Protocol of the Session on April 2, 2009

Die Behauptung, der Gesetzgeber habe nicht geregelt, welche Pauschalen für unter dreijährige Kinder mit Behinderungen gelten, ist somit schlicht falsch. Genau diese Summe war beabsichtigt. Dort ist auch nichts vergessen worden.

Allerdings tritt bei den unter dreijährigen Kindern mit Behinderungen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden der einmalige Sonderfall ein, dass dann die Kindpauschale den 3,5-fachen Satz der Kindpauschale III b überschreitet und deshalb stattdessen die Pauschale der Gruppenform II c gezahlt wird. Diese Fälle kommen aber so gut wie gar nicht vor.

(Andrea Asch [GRÜNE]: Das ist im Gesetz schlampig!)

Ja, Sie finden das alles schlampig. Ich finde es großartig.

(Beifall von der CDU)

Dieser Unterschied wird uns bis zum Ende der Wahlperiode begleiten. Ich finde es toll, dass behinderte Kinder jetzt besser mit U3-Plätzen versorgt werden als zu Ihrer Zeit und dass wir überhaupt mehr U3-Plätze haben.

(Beifall von der CDU)

Ich finde das großartig, und Sie finden es schlampig. Frau Kollegin Asch, da kommen wir nie auf einen Planeten. Das wissen wir doch. Ich finde es ein großartiges Gesetz auch für behinderte Kinder, und Frau Asch findet das Gesetz insgesamt schrecklich.

(Andrea Asch [GRÜNE]: Die Träger sehen das aber auch nicht so wie Sie!)

Sie findet es schrecklich, dass plötzlich so viele U3Plätze da sind, dass plötzlich besser gefördert wird und dass plötzlich mehr Geld da ist. Da Ihnen das

alles nicht gefällt, kommen wir beide nie im Leben auf eine Ebene.

(Andrea Asch [GRÜNE]: Märchen!)

Aber auch dieser Fall ist im KiBiz klar geregelt. Im Kindergartenjahr 2009/2010 trifft das nach der Stichtagsmeldung auf gerade einmal 42 Kinder zu. Ich habe ja gerade erwähnt, dass dieser Fall so gut wie gar nicht vorkommt. Kaum ein behindertes Kind ist 45 Stunden in der Einrichtung, da es auch noch andere therapeutische Betreuung hat. Es sind insgesamt nur 42 Kinder.

(Zuruf von Andrea Asch [GRÜNE])

Die Zahlen sind vom Landesjugendamt, Frau Kollegin Asch. Danach sind es nun einmal nur 42 Kinder.

Von diesen wenigen Einzelfällen abgesehen, liegen die Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung um mindestens gut 2.900 € über den Kindpauschalen für Kinder ohne Behinderung.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat in seiner damaligen Stellungnahme zum KiBiz, in der durchaus auch kritische Punkte enthalten waren, ausdrücklich erklärt – ich zitiere –:

Zu den Stärken des Gesetzes gehört, dass die Integration von Kindern mit Behinderungen deutlich gestärkt wird.

(Beifall von der CDU)

Das ist die Feststellung derjenigen, die praktisch täglich damit arbeiten.

(Walter Kern [CDU]: Genau so ist es!)

Die erhöhte Pauschale stellt sicher, dass nicht nur die Grundkosten, sondern auch die Kosten für zusätzliche pädagogische Angebote und Hilfen erstattet werden. Die Landesregierung leistet so einen wichtigen Beitrag, dass noch mehr Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen aufgenommen und dort individuell gefördert werden.

Diese erhöhte Pauschale kann flexibel eingesetzt werden – so zum Beispiel zur Absenkung der Gruppenstärke oder für einen verbesserten Personalschlüssel. Jede Einrichtung entscheidet selbst, wie sie diese Gelder einsetzt.

Käme die Regierung der Forderung der SPD nach, stattdessen einen fixen Personalmindesteinsatz festzuschreiben, würde dem System ein Stück dieser Flexibilität genommen und damit auch die Möglichkeit eingeschränkt, auf die individuellen Förderbedarfe der Kinder einzugehen.

(Britta Altenkamp [SPD]: Genau umgekehrt!)

