In vielfältiger Form werden Blühstreifen, Zwischenfrüchte und Brachflächen angelegt. Dem gegenläufigen Trend zu Steingärten statt Stauden- und Blumenbeeten - wie er gerade heute im privaten Bereich häufig praktiziert wird - muss energisch entgegengewirkt werden. Hier muss wirklich für das Bewusstsein geworben werden.
Natur und Umwelt sind aber auch die Grundlage für wirtschaftliche Tätigkeit. Der Erhalt der Artenvielfalt geht nur im Zusammenhang mit den in der Natur Tätigen, also mit Anglern, Fischern, Imkern, Jägern und natürlich mit der Land- und Forstwirtschaft.
Die Nutzungskonflikte sind vielfältig. Es gibt sie aber auch z. B. zwischen unterschiedlichen Artenschutzzielen. Wer den Kormoran schonen will, der gefährdet auf der anderen Seite die in ihrem Bestand gefährdete Äsche. Der Flächenverbrauch für Wohnen, Wirtschaft, Mobilität zerstört natürlich intakte Landschaft und entzieht der Land- und Forstwirtschaft wichtige Produktionsflächen. Die
Die heimische Nahrungserzeugung - das ist auch ein Ergebnis dieser Krisenzeit - erfreut sich wieder zunehmender Wertschätzung in unserer Gesellschaft. Auch da gibt es wieder ein Umdenken und eine andere Wertschätzung. Corona hat deutlich gemacht, wie fragil für sicher gehaltene Versorgungsstrukturen in Wahrheit sind. Wenn man heute darüber nachdenkt, die Masken wieder hier in Deutschland zu produzieren oder die Grundstoffe für die Medikamente nicht mehr nur in China und Indien, sondern hier in Europa produzieren zu lassen, weil das sicherer ist, dann wird jedem klar, dass das in noch wesentlich höherem Maße für unsere Nahrungsmittel, für die Sicherheit und Qualität der Nahrungsmittel, gilt; denn die braucht jeder Mensch. Deshalb ist da die höchste Sensibilität nötig.
Wir stehen also heute vor einer sehr anspruchsvollen Aufgabe: Zum einen geht es um die Versorgung einer wachsenden Weltbevölkerung mit ausreichenden und gesunden Nahrungsmitteln - auch und gerade bei uns hier besteht der Wunsch nach Regionalität, den wir sehr begrüßen - und zum anderen um den Erhalt der Artenvielfalt.
Nutzung und Artenvielfalt müssen aber kein Widerspruch sein. Deswegen ist es so wichtig, dass die Naturnutzer und die Naturschützer zusammenwirken und Verantwortung übernehmen.
Landwirte und andere Nutzer sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Das macht den Beruf so interessant und zur Berufung.
Wir möchten gern, dass dieser Antrag im Agrarausschuss beraten wird, weil er auf den landwirtschaftlichen Bereich zugespitzt ist, und im Umweltausschuss mitberaten wird.
Für die SPD-Fraktion hat sich nun die Kollegin Logemann zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! „Gemeinschaftlicher und partnerschaftlicher Schutz der Artenvielfalt auf Augenhöhe“ - so lautet die Überschrift des Antrags der FDP-Fraktion. Eine gute Überschrift. So soll es sein: gemeinschaftlich und partnerschaftlich.
Einsteigen möchte ich mit dem Blick auf die breit angelegten Möglichkeiten dieses Themas. Jeder von uns kann einen Beitrag zu mehr Artenvielfalt leisten. Er beginnt bereits im Blumentopf auf dem Balkon. Eine Ecke mit Wildblumen im Garten hilft der Artenvielfalt. Auf einem Quadratmeter wachsen bis zu 70 verschiedene Pflanzen, in einer gewöhnlichen Rasenmischung oft nur 3.
Wasser zum Trinken, Boden, in dem Nahrung wächst, Luft zum Atmen. Eine Voraussetzung dafür, dass Ökosystemressourcen in ausreichender Menge und guter Qualität bereitstehen können, ist die Artenvielfalt. Ihre Entwicklung wird bestimmt vom Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen. Diesem Schutz sind wir verpflichtet, auch und vor allem für die nachfolgenden Generationen.
Unsere Ministerin für Landwirtschaft, Barbara OtteKinast, und unser Minister für Umwelt, Olaf Lies, sind seit mehreren Monaten in intensiven Gesprächen mit Akteuren aus der Landwirtschaft und aus dem Natur- und Umweltschutz. Ihr Ziel: Ein gemeinschaftlich-partnerschaftlich, auf Augenhöhe erarbeiteter Konsens für den Arten-, Natur- und Gewässerschutz in Niedersachsen.
Der niedersächsische Weg soll eine breit getragene Vereinbarung sein, damit Artenschutz und Biodiversität für die Zukunft auf eine langfristige und verlässliche Basis gestellt werden können. Landwirtschaft, Naturschutz und Gesetzgeber stehen dabei im Dialog, um gemeinsam Perspektiven zu entwickeln.
Die landwirtschaftlichen Betriebe stellen sich der Herausforderung. Die Kosten für die von der Gesellschaft geforderte Erhaltung von Ökodienstleistungen müssen den Betrieben ausgeglichen werden. Der niedersächsische Weg sucht seinesgleichen. Das ist historisch verankert und kann gerne als Blaupause dienen. Er hilft der Natur - schnell, nachhaltig und langfristig.
Zurück zu Ihrem Antrag. Zusätzliche Anreize für Kommunen und örtliche Initiativen zu schaffen, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, dient der Sache absolut und wird auch bereits an vielen Stellen dieses Landes sehr engagiert umgesetzt. Am 22. Mai ist der Internationale Tag der biologischen Vielfalt. Wenn jeder und jede an oder gerne auch ab diesem Tag nach dem Motto „Was kann ich für unsere Artenvielfalt tun?“ handelt, dann sind wir einen gewaltigen Schritt weiter.
