Protocol of the Session on October 8, 2009

gesagt, zukünftig auch von ihrer Seite für solche Veranstaltungen zu werben.

Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Kampagne ansprechen, die das MAGS derzeit gemeinsam mit dem LandesSportBund in Nordrhein-Westfalen entwickelt. Es handelt sich um eine Aufklärungsinitiative, die sich an die 20.000 Sportvereine unseres Landes mit rund fünf Millionen Mitgliedern richtet. Ziel dieser Initiative ist es, Sportlerinnen und Sportler für die Organspende zu sensibilisieren und zu animieren, einen Organspendeausweis auszufüllen.

Im Rahmen dieser Kampagne sollen darüber hinaus auch Multiplikatoren wie Vorstände, Übungsleiter, Trainer angesprochen werden. Derzeit werden ansprechende Informationsmaterialien einschließlich eines Organspenderausweises entwickelt. Die Kampagne soll im Dezember 2009 vorgestellt werden. Ich bin sicher, dass diese Initiative auf eine positive Resonanz im Land treffen wird. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Burkert das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Deutschland stehen zurzeit 12.000 Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane. Unter diesen sind ca. 8.000 Patienten, die auf eine Spenderniere warten. Bis heute haben in diesem Jahr 934 Spender nach dem Ableben ihre Organe zur Verfügung gestellt.

(Ewald Groth [GRÜNE]: Haben Sie beide den gleichen Redetext?)

Wenn wir diese Zahlen bis zum Ende des Jahres hochrechnen, können ca. 10 % der Patienten auf ein Spenderorgan hoffen. Diese Zahl klingt für den Hörer erschreckend. Aber auf Nordrhein-Westfalen bezogen können wir feststellen, dass wir seit 2005 stetig steigende Zunahmen an Organspendern zu verzeichnen haben. Der Minister hat es gerade gesagt.

Das Engagement aller – ich betone: aller – in diesem Hause Vertretenen gemeinsam mit der Landesregierung und mit Herrn Minister Laumann zeigt die erfreuliche Entwicklung auf. Frau Gebhard, wenn Sie sagen, wir tun nichts, kann ich nur erwidern: Der NRW-Stand des Landtags auf dem NRWTag war mit einem Stand der DSO bestückt, auf dem Organspendeausweise beworben wurden.

Aber, wie eingangs schon erläutert, erhält nur ein Zehntel der auf der Warteliste stehenden Patienten ein Geschenk für ein neues Leben, so wie Melanie, nachzulesen in der „WAZ“ vom 25. Juni 2007. Melanie war eine erfolgreiche Volleyballerin, der plötzlich die Luft wegblieb und die binnen kürzester Zeit

nur noch wenige Meter gehen konnte. Ihr Herz war so geschädigt, dass sie dringend auf ein Spenderorgan angewiesen war. Sie hatte Glück. Nach einer längeren Wartezeit bekam sie die Nachricht, dass ein passendes Spenderherz zur Verfügung steht.

Ich zitiere aus der „WAZ“ vom 25. Juni 2007:

Manchmal hätte Melanie gerne einen Ort, wo sie Danke sagen kann. Sie weiß nicht wem, sie weiß nicht wo. Aber jemand hat sein Herz an sie verschenkt. Und kann ihr Glück nicht mehr erleben.

Manchmal ist das Glück so groß, dass Melanie ein bisschen weinen muss. Wenn sie erzählt, wie sie aufwachte auf der Intensivstation in Bad Oeynhausen: Da schlug das neue Herz in ihr, nicht einmal schnell vor lauter Aufregung, sondern so ruhig und so kräftig, ganz ungewohnt. Aber „es war kein Fremdkörper“, es war Freude. „Das ist meins!“ Super, hat sie gedacht, und: „Jetzt kann es losgehen!“ Sie ist ja erst 24, und welche Bedeutung hat nun dieser Satz für sie, der anderen bloß Floskel ist: „Das Leben geht weiter.“

Es hätte auch anders kommen können.

