Siebtens. Ebenso ist die Planfeststellung von Straßenbahn- und Stadtbahnanlagen im Personenbeförderungsgesetz begründet. Hier ist grundsätzlich für die Stadtbahn in Köln die Bezirksregierung Köln die zuständige Behörde. Die Technische Aufsichts
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem Einsturz des historischen Stadtarchivs hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Baugefährdung, fahrlässiger Tötung und anderer Delikte eingeleitet. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.
Die Unglücksursache ist noch nicht bekannt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Stadt Köln, die KVB und auch die Bezirksregierung setzen ihre Aufklärungsbemühungen intensiv fort. Dabei sind naturgemäß weitere tatsächliche Erkenntnisse zu erwarten.
Wir werden zunächst alle Fakten sammeln und danach die Fakten bewerten. Seriöse Analyse fußt auf vollständigen Fakten. Erst Schlussfolgerungen zu ziehen und dann aufzuklären, ist jedenfalls nicht unsere Vorgehensweise.
Konsequenzen leichtfertig zu ziehen, wird dem Ausmaß dieses Unglücks und seinen Opfern nicht gerecht.
Deswegen muss unser gemeinsames Ziel sein, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die Ermittlungen aller anderen genannten Behörden zunächst zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts führen. Darauf aufbauend ist dann zweitens sachlich zu prüfen, ob sich Hinweise auf eine mögliche Anpassung von Gesetzen und Rechtsverordnungen ergeben.
Ich unterstütze in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Entscheidung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten, einen externen Gutachter als operative Bauaufsicht mit den Aufgaben der Technischen Aufsichtsbehörde zu betrauen.
Politischer Aktionismus ist im Anblick dieser Aufklärungsarbeiten nicht gefragt. Den wird es mit dieser Landesregierung und mit mir als Bau- und Verkehrsminister auch nicht geben. Wir bewerten seriös die Fakten, wenn sie vorliegen. Wir machen das ergebnisoffen. Wir beantworten in dem Zusammenhang alle Fragen, die auch für uns noch teilweise offen sind. Die Zwischenberichte, die uns vorliegen, beantworten auch für uns noch nicht alle Fragen. Insofern werden wir, sobald das abgeschlossen ist, die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen und Ihnen dazu Vorschläge unterbreiten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich glaube, in einem sind wir uns hier im Hause ganz einig, nämlich darin, dass der Respekt vor den Opfern und auch unsere Schuld vor der Geschichte bei der Vernichtung dieser immens wertvollen und bedeutenden Kulturgüter es verbieten, vorschnell oder unsachlich mit diesem Thema umzugehen,
mit einem Unglück, das Köln ins Mark getroffen und nachhaltig verändert hat, also nicht nur politisch, wie es eben auch geäußert wurde.
Das ist übrigens ein Unglück – das will ich hier auch noch einmal sagen und da ausdrücklich Ihnen, Herr Minister, und anderen zustimmen –, das auch eine ungeahnte und kaum zu beschreibende Welle an Hilfsbereitschaft und Solidarität ausgelöst hat: in der Bevölkerung, bei professionellen Diensten – da sei die Berufsfeuerwehr an erster Stelle genannt, aber auch das Technische Hilfswerk, das Rote Kreuz, Malteser und andere mehr –, bei vielen Freiwilligen, die sich in den ersten Tagen und Wochen wirklich Tag und Nacht an der Unglückstelle direkt, aber auch abseits des Scheinwerferlichts der Öffentlichkeit darum bemüht haben, dass beispielsweise Menschen, die ihr Obdach verloren haben, mit neuen Wohnungen versorgt wurden. Da haben die städtische Wohnungsbaugesellschaft, aber auch viele Private in Solidarität und Hilfsbereitschaft agiert und geholfen.
Ich will an der Stelle der Vollständigkeit halber auch erwähnen, dass sich beispielsweise sehr viele Kräfte, die die örtliche Arbeitsgemeinschaft, die ARGE, in ihrer Verantwortung hat, freiwillig gemeldet haben, um bei der Sicherung, bei der Bergung dieser wertvollen Kulturgüter zu helfen. Das ist ein Punkt, der uns alle hier, glaube ich, in Dank vereinen sollte.
Dieses alles entbindet uns aber nicht von unseren politischen Aufgaben und den Zuständigkeiten, die wir hier haben, die eine Stadtverwaltung hat, die andere Behörden haben.
Insbesondere die Redner von CDU und FDP machen aber einen Fehler, den letztlich auch der derzeit amtierende Oberbürgermeister der Stadt Köln gemacht hat, nämlich nicht zwischen Schuld und Verantwortung zu trennen.
