Diese konkreten Maßnahmen legen ganz klar, dass es um Symbolpolitik nun wirklich nicht geht. Ich bin überzeugt, der Jungtätervollzug als Behandlungsschwerpunkt ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, den Gesetzesauftrag des Strafvollzugsgesetzes zu erfüllen. Ich bin sicher, von ihm werden wertvolle Impulse auch für andere Behandlungsbereiche ausgehen.
Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag der SPD und die Darlegungen von Frau Düker ändern daran nichts. Ich möchte hier nicht auf alle Einzelheiten eingehen, da der Antrag - wie gestern der Antrag zum Jugendarrest - Themen zum Gegenstand hat, die mit dem Antrag von CDU und FDP und den darin angesprochenen Facetten des Strafvollzuges nichts zu tun haben.
Nur so viel: Die im Entschließungsantrag enthaltene Aussage, der Ausbau des offenen Strafvollzugs könne für die Resozialisierung junger Straftäter mehr bewirken als eine gesonderte Unterbringung im geschlossenen Vollzug, ist in dieser pauschalen Form nicht zutreffend. Richtig ist, dass der offene Vollzug durch seine Öffnung nach außen besonders geeignet ist, die Strafgefangenen stufenweise in die Gesellschaft zu integrieren. Richtig ist auch, dass im offenen Vollzug den
Im offenen Vollzug sollen Gefangene jedoch nur dann untergebracht sein, wenn sie den besonderen Anforderungen des offenen Vollzugs genügen und weder Flucht- noch Missbrauchsgefahr besteht. Dies trifft nicht auf alle Strafgefangenen und auch nicht auf alle jungen Erwachsenen ohne Weiteres zu.
Der hier erarbeitete dreistufige Jungtätervollzug sieht deshalb vor, dass im Rahmen des Einweisungsverfahrens entschieden wird, ob für die Jungtäter das in den Jungtäterabteilungen vorgehaltene Behandlungs- und Betreuungsprogramm zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung geeignet und ob es notwendig ist. Ist dies nicht der Fall, sind die betreffenden Gefangenen für den offenen Vollzug geeignet, dann werden sie auch dort eingewiesen. Hinzu kommt, dass Jungtäter in der dritten Stufe des Jungtätervollzuges, nämlich der Stufe der Aufbaumaßnahmen, durchaus in den offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer gelangen können.
Soweit die SPD-Fraktion in ihrem Antrag außerdem die Forderung aufstellt, das Ehrenamt und unterstützende Angebote im Strafvollzug weiter zu stärken, laufen Sie wirklich offene Türen bei uns ein. Ich freue mich feststellen zu können, dass die Zahl der Ehrenamtlichen - derzeit sind es 1.800 in Nordrhein-Westfalen - in den letzten Jahren sogar noch aufsteigende Tendenz hat. Der Vollzug ist bemüht, diese Tendenz noch zu stärken, indem er zum Beispiel Verbindungsleute in vielen Anstalten des Landes eingesetzt hat, die als Ansprechpartner für die Ehrenamtlichen dienen.
Der Entschließungsantrag der SPD und ebenso der Beitrag von Frau Düker erheben Forderungen, die zum großen Teil schon erfüllt sind, Haftvermeidung, Täter-Opfer-Ausgleich usw., die aber das heutige Thema verfehlen.
Der Antrag ist damit nicht geeignet, das von mir entwickelte Modell des dreistufigen Jungtätervollzugs für den Personenkreis, um den es hier geht, infrage zu stellen.
Danke schön, Frau Ministerin. - Herr Biesenbach hat sich noch einmal gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
schluss dieses Plenartages verbindlich und ruhig vorzutragen. Aber, Herr Stotko und Frau Düker, ich frage mich ernsthaft, wie Sie mit Anspruch hier in die Bütt gehen, zu einem Antrag etwas zu sagen, wenn Sie doch erkennen lassen, dass Sie sich damit entweder nur sehr oberflächlich beschäftigt haben oder sogar in der Materie überhaupt nicht drin stecken.
Ich fange mit Frau Düker an. Frau Düker, als Sie in den Ausschuss kamen und sagten, Sie übernähmen auch die Rechtspolitik, hatten wir die Hoffnung, jemanden zu haben, der mit der gleichen Qualität, wie Sie sie im Innenausschuss der letzten Periode zeigten, an die Arbeit geht.
Wenn Sie aber heute bei diesem Antrag und bei dieser Tätergruppe über einen großen Teil Ihrer Rede hinweg über Haftvermeidung sprechen, die Ersatzfreiheitsstrafe ansprechen und den TäterOpfer-Ausgleich hier so toll prognostizieren, dann kann ich nur sagen, dass Sie auf dem besten Wege sind, eine hervorragende Nachfolgerin der Kollegin zu werden, die als Sozialarbeiterin Rechtspolitik betreiben wollte und damit an den Problemen, die sich hier stellen, komplett vorbei ging.
Sie sind ganz schnell dabei, das Ansehen, das Sie sich im Innenausschuss erworben haben, hier in der Rechtspolitik zu verlieren.
Herr Stotko, das Gleiche kann ich nur zu den Situationen sagen, mit denen Sie sich beschäftigen. Sie haben gerade gehört, von welchen Tätern wir sprechen. Das sind verurteilte Erwachsene, die nach Erwachsenenstrafrecht in Vollzugsanstalten sitzen und 21 bis 26 Jahre alt sind. Wenn Sie in diesem Zusammenhang von Jugendstrafrecht reden, dann kennen Sie weder die Tätergruppe noch die Tatdelikte noch die Gründe, warum das Jugendstrafrecht möglicherweise nicht mehr angewendet werden konnte.
