In diesem Wissen sind wir es aber, die mehr als doppelt so viele Polizisten einstellen, als Sie noch geplant hatten. Wir sind es doch gewesen, die 841 kw-Vermerke gestrichen und damit die Stellen erhalten haben. Wir werden mit der Modernisierung unserer Verwaltung weitermachen, unter anderem auch mit Maßnahmen zur Gesundheitsprävention – nur Geduld. Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre lassen sich nicht im Hauruckverfahren korrigieren.
Selbstverständlich sind Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement die richtigen Ansätze und gehören unabhängig vom Krankenstand zu einem modernen Personalmanagement. Dazu benötigt man aber keine flächendeckende Befragung, wie in dem Antrag gefordert, sondern fachliche Expertisen mit einem ganzheitlichen Konzept.
Eine solche Befragung wäre ohnehin nur unter Beachtung des Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen und nur mit Zustimmung der Betroffenen möglich. Sollen wirklich alle 40.000 Polizisten nach möglichen Erkrankungen und ihrem Wohlbefinden befragt werden?
Ob eine Dienstvereinbarung, wonach bestimmte Maßnahmen verbindlich umgesetzt werden sollen, die Eingliederung und die Gesundheitsprävention verbessert, mag im Detail geprüft werden. Egal, wie die Prüfung ausgeht – eine solche Dienstvereinbarung ist im Sinne der Tarifautonomie den Vertragspartnern zu überlassen. Die Politik hat sich schon deshalb da herauszuhalten, weil ihr der fachliche Hintergrund fehlt.
Herr Kollege, es gibt zwei Zwischenfragen, eine von Herrn TrampeBrinkmann und eine von Frau Düker. Würden Sie die zulassen?
Sie sagen zwar „Gesundheitsmanagement“, befassen sich aber nur mit der Eingliederung. Eingliederungsmaßnahmen gibt es selbstverständlich. Die Eingliederung langfristig Erkrankter ist gesetzlich vorgeschrieben. Das erwähnen Sie selbst in Ihrem Antrag. Es kommt darauf an, dass die Eingliederung auch tatsächlich geschieht. Und dass das geschieht, das stellen Sie in Ihrem Antrag sogar ausdrücklich klar, meinen aber wohl, dass die Kriterien der Eingliederung allgemeinverbindlich geregelt werden sollten.
Da es darauf ankommt, im Einzelfall eine individuell auf den Beschäftigten abgestimmte Eingliederungsmaßnahme zu organisieren,
Eine auf einzelne Behörden abgestimmte Dienstvereinbarung, die man ja schließen kann, ist im Hinblick auf die individuellen Lösungen, die vor Ort in der jeweiligen Beschäftigungssituation angeboten oder erarbeitet werden können, eben viel effektiver als eine abstrakte, notwendigerweise pauschalierende Regelung in einer Gesamtdienstvereinbarung.
Eine allgemeine Befragung, was wohl Ursachen für Erkrankungen sein könnten, ist nicht zielführend, weil die Antworten natürlich rein subjektiv und spekulativ wären. Sie wäre weder aussagefähig noch geeignet, die Eingliederung zu fördern oder ein modernes Gesundheitsmanagement zu gewährleisten.
Wer sich mit den Ursachen von Erkrankungen befassen will, benötigt im Interesse der Gesundheitsförderung und des Arbeitsschutzes insbesondere im Hinblick auf die Eingliederung keine subjektive Einschätzung, sondern eine fachliche Expertise, die zum Beispiel Aussagen trifft über Gesundheitsprognosen und die Einsetzbarkeit von Bediensteten an bestimmten Beschäftigungsorten.
Wir vertrauen darauf, dass dies in angemessener Weise fachlich fundiert erfolgt. Dazu bedarf es keiner Initiative der Grünen.
Wir gehen davon aus, dass der Herr Innenminister gleich oder spätestens im Fachausschuss darlegen wird, wie das Eingliederungsmanagement funktioniert und welche Maßnahmen zur Gesundheitsprävention bestehen.
Ja, wir als SPD haben 39 Jahre hier in diesem Land mit verschiedenen Koalitionspartnern regiert und wurden dabei mehrfach wiedergewählt. Ja.
Aber es ist genauso wahr, dass Sie seit 2005 hier die Regierungsmehrheit stellen und seit 2005 demnach über vier Jahre Zeit hatten, beispielsweise dieses konkrete Projekt hier im Interesse der Kolleginnen und Kollegen anzugehen,
Zweite Vorbemerkung: Ich wundere mich über Ihre Rede, weil im Unterausschuss „Personal“ vor einigen Tagen doch wohl im Konsens aller Parteien genau dieses Thema aufgegriffen worden ist und gesagt wurde: Wir wollen diesen eklatanten Krankenstand, den wir im Grunde nur vereinzelt schlaglichtartig in der Landesverwaltung feststellen können, erfassen, analysieren und auswerten, damit angesichts eines riesigen Personalbudgets von 21 Milliarden € nicht Geld zum Fenster rausgeworfen wird und die Krankenstände nicht auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen fortbestehen oder wachsen.
Kolleginnen und Kollegen, der heute zu beratende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen greift – darauf hat Frau Düker gerade zu Recht hingewiesen – ein offenes, ein erkennbares Problem bei unserer Polizei auf: die alarmierend hohen Krankenstände von über 20 % aller Beamtinnen und Beamten im Jahr 2008.
Diese Ausgangslage darf nicht länger hingenommen werden. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Ich glaube, dass wir alle ein Interesse daran haben sollten, dass schnell etwas geschieht.
Der vorliegende Antrag legt vor diesem Hintergrund zu Recht den Finger in die Wunde und fordert die Landesregierung auf, endlich nach über vier Jahren tätig zu werden.
soliden Analyse der Ursachen. Nur wenn die Gründe für die aktuellen hohen Krankenstände erkennbar sind, ist es möglich, gegenzusteuern.
Man kann sich zum Beispiel fragen, warum im Oberbergischen Kreis nach den Zahlen des Innenministeriums im letzten Jahr neun Kolleginnen und Kollegen mehr als sechs Wochen krank waren, in Duisburg hingegen 296. Gibt es da einen Zusammenhang zwischen Einsatzort und Krankenstand? Wenn ja, warum? Welche Konsequenzen zieht der Innenminister daraus?
Die Forderungen der Grünen, auf das Instrument des betrieblichen Eingliederungsmanagements zurückzugreifen, gehen aus unserer Sicht in die völlig richtige Richtung.
Die bisherige Praxis einer unverbindlichen Empfehlung – und das ist der aktuelle Sachstand des Innenministeriums –, sich an der Handlungsweise der beiden Landschaftsverbände zu orientieren, ist offensichtlich unzureichend. Ich glaube, es kann auch nicht ernsthaft in unserem Interesse sein, dass sich die eine Kreispolizeibehörde darum kümmert und sich aktiv einmischt und die andere Kreispolizeibehörde es eben nicht tut und wir noch nicht einmal einen Überblick darüber haben, wie es da genau vor Ort aussieht.
Während die schwarz-gelbe Landesregierung offenbar bisher keine wirksamen Anstrengungen unternommen hat, um das Problem in den Griff zu kriegen – zumindest, was die Polizei angeht –, sind andere Bundesländer offensichtlich dazu in der Lage und erheblich weiter, beispielsweise SachsenAnhalt, wo es so eine verbindliche Dienstvereinbarung zwischen dem dortigen Innenministerium und dem Hauptpersonalrat und der Hauptschwerbehindertenvertretung gibt, die eben genau so ein Eingliederungsmanagement einführt.
Die dort beabsichtigten Ziele – Beschäftigungssicherung, Vorbeugung erneuter Arbeits- und Dienstunfähigkeit, Vermeidung krankheitsbedingter Kündigung und Verbesserung der betrieblichen Gesundheitssituation – sind aus meiner Sicht auch für Nordrhein-Westfalen gültig und anzustreben.
Wir unterstützen deshalb den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine solche Rahmendienstvereinbarung auch in NRW abzuschließen. Dabei muss natürlich klar sein, dass dieser Rahmen Platz für eine Ausgestaltung vor Ort lassen muss.
Aus Sicht der SPD wird ein Aspekt im Antrag der Grünen allerdings etwas unzureichend beleuchtet, nämlich die veränderte Altersstruktur der Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst. Aus unserer Sicht ist das ein wesentlicher Grund für die gestiegenen Krankenstände und die länger andauernde Arbeitsunfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
Es bedarf sicherlich der Einstellung neuer Polizistinnen und Polizisten, die entsprechend den veränderten Rahmenbedingungen des Polizeiberufs geschult sind. Das ist keine Frage. Nichtsdestoweniger ist der hier vorliegende Antrag ein erster richtiger Schritt, der nach einer erfolgreichen Ursachenanalyse weiterer ergänzender, konkreter Handlungsschritte und Maßnahmen bedarf. Wir unterstützen deshalb den Antrag der Grünen. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Personalkosten für die rund 46.300 Beschäftigten bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen in fünfzig Polizeibehörden sind enorm. Für die 39.400 Polizeivollzugsbeamten wenden wir im Haushalt 2010 mehr als 1,6 Milliarden € auf, zusätzliche 40 Millionen € für die 3.400 Beamten im Vorbereitungsdienst und Neueinstellungen sowie weitere 250 Millionen € für die Verwaltungsbediensteten.
Die Ressource Mensch, also der einzelne Mitarbeiter, ist bei der Polizei der wesentliche, wichtige und kostenintensive Faktor. Sicherheit für NRW ist nicht zum Nulltarif zu haben. Deshalb haben wir die Personal- und Sachausstattung der Polizei stetig verbessert. Wir haben nicht nur den unter Rot-Grün eingeleiteten Personalabbau gestoppt. Das klang schon richtigerweise an. Wir haben auch die Zahl der Neueinstellungen auf 1.100 mehr als verdoppelt. Das wird am Ende dazu führen, dass die Einsatzdichte sowie die Vorgangs- und Falldichte in den Kommissariaten auf Sicht und pro Mitarbeiter ein wenig sinkt.
Das Thema Gesundheitsmanagement ist heute ein wichtiges Thema. Das ist völlig klar. Das gilt auch für die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Es gibt aber keine einfachen Antworten. Schon aufgrund des demografischen Wandels kommt niemand mehr daran vorbei.
Der Beruf Polizeibeamter stellt gerade im Wach- und Wechseldienst besondere Anforderungen an die körperliche Fitness. Die Anforderungen können in der Regel deutlich über die in anderen Berufszweigen hinausgehen. Deshalb müssen potenzielle Anwärter zum Beispiel nicht nur durch ein Aufnahmeverfahren. Sie müssen auch durch eine ärztliche Untersuchung und sie müssen sich auch einem körperlichen Fitnesstest unterziehen.
Verletzungen können Polizeibeamte länger außer Gefecht setzen als Beschäftigte andernorts, weil sie vorübergehend dazu führen können, dass die Beamten tatsächlich polizeidienstuntauglich werden.
Erstens. Viele Ursachen für Erkrankungen von Polizeibeamten sind bekannt. Eine Ursache sind Sportverletzungen. Eine andere Ursache sind Verletzungen – bedauerlicherweise häufig erworben durch Dritte und im Einsatz.