Da es sich bei Gaststättenbetrieben in der Regel um erlaubnispflichtige Gewerbe handelt, wird eine Konzession benötigt. Diese Konzession wird im Gaststättengesetz geregelt. Beantragt wird eine solche Konzession beim zuständigen Ordnungsamt. Gibt es eine Planänderung - die kann schon räumlich vorgenommen werden -, kann plötzlich aus einer Kneipe eine Bar, aus einer Gastronomie ein Restaurant werden. Dieser Betrieb muss dann aber in neuer Form angemeldet werden. Dann muss die Konzession neu auf den Weg gebracht werden.
Weil wir uns genau mit dieser Rechtsproblematik der Einzelfallregelung nicht nur bei einer einfachen Gegenüberstellung Kneipe/Gaststätte auseinandergesetzt haben, sondern am Freitag und am Samstagmorgen auch noch mit dem DEHOGA darüber beraten haben, ob wir hier eine rechtssichere Regelung hinbekommen - der DEHOGA hat auf einer rechtssicheren Basis bestanden -, haben wir am Ende einen intensiven Beratungsprozess sogar noch nach der Ausschussunterrichtung vorgenommen. Wir arbeiten sogar am Wochenende. Wir arbeiten sogar am Sonntag zusätzlich, um am Ende eine vernünftige Regelung hinzukommen. Stellen Sie sich das einmal vor, Herr Abgeordneter Bode!
Ich wurde am Samstagmorgen darüber unterrichtet, dass es möglicherweise eine Rechtsauseinandersetzung über diese Formulierung geben könnte; denn Bars sind auch in der neuen Verordnung ausdrücklich verboten. Kneipen mit Speiseangeboten könnten Restaurants sein und Kneipen mit nur Getränken dann tatsächlich eine Bar.
Daraufhin hat man sich in einer Arbeitsgruppe zusammengesetzt: Ist eventuell eine Sonderregelung für Kneipen notwendig und womöglich überhaupt nur rechtsunsicher vorstellbar? - Daraufhin hat mir mein Staatssekretär am Samstagmorgen mit auf den Weg gegeben: Sollte es hier noch einer Nachsteuerung bedürfen, sollten wir noch eine Rechtsschärfung vornehmen, weil diese Unterscheidung allein aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nämlich im Einzelfall vor Ort getroffen werden muss, dann werden wir dies selbstverständlich tun.
Sie stellen das in einen Zusammenhang, die Landesregierung unterrichte morgens im Ausschuss etwas, was am Nachmittag schon nicht mehr gelte. Das Gegenteil ist der Fall! Wir schauen uns jede Rechtsregelung, die wir im Rahmen einer Verordnung auf den Weg bringen, höchst genau an. Insofern finde ich Ihren Vorwurf unpassend und auch unfair gegenüber der Arbeit der Landesregierung.
Herzlichen Dank, Herr Minister Dr. Althusmann. - Weiterhin hat sich für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. Reimann gemeldet. Wir machen kurz den Platz wieder frisch. Dann kann es gleich weitergehen.
(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren das Redepult sowie die Plätze der Schriftführer)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Corona-Pandemie macht es derzeit notwendig, auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen zum Schutz der Menschen in unserem Land anzuordnen, wie wir sie in dieser Form noch nie erlassen haben. Zunächst hat das Land die örtlichen Behörden angewiesen, entsprechende Allgemeinverfügungen zur
Umsetzung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu erlassen. Anschließend hat das Land selbst eine umfassende Allgemeinverfügung erlassen, die inzwischen wieder aufgehoben ist.
Seit dem 9. März wurden über 75 Weisungen und Rechtsverordnungen erlassen. Viele Regelungen sind inzwischen in der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen, die ja gerade auch schon einmal Thema war, zusammengefasst worden. Diese zentrale Verordnung wurde und wird regelmäßig an die aktuelle Lage angepasst, mit großer Sorgfalt und oft unter hohem Zeitdruck, wie gerade auch zum Ausdruck gekommen ist; denn es ist Eile geboten, um Gefahren für Leib und Leben der Menschen in Niedersachsen abzuwenden.