Ich traue einer Einrichtung zu, dass sie weiß, ob sie lieber einen verbesserten Personalschlüssel nimmt oder die Gruppenstärke senkt. Wenn Sie das festschreiben, nehmen Sie der Einrichtung quasi diese Flexibilität. Das kann man so oder so herum

machen. Ich glaube, dass es den Kindern gerechter wird, wenn in der Einrichtung selbst entschieden wird, wie man diese Pauschale einsetzt. Es ist übrigens auch Sinn einer Pauschale, dass das vor Ort entschieden werden soll.

Unberührt davon – wenn ich das eben richtig gehört hat, hat das Kollege Lindner auch beschrieben – sind die Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch. Das heißt Eingliederungshilfe, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Pauschale nach dem KiBiz können je nach konkretem Fall einzeln oder im Sinne einer interdisziplinären Frühförderung additiv als Komplexleistung genutzt werden. So kann auch hier für jedes Kind individuell entschieden werden, welche Maßnahmen für eine optimale frühe Förderung sinnvoll sind.

Dann behauptet die SPD-Fraktion in ihrem Antrag, dass für Kinder, deren Behinderung erst im Laufe eines Kindergartenjahres festgestellt wird, die erhöhte Pauschale nicht gezahlt werde. Diesem Irrtum war auch Kollegin Asch erlegen, als sie hier angeboten hat, ein Gesetz zu verbessern, in dem das eigentlich schon geregelt ist. In dem Brief, den Sie zitiert haben, wird deutlich: Ab diesem Zeitpunkt wird nicht nachgezahlt. Aber natürlich wird am Ende des Kindergartenjahres abgerechnet rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung der Behinderung, und die Einrichtung bekommt dann selbstverständlich den kompletten Satz genau für die verbleibende Zeit.

Das war mit den Trägern so vereinbart, weil wir ja diese Schwankungskorridore haben. Wenn ein Kind beispielsweise als behindert angemeldet wird und es am Ende des Jahres nicht mehr als besonders förderungswürdig erscheint, dann wird das auch abgezogen. In dem Fall, den Sie eben beschrieben haben, wird am Ende des Kindergartenjahres abgerechnet. Wenn im Januar festgestellt wurde, dass das Kind behindert ist, dann gibt es von Januar bis zum Ende des Kindergartenjahres exakt die gleiche Förderung, die ansonsten für das ganze System vorgesehen ist.

Auch für diese Kinder stellen das Land und die Kommunen die erhöhte Kindpauschale zur Verfügung entsprechend dem System des KiBiz, allerdings in den Fällen der nachträglichen Feststellung bei Abschluss des Kindergartenjahres. Das steht in § 19 Abs. 3 KiBiz. Da können Sie das genauer nachlesen. Das betrifft gleichermaßen diesen 10%Korridor, der am Ende genutzt wird.

Dann fordert die SPD die Entwicklung eines Konzepts zur Bildungsplanung für Kinder mit Behinderungen von der Geburt bis zum Alter von zehn Jahren. Nun könnte man meinen, dass das ein Thema ist, das erst seit 2005 in der Welt ist. Das hat es vorher auch nicht gegeben. In dem Anliegen sind wir einig. Ich halte dieses Anliegen für richtig. Inzwischen werden die Belange der Kinder mit Behinderungen im Rahmen der gemeinsamen Weiterent

wicklung der Bildungsvereinbarung zu einem Rahmenplan für den Elementar- und Primarbereich durch unser Ministerium und das Schulministerium in vollem Umfang berücksichtigt.

Darüber hinaus engagiert sich die Landesregierung mit verschiedenen Initiativen und Projekten. So ist die pädagogische Frühförderung für hör- und sehgeschädigte Kinder schulrechtlich verankert worden. Sie beginnt bei sinnesgeschädigten Kindern frühestens drei Monate nach der Geburt als Hausfrüherziehung. Mit Beginn des vierten Lebensjahres werden diese Kinder in vorschulischen Einrichtungen, in Förderschulkindergärten, Sonderkindergärten oder allgemeinen Kindergärten mit sonderpädagogischer Unterstützung gefördert.