In dem Sinne noch einmal zurück zum Antrag. Dieser ist in vorauseilendem Gehorsam durch die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen umgesetzt, ja mehr sogar: Mit dem niedersächsischen Weg geht Niedersachsen weit über Ihre Forderungen hinaus.
Sie möchten Ihren Antrag im Ausschuss beraten. Das tun wir gerne. Die Mitberatung im Umweltausschuss haben Sie bereits empfohlen. Dem schließen wir uns an.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich der Kollege Christian Meyer zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich danke der FDP. Wer hätte das gedacht! Die FDP bringt das Thema Artenschutz und Vielfalt ein und betont auch die Bedeutung, die dieses Thema für uns hat. Von daher ist das eine Grundlage, auf der man in Niedersachsen auch eine Ampelkoalition hätte bilden können. Aber diese Chance hat die FDP ja vergeben.
Der Antrag enthält sehr viele hehre Worte und Aussagen zu freiwilligen Maßnahmen, die man natürlich ergreifen kann. Aber was fehlt: Wir brauchen natürlich auch bessere Gesetze. Wir müssen natürlich auch ein neues Naturschutzgesetz und ein neues Wassergesetz haben, und es reicht nicht, nur auf Freiwilligkeit zu setzen, weil wir das gewaltige Artensterben, das wir weltweit haben, das wir in Europa haben, das wir in Niedersachsen
Wir haben schon viel diskutiert, wir haben hier auch schon viele Anträge zum Thema Insektensterben, teilweise gemeinsam, verabschiedet. Aber es fehlt an den Taten, dass wir auch wirklich etwas leisten. Deshalb glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir das Thema weiter diskutieren. Aber wir müssen eben auch schauen, was bei den Beratungen über das Naturschutzgesetz und das Wassergesetz herauskommt. Ich schließe mich den Worten des Nabu-Chefs Buschmann an, der gesagt hat: Am besten wäre es, wenn die Landesregierung den Gesetzestext des Volksbegehrens übernehmen würde. Dann könnten wir schnell und wirksam unsere Natur schützen.
Von daher kann ich nur appellieren: Wer die Entwicklung hin zu wirksamem Schutz unserer Natur beschleunigen will, der unterschreibt jetzt auch gerne das Volksbegehren. Damit kann man genügend tun, um Artenschutz zu machen.
Die Landesregierung ist natürlich nicht davon abgehalten, gleichzeitig ihre Hausaufgaben zu machen und z. B. die anstehenden Regelungen für die FFH-Gebiete umzusetzen. Dort, beim Naturschutz, sind wir in Niedersachsen weiterhin Schlusslicht. Das Vertragsverletzungsverfahren
Ich glaube aber, dass wir auch in Corona-Zeiten merken, wie wichtig eine intakte Natur ist, wie wichtig Artenvielfalt ist; denn unsere Lebensgrundlage ist das einzige, worauf wir nicht verzichten können. Wenn das Ökosystem nicht mehr in der Lage ist, uns zu ernähren, weil es keine Bestäuber und keine Lebensgrundlagen mehr gibt, weil die Meere überfischt werden und weil sie zu viel Plastikmüll enthalten, haben wir ein Riesenproblem. Deshalb ist der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen nicht nur in Niedersachsen und im Bund Verfassungsauftrag, sondern es müssen endlich Taten folgen - und nicht nur schöne Worte, wie sie in diesem Antrag stehen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Gemeinschaftlicher und partnerschaftlicher Schutz der Artenvielfalt auf Augenhöhe“. Ein guter Antrag mit einem sinnvollen Inhalt. Ganz besonders wichtig sind die Worte „partnerschaftlich“ und „auf Augenhöhe“. Ich glaube, es ist der richtige Ansatz, dass man miteinander spricht, miteinander Vereinbarungen findet, aber keine grünen Zwangsszenarien verfolgt, wie sie Herr Meyer eben schon wieder voller Freude verkündet hat, sondern es geht tatsächlich um Vernunft und um das Reden miteinander.
Artenvielfalt ist eine Voraussetzung für eine gesunde und lebenswerte Natur. Neben veränderten Lebensbedingungen ist natürlich der Eingriff des Menschen in die Umwelt ein wichtiger Faktor für die Gefährdung oder das Verschwinden von Arten. Wie bei vielen Dingen im Leben stellt man auch hier fest: Forderungen stellen viele, machen sollen es die anderen. Wertschätzung kommt nicht vor.
Die Forderungen in Ihrem Antrag sind sinnvoll und vernünftig. Zu Recht mahnen Sie an, dass verschiedene Protagonisten, die alle auf unterschiedliche Art und Weise am gleichen Ziel arbeiten, mehr auf die Gemeinsamkeiten ihres Tuns und nicht auf Differenzen schauen sollten. Das ist schwierig, gerade dann, wenn es zu Interessenkonflikten kommt.
Landwirte leisten unglaublich viel im Bereich der Landschaftspflege und beim Artenschutz. Trotzdem dient ihr Betriebszweck natürlich der Herstellung von Nahrungsmitteln. Das wiederum missfällt einigen Umweltverbänden, die die landwirtschaftliche Produktion kritisch sehen.
Stadtbewohner haben zum Teil recht verklärte Vorstellungen vom Landleben und darüber, wie Natur- und Artenschutz aussehen soll. Das sieht man z. B. an der Wolfsproblematik.
Neben den verschiedenen Protagonisten kommen natürlich auch zusätzliche Konflikte, z. B. der Schutz konkurrierender Arten, zum Tragen.