Protocol of the Session on October 30, 2020

Ich habe vor allem jetzt, in dieser Zeit, erst einmal eine Priorität auf die vulnerablen Gruppen gelegt, bevor wir es ermöglichen, damit Veranstaltungen zu besuchen. Ich weiß natürlich, dass diese Wünsche bestehen. Aber die Ärzteschaft, die hier zwischendurch angesprochen war, namentlich Herr Gassen als Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, hat noch in der vergangenen Woche die Vorstellung, dass alle nach irgendwelchen Tests zu Veranstaltungen gehen, als „Science-Fiction“ bezeichnet.

Ich danke Ihnen. - Die nächste Zusatzfrage kommt aus der Fraktion der Grünen. Frau Abgeordnete Menge, bitte schön!

Ist es nicht gerade jetzt sinnvoll, externe Fachkräfte z. B. aus den Bereichen Kultur und Bildung in die öffentlichen Aufgaben einzubeziehen? Unter anderem könnte ich mir das gerade im Bildungssektor, aber auch im Beratungsbereich vorstellen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP - Susanne Menge [GRÜNE] setzt ihren Mund-Nase-Schutz erst auf, als sie ihren Platz erreicht hat)

Frau Menge, genau, Maske! Wir üben das.

(Susanne Menge [GRÜNE]: Ich hatte es mir so fest vorgenommen!)

- Das ist ein Prozess, aber wenn es unabsichtlich geschieht, nehmen wir das auch genau so wahr. Wir sehen aber auch, wo es nicht unabsichtlich geschieht.

Bitte, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Menge, Sie haben eine sehr offene Frage für sehr viele Bereiche gestellt. Ich will sie für den Bereich des ÖGD beantworten.

Ich habe gerade dargestellt, dass wir im Öffentlichen Gesundheitsdienst Bedarfe haben, die wir versuchen mit verschiedensten Ansätzen - mithilfe von Katastrophenschützern, Leuten aus den Hilfsorganisationen, aber auch mit Menschen, die es gewohnt sind, in der Verwaltung zu arbeiten - zu unterstützen. Auch da gibt es Angebote und Überlegungen in Bezug auf externe Branchen.

Man muss aber wissen, dass das natürlich einen höheren Schulungsaufwand erfordert, als wenn Personal tätig ist, das die Abläufe schon kennt und gewohnt ist. Ich will das nicht ausschließen, aber jetzt liegt die Priorität zunächst auf allen denjenigen, die schon eine Affinität entweder zur Verwaltung oder zum Gesundheitsbereich haben. Ich will aber auch sagen, dass mit Studierenden sehr, sehr gute Erfahrungen in unseren Städten gemacht worden sind. Sie haben Studierende eingesetzt - übrigens nicht nur Medizinstudierende -, die dann Kontaktnachverfolgung in den Gesundheitsämtern geleistet haben.

Vielen Dank. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Abgeordnete Helge Limburg. Bitte schön!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Reimann, erst einmal vielen Dank für die klare Antwort auf meine erste Frage zu den Spielplätzen. Das hat mich sehr gefreut.

Vor diesem Hintergrund stelle ich jetzt eine Frage in Bezug auf die Alleinstehenden, die allein lebenden Menschen. Frau Hamburg hatte diesen Aspekt vorhin in der Besprechung angesprochen.

Wie wird die Landesregierung unter den geltenden Verordnungen verhindern, dass Menschen, die allein wohnen, regelrecht vereinsamen, weil sie sich nach der engen Auslegung der Verordnung in der Tat nur noch mit einer anderen Person treffen dürfen? Wie wird auf die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe eingegangen, um Vereinsamung und Einsamkeit, die schwerwiegende gesundheitliche bzw. seelische Folgen haben können, zu verhindern?

(Helge Limburg [GRÜNE] greift sich in die Hosentasche)

Genau. Und jetzt wird die Maske wieder aus der Tasche geholt. Klasse! - Bitte, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Alleinlebenden: Zunächst einmal ist das - das würde ich schon sagen - eine selbstgewählte Lebensform.

(Widerspruch bei den GRÜNEN - Ste- fan Wenzel [GRÜNE]: Das kommt auf die Situation an! - Miriam Staudte [GRÜNE]: Wenn jemand verstorben ist, z. B. der Ehemann?)

Alleinlebende haben natürlich die Möglichkeit, Kontakte zu haben, und auch nicht nur zu einer Person.

