Protocol of the Session on May 13, 2020

Herr Abgeordneter Bode, vielen Dank.

Ich verstehe die erste Frage so, dass eine Hochzeit sich im Rahmen der 20er-Regelung bewegt - also 20 Teilnehmer beispielsweise an einer kirchlichen Hochzeit teilnehmen - und dass man danach mit einer größeren Zahl von Personen - beispielsweise 30 Personen - essen geht. Dahinter steht die Frage: Müssen die sich jetzt alle einzeln anmelden und reservieren - oder als zwei Hausstände, die es ja dürfen -, oder kann die Hochzeitsgesellschaft, ergänzt um 10 Personen, die die Kirche nicht besucht haben, in ein Hotel gehen?

Ja, das funktioniert, weil ja sichergestellt ist, dass nur zwei Hausstände an einem Tisch sitzen und die Gesamtgesellschaft mit der gebotenen Distanz das Essen einnehmen kann.

Die zweite Frage betraf die rechtliche Grundlage möglicher Schadensersatzansprüche. Diese Ansprüche beträfen nur dann das Land, wenn unsere Verordnung für rechtswidrig erklärt würde, was bisher nicht geschah. So habe ich mir das gerade noch einmal bestätigen lassen.

Der Hintergrund der Frage des Abgeordneten Bode ist folgende Situation - so weit hat der Abgeordnete nicht ausgeholt; aber ich habe, wenn ich es richtig zusammenbringe, im Wirtschaftsausschuss schon versucht, dahin gehend zu antworten -: Ein Hotel wurde beispielsweise für Ende Mai gebucht. Aber wir erlegen dem Hotel auf, nicht mehr als 50 % der Zimmer zu belegen. Wenn diese Auflage so käme, müsste ein Hotelbesitzer, der nicht alle seine - gegriffen: zehn - Zimmer vermieten kann, sich für fünf Kunden entscheiden. Diese Entscheidung könnte er dadurch begleiten, dass er mit den anderen Kunden Kontakt aufnimmt, ihnen einen Gutschein anbietet und sie einlädt, zu einem späteren Zeitpunkt zu kommen.

Dahinter steht die Kernfrage: Was geschieht, wenn ein Kunde auf seinen Urlaub zu dem gebuchten Zeitpunkt - mal gesetzt und gegriffen: ab dem 29. Mai - klagt? Gegen wen richtet sich dann sein Rechtsanspruch auf Schadensersatz? Gegen den Hotelier oder gegen das Land?

Dazu habe ich im Ausschuss ausgeführt, dass nach meiner Rechtsauffassung - bisher bestätigt durch das Wirtschaftsministerium; aber wir lassen gerne noch einmal alle denkbaren Varianten und Möglichkeiten durchprüfen - die Rechtsverordnung des Landes, die bisher als rechtmäßig gilt, den

Hotelier dazu zwingen würde, eine solche Auswahlentscheidung vorzunehmen. Daher ließe sich im Zweifelsfall kein Schadensersatzanspruch gegen den Hotelier herleiten, sondern möglicherweise einer gegen das Land - indirekt, wegen der von uns erlassenen Verordnung. So habe ich mich im Wirtschaftsausschuss geäußert. An dieser Einschätzung hat sich bisher nichts geändert; meine Juristen haben es so bewertet.

(Jörg Bode [FDP]: Welche Rechts- grundlage löst den Schadensersatz- anspruch aus?)

- Die Rechtsgrundlage wäre letztendlich, dass das Land eine Rechtsverordnung erlassen hätte. Sie wäre ausschlaggebend dafür, dass der Hotelier durch das Land gezwungen wäre, Zimmer nicht zu vermieten, und mit Schadensersatzansprüchen überzogen würde. So haben wir es hergeleitet.

Aber wir können es im Einzelfall auch gerne noch einmal nachprüfen. Ich frage gleich noch einmal nach, ob es dazu wirklich einen ganz konkreten Paragrafenbezug gegeben hat. Aber ich glaube, ich habe das ganz ordentlich dargelegt.

(Jörg Bode [FDP]: Ja, der Paragraf würde mich interessieren!)

- Okay, den Paragrafen liefere ich nach.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Aber wir sollten es hier mit Rechtsberatung nicht übertreiben. Dafür gibt es bestimmte Berufsstände.

