Protocol of the Session on January 28, 2009

Als Nächstes kommt der Änderungsantrag der SPD Drucksache 14/8416. – Wer stimmt dem zu? – Die SPD. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die Grünen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Unruhe)

Kann ich um ein bisschen mehr Ruhe und Aufmerksamkeit bitten? Es ist auch für mich nicht so fröhlich. Ich freue mich aber, dass Sie alle da sind und wir noch ein paar Minuten miteinander verbringen können.

Ich komme zum nächsten Änderungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/8417. Wer ist für diesen Änderungsantrag der SPD? – Die SPD. – Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält

sich? – Die Grünen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Als Nächstes liegt der Änderungsantrag der SPD Drucksache 14/8418 vor. Wer ist für diesen Antrag? – Die SPD. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und Grüne. Enthaltungen? – Nein. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Grünen Drucksache 14/8419. Wer ist für diesen Antrag? – Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – SPD. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe den Änderungsantrag der SPD Drucksache 14/8420 auf. Wer ist für diesen Antrag? – SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Nächster Änderungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/8421. Wer ist dafür? – Die SPD. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und Grüne. – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der SPDFraktion Drucksache 14/8422. Wer ist für den Antrag? – SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Der nächste Änderungsantrag Drucksache 14/8423. Wer ist dafür? – Die SPD. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und Grüne. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Nächster Änderungsantrag der Grünen Drucksache 14/8424. Wer ist für diesen Antrag? – Die Grünen. Wer ist dagegen? – SPD, CDU und FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wer ist für den Änderungsantrag der SPD Drucksache 14/8425? – Die SPD. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Die Grünen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die beiden Einzelpläne. Wir stimmen erstens über den Einzelplan 12 ab. Wer stimmt dem Einzelplan 12 entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 14/8012 zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Einzelplan 12 beschlossen.

Wir stimmen zweitens über den Einzelplan 20 entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 14/8020 ab. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen und der Einzelplan 20 beschlossen.

Für morgen ist die Abstimmung über das Haushaltsgesetz – das haben wir so vereinbart – im Anschluss an die Erledigung der Einzelpläne vorzusehen. Deshalb können wir an dieser Stelle den nächsten Punkt aufrufen:

Einzelplan 13 Landesrechnungshof

Ich weise hin auf die Beschlussempfehlung Drucksache 14/8013.

Hier ist eine Debatte nicht vorgesehen, sodass wir unmittelbar zur Abstimmung über diesen Einzelplan entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 14/8013 kommen. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – CDU, FDP, Grüne und SPD. Stimmt jemand dagegen? – Nein. Stimmenthaltungen? – Nein. Damit ist das einstimmig so beschlossen und der Einzelplan 13 angenommen.

Wir kommen zum

Einzelplan 01 Landtag

Ich weise hin auf die Beschlussempfehlung Drucksache 14/8001.

Auch hier ist keine Debatte vorgesehen. Wir können sofort zur Abstimmung entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 14/8001 kommen. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Ist jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Nein. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und der Einzelplan 01 beschlossen.

Wir sind damit am Ende unserer heutigen Haushaltsberatungen, die wir an der Stelle unterbrechen und morgen mit den Beratungen zum Einzelplan 05 fortführen.

Und weil der Abend so schön ist, gehen wir gleich weiter in der Tagesordnung und kommen zu:

4 Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/8176

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs ist für die Landesregierung Herr Minister Dr. Wolf vorgesehen. Ihn bitte ich jetzt auch, ans Mikrofon zu treten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Änderung des Landesbeamtengesetzes NRW. Im Zuge der Föderalismusreform hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Statusrechte der Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen erhalten. In Wahrnehmung dieser Kompetenz hat er das Beamtenstatusgesetz erlassen, das zum 1. April 2009 in Kraft treten wird.

Das nordrhein-westfälische Beamtenrecht ist daher nun an die bundesgesetzlichen Vorgaben anzupassen. Dies bedeutet im Wesentlichen: Streichung von bislang im Landesgesetz und nunmehr im Bundesgesetz enthaltenen Regelungen, Ausfüllung der landesgesetzlichen Spielräume und der vom Bund nicht geregelten Materien.

