Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich sehe schon, Frau Brusis, dass Ihnen unser Antrag gefällt; das freut mich. Nachdem im Juni die Verhandlungen über die Fusion der Kulturstiftungen des Bundes und der Länder am Widerstand des Bundeslandes Bayern in letzter Minute geplatzt sind, ist es uns ein wichtiges Anliegen, dieses Thema in diesem Parlament zu diskutieren.
Mit Bedauern haben wir Liberalen zur Kenntnis genommen, dass die nunmehr seit 30 Jahren andauernde Geburt der gemeinsamen Stiftung, die damals mit den Grundideen von Brandt und Grass eingeleitet wurde, noch immer nicht zu Ende ist. Aus ist der Traum, endlich einen Schlussstrich unter die seit langer Zeit andauernde Entflechtungsdiskussion ziehen zu können. Wieder wird es Kompetenzrangeleien zwischen Bund und Ländern geben.
Meine Damen und Herren, es sollte uns zu denken geben, dass bei der verteufelten Debatte nicht die höchste Priorität der Kulturhoheit der Länder eingeräumt wurde. Bislang hat die Hoheit gesiegt und nicht die Kultur. Dies konnte jüngst am Verhalten des Kollegen aus Ihrer Schwesterpartei, Herrn Stoiber, diskutiert werden, liebe CDU. Aber auch Frau Staatsministerin Weiss ist bezüglich des dargebotenen Flops in die Verantwortung zu nehmen. Sie hat ihre Einigungskräfte überschätzt, viel zu lange mit einem Sieg gerechnet und begründete Einwände gegen ihr Konzept, wie auch die FDP sie vorgetragen hat, ignoriert.
Doch als optimistische Rheinländerin finde ich in etwas Schlechtem auch immer etwas Gutes. Noch besteht nach dem Scheitern die Chance, die
von Frau Weiss am 26. Juni vorgelegten Eckpunkte für die Systematisierung der Kulturförderung von Bund und Ländern und für die Zusammenführung der Kulturstiftungen des Bundes und der Länder zu einer gemeinsamen Kulturstiftung inhaltlich modifizieren zu können. Wir dürfen nur keine Zeit verlieren.
Derzeit scheint es so, als beschäftigten sich Herr Vesper und die rot-grüne Landesregierung ausschließlich mit ihrem jetzt schon ganz schaurig klingenden kulturpolitischen Streichkonzert und als läge ihnen die wichtige Debatte über die Kulturstiftung nicht am Herzen. Von dem erforderlichen länderinternen Abklärungsprozess ist leider ebenfalls nichts zu hören. Doch die Kulturstiftung soll künftig die Kulturnation Deutschland nach innen und außen repräsentieren. Dies halte ich für sehr wichtig. Deshalb appelliert die FDP an die rot-grüne Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern unverzüglich wieder aufgenommen werden und aktiv nach einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Akteuren gesucht wird. Vielleicht besteht dazu jetzt nach der Bayern-Wahl eine Chance.
Insofern ist es uns auch als Oppositionspartei ein Anliegen, sehr geehrte Minister - wer auch immer von Ihnen zuständig ist und klammheimlich verhandelt -, dass dies nicht am Parlament vorbei diskutiert wird.
Es ist auch ein landespolitisches Thema, das Auswirkungen auf die Haushalte der nächsten Jahre hat; denn wir binden Gelder des Landes in dieser Stiftung, von der wir hoffentlich national wie international profitieren werden, wie wir auch bisher von der Länderstiftung profitieren konnten. Ich bitte Sie also, nicht klammheimlich zu verhandeln, sondern das Parlament zu informieren und die Bedingungen dieser Fusion jederzeit mit dem Ausschuss und allen anderen Beteiligten zu besprechen.