(Zuruf von der SPD: Das sagt der Ju- rist! - Jörg Bode [FDP]: Ich darf fra- gen, was ich will!)

Die nächsten zwei Zusatzfragen kommen von den Grünen. Frau Kollegin Viehoff, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe folgende zwei Fragen:

Erstens. Wie will die Landesregierung gewährleisten, dass die Gesundheitsvorsorge in den Tourismusgebieten sichergestellt ist, ohne dass es zu neuen, regionalen Shutdowns und einem erneuten Stopp des Tourismus kommt, der - wie wir gehört haben - letztendlich die größte Katastrophe für den Tourismus in Niedersachsen wäre?

Zweitens. In der Presse wurde kommuniziert, dass Mieter von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen, die positiv getestet werden oder Kontaktpersonen sind, ihre 14-tägige Quarantäne in besagtem Ferienhaus, in besagter Ferienwohnung verbringen müssen. Die Frage ist: Wer kommt für die Kosten während der Quarantäne auf, wenn die Feriengäste das Ferienhaus oder die Ferienwohnung nur für eine Woche gemietet hatten, aber trotzdem 14 Tage bleiben müssen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin.

(Zwei Mitarbeiter der Landtagsverwal- tung desinfizieren das Saalmikrofon)

Bitte!

Sehr verehrte Frau Abgeordnete Viehoff, liebe Eva, einem aus Gründen der Gesundheitsvorsorge zu verhängenden regionalen Shutdown vorzubeugen, ist Aufgabe aller öffentlichen Behörden, insbesondere der regionalen Gesundheitsämter.

Ich will die Antwort um einen Satz erweitern, der mir gerade in letzter Zeit sehr häufig von der Zunge geht und der mir wirklich wichtig ist - ich glaube, das ist uns allen gar nicht ausreichend bewusst -: Jeder einzelne Lockerungsschritt, den wir jetzt in Niedersachsen gehen, fordert von uns allen - von den Hotelbetreibern, von den Gastronomen, von den Vermietern von Ferienwohnungen, von wem auch immer - ein höheres Maß an Eigenverantwortung als zu Beginn des Shutdown, als auf staatliche Anordnung alle Systeme heruntergefahren wurden.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich glaube, das ist ein Stück weit Eigenverantwortung. Wir können nur durch die Lenkungsmaßnahmen - Belegungseinschränkungen, Siebentageregelung für die Inseln - - - Die Inseln - Frau Janssen-Kucz weiß das - haben das ausdrücklich - - -

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Das ist doch Wahnsinn! An- und Abreise - alles an einem Tag! Und dann haben wir geballte Cluster!)

Wir sind jederzeit - - -

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Das passiert genau so! Ulf, du hast das doch gesehen! - Unruhe)

Ich darf um Ruhe bitten!

Frau Janssen-Kucz, wir sind jederzeit bereit, mit Vertretern der Inseln zu reden.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Ge- nau! Und mit den Landkreisen!)

Ich habe schon zur Kenntnis genommen, dass es an den Fähren Schlangen und mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit Unterschreitungen der gebotenen Abstände gegeben hat. Darauf wird zu achten sein. Wir treffen diese Gesundheitsvorsorge.

Sie fragten ja: Was ist dann mit einem regionalen Shutdown? - Am Beispiel der Inseln will ich es einmal festmachen: Es ist insoweit ein regionaler Pandemieplan - jeweils einzeln durch die Bürgermeister der Inseln in Abstimmung mit den jeweiligen Landkreisen - aufgestellt worden, der so weit geht, dass für den Fall, dass die ärztlichen Kapazitäten auf einer Insel für einen COVID-Patienten nicht ausreichen, ein Hubschraubertransport vorgesehen ist. In dem Hubschrauber wird der Infizierte in einem Kokon transportiert, sodass der Hubschrauber hinterher sofort weitergenutzt werden kann. Das Ganze ist also hochdesinfiziert, steril usw. Er wird dann auf das Festland gebracht und dann mit den vorhandenen Bettenkapazitäten - ich habe sie auch alle da; bis hin nach Oldenburg; aber auch in den sonstigen Kliniken haben wir ausreichend Bettenkapazitäten, um darauf entsprechend reagieren zu können - versorgt.

