Deshalb haben wir einen ganz gravierenden quantitativen Ausbau in diesem Bereich, der natürlich auch entsprechende Beschäftigungsperspektiven bietet.
Wir haben von daher, wie Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, ja wissen, Vereinbarungen unter Einbeziehung aller Trägerzusammenschlüsse einschließlich der kommunalen Spitzenverbände geschlossen. Diese Vereinbarungen sollen klären, wie die Qualifizierungsoffensive für Be
standskräfte auszusehen hat. Das heißt, der erste Punkt des Antrags der Grünen ist völlig überaltet und überholt, weil das alles längst schon in der Praxis erfolgt ist. Da ist einfach abgekupfert worden.
Ich darf ferner darauf hinweisen, dass wir es sehr ernst mit der Weiterqualifizierung der Betreuungskräfte meinen, weil uns deren berufliche Perspektive am Herzen liegt. Sie kennen den Bericht. Er ist ganz offiziell vom MGFFI gerechnet und auch dem Ausschuss vorgestellt worden. Ich darf daran noch einmal erinnern.
Es gibt die klare Aussage, dass das Qualifizierungsprogramm nicht zu Arbeitsplatzverlusten bei den Erziehungskräften führen wird. Der Bedarf an Ergänzungskräften, der auch mit dem quantitativen Aufwuchs zu tun hat, der gerade noch einmal dargestellt worden ist, also alleine in der Gruppenform III bei den Drei- bis Sechsjährigen, dürfte in den kommenden Jahren bei 18.000 liegen. Insofern gibt es sicherlich keinen Anlass für die Panik, die Frau Asch gerne im Land verbreitet.
Des Weiteren können Ergänzungskräfte auch nach dem 31. Juli 2011 im Rahmen der weiteren Personalkraftstunden ebenfalls in den Gruppenformen I und II eingesetzt werden. Auch das lässt das Weiterbildungskonzept für Ergänzungskräfte in Tageseinrichtungen, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat, zu. Es ist dort auch dem Bericht zu entnehmen.
Gleichwohl ist es im Rahmen der Qualifizierungsoffensive unser Ziel, gerade auch den Ergänzungskräften die Möglichkeiten zur beruflichen Fortbildung einzuräumen. Das ist für uns ein wichtiger Aspekt, weil wir als FDP-Landtagsfraktion für eine Gesellschaft lebenslangen Lernens stehen. Wir sind für eine Weiterbildungsgesellschaft,
wir sind dafür, dass es Anreizsysteme gibt, sich auch im Job befindlich weiter zu qualifizieren. Das entspricht unserer Philosophie. Deshalb verstehen wir auch nicht die Bedenken, die vonseiten der Grünen vorgetragen werden.
Damit komme ich, Frau Präsidentin, zum Ende im Rahmen der Kulanz, die Sie auch meinen Vorrednerinnen entsprechend eingeräumt haben.
Wir sind für ein Anreizsystem der Weiterqualifizierung und Weiterbildung. Es gibt eine berechtigte Frage, die Frau Altenkamp gestellt hat. Natürlich muss es sein, dass die Weiterqualifizierungsmaßnahmen, die zu unserem Konzept gehören, auch faktisch durchgeführt werden. Die zeitlichen Abläufe sollen so gestaltet werden, dass jeder, der teilnehmen möchte, eine realistische Chance hat, dies auch tun zu können.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Minister Laschet das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen liest, hat das schon fast theologische Züge. Sie fordern nicht weniger als ein veritables Wunder. Sie möchten, dass Qualifikation vom Himmel regnet.
