Protocol of the Session on October 22, 2008

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Altenkamp?

Ja.

Bitte schön, Frau Kollegin.

Ich wollte Sie nur auf Folgendes aufmerksam machen: Wenn man 25 Stunden bucht und die Eltern zum Beispiel sagen „Ich brauche an zwei oder drei Tagen sieben oder acht Stunden, aber an zwei Tagen brauche ich gar keine Betreuung“, dann entsteht das Problem, dass die Kita nicht für einzelne Eltern diese Öffnungszeiten vorhalten kann. Ist Ihnen dieser Umstand klar, Herr Minister?

Dieser Umstand ist mir auch klar. Die meisten Eltern, Frau Altenkamp, werden auch im Jahre 2009 zu 80 % 45 Stunden buchen. Alle Analysen vom Deutschen Jugendinstitut sagen, der Bedarf ist anders und nicht zu 80 % 45 Stunden. Aber wir werden all das bereitstellen; das wird vom Finanzminister bezahlt. Das ist überhaupt kein Problem. Aber es gibt auch die kleine Gruppe, die 25 Stunden haben will; sie soll im nächsten Jahr ebenfalls eine Chance haben.

(Britta Altenkamp [SPD]: Das sind 22 %!)

Um diesen Vorgang geht es; wir werden ihn durchsetzen.

Frau Asch hat gesagt: Überall rollt der Widerstand; überall gibt es Proteste. Und sie hat ausgerechnet die Bürgermeister des Kreises Aachen als Beispiel genommen. Wissen Sie, was die Bürgermeister des Kreises Aachen wollen, wenn Sie genau lesen, was in diesem Appell steht? Die sagen: Mehr Plätze für unter Dreijährige zu schaffen, kostet uns mehr Geld. Dazu sage ich: Was seid ihr denn für Schlauberger, natürlich kostet euch das mehr Geld. Das kostet den Bund 4 Milliarden €; das kostet das Land 4 Milliarden €, und das kostet auch die Kommunen 4 Milliarden €. Exakt das ist der Krippenkompromiss, und genau um diese Frage geht es.

Ich weiß nicht, wie Mülheim an der Ruhr regiert ist. Frau Altenkamp, es ist wohl nicht CDU-regiert.

(Britta Altenkamp [SPD]: CDU-Mehrheit im Rat!)

Die „NRZ“ schreibt aus Mülheim an der Ruhr – das habe ich heute bekommen –, dass dort der Jugendamtsleiter sagt:

Konkret schlägt KiBiz in Mülheim bislang damit zu Buche, dass es zum Beispiel 124 Plätze mehr für Kinder unter drei Jahren gibt. Der Mehrbedarf von über 700 Stunden hat zur Folge, dass einige Teilzeitkräfte ein Angebot für eine Vollzeitstelle erhalten haben.

(Beifall von Walter Kern [CDU])

KiBiz bietet darüber hinaus keine Kritikpunkte. Wir erwarten 2 Millionen € Zuweisung vom Land. Mit denen können wir kalkulieren, und diese kompensieren auch unsere Ausgaben. Wir sagen zu den Bürgermeistern im Kreis Aachen, sie hätten einfach vorausschauender planen sollen.

So ist es, Mülheim an der Ruhr

(Beifall von der CDU)

und andere Städte haben recht. KiBiz …

(Zuruf von Karl Schultheis [SPD])

Lieber Karl Schultheis, schön, dass du dich auch artikulierst.

(Karl Schultheis [SPD]: Immer! – Heiterkeit)

Die Stadt Aachen, ganz im Westen an der belgischniederländischen Grenze gelegen,

(Karl Schultheis [SPD]: Das geschieht doch mit eigenem Geld, nicht mit deinem!)

Das ist wahr. Ich will Dich doch gerade loben, dass Rot-Grün in Aachen in der Lage ist, ein kostenfreies Kindergartenjahr einzuführen. Großartig!

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Erstaunlich ist jedoch, dass diese Kommune, die selbst nicht zu den reichen Kommunen im Lande gehört, so etwas leisten kann – das hätte das GtK

übrigens gar nicht erlaubt, KiBiz hat das den Kommunen freigestellt –,

(Beifall von CDU und FDP)

und im Kreis Aachen, in Stolberg und Eschweiler, kann man das nicht. Das zeigt doch die ganze Absurdität dieser Diskussion.