Wir begrüßen also die geplante Fusion der Kulturstiftungen des Bundes und der Länder und halten das Eckpunktepapier für die Systematisierung für eine gute Grundlage. Ich betone aber erneut, dass mit der Gründung einer Nationalstiftung die bisher bestehenden Kompetenzschwierigkeiten zwischen Bund und Ländern in der Kulturförderung beendet sein müssen. Aufgabe der neuen, gemeinsamen Kulturstiftung darf es nicht sein, Institutionen dauerhaft zu fördern. Diese institutionelle Kulturförderung muss weiterhin von Bund und Ländern gewährleistet werden. Die Förderung
durch die Deutsche Kulturstiftung muss sich auf die reine Projektförderung beschränken. Die nationale Kulturstiftung darf kein Ersatzhaushalt für die Verpflichtungen der Regierungen von Bund und Ländern sein. Nur dann erreichen wir auch Leuchtkraft und strahlen über Deutschland hinaus.
Bei der Finanzierung ist auf die größtmögliche Unabhängigkeit von den Haushaltsentscheidungen des Bundestages und der Länderparlamente zu achten. Auch muss die Möglichkeit der Drittmitteleinwerbung gewährleistet sein. Nur als haushaltsunabhängige und staatsferne Einrichtung mit klar umrissenen Kompetenzen kann die Deutsche Kulturstiftung ihrer großen Aufgabe gerecht werden. So, wie ich mir
erhoffe, dass die Kulturstiftung NRW in jedem Jahr ganz unabhängig von Haushaltsentscheidungen arbeitet, so wünsche ich mir dies insbesondere für eine fusionierte Stiftung von Bund und Ländern. Insoweit hoffe ich auf gute Verhandlungen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Capune-Kitka, so ganz bin ich mit diesem Antrag nicht einverstanden, denn es bedarf nicht einer Aufforderung durch das Parlament, dass die Landesregierung die Verhandlungen fortführt. Schließlich sind sie nicht an Nordrhein-Westfalen, sondern an Bayern gescheitert. Meine Informationen gehen dahin, dass seitdem intensive Gespräche darüber geführt worden sind, wie man diese Blockade durch Bayern auflösen und in den Verhandlungen Fortschritte erzielen kann.
Ich kann auch nicht ganz verstehen, dass Sie sagen, das seien hier Kompetenzstreitigkeiten, gleichzeitig aber fordern, dieses Parlament müsse in der Kultur eine wichtige Stimme haben. Also geht es doch um Kompetenzen, auch um Kompetenzen des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Bundesebene. Von daher meine ich, dass man das nicht einfach nur mit Kompetenzstreitigkeiten abtun kann.
Trotzdem, glaube ich, ist es gut, dass wir in diesem Hause über den Vorgang der Fusion der beiden Stiftungen auf Bundesebene miteinander
sprechen. Denn Nordrhein-Westfalen war immer eines der Länder, die sehr stark für die Kulturhoheit der Länder eingetreten sind.
Ich freue mich, dass sich der Bund stärker in der Kultur engagiert, insbesondere dann, wenn das mit zusätzlichen finanziellen Mitteln für die Kultur verbunden ist, wie das ja bei der Gründung der Kulturstiftung des Bundes der Fall ist, und nicht mit einem neuen Zentralismus der Kultur auf Bundesebene.
Dass wir heute überhaupt Gelegenheit haben, hier über dieses Thema zu diskutieren - das will ich allerdings auch erwähnen -, verdanken wir der rot-grünen Bundesregierung in Berlin und Bundeskanzler Schröder, der in den letzten Jahren ein ganz besonderes Engagement für die Kultur gezeigt hat und trotz schwieriger Haushaltssituation für die Kultur über die Kulturstiftung des Bundes u. a. auch zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt hat. Das ist zu begrüßen.
Offensichtlich sind in diesem Haus alle Fraktionen mit der Landesregierung der Meinung, dass die beiden jetzt auf Bundesebene bestehenden Stiftungen zusammengehen sollten, fusioniert werden sollten.
