Protocol of the Session on June 21, 2023

Danke schön. - Herr Hüttemeyer, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für das Zulassen der Frage. Vielen Dank, Herr Meyer, für das Zulassen der Frage.

Widersprechen Sie denn Ihrem Ministerpräsidenten, der sagt, dass 2026 die Zielerreichung für die Kommunen nicht umgesetzt werden soll? Das hat er jüngst in Spelle bei der Vollversammlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes gesagt.

Ich widerspreche niemals meinem Ministerpräsidenten - ich habe vorher auch mit ihm gesprochen -; denn wir sind uns einig, dass wir das - so, wie es im Koalitionsvertrag steht - so schnell wie möglich erreichen wollen.

Das, was er gemeint hat, ist, dass Niedersachsen die Ziele des Bundes für 2032 und 2027 und die Rechtsfolgen, die dazu führen würden, dass es diese Superprivilegierung gibt, nicht vorziehen wird, sondern bei dem Fahrplan des Bundes bleibt. Darüber sind wir uns völlig einig.

So steht es auch in allen Entwürfen. So steht es auch im Entwurf des Windenergie-an-Land-Gesetzes, dass die Folgen auf Bundesebene natürlich erst in 2027 und in 2032 eintreten. Das sind aber andere Ziele als das Ziel, das wir für 2026 haben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zunächst zur Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs unter dem Tagesordnungspunkt 18.

Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz und zur Mitberatung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen werden. Wer dem so zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. - Das war einstimmig.

Wir kommen nun zur Ausschussüberweisung des Antrags unter dem Tagesordnungspunkt 19.

Der Antrag soll zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz überwiesen werden. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Herzlichen Dank. Auch das war einstimmig.

Damit haben wir die Tagesordnungspunkte 18 und 19 abgearbeitet und kommen zu den nächsten Tagesordnungspunkten, die der Kollege Bosse übernimmt.

(Vizepräsident Marcus Bosse über- nimmt den Vorsitz)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe vereinbarungsgemäß zusammen auf:

Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/1599

Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung: Den Norddeutschen Rundfunk zukunftsorientiert aufstellen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 19/1603

Zur Einbringung hat sich nach der Liste, die mir vorliegt, die Kollegin Kirsikka Lansmann aus der SPDFraktion gemeldet. Bitte schön, Frau Lansmann!

(Beifall bei der SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die inzwischen in die vierte Folge geht. Ja, der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag wurde erst im letzten Plenum mit großer Mehrheit beschlossen, und schon steht der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag auf der Tagesordnung. Das ist aber nicht überraschend, sondern eine wichtige und notwendige Anpassung des Vertrages an die sich ändernden gesellschaftlichen Anforderungen.

(Zuruf von der CDU: Ach so!)

Wir setzen mit dieser fortlaufenden Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein wichtiges Zeichen für unsere Bürgerinnen und Bürger. Unsere Rundfunk- und Fernsehanstalten waren nicht nur in der Vergangenheit eine verlässliche Informationsquelle und ein fester Bestandteil unser Gesellschaft, sondern werden es auch in Zukunft sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Mit den Änderungen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags haben wir beim letzten Mal das sich ändernde Mediennutzungsverhalten und die damit einhergehende notwendige Flexibilität in den Blick genommen. Hierbei ging es vor allem darum, dass das Angebot der Fernseh- und Rundfunkanstalten sinnvoll angepasst wird, um möglichst alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen.

Worum geht es also heute? - Mit Ankündigung unseres Ministerpräsidenten gehen wir einen Schritt weiter und beraten die Anpassung der Transparenz und der Compliance. Die Vorfälle beim RBB, die bereits im vergangenen Plenum mehrfach angesprochen wurden, zeigen uns, dass der Medienstaatsvertrag weiter reformiert werden muss. Denn wenn man einen Verfassungsauftrag hat, ist es umso

wichtiger, dass man sich seiner Aufgabe bewusst ist. Dazu gehört insbesondere die Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, wofür das Geld aus unseren Rundfunkbeiträgen eingesetzt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beschäftigen uns im Unterausschuss „Medien“ aus gutem Grund intensiv mit der Reform des Medienstaatsvertrags. Denn was für einige nach einem trockenen Thema klingen mag, ist insbesondere in Zeiten zunehmender Desinformation und gezielter Fake News wichtiger denn je. Daher sind wir in der Pflicht, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf die gute und wichtige Arbeit der Öffentlich-Rechtlichen verlassen können. Wir müssen und werden unserer Verantwortung nachkommen, damit die etablierten öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten auch in Zukunft fester Bestandteil unserer Gesellschaft sein werden.

Mit den einzufügenden §§ 31 a bis 31 e kommen wir dieser Pflicht nach. So wird ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, der dafür sorgt, dass beispielsweise die Organisationsstruktur inklusive der Zusammensetzung der jeweiligen Gremien öffentlich einsehbar ist. Auch werden alle im Geschäftsjahr gewährten Bezüge der Intendanten und Direktorinnen für die Öffentlichkeit vollumfänglich ersichtlich sein. Des Weiteren wird ein eigenes Compliance-Management-System etabliert. Dabei geht es um die Einhaltung der gesetzlichen und internen Regelungen, die durch eingesetzte unabhängige Compliance-Stellen oder einen Beauftragten sichergestellt wird.

