Sie haben hier den großen Kasper gemacht. Das Protokoll verzeichnet „Heiterkeit“ nach Ihrer Zwischenfrage. Sie sollten vor Scham versinken.
Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof prüft die Führung der Geschäfte der NRW.BANK im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Verwendung aller Fördermittel. Das haben Sie beschlossen. Rot-Grün hat den Prüfungsauftrag bei Einrichtung der NRW.BANK beschlossen und damit das, was der Landesrechnungshof zu prüfen hat. In Ihrem Beschluss steht: Er hat die Verwendung der Fördermittel zu prüfen. Da steht nicht drin: Er hat die Bank zu prüfen.
Bitte? Ich kann doch noch ein Gesetz lesen. Ich heiße doch nicht Beer. -Das ist also der Auftrag, den der Landesrechnungshof hat. Ich weiß, er wollte vorher auch schon die WestLB prüfen und wollte sie beraten. Meinen Sie, bei der Beratung wäre mehr herausgekommen als jetzt? Ich bezweifle das.
Gut, er wollte immer mehr. Da hat man ihm ein Räppelchen aus der Hand geschlagen, gnädige Frau. Da hat man auf das Gesetz verwiesen und Sie sagen: Das ist Verfassungsuntreue. – Wenn jemand sagt, er verhalte sich nach den Gesetzen, die der Landtag beschlossen hat, dann sagen Sie, das sei Verfassungsuntreue?
Gucken Sie doch einmal genauer ins Gesetz! Es ist genauso, als wenn eine Sparkasse vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt geprüft würde. Da gibt es auch eine Gewährträgerhaftung. Trotzdem würde jeder Sparkassenvorstand das Rechnungsprüfungsamt rausschmeißen. Sie sagen: Wir haben unsere Prüfungssysteme.
Der Landesrechnungshof prüft den WDR. Es wäre genauso, wenn er das Programm prüfen müsste und sagen würde: Die Nachricht müssen Sie um Viertel nach acht senden. – Die haben die wirtschaftlichen Verhältnisse des WDR, aber haben keine Inhalte zu prüfen. Genauso wie bei der NRW.BANK prüfen sie eben nicht das Kapitalgeschäft, sondern nur das Fördergeschäft. Das passt Ihnen nicht, aber das ist Gesetz.
Wenn Sie meinen, das Gesetz sei falsch, das sie beschlossen haben, dann müssen Sie gegen sich klagen. Gehen Sie nach Münster und sagen: Steinbrück hat uns hier etwas in die Wiege gelegt, was völlig falsch ist. Wir möchten dagegen klagen. Dann machen Sie das! Viel Vergnügen!
Klar, deshalb ist auch der Wahltermin am 30. August, weil Sie gewonnen haben. Das ist schon eine tolle Sache. Ich kann nur sagen: Entweder kommen wir hier – und dann auch ich – verbal wieder auf den Teppich, aber wenn Sie Wahlkampf führen wollen, wenn Sie den Minister weich klopfen wollen, dann müssen Sie sich schon etwas anderes einfallen lassen.
wird das nicht gelingen. Ich sage noch einmal: Es gehen jedem einmal die Pferde durch. Sie haben sie nie wieder eingefangen; das ist das Problem.
Das passiert allen einmal. Aber dann muss man die Größe haben und sagen: Verdammt noch mal, da hatte ich eine falsche Information. Ich entschuldige mich, Herr Minister. – Jetzt noch rotzfrech zu sagen, der Minister solle sich bei Ihnen entschuldigen,
das führt allerdings dieses Haus in ein Paradoxum! Das wird nicht geschehen, und zwar mit Recht nicht. Das, was Recht ist, wird der Landesrechnungshof prüfen. Wenn Sie die Kompetenzen erweitern wollen, bringen Sie ein neues Gesetz ein. Ansonsten: Muss ich einem Parlamentarier sagen, dass er sich an Recht und Gesetz, vor allem, das er selbst verabschiedet hat, auch halten muss? Ich glaube, nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hegemann, als Bodyguard für den Finanzminister würden Sie sich gut machen; breit genug sind Sie in dieser Frage. Aber der Inhalt Ihrer Rede, der Tiefsinn hat sich mir nicht wirklich erschlossen.
Es geht um Folgendes: Dem Landesrechnungshof obliegt die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Es geht hier um Milliardenverpflichtungen, die wir haben. Nach Zeitungsmeldungen ist es nicht ganz so einfach, was die NRW.BANK da angesammelt hat. Das sind bislang noch unbestätigte Nachrichten. Aber es wäre opportun für den Finanzminister, er würde zumindest sein Referat, das diese Bank beaufsichtigt und beaufsichtigen muss, prüfen lassen. Zumindest das müsste er prüfen lassen.
Ich gehe einen Schritt weiter. Die Prüfung solcher Ausgaben- und Leistungsverpflichtungen nach § 89 LHO ist Aufgabe des Landesrechnungshofs. Da muss der Landesrechnungshof auf jeden Fall tätig werden können.
Wenn das ein Fehler sein sollte … Wenn Sie etwas gegen Creditreform haben, dann müssen Sie das sagen. Sie haben ja nicht nur etwas gegen den Landesrechnungshof, sondern wahrscheinlich auch etwas gegen Creditreform. Dann sagen Sie es hier offen und ehrlich!
Das ist unsere Auskunft. Das ist eine Auskunftei, die man ernst nehmen kann. Auf der Grundlage ist die Frage von Frau Beer gestern erfolgt.
Heute Morgen schon hat der Finanzminister – sofort, Herr Präsident – mir gedroht, das werde ein Nachspiel haben. Dann droht er dem Landesrechnungshof. Dann droht er Frau Beer. Was wollen Sie hier noch? Er sollte endlich einen Blumenstrauß holen und sich bei Frau Beer entschuldigen, verdammt noch mal, für die Verunglimpfungen.
Herr Kollege Groth, ist Ihnen bewusst, dass wir in der Bundesrepublik ein amtliches Register haben, das alle Unternehmensdaten enthält, so etwas Ähnliches wie ein Grundbuch. Das ist ein Handelsregister. Wenn man zu einer Firma eine Information haben will, ist Ihnen bewusst, dass man dann ins Handelsregister schaut und nicht in irgendwelche obskure Datenbanken?
Sie brauchen nur zu sagen, ob Ihnen das klar ist. Wenn Ihnen das klar ist, können Sie nicht sagen, ihr habt in irgendeiner Datenbank irgendetwas gefunden.
Das ist jetzt nicht Wikipedia, wo jeder etwas ungeprüft hineinschreiben kann, das ist Creditreform. Natürlich gibt es auch ein Handelsregister. Aber zur Vorbereitung einer mündlichen Frage ist es doch völlig absurd, dass man zum Registergericht geht und sich noch am Tage der Frage vielleicht die neueste Auskunft holt, nachdem das jetzt korrigiert worden ist. Creditreform bezieht sich ja auch nicht auf etwas anderes als das Registergericht.
Meine Damen und Herren, entscheidend ist aber doch, was die Öffentlichkeit glaubt. Ob das ein Säugling ist oder ob der schon über 30 ist, ist doch heute völlig uninteressant. Die Öffentlichkeit glaubt das nur deshalb, weil die Verschachtelung dieser Unternehmen, dieser Heuschrecken, an die Sie verkauft haben, es nahelegt, dass auch so etwas möglich ist.
Durch solche Verschachtelungen werden Grunderwerbsteuern hinterzogen oder verkürzt. Man traut dies diesen Gesellschaften und dem Finanzminister zu. Das ist Ihr eigenes Problem, und deshalb sind Sie so aufgebracht.