Diese Botschaft sollte uns Mahnung und Appell sein, mitzuhelfen, damit die anderen 90 % der auf ein Organ Wartenden ebenfalls ein Geschenk fürs Leben erhalten. 80 % der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind bereit, nach ihrem Ableben Organe zu spenden. Es gibt keine Zahl über die tatsächlichen Besitzer von Organspendeausweisen. Deshalb ist es Aufgabe der Gesellschaft, der Politik und insbesondere der Medien, immer wieder aufzuklären, dass Bürger, die Organe spenden wollen, diesen Willen zu Lebzeiten dokumentieren und möglichst mit ihren Angehörigen über die Absicht, Organe nach dem Tod zu spenden, sprechen.

Gestatten Sie mir, eine Idee zu formulieren. Ich wusste nicht, dass das Ministerium schon mit Sportvereinen spricht. Viele Menschen werden bei Sportveranstaltungen im Kleinen bei den örtlichen Sportvereinen wie im Großen über die Medien erreicht. Warum nicht das Werbebanner des Sponsors für Sportbekleidung mit einem weiteren Banner versehen, das dafür wirbt, sich über das Thema Organspende zu informieren und darüber zu sprechen? Ich glaube, der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.

Wir fordern die Landesregierung in unserem Antrag auf, eine Aufklärungsinitiative zu starten, um mehr Menschen für die Spende ihrer Organe zu motivieren und ihnen die Ängste zu nehmen und dieses auch selber zu dokumentieren.

Herr Kollege.

Mir persönlich liegt dieses Thema sehr am Herzen. Deshalb freue ich mich darüber, dass sich der Ausschuss weiter damit beschäftigen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Burkert. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/9915 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden? – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Dann haben wir dies gemeinsam so beschlossen.

Ich rufe auf:

8 Gesetz zur Änderung des Landesdisziplinarrechts

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/9308

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 14/9808

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung. – Als ersten Redner rufe ich für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Lohn auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Disziplinarrecht ist eine komplexe, meistens ziemlich trockene und für die Beteiligten oft unangenehme Materie. Dennoch – oder vielleicht auch gerade deshalb – befassen wir uns heute hier in der zweiten Lesung mit der Weiterentwicklung und Verlängerung der Gültigkeit unseres Landesdisziplinargesetzes.

Unser Gesetz läuft planmäßig zum 31.12.2009 aus und muss daher verlängert werden. Trotzdem kann man feststellen, dass sich unser Gesetz in den vergangenen Jahren grundsätzlich bewährt hat. Denn es erfüllt den Gesetzeszweck. Einerseits ermahnt es die Beamtinnen und Beamten zur Pflichterfüllung, und andererseits gewährleistet es die Funktionsfähigkeit und das hohe Ansehen des öffentlichen Dienstes.

Langwierige Disziplinarverfahren, wie sie heute immer noch vorkommen, stellen für alle Beteiligten eine erhebliche und unnötige Belastung dar. Des

wegen zielt die vorliegende Gesetzesänderung darauf ab, die Zahl der Disziplinarverfahren weiter zu reduzieren und die unbestreitbar notwendigen zu beschleunigen und effizient zu gestalten.

Im Wesentlichen bleibt es bei der Grundausrichtung des Gesetzes. Es geht um sechs Änderungsbereiche.

Der erste Bereich beinhaltet die Vorschriften zur Zulassung der Berufung. Da werden die Inhalte der reformierten Verwaltungsgerichtsordnung angepasst.

Beim zweiten Bereich sollen moderate, aber feste Gebührensätze eingeführt werden, die für bestimmte Entscheidungen an Verwaltungsgerichten erhoben werden; die Beträge liegen zwischen 60 und ca. 360 €.

Der dritte Bereich schafft den bisherigen Vertreter des öffentlichen Interesses ab. Das trägt zum Bürokratieabbau bei. Im Übrigen war diese Institution des Vertreters des öffentlichen Interesses eine bürokratische Besonderheit aus Nordrhein-Westfalen, die kaum erkennbare Vorteile brachte und die es in anderen Bundesländern nicht gibt und auch in Zukunft nicht geben wird.

Der vierte Bereich ermöglicht nach einem Bußgeld oder unanfechtbar beschlossenen Strafverfahren die Disziplinarmaßnahme der Zurückstufung, also der Degradierung, wie es Volksmund heißt. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2005 und zwingt uns zum Handeln.