Also: Wir werden uns in den Haushaltsberatungen noch einmal mit dieser Frage beschäftigen. Ich glaube, dass die Eltern, die jetzt spüren, wir haben wenigstens die Chance, einen Platz für unser unter dreijähriges Kind zu kriegen, mit dieser Landesregierung sehr zufrieden sind. Deshalb können wir die Debatten über die Vergangenheit und darüber, wie toll all das unter Rot-Grün war, getrost in jeder einzelnen Kindestagesstätte führen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laschet. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Generationen, Familie und Integration empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/7436, den Antrag Drucksache 14/6317 abzulehnen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Wer stimmt dagegen – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist diese Empfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zu:

7 Fragestunde

Drucksache 14/7693

Die Fragen wurden Ihnen in der genannten Drucksache mit den Mündlichen Anfragen 238 und 240 aus der letzten Fragestunde sowie den Mündlichen Anfragen 241 bis 252 vorgelegt.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 238

aus der letzten Fragestunde der Abgeordneten Stefanie Wiegand und Thomas Eiskirch von der SPD-Fraktion auf:

Interkommunales Gewerbegebiet Borken, Heiden und Reken – rechtsstaatliches Verfahren oder Entscheidung nach Gutsherrenart?

Der „Zweckverband Westmünsterland Gewerbepark A 31“ plant ein interkommunales Gewerbegebiet der Kommunen Borken, Heiden und Reken von ca. 57 ha Größe an der Autobahnanschlussstelle A 31 „Borken/Reken“ auf dem Gemeindegebiet von Reken. Für die Neudarstellung

eines „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches“ (GIB) wäre an dieser Stelle die Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münsterland – erforderlich. Das für die Raumordnung zuständige NRW-Landesministerium hatte im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien die eingangs genannte Änderung des Regionalplanes versagt.

Nach heftigen Reaktionen seitens des örtlichen CDU-Abgeordneten wurde der Öffentlichkeit nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens ein sogenannter „neutraler Schiedsrichter“ präsentiert, der in das Verfahren eingreifen soll. Mit Pressemitteilung vom 3. September teilt die Landesregierung nun Folgendes mit: „Der Gutachter geht davon aus, dass seitens der Landesregierung eine politische Leitentscheidung für die Anlage von Gewerbegebieten unmittelbar an Autobahnen unter bestimmten Bedingungen als Vorgabe für die Landesplanungsbehörde erforderlich ist.“

Eine „politische Leitentscheidung“ ist im geltenden Recht nicht vorgesehen.

Was bedeutet der Hinweis des Gutachters, dass eine politische Leitentscheidung erforderlich sei, für das weitere Verfahren zum Gewerbegebiet Borken, Heiden und Reken?

Ich bitte Frau Ministerin Thoben um Beantwortung. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das von der Landesregierung zum interkommunalen Gewerbegebiet Borken, Heiden und Reken in Auftrag gegebene Rechtsgutachten liegt in der Endfassung seit dem 30. September 2008 vor. In dieser Endfassung kommt der Gutachter auf der Basis des Kabinettsbeschlusses vom 19. Juni 2007 zur Stärkung der Freiraumplanung in Nordrhein-Westfalen zu dem Schluss, dass es seitens der Landesregierung keiner politischen Leitentscheidung bedarf.

Dieser Kabinettsbeschluss bekräftigt die Ziele des rechtskräftigen Landesentwicklungsplans. Danach dürfen neue eigenständige Gewerbe- und Industriesiedlungsbereiche dann, aber nur dann ausgewiesen werden, wenn alle Möglichkeiten zur Mobilisierung von Bauland auf innerstädtischen Flächen, zum Beispiel durch Maßnahmen der Innenentwicklung, der Arrondierung von bestehenden Gewerbegebieten, des Brachflächenrecyclings ausgeschöpft sind.

Diese Voraussetzungen waren für das interkommunale Gewerbegebiet Borken, Heiden und Reken nicht erfüllt. Denn in der Stadt Borken gibt es mit dem Standort Grütlohn eine Alternative, die den

Vorgaben des Landesentwicklungsplans entspricht und zudem im Regionalplan, Teilabschnitt Münsterland, dargestellt ist. Deshalb konnten wir nicht anders, als die Regionalplanänderung für das interkommunale Gewerbegebiet zu versagen. Hier hat das Gutachten einen Weg aufgezeigt, den die Stadt Borken bisher nicht mitzugehen bereit war. Der Gutachter hat vorgeschlagen, Grütlohn im Wege einer Regionalplanänderung zu streichen. Die Stadt Borken und der Regionalrat Münster haben diesen Vorschlag inzwischen aufgegriffen und erklärt, vollständig auf Grütlohn zu verzichten.

Durch die Streichung von Grütlohn können die für die Versagung maßgeblichen Gründe ausgeräumt werden, die da wären: Die vollständige Streichung von Grütlohn hätte zur Folge, dass die ermittelten Gewerbeflächenüberhänge in der Stadt Borken ausgeglichen würden. Entfällt Grütlohn, gibt es keine anderen Möglichkeiten für eine gewerbliche Entwicklung in den drei Gemeinde Borken, Heiden und Reken. Damit liegen die Voraussetzungen für die Planung neuer eigenständiger Gewerbestandorte gemäß Landesentwicklungsplan vor.