Wir sprechen also nicht über kleine Änderungen hier und da, sondern über eine fundamentale Reform des Medienstaatsvertrags, um dem entgegengebrachten Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gerecht werden zu können. Ich kann es nicht oft genug betonen: Diese Änderungen sind wichtig und notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch der Antrag, den mein Kollege Dennis True nachfolgend gleich erläutern wird, knüpft an diese Entwicklung an. Wir müssen den öffentlichrechtlichen Rundfunk zukunftsorientiert aufstellen, damit die Erfolgsgeschichte weitergehen kann. Daher freue ich mich auf den kommenden Austausch im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Lansmann. - Der nächste Redner ist der Kollege Nacke aus der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Nacke!

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zwei Punkte. Dabei geht es zum einen um den Entwurf eines Gesetzes zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Frau Kollegin Lansmann, das ist in diesem Fall keine Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen, sondern die Anpassung an Fehlverhalten, das sich insbesondere beim rbb gezeigt hat. Sie haben gerade darauf hingewiesen.

(Beifall bei der CDU)

Insofern kann man an dieser Stelle auch ruhigen Gewissens empfehlen, dass wir diesem Medienänderungsstaatsvertrag zustimmen. Herr Ministerpräsident, es war gut, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in diesem Punkt schnell reagiert haben. Vielleicht ist das, was wir hier gerade erleben, sogar ein Modell für die Zukunft: nicht die großen Änderungen zu planen, sondern kleine Schritte zu gehen, auf die man sich schnell verständigt und bei denen wir dann auch eine bessere parlamentarische Beratung sicherstellen können.

Wir als Land Niedersachsen haben die komfortable Situation, dass wir beim NDR in der Tat keinen Handlungsbedarf haben. Der NDR ist bereits vollständig so aufgestellt, wie es den neuen Regeln entspricht. Der NDR ist die Benchmark, an die man sich mit diesem Staatsvertrag anpassen wird.

Wir haben mit Cora Sternsdorff eine Antikorruptionsbeauftragte beim NDR. Im Rundfunkrat, liebe Claudia Schüßler, haben wir gerade mit Frau Sternsdorff gesprochen und ihre engagierte Arbeit vorgestellt bekommen. Wir haben mit dem Rechtsanwalt Dr. Daniel Ludwig einen externen Vertrauensanwalt, also einen Ombudsmann. Wer wissen möchte, was der NDR-Intendant verdient, was die Direktorinnen und Direktoren verdienen und was die Redakteurinnen und Redakteure verdienen, geht einfach auf die Seite des NDR. Unter dem Reiter „Transparenz“ wird alles sehr offen dargestellt. Die Rundfunkratsmitglieder können selbstverständlich beim NDR gefunden werden, auch die Verwaltungsratsmitglieder mit kleinen Beschreibungen ihrer Vita. Unsere Sitzungen im Rundfunkrat sind öffent

liche Sitzungen, die inzwischen auch im Stream verfolgt werden können. Wir haben an der Stelle keinen Nachholbedarf. Der NDR kann hier stolz auf seine bisherige Praxis sein.

Insofern lohnt es sich auch, einen Blick auf den Antrag der SPD zu werfen. „Den Norddeutschen Rundfunk zukunftsorientiert aufstellen“ - als ich diese Überschrift gelesen habe, habe ich gedacht: Donnerwetter, die trauen sich aber was und wollen als wichtigstes Staatsvertragsland und mit eigenem Ministerpräsidenten hier ein paar Pflöcke einschlagen. - Der Text lässt das auch noch erhoffen. Aber wenn man zu den Forderungen, die Sie in den Text geschrieben haben, kommt, liest man - ich will einmal Beispiele nennen -:

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auch im digitalen Zeitalter finanziell abgesichert sein...“

Das ist richtig.

„Um dies zu garantieren, müssen transparente Strukturen und einheitliche Regelungen für die Mitarbeitenden … geschaffen werden.“

Das ist richtig.

„Ebenso muss die besondere Situation von freien Mitarbeitenden … berücksichtig werden.“

Auch das ist richtig.

Nur in den Forderungen, die Sie hinterher aufstellen, ist zu all diesen Punkten nichts mehr zu finden. Stattdessen geht es nur noch um die Gremienbesetzung. Es geht bei den Forderungen nur um die Posten und die Zusammensetzung des Rundfunkrates, die Sie kritisieren.

Da wird es natürlich spannend. Zu der Forderung, in allen Gremien eine hohe fachliche Qualifikation sicherzustellen: Wir haben gerade einen neuen Verwaltungsrat gewählt. Ehrlich gesagt, kann ich den hohen Maßstab, den Sie anlegen, in den Vorschlägen aus der roten und aus der Regenbogengruppe teilweise nicht erkennen.

Wenn Sie jetzt sagen, die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrats müsse zukunftsorientiert und zeitgemäß die Pluralität und Diversität der Gesellschaft darstellen, dann nennen Sie doch jetzt bitte Ross und Reiter!

(Beifall bei der CDU)