Lassen Sie mich auf zwei Regelungen, die dem Landesgesetzgeber vorbehalten sind und die in der Diskussion über den Gesetzentwurf eine besondere Erwähnung gefunden haben, hinweisen.

Erstens. Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze. Die Landesregierung hat sich entschieden, die Regelung, die für gesetzlich Rentenversicherte gilt, zu übernehmen. Dies hat im Übrigen auch der Bund für seine Beamtinnen und Beamten so gemacht. Das bedeutet konkret die gestufte Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre im Zeitraum von 2012 bis 2029. Aus Sicht der Landesregierung ist es angezeigt, Beamtinnen und Beamte nicht anders zu behandeln als gesetzlich Rentenversicherte.

Wir haben diese Regelung um eine Variante bereichert, die den Eintritt in den Ruhestand flexibilisiert. Wer möchte, kann auf eigenen Antrag bis zu drei Jahre den Eintritt in den Ruhestand verlängern, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Statt starrer Altersgrenzen können die Beamtinnen und Beamten ein Stück weit selbst ihre Lebensplanung bestimmen.

Zweitens. Wochenarbeitszeit. Die Landesregierung hat es in dem Gesetzentwurf bei der bestehenden Regelung zur Wochenarbeitszeit belassen. Damit ist auch weiterhin eine gestufte Wochenarbeitszeit von 41, 40, 39 Stunden vorgesehen.

Auch hierzu hat es kritische Anmerkungen gegeben. Aber, meine Damen und Herren, längere Wochenarbeitszeiten liegen im Trend der Zeit. Auch im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes sind die Wochenarbeitszeiten angehoben worden.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Blick in die Zukunft werfen. Die Kompetenzen für die Bereiche Laufbahnrecht, Besoldung und Versorgung sind mit der Föderalismusreform auf das Land übergegangen. Hier sind weitreichende Entscheidungen zu treffen, die umfassender Vorarbeiten bedürfen. Dabei gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

(Beifall von Christof Rasche [FDP])

Die Vorarbeiten sind bereits in vollem Gange. Ein Gesetzgebungsverfahren ist für die nächste Legislaturperiode vorgesehen. Die Komplexität der Materie wird auch dadurch deutlich, dass sich die anderen Länder ebenfalls in intensiven Abstimmungen befinden.

Wir werden mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass das reformierte Dienstrecht einen Beitrag für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen leistet und die Dienstherren im Lande attraktive Arbeitgeber bleiben. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Wolf. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Trampe-Brinkmann das Wort.

(Zuruf: Sie können sich jetzt beliebt machen!)

Ja, man muss nur nicht zu allen Seiten hin beliebt sein. Das ist wohl auch eine Feststellung, die stimmt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wohl hinlänglich bekannt, dass kein Gesetz den Landtag so verlässt, wie es eingebracht worden ist. Es besteht aus meiner Sicht noch eine gewisse Hoffnung, dass diese als technische Novelle angekündigte Gesetzesvorlage noch grundlegende Veränderungen erfährt.

Dies ist aus meiner Sicht umso wichtiger, da wir nach den ersten Beurteilungen folgendes Fazit ziehen:

Erstens. Dieser Gesetzentwurf vollzieht Anpassungsschritte nach, die der Bund vorgegeben hat.

Zweitens. Die Änderung der Arbeitszeiten, insbesondere der Lebensarbeitszeit, bestätigt erneut unseren Eindruck Ihrer beamtenfeindlichen Einstellung.

Drittens. Die Landesregierung hat keine Kraft, eine Dienstrechtsreform anzugehen, die den öffentlichen Dienst zukunftsfähig macht.

Meine Damen und Herren, eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Gesetzestext sollte der Ausschussberatung vorbehalten bleiben. Trotzdem lassen Sie mich an dieser Stelle das Fazit kurz begründen.

Die SPD begrüßt durchaus, dass mit diesem Gesetz positive Initiativen umgesetzt werden. So sind die Regelungen zur Altersteilzeit oder zur Einführung einer Pflegezeit der Anerkennung wert. Wir begrüßen ausdrücklich die Implementierung dieser Neuerungen im Gesetzestext.