Darüber hinaus soll im fünften Bereich das Widerspruchsverfahren abgeschafft werden. Das ist bereits 2007 durch das Bürokratieabbaugesetz generell geregelt worden. Das gilt ab 2010 dann auch für das Disziplinarverfahren. Man kann zu Recht und aus gutem Grund auf das Widerspruchsverfahren verzichten, weil der erhoffte Befriedungseffekt, also die Vermeidung von möglichen Gerichtsverfahren, durch dieses Widerspruchsverfahren nur in den seltensten Fällen erreicht wurde.

Eine ganz besonders wichtige Veränderung ergibt sich aus § 17 Abs. 2 des Landesdisziplinargesetzes. Denn diese ermöglicht es, dass wir in Zukunft deutlich weniger Disziplinarverfahren haben werden als in der Vergangenheit.

In der Vergangenheit war es so, dass man auf die Einleitung eines Verfahrens verzichten konnte, wenn feststand, dass eine Maßnahme wegen des Maßnahmeverbotes nicht ergriffen werden kann. Heute wählen wir die Formulierung, dass lediglich die Bedingung erfüllt werden muss, dass zu erwarten sein muss, dass keine Disziplinarmaßnahme in Betracht kommt. Das führt dazu, dass unnötige Verfahren, die sich früher oft über Jahre hingezogen haben, heute erst gar nicht mehr eingeleitet werden müssen, und genau das entspricht der Vorstellung

von Bürokratieabbau. Das hilft den Betroffenen der Verfahren, aber das hilft auch den Dienstherren, die für künftige Verfahren entsprechend weniger bzw. kein Personal bereitstellen müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf ist die konsequente Weiterentwicklung des Gesetzes aus 2005. Als Ergebnis kann man feststellen: Es werden künftig weniger, dafür aber schnellere und effizientere Disziplinarverfahren geführt werden können. Es bleibt aus meiner Sicht relativ wenig Raum für kontroverse politische Diskussionen. Deswegen richte ich auch an die Oppositionsfraktionen meine Bitte, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen. – Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lohn. – Jetzt hat Herr Abgeordneter Stüttgen für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen es zunächst einmal mit einer gewissen Genugtuung, dass in der Problembeschreibung zu Beginn des vorliegenden Gesetzentwurfs steht, dass sich das Landesdisziplinarrecht in der Praxis bewährt hat.

In der Tat brachte das 2005 verabschiedete neue Gesetz erhebliche Fortschritte. So wurde beispielsweise an die Stelle der Bindung an das Strafverfahrensrecht eine Annäherung an das Verwaltungsverfahrensrecht gesetzt, und damit war auch eine Angleichung an das Bundesdisziplinarrecht verbunden. Außerdem wurden die Disziplinarkammern in die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit integriert, und damit hatte Rot-Grün einige alte Zöpfe aus der Zeit des Obrigkeitsstaates abgeschnitten.

Natürlich ist es immer sinnvoll und notwendig, ein Gesetz nach einer gewissen Zeit hinsichtlich der Praktikabilität zu überprüfen und dabei – wo nötig – auch nachzujustieren. Dabei sollten selbstverständlich die Erfahrungen aus der täglichen Praxis eine Rolle spielen. Insofern ist gegen eine Diskussion zunächst einmal gar nichts einzuwenden.

Aber, meine Damen und Herren, es ist die Frage erlaubt, ob hinter den vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich die Erfahrung der täglichen Praxis oder nicht doch grundsätzliche, um nicht zu sagen: ideologische Überlegungen stecken. Zu klären bleibt, wer von diesen gemachten Vorschlägen letztendlich profitiert. Dienen sie ausschließlich dazu, die Position des Dienstherrn gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten zu stärken? Oder tragen sie tatsächlich auch den Interessen der Beschäftigten angemessen Rechnung?

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Koalition plant, im Disziplinarrecht das Widerspruchsverfahren ab

zuschaffen. Sie folgt damit einer allgemeinen Linie. Innenminister Wolf kündigte 2007 im Zusammenhang mit seinen Plänen zur Verwaltungsreform an – ich zitiere –: Wir wollen das Widerspruchsverfahren, soweit rechtlich möglich und in der Sache vertretbar, ganz abschaffen.