Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der SPD dem Kollegen Garbrecht das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kein Landesparlament in Deutschland hat sich so intensiv mit der Arbeitsmarktreform auseinandergesetzt wie der nordrhein-westfälische Landtag hier im Plenum, in Ausschüssen, in Anhörungen. Ich werde nicht die gestellten Fragen nachzeichnen, Antworten bewerten, sondern ich will den Blick auf gemeinsame Versäumnisse und notwendige Handlungsebenen konzentrieren.
Zur Erinnerung: Die hohe Langzeitarbeitslosigkeit hat die Politik zu einer grundlegenden Reform der deutschen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik veranlasst. Gerade aus der kommunalen Sozialpolitik wurde die Forderung erhoben, Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenzulegen. Letztlich war dann der Vermittlungsskandal der Agentur für Arbeit der auslösende Funke für diese überfällige Reform.
Kernpunkte: Wir wollten mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe passgenaue Hilfen aus einer Hand den Weg in eine Beschäftigung gewährleisten und damit der Praxis der Verschiebebahnhöfe zwischen den Sozialleistungssystemen ein Ende bereiten.
Es gab das Stichwort vom aktivierenden Sozialstaat, also Fördern und Fordern. Das war das Stichwort gegenüber dauerhafter Transferzahlungen. Das war verbunden mit dem Erfordernis, dass
über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen hinaus – das war allgemeine Erkenntnis – bei dem heterogenen, betroffenen Kreis ein ganzes Bündel von sozialpolitischen Maßnahmen verzahnt greifen muss, um Integrationserfolge zu erzielen. Darüber hinaus wuchs auch die Erkenntnis, dass wir aufgrund des demografischen Wandels künftig auf keine Begabung – weder auf Jüngere noch auf Ältere – verzichten können. Wir haben heute Morgen schon darüber diskutiert.
Wer diese Kernbereiche der Arbeitsmarktreform weiterhin positiv gestalten will, der muss nun nach vier Jahren SGB II die Wirklichkeit, die Wirksamkeit auf dem Arbeitsmarkt betrachten, aber auch vor allem die Wirkung auf die Menschen.
Seit dem 1. Januar 2005 sind ungefähr 12 Millionen Menschen durch dieses System SGB II gelaufen, ungefähr 2,5 Millionen in Nordrhein-Westfalen. Fernab aller offiziellen Statistiken – derer gibt es viele – gibt es eine millionenfache, praxisnahe Bewertung dieses neuen Systems der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Lassen Sie mich ganz zurückhaltend, was sonst gar nicht meine Art ist, feststellen: Eine gesellschaftliche Akzeptanz konnte bisher in dieser Frage nicht hergestellt werden.
Die Grundvoraussetzung dafür ist nämlich, dass diejenigen, die diese Sozialreform getragen und sozusagen in die Welt gesetzt haben, diese auch politisch durchtragen, mit Konstruktionsfehlern und Umsetzungsmängeln konstruktiv umgehen und sie positiv für die Betroffenen im Rahmen der Zielsetzung gestalten.
Die Grundzüge dieser Arbeitsmarktreform haben wir ja nicht erfunden, sondern es war die Blaupause erfolgreicher Modelle in den europäischen Nachbarstaaten.
Was wir leider nicht übertragen haben, ist der notwendige gesellschaftliche und politische Konsens, der in diesen Ländern zum Erfolg beigetragen hat. Es mangelt in Deutschland an der notwendigen Gelassenheit, Veränderungen wirken zu lassen und an Mut, notwendige Korrekturen unaufgeregt vorzunehmen.
Vielmehr haben wir uns alle einer politischen Vorwurfskultur bedient, die ich – wie ich glaube – die Menschen mehr abstößt als anzieht. Wir als Sozialdemokraten in Nordrhein-Westfalen sind der festen Überzeugung, dass es bei dieser großen Sozialreform einer lernenden Gesetzgebung bedarf.
In der Tat gibt es Erfolge. Wir freuen uns über jeden Arbeitslosen weniger. Es gibt weniger Betroffene und es gibt auch weniger betroffene Langzeitarbeitslose und Ältere.
Wenn aber Statistiken, meine Damen und Herren, im Gegensatz zur Erfahrungswelt der Menschen stehen, dann kann alleiniges Vertrauen auf eben diese Statistiken fatal sein. Eine Weiterentwicklung muss sich deshalb pragmatisch ausrichten und darf insbesondere die Menschen nicht aus dem Blick verlieren. Der geforderten Flexibilität, die wir den Arbeitslosen abverlangen, müssen wir auch gleichzeitig mit einem Stück sozialer Verlässlichkeit begegnen.