Ich hoffe, dass das bei der CDU noch so ist. Wir werden das ja sicher gleich hören. Denn als wir diesen Punkt das letzte Mal auf der Tagesordnung hatten, gab es auch noch einen Antrag der CDU. Der ist dann zurückgezogen worden. Vielleicht lag das daran, dass alle glaubten, die Ministerpräsidenten unterzeichneten das jetzt, und es habe keinen Zweck mehr, noch groß im Parlament darüber zu sprechen. Vielleicht lag es aber auch an dem Veto, das dann aus Bayern kam. Ich weiß es nicht. Das wird die CDU sicher gleich klarstellen.
Wenn wir über die Frage der Fusion alle einer Meinung sind, dann geht es vielleicht nur noch um Detailfragen. Da will ich noch ein paar Punkte nennen, von denen ich glaube, dass wir miteinander darüber sprechen sollten, wenn der Antrag an die Ausschüsse überwiesen wird.
Erstens. Mir liegt daran, dass bei einer solchen Stiftung die Entscheidungsstrukturen möglichst transparent sind. In dem Eckpunktepapier habe ich Entscheidungsstrukturen gefunden, die nach meiner Auffassung nicht die nötige Transparenz aufweisen. Mit dem Zwei-Säulen-Modell wird das alles sehr kompliziert. Aber gerade für die Nutzer, die Künstler und Kultureinrichtungen, ist es wichtig, dass Entscheidungsstrukturen transparent sind.
Zweitens. Wenn man an dem Zwei-Säulen-Modell festhält, dann soll das nach dem bisherigen Eckpunktepapier heißen: Die bisherigen Aufgaben der Kulturstiftung der Länder kommen in die Ländersäule, die bisherigen Aufgaben der Bundeskulturstiftung in die Bundessäule.
Ich habe ein bisschen die Sorge, dass damit das bisherige Bundesgeld aus der Kulturstiftung der Länder in die Bundessäule überwechselt und für die bisherigen Aufgaben der Kulturstiftung der Länder nicht mehr genügend Geld vorhanden ist.
Ich muss aber sagen: Mit der Kulturstiftung der Länder haben wir hier im Land eine gute Zusammenarbeit. Sie hat uns immer wieder geholfen, auch wichtige Ankäufe für die Sammlungen unseres Landes zu bewerkstelligen. Das ging nur mithilfe der Kulturstiftung der Länder.
Zum Schluss will ich noch zwei Aufgaben ansprechen, die mir wichtig zu sein scheinen und an die man vielleicht denken sollte, wenn man über die Aufgabenstruktur dieser neuen Stiftung spricht.
Das eine ist die Tatsache, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland große historische Buchbestände haben, die vom Zerfall bedroht sind. Wir verfügen inzwischen über die technischen Mittel, um etwas dagegen zu tun, aber uns fehlt das Geld dafür.
Es wäre schön, wenn sich die neue Bundeskulturstiftung dieser Aufgabe annehmen könnte, weil sonst Kulturgüter unwiederbringlich verloren sind. Sie lassen sich nicht mehr zurückgewinnen.
Das Zweite ist: Ich habe den Eindruck, dass in den mittel- und osteuropäischen Ländern die Erkenntnis wächst, dass die Kulturleistungen, die Deutsche dort in der Vergangenheit erbracht haben, doch ein wichtiger Bestandteil unserer gemeinsamen europäischen Kultur sind und man sie bewahren müsste.
Wir sollten diesen Ländern nach meiner Auffassung in dieser Aufgabe die Zusammenarbeit anbieten. Bisher haben wir das weitgehend Einzelinitiativen und den Vertriebenenverbänden überlassen. Ich fände es besser, wenn eine Stiftung diese Aufgabe übernehmen würde, zumal da auch ab und zu finanzielle Hilfe notwendig ist, wie wir uns denken können.