Die rund 18.000 Ergänzungskräfte, meist Kinderpflegerinnen, die in den Tageseinrichtungen unseres Landes arbeiten, sollen die Besten für die Jüngsten sein. Sie haben lange gesessen, bis Sie diese Formulierung gefunden haben: die Besten für die Jüngsten. Aber wenn man dann an die Sache herangeht und sagt, wir qualifizieren sie, damit sie die Besten für die Jüngsten werden, springen Sie auf die andere Seite und halten hier lange, lange Reden
gegen Qualifikation, gegen Weiterbildung, gegen klare Regeln und sagen: Die Leute sollen Zeit haben, das kann auch noch zehn und 20 Jahre dauern. – Frau Asch, das ist nicht glaubwürdig.
Wir sind froh über die engagierte Arbeit, die von den Ergänzungskräften seit Jahrzehnten für die Kinder geleistet wird. Aber wir brauchen ein Mehr an Qualifikation. Wenn Sie sich an die KiBiz-Debatten zurückerinnern: Da hat dieselbe Frau Asch hier am Pult gestanden und gesagt, das ist kein Kinderbildungsgesetz, das ist ein Absenken von Standards. Frühe Bildung findet doch gar nicht statt.
Die Fachkräfteausstattung ist doch geringer, als Sie immer behaupten. Jetzt sagen Sie: Die Fachkraftregeln, die wir verabredet haben, brauchen wir eigentlich nicht. Wir brauchen Sonderregeln, Sonderer
Nichtsdestotrotz ist es eine schwierige Situation. Das hat Frau Kollegin Altenkamp am Beispiel des Bistums Essen – an anderen Orten gibt es ähnliche Fragen – ganz gut beschrieben. Ich denke, dass mancher der Träger, die übrigens auf diese Regelung gedrängt haben – ich war da am Anfang leidenschaftslos, es war ein ausdrücklicher Wunsch der Träger, diese Qualifikation …
Sie waren doch nicht dabei, Frau Asch. Sie wissen über alles etwas. Sie wissen selbst etwas über Gespräche, die ich geführt habe.
(Beifall von der FDP – Andrea Asch [GRÜ- NE]: Sie ziehen sich aus der Verantwortung! Sie haben es unterschrieben!)
Ich distanziere mich doch überhaupt nicht. Wir kriegen es auch noch hin, dass Sie da weiterqualifiziert werden, Frau Asch. Lassen Sie mich doch einfach mal den Sachverhalt beschreiben. Es war ein Wunsch der Träger, dem ich entsprochen habe.
Das war nicht unbedingt als Wortmeldung einer Zwischenfrage gedacht, aber der Minister selbst legt eine solche Interpretation zwingend nahe und mittlerweile auch die Abgeordnete Steffens. – Bitte schön, Frau Kollegin Steffens, Sie haben das Wort.
Herr Minister Laschet, würden Sie mir denn recht geben, dass Sie nicht jedem Vorschlag, der von Trägern gemacht wird und der einfach falsch ist, entsprechen müssen?
Entschuldigung, Frau Steffens, der Vorschlag ist ja nicht falsch. Ich habe nur gerade die Genese des Vorschlags erläutert. Ich stehe zu diesem Vorschlag. Meine Unterschrift ist darunter. Er ist richtig. Wir brauchen mehr frühkindliche Bildung, mehr Qualifikation.
Frau Steffens, das unterscheidet mich eben von Frau Asch, die vor Ihnen sitzt. Ich will mehr Qualifikation haben. Wenn wir sagen, dass frühe Bildung
bei unter Dreijährigen beginnt, dann kann nicht alles bleiben, wie es ist; Kinderpflegerinnen bleiben Kinderpflegerinnen, und man muss niemandem eine Weiterbildung abverlangen. Das ist der Unterschied. Insofern stehe ich zu der Vereinbarung.
Ich habe gerade nur die Genese dieser Erklärung deutlich gemacht. Die Träger haben uns fachlich gesagt: Wenn Sie ein neues Gesetz machen, das den Anspruch hat, Frau Steffens, eines der besten Bildungsgesetze in Deutschland zu sein,
dann müssen Sie die Ergänzungskräfte weiterqualifizieren. Das war der Anspruch, dem wir gerecht geworden sind.