Die Zusammensetzung des Rundfunkrats ist in § 18 Abs. 1 des Staatsvertrages geregelt. Von welcher Mitgliedsorganisation sagen Sie an dieser Stelle, dass sie keine gesellschaftliche Repräsentanz und deshalb keinen Anspruch mehr habe, jemanden zu entsenden? Sind es die politischen Parteien, die das nicht mehr tun sollen? Sind es die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die das nicht mehr tun sollen? Sind es die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder der DGB und die Gewerkschafter, die niemanden mehr entsenden sollen? Zielt Ihr Antrag auf den Landesfrauenrat oder den Landessportbund? Auf die Kommunen? Auf den Mieterbund oder die Hauseigentümer? Auf den Bauernverband? Auf die Wohlfahrtsverbände? Auf den Kinderschutzbund, den Jugendring oder die Erwachsenenbildung? Auf die bildenden Künste, die Schriftstellerinnen und Schriftsteller oder den Landesmusikrat? Auf den Sozialverband oder den Integrationsrat oder den Landesseniorenrat? Auf die Umwelt- und Naturschutzverbände ja sicherlich nicht. Oder sagen wir als westdeutsches Land, was nicht mehr notwendig ist, ist eine Vertretung des Verbands der Opfer des Stalinismus oder der Aktion Sühnezeichen?
Das sind die Gruppierungen, die derzeit im NDRRundfunkrat vertreten sind. Bitte nennen Sie Ross und Reiter! Welcher entsendenden Organisation sagen Sie: „Du entsendest zukünftig nicht mehr; du bist gesellschaftlich nicht mehr relevant“? Das wollen wir wissen, wenn Sie sagen, der Rundfunkrat müsse zeitgemäß und zukunftsorientiert aufgestellt werden.
Ich sage Ihnen, woran ich mich erinnern kann - insofern freue ich mich, dass Finanzminister Gerald Heere anwesend ist; in alter Verbundenheit haben wir einmal zusammen in der Versammlung der Landesmedienanstalt gesessen -: Ich erinnere mich gut, wie wir das Mediengesetz hier beraten haben und wie ein sehr engagierter junger Abgeordneter gestartet ist, die Versammlung der Landesmedienanstalt zukunftsorientiert und - wie heißt es hier? - zeitgemäß aufzustellen und zu verkleinern. Am Ende kam eine Vergrößerung heraus, weil Sie mit Ihrem Reduzierungsvorschlag kolossalen Schiffbruch erlitten haben. Die einzige Organisation, die Sie festgemacht haben, dass sie nun wirklich weniger entsenden könnte, war die CDU. - Wenn das das Ziel ist, herzlichen Glückwunsch!
Ich komme noch auf einen anderen Punkt zu sprechen. In der Begründung steht, eine angemessene Repräsentation von Frauen und Männern im Rundfunkrat sei geboten. - Ah, das ist ein interessanter Punkt! Das steht nämlich längst im Staatsvertrag! Wenn man einmal genau nachzählt, dann stellt man fest: In Niedersachsen sind 13 Männer und 12 Frauen im Rundfunkrat, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 5 Männer und 6 Frauen, in SchleswigHolstein 6 Männer und 5 Frauen und in Hamburg 3 Männer und 8 Frauen. Das macht in Summe 27 Männer und 31 Frauen. Wo ist denn die Gleichberechtigung noch mangelhaft? Und es ist kein Zufall, dass das so ist, sondern das ist gesetzlich geregelt.
Ich sage Ihnen noch etwas, was ich sehr interessant finde: dass von Diversität da gar nichts drin steht, obwohl das doch immer ein Riesenthema für Sie ist. Der NDR ist längst viel weiter. Nach § 18 Abs. 2 ist die Entsendung eines diversen Mitgliedes jederzeit möglich.
Ich weiß also nicht, wo Sie hier Handlungsbedarf geltend machen wollen. Ich habe den Eindruck, dass das Ganze möglicherweise darauf abzielt, wegen der Unzufriedenheit der Regenbogengruppe zusätzliche Positionen für bestimmte Gruppierungen zu organisieren.
Da werden wir sicherlich davor sein. Das werden Sie dieses Mal auch nicht so einfach hinbekommen, weil dem Staatsvertrag ja von allen vier Ländern zugestimmt werden muss. Diese Zustimmung würden Sie sicherlich nicht erhalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen, der heute zusammen mit der Vierten Änderung des Medienstaatsvertrags verhandelt
„Damit ist der NDR unerlässlich für die demokratische Meinungsbildung. Die Verpflichtung des NDR, einen breiten und ausgewogenen Informations-, Bildungs-, Kultur- und Unterhaltungsauftrag zu erfüllen, ist ein wichtiger Beitrag gegen Fake News und Desinformation.“
Der Antrag möchte erreichen, dass die Pluralität und Diversität der Gesellschaft vor allem auch in der Zusammensetzung des Rundfunkrats widergespiegelt wird. Sicher ein ehrenwertes Ziel. Die Frage ist, was Rot-Grün konkret umsetzen möchte.