In diesem Sinne war die Verlängerung der Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes I für Ältere richtig. Es reicht aber nicht aus, die Weichen in der Sozialpolitik richtig zu stellen, man muss sich auch um den Streckenausbau kümmern. Deshalb muss es zur Schaffung von flexiblen Übergängen in der Rente mit 67 kommen und dies nicht nur für besonders belastete Arbeitnehmergruppen, indem diejenigen, die länger arbeiten, belohnt und nicht diejenigen, die nicht länger arbeiten können, bestraft werden. Das wäre ein Weg für die Menschen, der auch zustimmungsfähig wäre.
Der Ausbau und die Verfestigung des Niedriglohnsektors schafft dauerhafte Bedürftigkeit von staatlicher Unterstützung im Erwerbsleben wie bei der Rente. Wir Sozialdemokraten in NordrheinWestfalen wollen das nicht. Es muss deshalb zwingend eine Eingrenzung von prekärer Beschäftigung und Leiharbeit geben.
50 % der Leiharbeitnehmer sind nur bis zu drei Monaten beschäftigt, ganze 30 % schaffen den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt.
Ich möchte einmal kurz in Erinnerung bringen – der Arbeitsminister kennt diese Zahlen ja auch: Das sind die früheren Übergangsquoten bei ABM, die nun bei der Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB II auf Drängen der Union abgeschafft wurden.
Nur 15 %, meine Damen und Herren – das sollten Sie sich auch in Erinnerung rufen –, schaffen den Übergang bei der Leiharbeit im Entleihbetrieb, also dieser sogenannte Klebeeffekt.
Diese Übergangsquote gibt es fast auch im Bereich der hier, in der Öffentlichkeit sowie in der Gesellschaft so oft diskutierten Ein-Euro-Jobs.
Folgende Feststellung: Wir haben nicht zu wenig, sondern zu viel Niedriglohnsektor in diesem Bereich. Wir Sozialdemokraten wollen dafür sorgen, dass wir wieder mehr sozialen Aufstieg im Lande haben und weniger sozialen Abstieg.
Durch die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II ist es zu Veränderungen bei den verfügbaren Einkommen
dieser Leistungsbezieher gekommen. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Circa die Hälfte des betroffenen Personenkreises hat Einbußen hinnehmen müssen; ein Drittel hat Verbesserungen erfahren. Je höher das frühere Einkommen, desto größer waren die Einbußen.
Nicht eine Kostenexplosion ist eingetreten, wie uns der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSUBundestagsfraktion, Herr Kampeter, nicht müde wird zu erklären, der im Gefolge von Herrn Sinn vom ifo-Institut daraus schlussfolgerte, den Bezug für erwerbsfähige Hilfebezieher um 30 % zu kürzen. Damit hat er erschreckend viel Zustimmung bei CDU und FDP erhalten. Das genaue Gegenteil ist der Fall, nämlich eine nicht unerhebliche Belastung der Menschen.
Lassen Sie uns aber auch die Gesetzgebung und die Politikbereiche in den Blick nehmen, die zum Gelingen oder Misslingen der Integration von Langzeitarbeitslosen beitragen. Auch darüber ist heute Morgen ansatzweise gesprochen worden. Unbestreitbar spielt dabei die Bildungspolitik für die allgemeine sowie die berufliche Bildung eine ganz entscheidende Rolle.
Derzeit finanzieren wir die Defizite des Bildungssystems durch Mittel der Agentur für Arbeit, damit also der Hauptschulabschluss durch Mittel der Agentur für Arbeit nachgeholt werden kann. Auch dieser Weg musste der Union mühsam abgerungen werden.
Insgesamt müssen wir einfach feststellen, dass es in Nordrhein-Westfalen in dieser Frage keinen konsistenten Politikansatz gibt. Sie bestärken fortlaufend überholte Strukturen und verschließen die Augen vor der Realität.
Beim Arbeitsminister verdient zumindest schon das Bemühen Lob. Mit der Einführung von Bildungsschecks folgt er einer Empfehlung einer Enquetekommission, die unter Rot-Grün gearbeitet hat. Das will ich in Erinnerung rufen. Er tut immer so, als wenn es seine Erfindung wäre.
Diese Empfehlung folgt dem Prinzip des lebenslangen Lernens. Wenn es aber um die Zielgenauigkeit Ihrer Maßnahmen geht, wird sich zeigen, ob sie nur diejenigen erreichen, die sich auch schon bisher betrieblich qualifiziert und weitergebildet haben, oder ob es die große Masse derjenigen erreicht, die nicht qualifiziert und ohne Berufsabschluss in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Wenn es diejenigen nicht zur Zielgruppe hat, wird es die Nichtqualifizierten nach den Leiharbeitern als Nächste treffen.
