Dann stelle ich gemäß § 91 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung fest, dass diese Beschlüsse zu Petitionen durch Ihre Kenntnisnahme bestätigt sind. Ich danke Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend und eine schöne Karnevalsfeier hier in unserem Hohen Hause.