Das ist ja ein Unterschied. Es geht hier eben nicht um Schuldzuweisungen oder gar um die juristische Aufarbeitung, an deren am Ende eine Klärung steht, wer die Schuld trägt – möglicherweise eine strafrechtliche Schuld, die auch zu einer Verurteilung führen kann. Dafür sind – da haben Sie völlig recht – in der Tat die Staatsanwaltschaft und schlussendlich die Gerichte zuständig. Wir würden uns hier nicht nur
fehlerhaft Aufgaben anmaßen, sondern uns auch überfordern, gerade beim jetzigen Kenntnisstand hier abschließende Wertungen treffen zu wollen. Da sind wir, glaube ich, einig.
Aber Sie fordern hier mit starken Worten rückhaltlose Aufklärung, um sich letztlich entspannt zurückzulehnen – das ist das entscheidende Problem – und allein auf andere, nämlich auf die Staatsanwaltschaft und auf Gerichte, zu verweisen. Das wird denjenigen, die hier, aber auch in der Stadt Köln und andernorts politische Verantwortung tragen, nicht gerecht. Das ist zu passiv.
Damit demonstrieren Sie auch keinerlei politischen Anspruch. Ich wiederhole mich, wenn ich sage: Es gibt in der Tat einen Unterschied zwischen Schuld und Verantwortung.
Es geht nicht darum, auf Grundlage von gerichtlichen Verurteilungen zu handeln – das mag man später auch tun, wenn daraus Konsequenzen zu ziehen sind –, sondern es geht darum, auf Grundlage von gesundem Menschenverstand Schlussfolgerungen zu ziehen. Man darf den gesunden Menschenverstand auch einsetzen, bevor Gerichte geurteilt haben. Das ist doch die Forderung, mit der wir uns hier alle gemeinsam auseinandersetzen müssen.
Aus den Reihen von CDU, FDP und der Regierung ist eben angeklungen, man müsse nur abwarten, was Staatsanwaltschaft und Gerichte tun, dann wisse man schon, was zu erledigen sei. – Glauben Sie denn im Ernst, ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft würde Ihnen gleichsam kostenlos eine Organisationsuntersuchung frei Haus liefern, nach der Sie klären könnten, welche behördlichen oder faktischen Zuständigkeiten es zu ändern oder beizubehalten gilt? Das werden sie nicht. Das ist nicht deren Aufgabe. Es ist Ihre und unsere Aufgabe. Da sind wir gemeinsam in der Verantwortung.
Lieber Herr Minister Lienenkämper, ich möchte mich nun Ihnen zuwenden. Sie unterliegen selbstverständlich noch dem Schutz Ihrer ersten 100 Tage. Dem will ich mich nicht entziehen. Das respektiere ich. Deshalb halte ich mich in dem, was ich hier sage, zurück. Trotzdem meine ich: Mit dem, was Sie jetzt gesagt und an den Tag gelegt haben, machen Sie es sich zu einfach. Es reicht eben nicht aus, sich nach der ersten Kabinettssitzung eilig an die Unglücksstelle zu bewegen.
Das Entscheidende ist, zu überlegen, was zu tun ist. Herr Minister, Sie haben gesagt, das haben wir immer schon so gemacht und dann kann es auch so bleiben. Sie haben aufgezählt, wer, wann, wo,
Ich sitze weder im Aufsichtsrat, noch saß ich jemals darin. Es tut mir leid, dass ich Ihnen den kleinen Coup vermasselt habe. Das hatten Sie sich offensichtlich anders vorgestellt.
Frau Kollegin von Boeselager, ich darf aber noch ergänzen: Nach der Gemeindeordnung hat der Oberbürgermeister einer Gemeinde das Recht, entweder selbst im Aufsichtsrat zu sitzen
Der Oberbürgermeister der Stadt Köln hat seinen Baudezernenten Streitberger an seiner statt in den Aufsichtsrat der KVB entsandt und sich durch ihn vertreten lassen. Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie sich selbstverständlich an Ihre Parteifreunde wenden, die Ihnen Auskunft geben können.
Ich schlage vor, dass ich meine Ausführungen zum Minister zunächst abschließe und dann – dagegen spricht überhaupt nichts – auf Herrn Papke zurückkomme. Denn die Frage, die möglicherweise auch zur Schärfe beitragen kann, sollte nicht damit vermengt werden, dass der Minister noch unter dem Schutz der ersten 100 Tage steht. Insofern will ich das hier trennen.