Eine Entscheidung der Landesregierung über eine Kappung der monetären Vergütung wäre aber auch rechtlich nicht durchsetzbar; denn bestehende Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Ausnahmsweise kann im Aufsichtsrat entschieden werden, die vertraglich vereinbarten Bezüge der Vorstandsmitglieder auf ein angemessenes Niveau herabzusetzen.
Voraussetzung ist, dass sich die Lage der Gesellschaft derart verschlechtert hat, dass eine Weitergewährung der Bezüge für die Gesellschaft unbillig wäre – kurzum, wenn die Zahlung der Vergütung angesichts massiver Entlassungen oder anderen Restrukturierungen nicht mehr zumutbar erscheint. Das ist der bereits erwähnte Inhalt von § 87 des Aktiengesetzes.
Anfang August 2009 hat der Vorstand der WestLB AG einen Antrag nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz über die Risikoabsicherung eines Teilportfolios beim SoFFin, dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, gestellt. Mit der Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen finden die Bundesregeln Anwendung. Danach können SoFFinLeistungen bewilligt werden, wenn Unternehmen das ihnen Mögliche dazu beigetragen haben, die Krise zu überwinden.
Auch nach den Bundesregeln kann eine Begrenzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder auf ein angemessenes Maß nur im Rahmen des zivilrechtlich Möglichen oder auf Basis freiwilliger Vereinbarungen erfolgen. In jedem Fall sollten zunächst die weiteren Verhandlungen mit dem SoFFin und dessen Entscheidung abgewartet werden. Daraus wird das Land in jedem Fall die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
Zurück zum Thema Bonuszahlungen! Für das Geschäftsjahr 2008 hatte der Vorstand der WestLB AG im Februar 2009 entschieden, keine diskretionären Bonuszahlungen zu leisten und den Tarifangestellten keine Sonderzahlungen zu gewähren. Eine
Entscheidung über eventuelle Bonuszahlungen für das Geschäftsjahr 2009 wird nach Ablauf desselben durch das für die Vergütung zuständige Organ der Bank – das ist der Vorstand – getroffen.
Dies gilt für die Mitarbeiter, ob tariflich oder außertariflich bezahlt. Über Ihre mangelnde Differenzierungsfähigkeit, Frau Walsken, aber auch Herr Groth, hat der Kollege Weisbrich alles Notwendige gesagt.
Unser Ministerpräsident hat bereits vor einiger Zeit Bonuszahlungen an WestLB-Manager abgelehnt, da für eine Bank, die mit Steuergeldern unterstützt werde, besondere Regeln gälten. Er hat zum Ausdruck gebracht, dass er davon ausgehe, dass die WestLB AG diese Ansicht teile und sich für eine andere Position keine Mehrheit finden würde.
Meine Damen und Herren, hierzu besteht bereits Grundkonsens unter den Eigentümern – und dies unabhängig davon, wie das Ergebnis des Weltfinanzgipfels der G20-Staaten Ende September 2009 zum Thema „Bonuszahlungen an Bankmanager“ ausfallen wird. Die SPD läuft daher mit ihren Ausführungen der Entwicklung weit hinterher. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während des Wortbeitrages des Herrn Finanzministers habe ich mir vorgestellt, was die Menschen auf der Zuschauertribüne von dieser Debatte womöglich mitnehmen. – In diesem Haus besteht über einige Dinge ganz offensichtlich ein Grundkonsens. Bei den Ausführungen des Kollegen Weisbrich und der Kollegin Freimuth habe ich durchaus auch meine Zustimmung zum Ausdruck gebracht.
Wir haben ganz offensichtlich alle gemeinsam die Erkenntnis, dass die Vergütungssysteme im öffentlichen und im privaten Bankensektor Teil der Ursache des Problems waren, mit dem nicht nur wir hier im Parlament theoretisch zu tun haben, sondern mit dem unser Land, ja die Weltwirtschaft insgesamt konfrontiert ist. Wir sind uns auch alle darüber einig, dass etwas getan werden muss. Außerdem haben wir alle auf die eine oder andere Art vor dem Hintergrund der moralischen Fundamente der sozialen Marktwirtschaft missbilligt – ich zitiere einmal wörtlich das, was eben gesagt worden ist –, dass ein Manager einer öffentlichen Bank eine formale Rechtsposition hinsichtlich von Bonuszahlungen aufgebaut hat; in diesem Zusammenhang war von unglücklichen Äußerungen die Rede.
Ich gebe zu, dass man mit sehr viel Spitzfindigkeit beim Lesen unseres Antrags auf den Gedanken kommen könnte, dass er sich nicht nur auf Vorstände bezieht. Ich glaube zwar, dass der Forderungstext eindeutig ist,
stelle das hier aber noch einmal klar. Es geht nicht um leistungsabhängige Vergütungsanteile normaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da wir in unserem Forderungskatalog auch ausdrücklich von Vorständen sprechen, meine Damen und Herren, kann ich nur sagen, dass womöglich mit dem Leseverständnis etwas nicht stimmt.
