung ist ja das Vertrauen verbunden, dass ein Träger betriebswirtschaftliche Dispositionen selbst treffen kann. Die Landesregierung ist, wenn ich das richtig weiß, dabei, ein vereinfachtes Verwendungsnachweisverfahren zu entwickeln, das zu einer Entschlackung der bürokratischen Verfahren führen kann.
Wir haben – das ist der letzte Aspekt, den ich in dem Zusammenhang nenne – gegenwärtig eine monatliche Meldung des Status in den Einrichtungen, was die Inanspruchnahme der Plätze betrifft. Das ist erforderlich, damit bei der Inanspruchnahme von Plätzen auch einmal etwas verändert werden kann, damit zum Beispiel Kinder aufgenommen werden können.
Dafür gibt es das kibiz.web, eine betriebswirtschaftliche Anwendungssoftware, die im Endausbau zu einer deutlichen Vereinfachung der bürokratischen Prozesse bei Trägern, bei Kommunen und beim Land führen soll. Um die zusätzlichen Belastungen, die damit verbunden sind, aufzufangen, haben wir die Leitungsfreistellung pro Gruppe organisiert: pro Gruppe 20 %. In dreigruppigen Einrichtungen –
Heute haben wir eine, um auch in diesen Einrichtungen den möglicherweise nur übergangsweise bestehenden bürokratischen Mehraufwand abzudecken.
Frau Asch, insgesamt bitte ich Sie herzlich, diese problematischen Punkte – ich habe sie selbst als problematische Punkte gekennzeichnet – verhältnismäßig zu diskutieren und sie im Gesamtzusammenhang des Kinderbildungsgesetzes zu sehen. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lindner. – Für die Landesregierung spricht in Vertretung von Herrn Minister Laschet Frau Ministerin Müller-Piepenkötter. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Kinderbildungsgesetz ist offensichtlich ein echter Hit in diesem Hohen Hause. Die frühkindliche Bildung würde vermutlich die Charts der meistberatenen Themen im Landtag NordrheinWestfalen anführen, wenn es eine solche Liste gäbe; so oft ist das Thema hier diskutiert worden. Das ist im Prinzip erfreulich und der Bedeutung der frühkindlichen Bildung durchaus angemessen. Schade ist nur, dass die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen immer die gleiche öde Platte auflegen, die auch noch einen Sprung hat und immer nur „Stoppt KiBiz!“ spielt. Das will und kann längst niemand mehr hören, vor allem weil es durch nichts begründet ist.
Fest steht, dass wir mit dem KiBiz die frühkindliche Bildung stärken und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Wir sind stolz darauf, dass im nächsten Jahr 77.000 Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in Tageseinrichtungen zur Verfügung stehen können. Hinzu kommen 23.500 Plätze in der Kindertagespflege, sodass es im kommenden Jahr insgesamt über 100.000 Plätze für die unter Dreijährigen geben wird.
Wir haben die Kindertagespflege aufgewertet und 1.750 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiterentwickelt. Dass die neue Bundesregierung sowohl die Familienzentren als auch die zusätzliche Sprachförderung, die im Kinderbildungsgesetz verankert ist, in den Koalitionsvertrag aufgenommen
Hinzu kommt, dass wir mehr Geld zur Verfügung stellen, als es jemals zuvor eine Regierung getan hat. So werden im Haushalt 2010 insgesamt rund 1,26 Milliarden € für die Kindertagesbetreuung und damit für frühkindliche Bildung veranschlagt. Bezogen auf das letzte Jahr vor Inkrafttreten des KiBiz, das Jahr 2007, ist das eine Steigerung um rund 443 Millionen € oder um rund 54 %. Wenn Sie das alles immer noch nicht überzeugt, dann empfehle ich Ihnen, unsere Ergebnisse mit Ihrer Schlussbilanz 2005 zu vergleichen; das haben wir hier schon des Öfteren getan.
Nun aber zur Bürokratiekritik. Zu „KiBiz.web“ und dem Preis für Best Practice“ ist alles gesagt. Diese Auszeichnung ist nur ein Beleg dafür, dass das Kinderbildungsgesetz in der Praxis funktioniert, und sie zeigt, wie moderne Verwaltung heute aussieht.
Der von Ihnen kritisierte Verwendungsnachweis ist nicht das bürokratische Monster, als das sie ihn darzustellen versuchen. Im Vergleich zur Spitzabrechnung nach dem GTK ist das Abrechnungsverfahren heute weitaus einfacher. Das sagen auch die Praktikerinnen und Praktiker vor Ort. Die Leiterin der Kindertageseinrichtung Schulstraße in Erkrath zum Beispiel sagt – ich zitiere –: Mit den Kindpauschalen wird die Abrechnung leichter, denn die Pauschalen sind echte Pauschalen und ermöglichen dem Träger, erforderliche Ausgleiche oder Umverteilungen vorzunehmen.
Mit dem vereinfachten Verwendungsnachweis legen die Träger gegenüber den Kommunen Rechenschaft ab über die Verwendung von rund 2,5 Milliarden € Steuergeldern, die das Land und die Kommunen für die Kinderbetreuung und frühe Bildung einsetzen, vor allem darüber, ob die im KiBiz festgeschriebenen gesetzlichen Mindeststandards der Personalausstattung und Gruppenstärken eingehalten werden. Kurzum: Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist notwendig, sinnvoll und ein angemessenes Steuerungsinstrument und keineswegs Ausdruck von Bürokratiewahn. Die Verbesserungen, die durch die neuen Vereinbarungen, die zwischen Kommunen und Trägern über das Abrechnungsverfahren abgeschlossen und zurzeit erarbeitet werden, können wir nur abwarten.
Vielen Dank, Frau Ministerin Müller-Piepenkötter. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung und lasse abstimmen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/10017 an den Ausschuss für Generationen, Familien und Integration – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturre
form; die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Generationenausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ganze Haus. Es ist keiner dagegen, und es enthält sich keiner. Also ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
12 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2009/2010 sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen