Protocol of the Session on October 15, 2003

Dass mit der Bundeskulturstiftung auch die europäische Dimension eingebracht wird, ist sehr sinnvoll. Die Ausrichtung auf Osteuropa wird ein wichtiger Beitrag zur Integration sein. Ich bin froh, dass ich auch da wieder mit Ihnen einer Meinung bin.

Diese inhaltlichen Schwerpunkte sollten auch in die fusionierte Stiftung aufgenommen werden und dort eine wichtige Rolle spielen.

Ich bin darüber hinaus der Meinung, dass wir auch über zwei weitere Fragen miteinander sprechen müssen: Was passiert mit den Institutionen der Blauen Liste? Sollen diese gegebenenfalls auch unter das Dach der Stiftung gebracht werden? Das müsste uns interessieren, weil wir zumindest in diesem Beritt das Museum Alexander König in Bonn und auch das Bergbaumuseum in Bochum haben. Darüber sollten wir noch diskutieren.

Dann bleibt natürlich zu überlegen, was mit den im Blaubuch von Paul Raabe aufgeführten kulturellen Leuchttürmen und Gedächtnisstätten geschehen soll, ob diese nicht gegebenenfalls ebenfalls in diese Stiftung einbezogen werden, weil eine solche Einbeziehung dem Grundgedanken, die deutsche Teilung zu überwinden, in idealer Weise entgegenkommen würde.

Das sind die Punkte, die uns noch am Herzen liegen. Ich hoffe sehr darauf, dass wir in der Diskussion im Ausschuss einen gemeinsamen Weg finden werden. - Danke schön.

Vielen Dank, Frau Düttmann-Braun. - Das Wort hat der Abgeordnete Keymis für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns relativ einig darüber, was gewollt ist, nämlich dass wir systematisch Ressourcen bündeln, dass wir gemeinsam darauf achten, dass wir das schwierige Verhältnis von Kulturhoheit der Länder einerseits und der aus meiner Sicht berechtigten Forderung des Bundes, auch für nationale Kulturfragen Zuständigkeiten deutlich herauszustellen, in Verbindung bringen.

Ich will gern noch einmal erwähnen, dass die Kulturstiftung des Bundes in diesem Jahr mit immerhin 23,5 Millionen € ins Buch geschrieben ist und im nächsten Jahr mit 38,3 Millionen €, woraus ersichtlich wird, dass der Bund ein ganz erhebliches Interesse daran hat, sein Engagement zu verstärken. Ich glaube auch, dass sich diese Aufgaben - und das hängt sicher auch mit dem Zusammenwachsen zur Einheit zusammen - insgesamt auf Bundesebene bündeln lassen. Genau aus diesem Grunde ist es wichtig, dass diese Debatte geführt wird. Wir haben sie in diesem Hause ja schon geführt, und wir werden sie weiterführen.

Federführend ist - wenn ich es richtig im Kopf habe - der Hauptausschuss, weil es sich um Vertragsfragen handelt. Aber der Kulturausschuss ist mitberatend, und deshalb kann ich für meine Fraktion sagen, dass wir diese Debatte gern mitführen. Wir beteiligen uns auch deshalb gern daran, weil es ganz entscheidend auf wichtige, für uns politisch grundsätzliche Stichworte wie Transparenz, Entflechtung da, wo möglich und nötig, ankommt, aber auch darauf, insbesondere den Zugang zu Fördermechanismen zu vereinfachen, also eine Struktur zu schaffen, die auch für diejenigen, die sie nutzen sollen, nutzbar und durchschaubar bleibt. In diesem Zusammenhang ist eine solche Debatte sicher sehr hilfreich.

Der Antrag selbst - dazu muss ich auch noch ein Wort sagen, Frau Capune-Kitka - läuft in gewisser Weise ins Leere, ist überflüssig, weil ja die Gespräche laufen. Wir hatten bis Juni die Debatte in sehr konstruktiver Form, sie ist am 26. Juni in die hier schon zitierten Eckpunkte gemündet, über die man im Detail noch diskutieren kann. Frau Brusis hat einige Dinge angesprochen.

Insofern ist das eigentlich alles im Fluss, und nach meinem Wissen ist darüber auch wieder gesprochen worden, und zwar in dem Tenor, den wir schon gemeinsam unterstrichen haben. Insofern ist die Aufforderung, der Landtag möge die Regierung an dieser Stelle treiben, im Prinzip überflüssig. Die Regierung - was sehr schön ist - treibt sich selbst, und zwar in die richtige Richtung. Das unterstützen wir als Teil der Regierungskoalition natürlich, wobei wir natürlich auch darauf achten - und das ist dann gemeinsame Aufgabe aus dem Parlament heraus -, dass das, was da geplant ist, in dem Gesamtkonzert auch wirklich funktionstüchtig erfolgt.

Da wird nichts klammheimlich verhandelt, sondern das geschieht in der gewohnten Offenheit. Sonst wüssten wir ja auch gar nicht so viel darüber zu sagen, wie das schon in den einzelnen Beiträgen hier zum Ausdruck kam.

Ich will in dem Zusammenhang noch einen Satz in Richtung nationale Kulturförderung, Länderhoheit für die Kultur, also der Zuständigkeitsfrage, aber auch zu dem für uns Grüne immer sehr wichtigen Thema Europa der Regionen sagen. Genau in dieses Konzert hinein muss man, glaube ich, diese Konstruktion einpassen, wenn man künftig eine sinnvoll gegliederte und strukturierte Kultur haben will und sie möglichst nicht in Doppelförderung, sondern die Förderung der Kultur mit großer Breite und Vielfalt organisieren will.

In dem Sinne sehen wir die Verhandlungen weiterhin auf einem guten Weg - auf der Basis der Eckpunkte, auf der Basis dessen, was die rotgrüne Regierung immerhin schon zustande gebracht hat. Sie haben das am Anfang, Frau Capune-Kitka in Ihrer Rede erwähnt, dass da seit 30 Jahren nichts passiert ist. Dazwischen hat es ja auch eine Regierung gegeben, die nicht so gefärbt war wie die jetzige, und die hat es eben in der Zeit nicht vermocht - leider -, die Entwicklung in dem Sinne, wie wir sie hier besprechen, voranzubringen. Die jetzige Regierung tut das, und das ist gut so. Und wir werden unsere Regierung dabei unterstützen, dass sie das vernünftig weiter betreibt, so wie wir das von unserer Regierung an vielen Stellen ja schon gewohnt sind. - Danke schön.

Vielen Dank, Kollege Keymis. - Das Wort hat Herr Minister Kuschke. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich vertrete hier heute den Kollegen Dr. Vesper ausgesprochen gerne, weil ich an dem Gegenstand des Antrages hohes Interesse habe und an einer Reihe von Terminen, die in den vergangenen Wochen und Monaten eine Rolle gespielt haben, auch beteiligt war.

Von daher, Frau Abgeordnete Capune-Kitka: In der Tat, dieser Antrag ist zumindest in der ersten Hälfte nicht nötig. Von Frau Düttmann-Braun ist das Datum 5. Juni erwähnt worden. Wenn wir in der Zeitleiste einmal weitergehen, haben bereits am 26. Juni dieses Jahres die Regierungschefs und in der Vorbereitung die Staats- und Senatskanzleien die gemeinsam erarbeiteten Eckpunkte zur Kenntnis genommen. Dann kam in der Tat die Unterbrechung des Verhandlungsprozesses. Ja, vielleicht muss man sich eigentlich in Jahren, in denen in Bayern gewählt wird,

(Zuruf von Lothar Hegemann [CDU])

wirklich darauf einstellen, dass das Stillstand der Rechts- und Politikpflege für Monate bedeutet. Aber auch das kann man nicht so machen. Vielleicht gibt es ja Kontakte zwischen der Schwester- oder Bruderpartei, Herr Abgeordneter Hegemann, und Sie können mithelfen, dass wir auch in solchen Monaten mit der Politik doch noch weiterkommen.

In dem anschließenden Gespräch mit dem Bundeskanzleramt hat der bayerische Ministerpräsident sein abweichendes Votum deutlich gemacht, was die Frage angeht, ob eine Stimme eines Bundeslandes ausreichend sein müsse, um der Übernahme neuer Förderungen durch den Bund eine Absage zu erteilen, oder ob das mehrere sein müssen. Wir haben mittlerweile allerdings eine Situation, in der wir Gott sei Dank weitergekommen sind.

Seit der Jahreskonferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien am 18. und 19. September in Hamburg gibt es gute Anzeichen dafür, dass die Einigung auf ein Quorum gelingen wird, wir also in dieser Frage weiterkommen. Die Amtschefskonferenz der KMK hat zwischenzeitlich auch durch eine in der Arbeitsgruppe des Kulturausschusses erarbeitete Konkretisierung der Finanzierungsgrundsätze für künftige Förderungen des Bundes an den Vorsitzenden der Runde der

Chefs der Staatskanzleien übermittelt. Also, es geht deutlich voran.

Zum Grundsätzlichen will ich gerne etwas aufgreifen, was Frau Abgeordnete Brusis ausgeführt hat. Ich glaube, dass in der Tat Prinzipien wie Transparenz bei der Vergabe, Evaluation der Arbeit und eine effiziente Personalstruktur - wie von Ihnen eingefordert, aber ich glaube, darin stimmen wir insgesamt überein - heute im Bereich der Kulturförderung zu den Selbstverständlichkeiten gehören. Beide Stiftungen handeln entsprechend, und es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Praxis bei einer Zusammenführung nicht auch weitergeführt werden sollte. Ich bin aber durchaus optimistisch, dass das auch möglich sein wird und möglich sein muss.

Bei einer Zusammenführung wären Bund und Länder im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten Stifter der Deutschen Kulturstiftung. Stiftungszweck wäre die gemeinsame Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur mit gesamtstaatlicher Bedeutung. Ich sehe in der Bündelung von Abläufen und Ressourcen, in den zu erwartenden Synergien, vor allem aber in der gemeinsamen Übernahme von Verantwortung durch die Länder und den Bund für die Entwicklung von Kunst und Kultur in der Bundesrepublik eine Chance für diese wichtigen Handlungsfelder. Die Belange von Kunst und Kultur sind für die Landesregierung in diesem sensiblen Prozess weiterhin Richtschnur des Handelns.

Ich will allerdings auch darauf aufmerksam machen, dass wir diese Debatte parallel zu anderen Ereignissen führen. Wir diskutieren - und das werden wir in dieser Woche ab dem 17. Oktober verstärkt tun - um den Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland: „Wie wird die bundesstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland zukünftig aussehen?“ Das Thema, über das wir jetzt sprechen, passt ganz hervorragend in diese Debatte hinein.

Auf der anderen Seite erleben wir aber gerade auf dem Feld von Schule und Bildung, möglicherweise auch Kultur seitens der Bundesregierung - das will ich nicht verhehlen - Anstrengungen, Terrain für die Bundesregierung - so sage ich es mal - zu retten. Ich glaube nicht, dass das jetzt noch einmal übertragen wird oder auf den Bereich der Diskussion um die Kulturstiftung überschwappt; nichtsdestotrotz macht es immer Sinn, dort auch entsprechend wachsam zu sein.

Vielleicht dann doch in der letzten Redeminute, Frau Abgeordnete Capune-Kitka, der Hinweis: Von den 30 Jahren, in denen wir nun darüber dis

kutieren, was die Bundesebene anbelangt, entfällt ein etwas größerer Anteil auch auf die FDP an Verantwortung dafür, dass wir dort noch nicht, um es salopp zu formulieren, zu Potte gekommen sind. Aber ich glaube, wir sind mittlerweile so weit, dass wir dort gemeinsam vorgehen. Des Appells hat es nicht mehr bedurft. Wenn durch diese Debatte noch einmal zum Ausdruck gebracht worden ist, dass die Landesregierung bei den zukünftigen Verhandlungen eine breite Unterstützung des hohen Hauses erfahren sollte, ist es eine gute Debatte gewesen.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Kuscke. - Weitere Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt 5 liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir stimmen ab.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages auf Drucksache 13/4418 an den Hauptausschuss - federführend -, an den Kulturausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

6 Wohnkostenbelastung auch im Alter tragbar gestalten - Demographischer Wandel erfordert Neuausrichtung der Wohnraumförderung in NRW!

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 13/4416

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort dem Abgeordneten Hilser für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir vor meinen Ausführungen zu dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrag zum Wohnen im Alter einen Hinweis vorab: Ich möchte aus gegebenem Anlass ausdrücklich betonen, dass die folgenden Ausführungen auf wissenschaftlich fundierten Tatsachen und Aussagen anerkannter Fachexperten beruhen.

Noch ein Hinweis speziell für Herrn Schulte von der CDU-Fraktion: Herr Sahnen, ich sehe, Herr Schulte kann nicht im Saal sein, würden Sie es bitte an ihn weitergeben. Sollte er wieder Quellen für meine Ausführungen suchen, so will ich ihm diesmal helfen und empfehle ihm die Lektüre des Zweiten Altersberichtes der Bundesregierung zum Thema Wohnen im Alter - herausgegeben 1998 von Ihrer Parteikollegin Claudia Nolte.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, während die Opposition noch bemüht ist, Fragen an die Landesregierung zum Thema Wohnen im Alter zu stellen, haben die Koalitionsfraktionen bereits konkrete Handlungsschritte und Handlungsnotwendigkeiten zur Verbesserung der Wohnsituation im Alter beschlossen und heute vorgelegt.

Wir wollen beschreiben und vorgeben, wie die künftige Wohnbauförderung in unserem Land aussehen soll, damit Wohnen im Alter lebenswert bleibt. Die CDU hat diesem Thema bisher nichts anderes entgegengestellt als eine Große Anfrage.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist eine allseits bekannte Tatsache, dass sich die Altersstruktur der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich verändert. Bis zum Jahre 2030 wird die Zahl älterer Menschen von heute knapp 16,9 Millionen auf ca. 26,4 Millionen anwachsen. Der Anteil an der Gesamtbevölkerung wird von rund 20 auf 26 % zunehmen. Die Zahl allein stehender Älterer wird sich in diesem Zeitraum von rund 7,8 Millionen auf voraussichtlich 13,2 Millionen Menschen erhöhen. Dies geht mit einer weiteren Ausdifferenzierung von Lebensbedingungen, Lebensformen und Wohnkonzepten einher. Daher brauchen wir neben den bestehenden auch neue Modelle zur Sicherung angemessener Wohn- und Lebensbedingungen im Alter.

Weiter verändern sich auch Familienstrukturen und soziale Netzwerke, also wandelt sich das Beziehungsgeflecht zwischen den Menschen. Es ist bereits heute absehbar, dass das Hilfepotenzial innerhalb der Familien in den nächsten Jahren ebenfalls abnehmen wird. Somit wird die Einbindung in erweiterte Netzwerke und Beziehungsfelder - z. B. des Freundes- und Bekanntenkreises oder der Nachbarschaft - immer wichtiger werden.

Die Familie bleibt allerdings dennoch künftig das Fundament für ein humanes Zusammenleben der Generationen. Wir wissen, dass die überwiegende Zahl älterer Menschen nicht isoliert, sondern in räumlicher Nähe zu ihrer Familie, zu ihren Kindern und Enkelkindern wohnen möchte. Dies gilt um

gekehrt auch für die jüngere Generation. Festzustellen ist daher eine Tendenz des Zusammenlebens der Generationen in räumlicher Nähe, ohne die Eigenständigkeit zu verlieren. Das Wohnen unter einem Dach oder um die Ecke erleichtert wechselseitige Hilfeleistungen und stärkt das selbst bestimmte Wohnen älterer Menschen bis ins hohe Alter.

Wir stehen vor der Frage, welche baulichen und sozialen Konzepte den Bedürfnissen der Menschen heute und in Zukunft entsprechen. Denn anders als übliche Gebrauchsgüter haben Wohnungen eine lange Lebensdauer, nicht selten 100 Jahre und mehr. Stadtplanungen prägen Wohnquartiere auf Jahrzehnte.

Uns ist bewusst, dass Wohnen im Alter nicht allein eine Frage ist, die ältere Menschen betrifft. Nicht selten wird bereits in jungen Jahren zu Beginn des Erwerbslebens - etwa durch den Bau eines Hauses - darüber entschieden, wie man selbst im Alter wohnen wird.

Verehrte Damen und Herren, für ein menschenwürdiges, zufriedenes und selbstständiges Leben im Alter sind die Wohnung und das Wohnumfeld von zentraler Bedeutung.

(Beifall bei der SPD)

Denn Wohnen hat etwas mit Schutz, Geborgenheit, Ruhe und Gewohnheit zu tun. Insbesondere für ältere Menschen steht das Wohnen im Mittelpunkt ihrer alltäglichen Lebenserfahrung. Ältere Menschen verbringen im Gegensatz zu anderen Generationen die weitaus größte Tageszeit in ihrer Wohnung oder im engeren Wohnumfeld. Es ist der Wunsch der überwiegenden Zahl älterer Menschen, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können.

(Beifall bei der SPD)

Ältere Menschen fühlen sich üblicherweise mit dem gewohnten Zuhause eng verbunden. Für sie ist das Wohnquartier eine nicht selten über Jahrzehnte gewachsene Heimat geworden. Wenn die bisherige Wohnung jedoch den besonderen Bedürfnissen des Alters nicht gerecht wird, müssen die Wohnbedingungen durch gezielte Anpassungsprozesse verbessert werden. Darüber hinaus ist der Neubau altengerechter Wohnungen zwingend notwendig.