Wir meinen nur die Vorstände. Lassen Sie mich deshalb einen Vorschlag des Kollegen Groth aufgreifen. Wenn wir uns darin einig sind
und wenn dies ein Hindernis für die Zustimmung wäre, ließe sich das leicht durch das Einsetzen des Wortes „Vorstandes“ ein zweites Mal an passender Stelle regeln.
Ich bin auch ganz nahe bei allen Kommentaren in der Öffentlichkeit, die nicht nur im Anschluss an die Äußerungen von Herrn Voigtländer, sondern auch insgesamt gefallen sind. Die Äußerungen von Herrn Voigtländer finde ich nicht unangemessen, meine Damen und Herren; ich finde solche Äußerungen unanständig. Man muss doch einmal bedenken, wie viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über das Land, aber auch in der Arbeitsrealität gegebenenfalls existenziell betroffen sind.
Meine Damen und Herren, wenn man sich an dieser Stelle so weit einig ist, kann ich das „Rumgeschrobele“ bezogen auf ein paar Details überhaupt nicht mehr nachvollziehen. Wenn man einig darin ist, dass europa- und weltweit für alle künftigen Fälle eine Obergrenze bei der Besoldung, ein erneuertes System der Leistungsanreize erforderlich ist, was, meine Damen und Herren, hält Sie davon ab, im Fall der Westdeutschen Landesbank eine ausdrückliche Bestätigung des Haushaltsgesetzgebers des Landes Nordrhein-Westfalen, unseres Landtags, mitzutragen?
Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz und § 5 der dazugehörigen Ausführungsverordnung – das kommt dann bei der zukünftigen Betrachtung gegebenenfalls ein wenig zu kurz – sind von dem Kollegen Weisbrich richtig zitiert worden, meine Damen und Herren.
Der Kollege Sagel macht sich da hinten mal wieder zum Narren, meine Damen und Herren. Ich will ihm dabei nicht weiter helfen, ignorieren Sie es einfach.
Meine Damen und Herren, die Grundvoraussetzung war: Durch hoch spekulative Geschäfte hat die Westdeutsche Landesbank „toxische“ Papiere angesammelt. Diese hätten, wenn wir sie in der Bank belassen hätten, zu ganz erheblichen Auswirkungen für die Bank und den Bankenstandort, die Bankenlandschaft insgesamt geführt. Aus Verantwortung haben wir uns dann der Auslagerung – obwohl wir im Detail nicht zugestimmt haben – gestellt und gesagt: Es ist sinnvoll, die Dinge auszulagern.
Diese Auslagerung der „toxischen“ Papier hat dazu geführt, meine Damen und Herren, dass auf einmal rein rechnerisch und bilanztechnisch für das, was im Bereich der Landesbank verblieben ist, wieder eine Gewinnsituation eingetreten ist. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben durch Garantien, die wir übernommen haben, aber auch durch Zahlungen in Höhe von 108 Millionen € – bezogen auf den Landesanteil und insgesamt bezogen auf alle Eigentümer, auch die anderen Eigentümer wollen wir nicht aus der Pflicht lassen, meine Damen und Herren – schon dafür geradegestanden, dass sich überhaupt ein positives Ergebnis ergeben konnte.
Und dann sagt ein Schlaumeier der Landesbank: Wunderbar, jetzt zieht mein Vertrag wieder; jetzt habe ich wieder Anspruch auf Bonuszahlungen. – Meine Damen und Herren, ich wiederhole es: Das ist den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, den arbeitenden Menschen in unserem Land gegenüber schlechterdings unanständig, und es bedarf einer Klarstellung durch den Landtag.
Lassen Sie mich etwas zu den eindeutigen Äußerungen des Regierungschefs – wir haben in den letzten Tagen ein paar sehr eindeutige Äußerungen zur Kenntnis nehmen dürfen – sagen. Herr Dr. Rüttgers hat gestern wörtlich ausgeführt: Es wird mit Zustimmung der Landesregierung keine – ach
Was will der geneigte Verwender dieser Ausdrucksweise dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern damit sagen?
Die Redaktion der Fernsehsendung „Panorama“ hatte den Ministerpräsidenten des Landes – ich habe es gesehen und abgespeichert, ich kann es Ihnen gern zur Verfügung stellen – um eine Stellungnahme zu der Äußerung von Herrn Voigtländer gebeten. Zu der Angelegenheit kam kein Kommentar.
Wir sind dazu bereit – auch bezogen auf die Abstimmungstechnik, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil uns das moralische Fundament unserer sozialen Marktwirtschaft etwas wert ist –, einen gemeinsamen Antrag mitzutragen. An der Stelle muss es unsere gemeinsame – ich nehme das hohe Wort in den Mund – moralische Verpflichtung sein klarzustellen, dass es für das Land Nordrhein-Westfalen – wir tragen Verantwortung für das Geld, dies ist gleichzeitig ein Appell an die Miteigentümer – nicht hinnehmbar ist, dass diejenigen, die die Krise verursacht haben, jetzt, nachdem die Allgemeinheit geholfen hat, wieder meinen, sie hätten Anspruch auf Bonuszahlungen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass sich der Kollege Körfges deswegen so empört, weil er zu Recht gemerkt hat, dass die Opposition das Thema einfach nur verschlafen hat.