Das wird uns nicht nur von Gutachtern, auch von externen Gutachtern, bestätigt, sondern das belegen auch die Zahlen.
Denn es ist so: Wir haben ein nachgelagertes Beitragssystem entwickelt. Damit erhält jeder unabhängig von seinem Einkommen, von seiner Vermögenssituation etc. die Möglichkeit, den Beitrag erst dann zurückzuzahlen, wenn er sich nach abgeschlossenem Studium zwei Jahre lang in einem erfolgreichen Beruf befindet und die finanziellen Möglichkeiten hat, seinen Studienkredit zurückzuzahlen. In Nordrhein-Westfalen machen davon 20 % aller Studierenden Gebrauch. Die meisten haben, weil sie auch BAföG beansprucht haben, die Aussicht, dass ihnen Teile oder das komplette Studienbeitragsdarlehen erlassen werden. Eine solch großzügige Regelung gibt es in keinem anderen Bundesland.
Das heißt auch: Keiner wird aufgrund seiner Einkommenssituation an der Studienaufnahme gehindert. Im Gegenteil: Alle, auch jene aus den sogenannten bildungsferneren Familien, treffen hier auf ein qualitativ höherwertiges Studium, als das in anderen Bundesländern der Fall ist. Das ermöglicht einen höheren Studienerfolg, kürzere Studienzeiten und damit eine bessere Ausschöpfung unseres Nachwuchspotenzials, als das vorher in NordrheinWestfalen der Fall war.
Lassen Sie mich einen Strich darunter ziehen: Es ist schön, dass wir uns heute noch einmal mit Ihren Unzulänglichkeiten der Vergangenheit kritisch haben auseinandersetzen dürfen und dass wir noch einmal Gelegenheit hatten, darzustellen, was wir zwischenzeitlich schon geändert haben, damit wir dem Ingenieurmangel in Nordrhein-Westfalen wirksam begegnen können. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Pinkwart. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Dr. Seidl noch einmal zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lindner, nach Ihrer heutigen Einlassung frage ich mich, wer eigentlich auf Krawall gebürstet ist. Denn wenn Sie die Analyse der Anhörung ernst nehmen, frage ich mich: Wo
bleibt nach all diesen Debatten, nach allem, was wir heute von Ihnen gehört haben, eigentlich Ihr Konzept, Ihr Masterplan?
Wo bleibt die verbindliche Beratung beim Übergang von der Schule zur Hochschule an den Schulen und an den Hochschulen? Das haben wir bereits 2006 beantragt. Wie sieht es aktuell mit den Zulassungen an den Hochschulen aus, wo uns etliche junge Menschen verloren gehen?
Das wurde doch in der Anhörung gefragt. – Was für Programme haben Sie gemacht, um Migrantinnen und Migranten in diesem Bereich zu fördern?
Sagen Sie uns doch einmal ganz konkret: Wie viele duale Studienplätze haben Sie in Ihrer Amtszeit in Nordrhein-Westfalen eigentlich bis jetzt entwickelt, bevor wir den Antrag gestellt haben?
Herr Minister Pinkwart, legen Sie uns endlich ein ministerienübergreifendes Konzept vor! Das ist heute angesagt.
Jetzt sind Sie dran, Herr Minister Pinkwart. Wir brauchen von Ihnen jetzt konkretes Entscheidungsverhalten – das haben Sie bei uns angemahnt;
das wird jetzt von Ihnen erwartet. Allein der Blick zurück reicht nicht mehr aus. Die Legislaturperiode ist bald zu Ende. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich gehe davon aus, dass ich über alle Anträge gemeinsam abstimmen lassen kann, da es hierzu nur eine Beschlussemp
Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/8556, die Anträge Drucksache 14/5028, Drucksache 14/5344, Drucksache 14/6681, Drucksache 14/7352 und Drucksache 14/7679 abzulehnen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne und der fraktionslose Kollege Sagel. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Empfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.
11 Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten Nordrhein-Westfalen (Geodatenzugangs- gesetz – GeoZG NRW)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll der Zugang zu digitalen Geodaten in Nordrhein-Westfalen geschaffen werden.