Die Landesregierung stellt dazu ca. 280 Stellen an Lehrkräften für Sonderpädagogik zur Verfügung. Hinzu kommen zusätzlich insgesamt 24 Stellen für Lehrkräfte an speziellen pädagogischen Frühförderzentren. Durch die frühzeitige intensive und fachlich hochwertige Förderung ist es möglich, Kindern mit Sinnesschädigungen einen erfolgreichen Übergang, häufig in die allgemeine Schule, zu ermöglichen.

Falls sich im Übergang von der vorschulischen Erziehung in die Schule der Verdacht erhärtet, dass sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, können die Eltern oder auch die Schule ein entsprechendes Feststellungsverfahren einleiten. Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ist in den vergangenen Jahren gerade in den Grundschulen deutlich ausgeweitet worden.

Die Entscheidung, wo ein Kind am besten schulisch gefördert werden kann, ist aber auf einer pädagogisch-fachlichen Grundlage durch die Schulaufsicht

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

sowie im Rahmen der Ausnahmekapazität einer Schule zu treffen, sodass der Elternwunsch nicht immer berücksichtigt werden kann. Wir haben die Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung. Da geht die Landesregierung seit diesem Jahr in 20 Pilotregionen neue Wege, um die wohnortnahe und integrative Schulung zu fördern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Das Kinderbildungsgesetz stärkt deutlich die Integration von Kindern mit Behinderungen.

Herr Minister.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

Durch die gemeinsame Förderung, Betreuung und Erziehung von Kindern werden Barrieren abgebaut. Die im Rahmen des KiBiz verbesserte finanzielle Förderung trägt dazu bei, dass noch mehr Kinder

mit Behinderungen in die Regeleinrichtungen schon vor der Schule übernommen werden können. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt hat für die SPD-Fraktion noch Frau Kollegin Altenkamp das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte doch noch mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass wir hier vornehmlich wieder in die alten Reflexe der KiBiz-Diskussion verfallen. Das ist überhaupt nicht Ziel unseres Antrags.

Es geht tatsächlich darum, deutlich zu machen, dass es sehr wohl nach dem KiBiz möglich ist, mehr Kinder mit Behinderung in die Regeleinrichtungen zu bringen, dass aber faktisch die jetzigen Erfahrungen nach den ersten Monaten zeigen, dass zu befürchten steht, dass sich das im nächsten Kindergartenjahr wieder deutlich anders zeigt. Denn nicht alle Regeleinrichtungen sind wirklich darauf vorbereitet gewesen, was es bedeutet, integrativ zu arbeiten.

Das ist ganz sicher im Zuge des laufenden Kindergartenjahres etwas, was einige dazu bringen wird zu überlegen, ob sie das tatsächlich weiterführen werden. Anspruch und Wirklichkeit dessen, was die Landesregierung da möchte und möglicherweise verfolgt, liegen an einigen Stellen sehr weit auseinander.

Natürlich ist es unbestritten, dass unter dreijährige Kinder mit Behinderungen auch in Kindertageseinrichtungen gehen können. Aber wenn man individuell auf das einzelne Kind blickt, dann stellen Sie da fest, dass gerade unter dreijährige Kinder ganz große Schwierigkeiten haben, in Regeleinrichtungen aufgenommen zu werden, bzw. die Eltern große Schwierigkeiten haben, Kinder dort anzumelden, weil es nicht so ist, wie der Kollege Lindner sagt und wie es auch in Ihrem Beitrag, Herr Minister, anklang, dass Kinder unter drei Jahren und die Kinder unter drei Jahren mit Behinderungen einen vergleichbaren Pflegebedarf haben. Das ist nicht so. Blickt man auf das einzelne Kind, dann kann das sehr unterschiedlich sein.

Vor diesem Hintergrund berichten uns – ich kann mir nicht vorstellen, dass das völlig am Ministerium vorbeigeht – und sicher auch Ihnen Eltern von unter dreijährigen Kindern mit Behinderungen, dass sie sich ein Stück von dem Ausbau der Förderung für unter Dreijährige abgehängt fühlen, weil sie erleben, dass sich Regeleinrichtungen ganz schwer tun. Da liegen Anspruch und Wirklichkeit, also die Hoffnung der Eltern von Kindern mit Behinderungen und die Realität, die sie erleben, sehr weit auseinander mit der Folge, dass Kinder unter drei Jahren mit Behin