Kinder aus der Armutsspirale herauszuholen, ist Aufgabe, nein, Verpflichtung der Politik. Darüber haben wir lang und breit diskutiert. Dazu gehört aber mehr als nur die notwendige Veränderung der Regelsätze. Die UNICEF-Studie habe ich heute
Wir begrüßen die besonderen Hilfen für Kinder im SGB-II-Bezug, insbesondere das Schulstarterpaket. Auch das musste der Union mühsam abgerungen werden. Ich glaube, es wird morgen noch einmal im Vermittlungsausschuss und im Bundesrat beraten. Es hilft aber nicht gegen die strukturellen Mängel, die die Landesregierung nach unserer Auffassung nur unentschlossen angeht. Vom großen Wurf ist nichts zu spüren.
In der Arbeitsmarktpolitik sind schon genug Lasten zu tragen. Es dürfen nicht immer neue hinzukommen. Man könnte froh sein, wenn in solchen Bereichen einmal Lasten abgenommen würden. Diese beiden Handlungsfelder wären dazu geeignet.
Die Bereiche, in denen die Landesregierung diametral gegen die Rechtswahrnehmung von Menschen im Leistungsbezug handelt, sind mehrfach angesprochen worden: sowohl die Einstellung der Förderung der Arbeitslosenzentren als auch die „Krönung“ Ihrer Initiative, den Rechtsweg bei den Sozialgerichten zu beschneiden. Das ergab beim letzten Mal eine erregte Diskussion. Ich empfehle den „SPIEGEL“, Nummer 49, zu lesen. Dort gibt es eine schöne Beschreibung über die Wirklichkeit vor deutschen Sozialgerichten.
Die Große Anfrage sollte auch erhellen, wie das Land Ihren Mitsteuerungsanspruch in der Arbeitsmarktpolitik begründet. Vorab: Wir sind der Auffassung, die Länder sollten in die Verantwortung des SGB II einbezogen werden. Das ergibt sich schon aus den Schnittmengen zur Landespolitik, aber auch aus der direkten Verantwortung, die sich für die kommunal verpflichtenden Aufgaben nach § 16 ergeben.
Was Kommunen tun oder lassen, dafür trägt das Land eine Mitverantwortung, also die notwendige Kinderbetreuung und all die Dinge, die dort geregelt sind. Dazu gibt es auf die Große Anfrage jedoch keine Antwort. Auch den erhobenen Vorwurf, Kommunen würden diese Eingliederungsmaßnahmen zurückfahren, lassen Sie durch Ihre Nichtantwort weiter im Raume stehen.
Weil Sie sie nicht erheben, obwohl Sie dazu nach unserer Auffassung eigentlich verpflichtet wären, erhebt sie jetzt die Agentur für Arbeit. Das ist eine offene Flanke, die Sie, aber auch die Kommunen hier belassen. Denn die Begründung für mehr dezentrale Entscheidungskompetenz, die wir unterstützen, statt zentraler Vergabe bei der Umsetzung vor Ort, ist gerade die Verschränkung und Verzahnung von sozial integrativen Maßnahmen mit arbeitsmarktpolitischer Integration. Das stützt sich im Übrigen auch auf die Erkenntnis, dass alle europäischen Länder, die in der Arbeitsmarktpolitik immer
Ich schätze die Arbeit der Akteure in den Argen und Optionskommunen. Als alternierender Vorsitzender einer Arbeitsgemeinschaft weiß ich, mit welchen Problemen, Erschwernissen und Widersinnigkeiten sich Mitarbeiter herumschlagen müssen. Die sozialbürokratische Übersteuerung des Systems lähmt nach meiner Auffassung sozusagen auch die langfristige Arbeitsmarktintegration der Betroffenen.
Die Hälfte der Leistungsbezieher, die bereits zu Anfang der Arbeitsmarktreformen Leistungen bezogen, beziehen auch heute noch Leistungen. Wir haben zu verzeichnen, dass die Übergangsrate aus dem Leistungsbezug in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesdurchschnitt bei 3,4 % liegt. Im Übrigen: Die BA veröffentlicht im Juni 2008. Ganzen 34 von 1.000 SGB-II-Beziehern gelingt monatlich der Sprung in den ersten Arbeitsmarkt. Das sind ernüchternde Ergebnisse, meine Damen und Herren, die uns nicht zufriedenstellen können.
Morgen wird in der Ministerpräsidentenrunde hoffentlich eine Entscheidung bezüglich des Verfassungsgerichtsurteils gefunden.