Grundlage für diese Rechtsverordnungen ist § 32 des Infektionsschutzgesetzes. Danach sind die Landesregierungen ermächtigt, zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Gebote und Verbote über Rechtsverordnungen zu erlassen. Das umfasst ausdrücklich auch die Einschränkung von Grundrechten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bundesgesetzgeber hat sich hier also ganz bewusst dafür entschieden, den Landesregierungen ein Instrument in die Hand zu geben, mit dem sie Grundrechte erheblich einschränken können, wenn dies notwendig ist, um Leben und Gesundheit von Menschen zu schützen. Das ist für Rechtsverordnungen gewiss nicht üblich. Diese besondere Konstellation, die Einschränkung von Grundrechten durch eine Rechtsverordnung, ergibt sich aber aus der Eilbedürftigkeit. Auf ein dynamisches Infektionsgeschehen muss eine schnelle Anpassung der Maßnahmen folgen. Dafür ist eine Rechtsverordnung das richtige Mittel. Eine Verordnung ermöglicht es auch, Einschränkungen schnell wieder abzubauen, wenn sie zur Bekämpfung der Infektion nicht mehr notwendig sind. Genau diese Möglichkeit nutzt die Landesregierung. Eine Rechtsverordnung mit Zustimmungsvorbehalt des Parlaments kennt weder das Grundgesetz noch die Niedersächsische Verfassung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Beschluss von Maßnahmen zur Bekämpfung einer übertragbaren Erkrankung als formelles Parlamentsgesetz wäre in der nötigen Kürze der Zeit nicht möglich. Damit würde § 32 des Infektionsschutzgesetzes ins Leere laufen und wirkungslos bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Infektionsschutz, Seuchenabwehr und Seuchenbekämpfung gehören zur Gefahrenabwehr, für die grundsätzlich die Länder die Gesetzgebungskompetenz haben. Für Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Erkrankungen besteht nach Artikel 74 des Grundgesetzes eine konkurrierende Gesetzgebung des Bundes. Mit dem Erlass des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundesgesetzgeber diese genutzt und den Landesregierungen die beschriebenen Kompetenzen in die Hand gegeben. Ich halte das für richtig.
Während hier vorne gereinigt wird, möchte ich darauf hinweisen, dass es Wünsche auf zusätzliche Redezeit seitens des Kollegen Bode, FDP, dann des Kollegen Limburg, Bündnis 90/Die Grünen, und dann noch des Kollegen Dr. Birkner, auch FDP, geben hat. Wir werden gleich versuchen, das entsprechend aufzuteilen. Ich denke, angesichts der Redezeit der Landesregierung sind drei Minuten angemessen. Die könnte sich Herr Bode mit Herrn Birkner fair teilen, oder er nimmt sie ganz in Anspruch. Das würde ich Ihnen überlassen. Sie haben zweimal geredet. Aber selbst wenn Sie dreimal geredet hätten, würden Sie trotzdem jetzt nicht mehr als drei Minuten bekommen, weil ich die Gesamtzeit bewerte. Sie haben insgesamt drei Minuten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann, ich finde es sehr gut, dass Sie sich sehr intensiv mit den Fragen auseinandersetzen, inwieweit es sinnvoll ist, am Samstag mit dem DEHOGA über etwas zu verhandeln, was Frau Reimann bereits am Freitag veröffentlicht hat. Das erschließt sich mir jetzt noch nicht, aber das ist Ihrer Terminplanung geschuldet.
Ich will Ihnen nur eines sagen: Zu der Gaststättenregelung haben Sie sowohl in der Pressekonferenz der Landesregierung als auch im Ausschuss immer gesagt, es komme auf die Konzessionsfrage
an, was darinsteht, ob man Speisen anbieten darf oder nicht. Das hat natürlich dazu geführt, dass nicht nur ich, sondern auch der Kollege SchulzHendel, aber auch alle, die zugehört haben, das geglaubt haben. Der Kollege Schulz-Hendel hat erst heute erfahren, dass Sie seine Hinweise umgesetzt haben; so überraschend war das. Daher wäre eine Information an uns, dass sich etwas ändert, vielleicht gar nicht so schlecht. Aber es kommt auch gar nicht auf uns an.