Die Vorgabe ist folgende: zwei Haushalte, maximal zehn Personen. Das könnte schon auch bedeuten, dass eine alleinlebende Person sich mit mehreren und nicht nur einer weiteren Person aus einem weiteren Haushalt, sondern mit bis zu neun Personen aus einem weiteren Haushalt trifft. Das ist insofern schon möglich. Das ist nicht so eingegrenzt, wie es immer wirkt, dass man sich nur in Zweier-Konstellationen treffen kann.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vierte Zusatzfrage der Fraktion der FDP stellt der Abgeordnete Jörg Bode. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass am 14. Mai dieses Jahres das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Betriebsverbot für Tattoostudios der damaligen Corona-Verordnung im Wesentlichen deshalb aufgehoben hat, weil es eine Ungleichbehandlung zu Frisörbetrieben, Nagel- und Kosmetikstudios und Physiotherapeuten gegeben hat und Sie diese nicht begründen konnten, frage ich die Landesregierung:

Da Sie die Frisörsalons in der heute versendeten Rechtsverordnung freistellen und den Betrieb dort erlauben, aber eben gesagt haben, dass Sie nicht über Zahlen zum Infektionsgeschehen getrennt nach Branchen verfügen, wie begründen Sie heute das unterschiedliche Infektionsrisiko bei Frisören gegenüber den anderen Bereichen?

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Bode. - Frau Ministerin antwortet auch Ihnen.

(Unruhe)

- Ich bitte darum, dass es etwas leiser wird, damit wir besser zuhören können.

Bei Tattoostudios schlägt die Fantasie offenbar Purzelbäume.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Konzept folgt der Gesamtlogik, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren; das hatte ich vorhin vorgestellt. Das bedeutet, dass dann, wenn man die Priorität, wie ich gerade vorgestellt habe, auf das Offenhalten der Kitas, der Schulen und aller Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Bereich Bildung und Erziehung legen will, der gesamte Freizeitbereich derjenige ist, in dem die Kontaktreduzierung erbracht werden muss. Davon ausgenommen sind wieder nur Dinge des täglichen Bedarfs, und dazu gehört Haareschneiden, zumindest für die meisten von uns.

(Jörg Bode [FDP]: Für mich nicht! - Heiterkeit - Wiard Siebels [SPD]: Herr Bode hat daran Zweifel!)

Deswegen sind diese dabei. Alle anderen Bereiche, die körpernahe Dienstleistungen im Bereich Kosmetik erbringen, oder Tattoostudios - - -

(Unruhe bei der SPD und bei der FDP)

Das tauschen Sie dann, bitte, nach dem Plenum aus!

(Wiard Siebels [SPD]: Das wird schwierig, Frau Präsidentin, denn wir müssen unsere Kontakte reduzieren! - Heiterkeit)

Wir sind in einer Wochenendrandlage; da kann das schon mal passieren.

Ich danke fürs Zuhören.

Danke, Frau Ministerin. Der Schluss Ihrer Rede war durch den hier gerade sehr intensiven Austausch akustisch nicht mehr zu verstehen.

Die fünfte Zusatzfrage der Fraktion der FDP stellt der Abgeordnete Christian Grascha. Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe eine Zusatzfrage zum Lüftungskonzept in den Schulen. Vor dem Hintergrund, dass wir jetzt steigende Infektionszahlen erleben und möglicherweise wieder Schulschließungen drohen, frage ich die Landesregierung, ob man anderen Bundesländern folgt und ein Förderprogramm für Luftfilter auflegt.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - In diesem Fall antwortet der Kultusminister. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt momentan keine Beschlüsse dazu, konkret ein entsprechendes Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Aber wir bewerten die Lage jedes Mal neu.

Ich möchte mit Blick auf Lüftungsgeräte und alle diskutierten Maßnahmen deutlich sagen: Der Glaube, dass Lüftungsgeräte das Lüften ersetzen könnten, ist irrig und abwegig.

(Christian Grascha [FDP]: Das be- hauptet ja gar keiner!)

Vielmehr muss in den Räumen eine Lüftung durch Öffnen von Fenstern gewährleistet sein. Alle sonstigen Maßnahmen können höchstens unterstützend, aber nicht ersetzend wirken.

Dazu gibt es hier in Niedersachsen einen sehr klaren Beschluss, getragen vom Kultusministerium, der Landesregierung insgesamt und den kommunalen Spitzenverbänden, die, um die Sicherheit zu gewährleisten, im Rahmenhygieneplan sehr deutlich festgeschrieben haben: Räume, die nicht gelüftet werden können, sind für den Unterricht nicht nutzbar.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen für Zusatzfragen vor. Die Behandlung der Dringlichen Anfrage ist somit beendet.

Wir kommen jetzt zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten, des 34. Tagungsabschnittes. Dieser ist für Dienstag, den 10., bis Donnerstag, den 12. November 2020, vorgesehen. Frau Landtagspräsidentin wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.