Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, habe ich die Aufgabe, eine Rüge auszusprechen. Sie betrifft den fraktionslosen Abgeordneten Rüdiger Sagel. Er hat sich in der Plenarsitzung am 4. Dezember während der Rede von Herrn Minister Laumann zu Tagesordnungspunkt 8 „UNKonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent in der Bundesrepublik
umsetzen“ unparlamentarisch verhalten und damit die Würde des Parlamentes in unangemessener Weise gestört. Herr Sagel wird für dieses unparlamentarische Verhalten gerügt.
Ich erteile zur Einbringung des Gesetzentwurfes für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Schmeltzer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Schmeltzer.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich freue mich, dass Ministerin Thoben nunmehr uneingeschränkt der parlamentarischen Debatte folgen kann – war sie doch bei der Debatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung unter Tagesordnungspunkt 8 heftig damit beschäftigt zu telefonieren, sodass ich mir die Frage stellen musste, ob ich sie in der Debatte direkt anreden könnte oder ob ich sie eventuell anrufen müsste. Auch über dieses parlamentarische Verhalten könnte sich das Präsidium einmal Gedanken machen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir bringen diesen Gesetzentwurf nicht ohne Grund zum wiederholten Male in ähnlicher Art und Weise ein. Anlass dafür ist die Übergabe von rund 11.500 Unterschriften – gesammelt in rund 130 Blumengeschäften durch den Fachverband Deutscher Floristen – an den Vizepräsidenten Edgar Moron. Mit dieser Unterschriftenkampagne hat der Fachverband seiner Forderung Nachdruck verliehen, den Verkauf von Blumen am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am 1. Weihnachtstag wieder zu erlauben. Es ist also nichts anderes geplant als ein Tausch der derzeitigen gesetzlichen Regelung: vom zweiten auf den jeweils ersten Feiertag.
Das ist gut, denn wir können den Menschen nicht auf Dauer abverlangen, dass sie durch das Wirrwarr dieses Ladenöffnungsgesetzes nicht mehr durchblicken und nicht wissen, an welchem Sonntag sie Blumen und Brötchen kaufen können – in diesem Fall geht es um die Blumen, dokumentiert durch den Fachverband Deutscher Floristen – und wann nicht.
Es ist eine Mär, wenn gesagt wird, die könnten das auch am 2. Feiertag machen; denn auch die Kirchen haben schon im letzten Jahr anlässlich der ersten Debatte, was in der „Rheinischen Post“ nachzulesen war, deutlich gemacht, dass es dort überhaupt gar keine Blockade gibt. Auch seitens der Kirchen wurde und wird nach wie vor gesagt, dass dies eine Gewohnheit der Menschen ist.
Im Übrigen wird seitens der Kirchenvertreter nach wie vor festgestellt, dass viele Kirchgänger gerade nach dem Gottesdienst Blumen kaufen – nicht nur für zu Hause, sondern insbesondere auch für den Gang zum Friedhof. Besonders der erste Feiertag ist bei vielen Menschen ein gängiger Tag, um den Friedhof zu besuchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das, was wir dort geändert haben, ist für Kunden und Geschäftsinhaber letztendlich ein wichtiges Moment. Die frühere Regelung des Ladenschlussgesetzes – das war übrigens auch die richtige Definition – muss wieder eingeführt werden.
Bäckereien und Blumengeschäfte sollten ihre Waren Oster- und Pfingstsonntag sowie am 1. Weihnachtstag wieder verkaufen dürfen. Sie dürfen nicht von dem durchaus gängigen Verkauf an den Tankstellen abhängig sein – abgesehen davon, dass man sich dort auch die Frage gefallen lassen muss, wo denn diese Blumen herkommen.
Dies ist ein schlechtes Ladenöffnungsgesetz, was sich immer wieder feststellen lässt. Gerade zu Ostern hatten wir Umsatzrückgänge von rund 50 % zu beklagen. Ich sage hier noch einmal sehr deutlich: Das ist auch darauf zurückzuführen, dass man den Worten der Wirtschaft nicht gefolgt ist.
Es wird wieder die Mär aufkommen, dass andere Bundesländer es auch gemacht haben. Auch hier will ich wieder daran erinnern – MecklenburgVorpommern geöffnet, Schleswig-Holstein geöffnet, Hamburg geöffnet, Niedersachsen geöffnet, Bremen geöffnet, Hessen geöffnet, Bayern geöffnet, Rheinland-Pfalz geöffnet, Saarland geöffnet –, dass wir nicht allein in der Bundesrepublik Deutschland sind.
… natürlich auch wieder die Presse der FDP gelesen. Wir kennen Ihre Forderung, Herr Brockes, am liebsten 365 Tage im Jahr 24 Stunden geöffnet zu haben. Wir wissen es.