Im Antrag genannt ist die Repräsentation von Männern und Frauen, die, wie Sie eben gehört haben, ja schon gegeben ist. Die Frage ist allerdings auch, ob solche Forderungen nicht ins Leere laufen, wenn, so wie die Grünen das sehen, die Frage des Geschlechts nur noch eine Frage der eigenen Identifikation ist. Frauen, die das anders sehen, werden mittlerweile ja auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diffamiert.
Ich würde es begrüßen, wenn man mehr Demokratie wagen würde und die Zwangsgebührenzahler in Zukunft ihre Rundfunkräte einfach selber wählen könnten,
Wichtiger als die Pluralität im Rundfunkrat erscheint mir die Pluralität im Programm. Neueste Recherchen bestätigen erneut die enorme Diskrepanz in allen politischen Talkshows des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wenn es um die Vertretung der Parteien geht.
Seit Anfang des Jahres sind FDP und Grüne stark überrepräsentiert, während Vertreter der AfD bei „Anne Will“, „Hart aber fair“, „Maybrit Illner“ und „Maischberger“ genau nullmal vertreten waren. Bei Markus Lanz immerhin: 2,7 % der eingeladenen Gäste waren AfD-Politiker.
Jetzt meint vielleicht jemand, dieses Aufrechnen wäre doch kleinlich. Aber die möchte ich daran erinnern, dass es einmal einen SPD-Ministerpräsidenten gab, der einen Riesenaufstand veranstaltet
hat, weil er bei einer Unterhaltungssendung bei Kameraschwenks etwas seltener zu sehen war als der damalige Oppositionsführer der CDU.
Dafür gab es dann extra Sendezeit beim ZDF. So, meine Damen und Herren, sieht politische Einflussnahme aus, und das beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der doch staatsfern sein soll.
Viel schlimmer ist es allerdings, wenn die Macht der öffentlich-rechtlichen Medien genutzt wird, um Menschen zu diskreditieren. Aktuelles Beispiel: Arne Schönbohm, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Dieser wurde nach falschen Anschuldigungen in einer ZDF-Sendung von der Bundesinnenministerin Faeser versetzt. Offizielle Begründung: fehlendes Vertrauen.
Die Medien können aus dem Nichts Skandale erzeugen und Existenzen vernichten, wie in diesem Fall. Daher ist es umso wichtiger, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder faktenorientiert und ausgewogen berichtet. Wir brauchen wieder echtes journalistisches Ethos statt Haltungs- und Kampagnenjournalismus à la Reschke und Restle.
Die AfD unterstützt alle Initiativen, die dies sicherstellen, und freut sich auf die Beratung im Ausschuss.
Die nächste Wortmeldung liegt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor: der Kollege Detlev Schulz-Hendel. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit Herrn Nacke beginnen. Herr Nacke, ich empfehle Ihnen einen Beitrag der Agentur der Neuen deutschen Medienmacher aus dem Juli 2022. Darin geht es um die mangelnde Vielfalt in den Rundfunkräten und darum, was man dagegen tun kann.
In Zeiten von Desinformation und des Erstarkens antidemokratischer Kräfte ist ein starker öffentlicher Rundfunk unerlässlich. Der NDR ist ein wesentlicher Teil dessen. Wir wollen den NDR zukunftsfest aufstellen. Dazu gehört, dass die Gremien des NDR
die Vielfalt unserer Gesellschaft abbilden und die Kontrollgremien gut und effektiv aufgestellt sind.
An die AfD gerichtet: Ihre stumpfe Generalkritik an dem öffentlichen Rundfunk ist kaum noch zu ertragen. Es ist ein Segen, dass wir einen öffentlichrechtlich Rundfunk und keine englischen oder italienischen Verhältnisse in der Medienlandschaft haben. Diese sollten wir auch tunlichst vermeiden.
Sie von der AfD unterstellen hier regelmäßig, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk eigentlich Staatsfunk ist.
Legitime Kritik der Sendeanstalten an der AfD betrachten Sie als Zensur. Dabei ist dies einfach nur gründlicher, guter Journalismus.
Meine Damen und Herren, keine Frage: Wir haben erheblichen Reformbedarf im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aber dies darf nicht zulasten der Vielfalt und der Qualität des Angebots gehen. Gleichzeitig ist es aber dringend erforderlich, dass sich seitens der Sender auf die Herausforderungen und Chancen der sich rasch entwickelnden Medienlandschaft und Konkurrenz eingestellt wird.
Bitte nicht falsch verstehen - ich will aus ARD und ZDF kein „Netflix 2.0“ machen. Das können und sollten sie nicht sein. Ihr Auftrag ist ein völlig anderer. Gerade die aufwendige Recherche - und der Qualitätsjournalismus, den ich gerade schon beschrieben habe -, die der öffentliche Rundfunk leistet, ist enorm wichtig für unsere demokratischen Debatten und Entscheidungen.
Deshalb, liebe Kolleginnen, ist es so wichtig, dass wir das Vertrauen in den öffentlichen Rundfunk stärken, indem die Transparenz und die Kontrolle durch die Gremien besser werden. Denn das schwindende Vertrauen in der Bevölkerung treibt uns alle um und ist ein Stück weit Anlass zur Sorge. Hier finden wir im Entwurf zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag aus meiner Sicht etliche Verbesserungen.