Es hätte Sie niemand daran gehindert, ein Rauchverbot in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern und Kurkliniken zu beschließen.
Es hätte Sie niemand daran gehindert, ein Rauchverbot in allen öffentlichen Verwaltungen zu beschließen, die Menschen aufsuchen müssen.
All das ist mittlerweile unter dem Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann passiert. All das haben Sie nicht getan.
Zweiter Punkt, zu dem ich auch ganz klar etwas sagen möchte. Es gibt heute, was den Nichtraucherschutz in Gaststätten angeht, nur die Möglichkeit, dem Gesetzesvorschlag der Koalitionsregierung zuzustimmen oder zu sagen, dass Sie dafür sind, dass es in ganz Nordrhein-Westfalen, in ganz Deutschland in keiner Gaststätte eine Ausnahme gibt, nach der es erlaubt wäre, in diesen Gaststätten zu rauchen.
Ich möchte nur sagen, welche Möglichkeiten wir haben. Das Verfassungsgericht hat eindeutig gesagt: Wenn Ihr den Wirten, die nur über einen Raum verfügen, keine Wahlmöglichkeit einräumen wollt – so stand es in unserem ersten Gesetz –, dann könnt Ihr das sehr wohl machen, aber dann müsst Ihr auch allen anderen Gaststätten die Raucherräume verbieten. Das ist die Konsequenz des Urteils.
Jetzt kann man sich politisch so positionieren, wie es die Grünen mit ihrem Antrag tun, und sagen: Jawohl, wir sind in Abwägung all dieser Dinge der Meinung, es soll in keiner einzigen Gaststätte in Nordrhein-Westfalen mehr die Möglichkeit geben, eine Zigarette zu rauchen. Die Meinung kann man vertreten.
Diese Meinung vertreten wir in der Mehrheit unserer beiden Koalitionsfraktionen und der Landesregierung nicht.
Ganz einfach. Das ist eine politische Wertung. Das sind zwei klare Konturen, Konturen, die beide rechtlich möglich sind.
Unbestritten ist das Ganze aber eine schwierige Angelegenheit. Meinen Sie, ich weiß nicht, was in der Anhörung passiert ist?
Soweit wir im Bereich der Gaststätten untersuchen konnten, wie sich die Dinge entwickelt haben, war festzustellen: Seitdem es diese Debatte über das Rauchen in Gaststätten gibt und die nordrheinwestfälische Gesetzgebung gilt, wurde das rauchfreie Angebot erheblich verbreitert und erheblich verbessert. Auch das muss man einmal in aller Deutlichkeit sagen.
Nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen haben 75 % der Betriebe in NordrheinWestfalen ein rauchfreies gastronomisches Angebot. Selbstverständlich kann der Inhaber dann in seiner Gaststätte tun und lassen, was er will – natürlich im Rahmen der anderen Gesetze
Dann bleiben 25 % der Gaststätten. Über diese reden wir heute. Deren Betriebsinhaber haben auch eine Wahlmöglichkeit, nämlich genau wie die gerade genannten 75 % die Gaststätte als rauchfreien Betrieb oder aber als Rauchergaststätte zu führen – dann jedoch unter erheblichen Auflagen. Zum Beispiel dürfen unter 18-Jährige die Kneipe dann nicht betreten. Es darf in dieser Gaststätte kein Speiserestaurant mehr unterhalten werden. Das sind schon harte Auflagen. – Auch hier kann man doch nicht sagen, da hätte sich nichts verändert.
Ich komme zu einem letzten Punkt, bei dem mir immer wieder vorgeworfen wird, die Kommunen hätten nicht die Kapazitäten dazu. – Es ist nun einmal so, dass wir uns in diesem Gesetz dafür entschieden haben, die Ordnungsämter für die Einhaltung dieses Gesetzes zuständig zu machen, wie sie auch für vieles andere im Ordnungsrecht zuständig sind. Da ist nun einmal die kommunale Ebene zuständig. Oder wollen Sie allen Ernstes, dass wir dafür eine eigene Institution auf Landesebene errichten? – Ich glaube einfach, dass dies in Abwägung der Dinge, die wir zu berücksichtigen haben, eine verantwortbare Grundlinie ist.
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es noch weitere Wortmeldungen? Es gäbe dazu noch die Möglichkeit, weil die Landesregierung ihre Redezeit um eine Minute überzogen hat. – Okay, das ist nicht der Fall. Dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/9477 – Neudruck. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. Das sind die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen weiter zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/8806. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/9437, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Henke hat dagegen gestimmt? – Okay. Enthaltungen? – Keine. Damit ist diese Empfehlung mit den Stimmen der Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Stimme des Abgeordneten Henke von der Fraktion der CDU angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet worden.
So kommen wir direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/9471. Wer diesen Gesetzentwurf beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP sowie Teile der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten Becker und Steffens von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Es würde uns die Sache hier oben erheblich erleichtern, wenn klar aufgezeigt würde. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung angenommen.
Nun die Abstimmung über den Entschließungsantrag des Abgeordneten Sagel Drucksache 14/9473. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist niemand. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Keine Enthaltung. Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig abgelehnt.
7 Nachwahl einer stellvertretenden Beisitzerin oder eines stellvertretenden Beisitzers für den Landeswahlausschuss