Nur haben wir das im letzten Jahr schon einmal erörtert und am 24. April 2007 einen Gesetzentwurf eingebracht. Gemeinsam mit Ihrem Fraktionsvorsit
zenden, Herrn Papke, haben Sie Einzelhändler – Bäckereien und Floristen – mit Datum vom 7. Mai, also nach der Einbringung des Gesetzentwurfs, angeschrieben – ich zitiere –:
Die Landtagsfraktion der FDP nimmt die Kritik, die auch aus ihren Betrieben geäußert wurde, sehr ernst. Bereits am 17. April 2007 haben wir beschlossen, die bestehenden Verkaufsverbote am 1. Weihnachtstag sowie am Oster- und Pfingstsonntag schnellstmöglich aufzuheben.
Regieren Sie in dieser Koalition eigentlich mit, Herr Brockes? – Ihr Durchsetzungsvermögen scheint gen null zu gehen. Normalerweise wedelt doch gerade in dieser Koalition der Schwanz mit dem Hund. Hier wedeln Sie mal etwas heftiger und versuchen es gleich noch einmal deutlich zu machen, damit Sie auch im Interesse der Menschen in diesem Land tätig werden können!
Letzter Punkt: Ich weiß ja, dass Prof. Sternberg gleich reden wird, und wir hatten uns zu diesem Thema schon einmal eine Auseinandersetzung gegönnt. Bevor Sie wieder mit meinem Zitat aus der Diskussion zu dem Ladenöffnungsgesetz von 2007 kommen, lesen Sie noch einmal genau nach, worauf ich mich bezogen habe, nämlich auf die Position, dass Sie damals gegenüber all denen, die hier im Saal in der Anhörung anwesend waren, die Pseudoschutzgarantie dargelegt haben, dass Sie die Bewahrer aller Sonn- und Feiertage sind. Dass Sie nicht die Bewahrer sind, sehen wir daran, dass in Köln die Geschäfte mittlerweile an mehr Sonntagen im Jahr geöffnet haben, als das Jahr überhaupt Sonntage hat. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Professor Dr. Sternberg das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder: Es naht ein großer Feiertag, die Ladenöffnungszeiten kommen wieder auf den Tisch – die Ladenöffnungszeiten für Bäcker und Floristen.
Ich möchte einmal genau feststellen, um was es geht. Wir haben am 16. November 2006 in § 5 „Verkauf an Sonn- und Feiertagen“ Abs. 1 beschlossen:
1. Verkaufsstellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditoreiwaren besteht, für die Dauer von fünf Stunden.
Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht für die Abgabe von Waren am ersten Weihnachtstag, Ostersonntag oder Pfingstsonntag.
Was will jetzt die SPD stattdessen? – Nein, nein, Sie wollen keineswegs die Freigabe des Verkaufs an Feiertagen für Bäcker und Floristen. Das würde vielleicht die FDP wollen – Herr Schmeltzer, Sie haben sich da eben angeboten –, aber das wollen Sie ja gerade nicht.
Sie wollen die Tage verschieben. Das heißt: Sie verändern den Gesetzestext nur bei den Worten: zweiter Weihnachtstag, Ostermontag und Pfingstmontag. Auch bei der Ausweitung des Verkaufs von drei auf fünf Stunden soll keine Veränderung gemacht werden, und auch an der Feiertagsschließung überhaupt soll es keine Veränderungen geben.
Warum eigentlich nicht die völlige Liberalisierung? – Das wäre doch konsequent. Aber, Herr Schmeltzer, Sie haben gerade gesagt, es gehe Ihnen um die Kunden und Geschäftsinhaber. Es geht uns in dieser Frage nicht vor allem um die Kunden und Geschäftsinhaber, sondern um Arbeitnehmer.
Denn bei diesem Gesetz geht es um Arbeitnehmerfamilien und familiäre Mitarbeiter. Wir haben nicht etwa Bäcker und Floristen ärgern wollen. Ich habe beim letzten Mal schon gesagt, Herr Schmeltzer: Ich bin selber Bäcker und habe zu diesem Berufsstand eine besonders große Sympathie und Verbindung.
Können Sie sich vorstellen, dass es einige Tage geben kann, an denen nur die arbeiten sollten, die das unbedingt müssen? – Das ist eine Frage von Feiertagskultur. Vielleicht kann man gerade jetzt vor Weihnachten Verständnis dafür aufbringen, dass der Erhalt solcher Ruhepausen auch Rahmenbedingungen braucht. Nicht etwa, dass ich die bereits in Gefahr sehe, wenn am Ostersonntag Blumen verkauft würden, aber es ist ein Bündel von Regelungen, die zusammenkommen, wenn man nicht eine Aushöhlung des Sonntags- und Feiertagsschutzes will.
Wir sind der Meinung, dass der erste Tag der drei höchsten christlichen Feiertage der wichtigere Feiertag ist. Ein Schutz des Pfingstmontags als arbeitsfrei ist theologisch oder kulturell wohl nur schwer zu begründen. Ich könnte mir das wirklich nur sehr schwer vorstellen.