Das heißt, die Ostfriesischen Inseln haben nach Rücksprache mit uns und nach der Bitte der Landesregierung, für ein örtliches Pandemiekonzept zu sorgen, auch selbst zu entscheiden, wie es mit dem Tagestourismus ist. Die Frage ist ja: Wie will man es machen? Die Gastronomie wird nur zu 50 % geöffnet, und dann kommen Tagestouristen. Wie voll sollen die Straßen werden? - Deswegen haben wir gesagt: Bitte - Norderney oder wer auch immer - entscheidet anhand der bei euch gegebenen Möglichkeiten selbst über den Tagestourismus! Wir haben den Inseln ausdrücklich diese Sieben-Tage-Regelung gegeben, damit sie etwas

mehr Luft haben. Sieben Tage heißt: sechs Übernachtungen und ein Tag Anreise. Das ist eine Maßnahme, die wir in der Verordnung ausdrücklich so vorgesehen haben. Ich glaube, sie kommt den Inseln sehr weit entgegen.

Von daher gelten unsere Maßstäbe des Gesundheitsvorsorgeplans bzw. des Hygieneplans, den meine Abteilungsleiterin Frau Simon in der letzten Woche in der Pressekonferenz vorgestellt hat, mit den einzelnen Maßnahmen: 1,5 m Abstand, teilweise - bei Sport - sogar 2 m Abstand und in bestimmten Situationen eine Unterschreitung des Mindestabstands mit Maskenpflicht - denken Sie nur an die Fahrschulausbildung!

Wir haben das alles wirklich minutiös durchdacht, und ich wette, Sie werden mit ziemlicher Sicherheit noch viele kleinere Fehler oder Unstimmigkeiten finden, wenn Sie konkret vor Ort eine andere Situation vorfinden.

Zu den Kosten, die möglicherweise durch eine Quarantäne entstehen: Bisher gibt es keine Kostenübernahme durch das Land oder wen auch immer, sondern üblicherweise müsste das im Rahmen der Krankenversorgungs- und Versicherungspflicht wahrscheinlich über die jeweilige Krankenkasse getragen werden. Ich müsste mich jetzt aber noch einmal erkundigen, ob es gegebenenfalls noch spezielle Vereinbarungen in Bezug auf die Kostenträgerschaft gibt.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Es geht auch um die Kontaktpersonen!)

- Ja, das habe ich verstanden. Es geht um die Kontaktpersonen, die sich dann insgesamt in Quarantäne begeben müssen. Aber eine Quarantänemaßnahme ist ja eine durch eine Behörde angeordnete medizinische Maßnahme. Ich könnte mir vorstellen, dass das üblicherweise als Krankenhausleistung gilt.1

1 Im Nachgang zur Plenarsitzung teilt das MW - aufgrund einer Nachtragsinformation des MS - zur Antwort auf die Nachfrage der Abg. Viehoff ergänzend mit:

„Die GKV hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Dazu gehört auch die Krankheitsvermeidung (Präven- tion). Alles, was darüber hinausgeht, ist nicht Aufgabe der GKV. Wenn durch eine Quarantäneanordnung Mehraufwendungen entstehen (z. B. durch Verlängerung des Aufenthaltes in einer Fewo), so ist eine etwaige Kompensation nicht Aufgabe der GKV. Bei angeordneter Quarantäne gibt es einen Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall nach § 56 IfSG. Die Zusatzkosten für das Urlaubsquartier können nicht erstattet werden.“

(Eva Viehoff [GRÜNE]: Wie funktio- niert das denn dann mit dem Bu- chungssystem, wenn die nächsten Gäste kommen?)

Ich gucke mal in Richtung Sozialministerium: Ist das irgendwie abgedeckt? - Ich weiß es jetzt nicht genau. Die Antwort dazu müsste ich der Abgeordneten Frau Viehoff im Zweifelsfall noch schriftlich nachreichen.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Dafür wären wir sehr dankbar!)

Wir sind auf viele Fragen vorbereitet. Auf diese waren wir jetzt nicht vorbereitet.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Dafür sind wir wirklich sehr dankbar, weil die Presse das anders kommuniziert hat!)

- Okay, alles klar. Das arbeiten wir noch einmal auf.