Ja, ich bin auch am Schluss meiner Rede. - Wir können in den Ausschüssen weiter über diese Fragen diskutieren. Ich halte es für wert, darüber zu diskutieren, auch mit der Landesregierung, die die Verhandlungen führt. Ich freue mich darauf.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 5. Juni standen zwei Anträge zur Fusion der beiden großen Kulturstiftungen des Bundes und der Länder schon einmal auf dem Programm. Sie wissen alle, dass wir diesen Tagesordnungspunkt damals aufgrund übergeordneter Ereignisse nicht verhandeln konnten.
Dann sah es so aus, als würde die Fusion gelingen. Damals zogen FDP und CDU die Anträge zurück. Dann platzte die Fusion. Ich muss nicht über die Gründe dafür sprechen. Das haben Sie schon gemacht.
Jetzt steht das Thema wieder zur Verhandlung. Und es ist keine Frage: Wir haben hier ein gemeinsames Anliegen. Ich bin auch sehr froh darüber, gehört zu haben, dass es auch ein gemeinsames Anliegen aller hier im hohen Haus versammelten Parteien ist. Deswegen bin ich auch sicher, dass wir im Ausschuss dann auch einvernehmlich und offen zu diesem Thema diskutieren können.
Ich sehe die Fusion der Stiftungen als eine echte Chance, den Einigungsprozess in Deutschland auch kulturell voranzubringen. Das entspricht einem der Aufgabenbereiche der Bundeskulturstiftung. Ich sehe aber auch die fantastische Möglichkeit, Europa besser als eine kulturelle Einheit zu verstehen. Das geht wohl in die Richtung, die Sie, Frau Brusis, eben auch vorgetragen haben.
Eine Fusion der beiden Stiftungen ermöglicht eine bessere Koordination bei der Förderung herausragender Projekte. Die Länder erhalten damit die Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen, was der Bund fördert. - Nur zu Ihrer Erinnerung: Die Kulturstiftung der Länder wurde mit dem Ziel und Zweck gegründet, deutsches Kulturgut zu retten. Bedeutsame Werke der Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie sowie der Musik und der Literatur können mit ihrer Hilfe für Museen, Archive und Biblio
theken in Deutschland erworben werden. Einen Schwerpunkt bilden Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten, die kriegsbedingt oder durch die Nationalsozialisten mit der Aktion „Entartete Kunst“ bei den öffentlichen Sammlungen entstanden sind.
Bei den beiden Hauptaufgaben der Bundeskulturstiftung - Förderung innovativer Projekte und internationale Kooperation - stehen insbesondere zeitgenössische künstlerische Vorhaben im Vordergrund. Die vier inhaltlichen Schwerpunkte "Kunst und Stadt", "Regionaler Schwerpunkt: Osteuropa", "Kulturelle Aspekte der deutschen Einigung" und "Kulturelle Herausforderungen des 11. September 2001" haben zurzeit eine hohe Aktualität, sollten aber, so denken wir, nach fünf Jahren einmal überprüft und gegebenenfalls auch modifiziert werden.
Die Förderschwerpunkte der beiden Stiftungen ergänzen sich gegenseitig, müssen zukünftig dann aber gut aufeinander abgestimmt werden. Mittelfristig sollte die Zielsetzung der Kulturstiftung der Länder im Fördervolumen einen breiteren Raum einnehmen, als das zurzeit der Fall ist. Ich glaube, da sind wir uns hier im Hause auch ziemlich einig.
Vor allem muss geprüft werden, was wirklich zu den Aufgaben einer Kulturförderung in nationalen Dimensionen gehört. Die Tatsache, dass zurzeit aus Bundesmitteln eher regionale Projekte mit hohen Beträgen gefördert werden, während die Länderstiftung Museumsankäufe von nationaler Bedeutung mit eher bescheidenen Mitteln ermöglicht, bedarf auch dringend einer Überprüfung.
Dass mit der Bundeskulturstiftung auch die europäische Dimension eingebracht wird, ist sehr sinnvoll. Die Ausrichtung auf Osteuropa wird ein wichtiger Beitrag zur Integration sein. Ich bin froh, dass ich auch da wieder mit Ihnen einer Meinung bin.