Er dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft, die dem Grundsatz einer 1:1Umsetzung folgt und sich nahtlos an das noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Geodatenzusatzgesetz des Bundes anfügt. So weit zum Inhalt, liebe Kolleginnen und Kollegen, der auch die Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände unseres Landes findet. Er macht aber auf ein Problem aufmerksam, auf das ich noch zurückkommen werde.
Das Gesetz setzt somit auch die laufenden ressortübergreifenden Maßnahmen zum Ausbau der Geodateninfrastruktur hier bei uns in Nordrhein-Westfalen um. Es trägt zu der dadurch verbesserten Nutzung von Geodaten auf der Grundlage standardisierter Dienste sowie transparenter Kostenstrukturen und Lizenzbedingungen in den Verwaltungen bei.
Nichts ist schwerer – das wissen Sie alle –, als einen solchen Vorgang in Kürze zu formulieren. Denn die Nachfrage nach Geodaten wird steigen. Es handelt sich um einen Wirtschaftszweig, der erst erschlossen werden muss. Das geschieht auch mit dieser von mir bereits erwähnten Richtlinie als Grundlage für den Gesetzentwurf, der wiederum der Schaffung einer Geodateninfrastruktur dienen soll.
Die Richtlinie hat zum Ziel, Geoinformationen aus den Behörden der EU-Mitgliedsstaaten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wie die Beschlussempfehlung bereits deutlich macht, soll das Geoportal Bund die Möglichkeiten zulassen, diese Geodaten herunterzuladen und vor allem weiterverwenden zu können.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat Bedenken gegenüber den Regelungen zum Schutz Betroffener angemeldet. § 12 regelt die – ich betone – Beschränkungen des Zugangs zu Geodaten und Geodiensten. Nach Ansicht der Beauftragten seien sie an eine unverhältnismäßig hohe Voraussetzung geknüpft, weil Betroffene selber erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Interessen geltend machen müssten.
Der Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen – ich darf das erwähnen – greift die Kritik der Landesbeauftragten für Datenschutz auf und fordert dementsprechend eine Neufassung von § 12 des Geodatenzugangsgesetzes, der den Schutz der Betroffenen regeln soll.
Wir sind allerdings der Auffassung, dass dies bereits in Art. 13 Abs. 2 Satz 3 der EU-Richtlinie geklärt wird. So heißt es:
Die Gründe für eine Zugangsbeschränkung nach Absatz 1 sind eng auszulegen, wobei im Einzelfall das öffentliche Interesse an der Bewilligung des Zugangs zu berücksichtigen ist.
Die kommunalen Spitzenverbände – das habe ich bereits angedeutet – kritisieren in der Ihnen bereits bekannten Vorlage wiederum, dass nach Punkt F des Gesetzentwurfs kein Fall der Konnexität vorliegt. Sie kennen alle die Folge, meine Damen und Herren, wenn die Erzeugung neuer oder die Veränderung bestehender oder übertragbarer Aufgaben durch Gesetz oder Rechtsverordnung zu einer wesentlichen Belastung der davon betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände führt.
Die kommunalen Spitzenverbände sehen hier einen solchen Gestaltungsspielraum eröffnet. Ihrer Auffassung nach handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Durchreichung von EU-Recht, indem die EU die entsprechenden Aufgaben zunächst den Ländern zu übertragen habe. Sie fordern von daher – auch das ist der Vorlage zu entnehmen –, ein Monitoringverfahren zur Kostenfolgenabschätzung zu schaffen.
chen Regelungen unmittelbar auf die Gemeinden und Gemeindeverbände angewendet werden. Die von INSPIRE angesprochenen Geodaten fallen aufgrund schon bestehender Gesetze unter den öffentlichen Auftrag der Kommunen und liegen dort bereits in elektronischer Form vor. Eine Verpflichtung, Geodaten, die noch nicht in elektronischer Form vorliegen, entsprechend neu aufzubereiten, besteht somit nicht.