Sie wissen ganz genau, dass wir in dieser Tätergruppe etwa 1.500 junge Erwachsene haben, die einsitzen. Diesen wollen wir mit diesem Angebot eine Chance eines besseren, sinnvolleren, tatbe
Wenn Sie diesen Gedanken im Keim ersticken, indem Sie sagen, diese sollten ihre Haftstrafe vielleicht gar nicht absitzen oder wir würden sie nur wegschließen wollen, dann machen Sie wirklich deutlich, dass Sie sich mit der Problematik dieser Gruppe, mit der Problematik des Vollzugs im Ganzen nicht beschäftigen. Das ärgert nicht nur uns, denn Sie stehlen uns damit die Zeit. Wenn Sie bereit sind, mit uns in der Sache tatsächlich ernsthaft zu diskutieren, dann machen wir es - aber auch nur dann.
Zum Programm hat die Ministerin ausdrücklich gesagt, was wir meinen. Ich will gerne noch einen anderen Irrtum hier ausräumen: Offener Vollzug heißt nicht, dass die draußen rumlaufen.
Das haben Sie doch deutlich gesagt; Sie sprachen von keinem Verlust der sozialen Bindungen. Offener Vollzug findet abgesperrt statt, allerdings sind sie nicht so massiv gesichert. Wenn sie rauskommen, handelt es sich um Lockerungen, aber diese Lockerungen, Herr Stotko, müssen verdient werden. Dazu müssen sich die Typen eignen. Sie schütteln so entsetzt den Kopf. Hier sitzen die Experten. Fragen Sie doch einfach nach, ehe Sie Thesen vertreten, die nicht stimmen.
Bitte machen Sie deutlich, dass Sie ernsthafte Gesprächspartner sind. Dann werden wir uns Ihnen ernsthaft widmen. Soweit Sie das nicht sind, erwarten Sie bitte nicht von uns, dass wir Ihnen anders entgegentreten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, das Recht zu reden wird hier nicht bestritten, obwohl ich hier gerade etwas gehört habe, was in die andere Richtung ging.
Herr Biesenbach, ich verteile hier keine Noten, aber es gehört meiner Meinung nach nicht zum parlamentarischen Brauch - wenn ich es hier mal so sagen darf -, eine frühere Kollegin, die Rechtspolitik gemacht hat, als „Sozialarbeiterin“ abzuqualifizieren.
Wir sind keine Technokratie - ich habe das von diesem Pult schon einmal gesagt -, sondern eine Demokratie, und da ist es gut, wenn viele aus unterschiedlichen Professionen auch Strafvollzug und Rechtspolitik diskutieren.
Ich will hier gar nicht Ludwig Uhland mit „Das Recht ist ein gemeines Gut“ aus „Nachruf an die Volksvertreter“ zitieren.
Jetzt zu dem Konzept von Frau Müller-Piepenkötter. Das war wie gestern wieder ein ausgesprochen dürrer Antrag. Dann kommt der Zylinder, der wird aufgemacht, und ein Konzept entwickelt sich, das aus dem Antrag überhaupt nicht zu ersehen war. Die Arbeitsteilung, die hier stattfindet, ist bemerkenswert: Man macht ein Grobkonzept, und dann kommt das Ministerium und legt etwas Erarbeitetes vor. - Wir sind der Auffassung, dass das eigentlich umgekehrt zu passieren hat, dass man also das Parlament darüber informiert, was man vorhat, und zwar von sich aus. Aber gut.
- Da können Sie gerne lachen, Frau Ministerin. Ich verweise auf Ihren Staatssekretär, der vom Informationsrecht des Parlaments gesprochen hat, als er noch Abgeordneter war.
Dann kommt natürlich die Fragestellung, ob hier nicht ein Paradigmenwechsel eingeleitet wird. Das werden wir im Ausschuss näher zu beleuchten haben.
Stichwort „Einweisungsanstalt“. Wir konstatieren: Die Einweisungsanstalt in Hagen ist überfüllt. Die brauchen drei Monate. Wie soll das laufen?
Im Jugendbereich wird Einweisung in der U-Haft vorgenommen, wenn U-Haft vollzogen wird. Wie verhält sich das im Bereich der jungen Täter? - Denn da könnte man schon Zeit nutzen.
Zur zweiten Stufe. Frau Müller-Piepenkötter, Sie haben völlig Recht: Es müssen die Voraussetzungen für den offenen Vollzug gegeben sein. Gleichwohl ist der offene Vollzug der Regelvollzug. Als Sie Ihr Konzept vorstellten, habe ich dazwischengerufen, und Sie sagten: Warten Sie einmal!
Jetzt fange ich bei der dritten Stufe an: zwei Drittel geschlossener Vollzug, ein Drittel offener Vollzug. Das Prinzip Regel/Ausnahme ist hier in der Praxis umgekehrt. Von daher hätte ich gerne gewusst, von welchen Schätzungen - denn anders kann man hier nicht verfahren - Sie ausgegangen sind.
In der zweiten Stufe gilt das ganz besonders: Es gibt nur Strafanstalten des geschlossenen Vollzuges.
Wir werden das näher zu beleuchten haben. Aber wir haben die Vermutung: Hier wird sozusagen ein Trojanisches Pferd in den Landtag hineingetragen, und am Ende kommen nicht Erziehung und Nachreifung, sondern Wegsperren heraus, was dann auch noch pädagogisch verbrämt verkauft wird. Das ist mit uns nicht zu machen. - Danke schön.