Ich will Ihnen sagen, was das für Unternehmer bedeutet, die einfach Ihren Interviewaussagen geglaubt haben. Die haben nämlich gesagt: Der Minister hat gesagt, in der Konzession steht, ich darf Speisen verkaufen. Ich habe eine solche Konzession. Ich mache auf, bereite mich darauf vor, kaufe ein etc. - Dann kommt nach dem Erlass der Landesregierung das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt und schließt das Unternehmen, weil sie sagen: Nein, es kommt - ätschi bätsch! - nicht auf das an, was der Minister gesagt hat, was in dieser Konzession steht, sondern wir schätzen jetzt einmal, ob du wohl mehr Speisen oder mehr Getränke verkaufen wirst. In zwei Stunden sind wir wieder da, und dann ist dein Laden wieder zu. - Das löst das nämlich tatsächlich aus.
Am Sonntag gab es noch eine größere Demo vom DEHOGA in Celle, auf der auch über diese Frage diskutiert und immer genau auf das Wort des Wirtschaftsministers vertraut wurde: Die Konzession ist das Entscheidende; so wie Sie es gesagt haben. Das hat sich geändert. Sie haben meinetwegen gute Gründe dafür. Aber im Ergebnis führt das zu einer chaotischen Situation.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, brauchen wir mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei den Regeln, die Sie auf den Weg bringen. Sonst leiden alle darunter.
Vielen Dank, Herr Bode. - Das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Limburg. Wenn Sie möchten, gerne vom Saalmikrofon aus. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Althusmann, ich kann, ehrlich gesagt, Ihre ganz große
Herr Minister, ich weiß ja, dass für Landesregierungen aller Couleur das alte Bruno-Kreisky-Zitat gilt: „Sie glauben gar nicht, wie viel Lob ich vertragen kann.“ Das ist bekannt. Aber zu der Aufgabe einer Landesregierung, eines Ministers, einer Ministerin gehört es auch, Kritik zu vertragen und anzunehmen. Sie haben von dieser Opposition in dieser Plenarsitzung, in der vergangenen und in der davor für ganz viele Maßnahmen viel Lob und Unterstützung in Form von Abstimmungsverhalten erhalten.
Aber Sie haben eben auch an vielen Stellen - auch das müssen Sie annehmen und akzeptieren - berechtigte Kritik bekommen. Es wäre gut, wenn diese Landesregierung die Kritik nicht immer in so einer gewissen Arroganz abtun und sagen würde: Ja, ihr versteht das ja alles gar nicht. Das musste alles ganz schnell gehen, und ihr wollt nur herummäkeln. - Es wäre gut, wenn Sie zumindest in Erwägung ziehen würden, dass diese Kritik berechtigt ist, und Sie Ihre Arbeit, Ihre Politik danach ausrichten würden.
Im Übrigen, Herr Minister, sind es nicht nur FDP und Grüne, die hier Kritik üben, es sind auch Kolleginnen und Kollegen der CDU und der SPD, die in den vergangenen Wochen immer wieder öffentlich - teils aus meiner Sicht berechtigt, teils war ich anderer Auffassung, aber darum geht es ja nicht - Kritik geäußert haben. Hören Sie als Landesregierung auf, egal, welches Ministerium betroffen ist, diese berechtigte Kritik, die geäußert wird, einfach abzutun und wegzuwischen. Nehmen Sie sie in Ihre Arbeit mit auf!
Frau Ministerin Dr. Reimann, auch in Ihren Ausführungen habe ich leider, wie schon vorhin in der Debatte mit den Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, jeglichen Hinweis auf Artikel 25 vermisst. Offensichtlich ist diese Landesregierung der Auffassung, dass sie nicht gezwungen ist, nach Artikel 25 den Landtag über diese einschneidende Verordnung vorab zu unterrichten. Ich würde schon gerne erfahren, warum Sie eigentlich dieser Auffassung sind. Wie sind Sie zu dieser Rechtsauffassung, die ich für sehr gewagt halte,
Die nachträgliche Unterrichtung, die wir im Sozialausschuss von Ihnen oder von Ihrem Haus bekommen, schätze ich sehr, Frau Ministerin. Aber diese Unterrichtungen ersetzen ja nicht die Vorabunterrichtung, die Artikel 25 unserer Verfassung vorschreibt.