Die Feststellungen des Landesamtes wurden stets nach identischen Berechnungsverfahren zur Grundlage genommen. Diese Überlegungen und Empfehlungen übernahm das Parlament ausnahmslos in unveränderter Form, sofern es eine Entscheidung zur Anpassung der Diäten gab.
Interessant war auch, dass an diesem System keine Kritik geübt wurde. Heute Morgen wurde in „WDR 2“ deutlich gemacht, dass die Berechnungsgrundlage
unverändert erhalten bleiben könne. Daran gibt es nichts zu kritisieren. Was ist der Grund, dessenthalben wir – angeblich – kritisiert werden müssten? Er liegt darin, dass wir das System vereinfachen wollen. Wir möchten nicht jedes Mal einen Bericht entgegennehmen und debattieren, an dem wir nichts ändern, weil die Grundentscheidung gefallen ist und wir den Inhalt für richtig halten.
Daher scheint es uns sachgerecht, die Feststellungen des Landesamtes basierend auf einer regelmäßig wiederkehrenden Entscheidung unmittelbar zur Grundlage für die Bemessung der Höhe der Abgeordnetenbezüge zu machen. Für die Bemessung des Entscheidungszeitraums erscheint uns die Legislaturperiode in besonderer Form geeignet.
Auch an der Transparenz, die wir uns selbst auferlegt haben, ändern wir überhaupt nichts. Denn der Berechnungsvorgang wird – mit allen Details – von der Präsidentin als Landtagsdrucksache veröffentlicht. Wir verstecken nichts. Wir verheimlichen nichts. Wir legen alles offen.
Ebenso wenig gab es Kritik an der Höhe der letzten Anpassungen. Wir haben die Diäten am 1. April 2007 um 1,4 % und am 1. Juli dieses Jahres um 1,27 % erhöht. Ich zitiere den „WDR 2“ von heute Morgen wörtlich: Das ist angemessen und auch richtig gewesen. – Also stellt sich wieder die Frage, warum es so viel Aufregung gibt.
An unserem – im Hinblick auf die Vergütungsregelung – modernsten Abgeordnetengesetz ändert sich überhaupt nichts. Wir haben eine Transparenz, die kein anderes Bundesland in Deutschland aufweist. Wir haben Klarheit über die Höhe der Bezüge, die jeder von uns erhält. Wir haben eine feste Vergütung, mit der wir alle mit dem Mandat verbundenen Ausgaben wie die Einrichtung des Wahlkreisbüros oder die Vorsorge für das Alter zu tätigen haben. Alles bleibt wegweisend und wird völlig erhalten.
tematik zur Errechnung von Veränderungen vereinfachen. Das ist unser Hauptanliegen. Dazu erbitte ich die Stimmen aller bei der zweiten Lesung.
Danke schön, Herr Biesenbach. – Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/7890 an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
Um 19:30 Uhr beginnt der Schützenumzug vom Apollo-Varieté. Um 20 Uhr geht es in diesem Haus weiter. Herzlich willkommen!