Ich bin bei Ihnen, Herr Schulz-Hendel, wenn Sie sagen, dass in den Innenstädten eine Verkehrswende hin zur Elektromobilität erfolgen muss. Ich habe auch gesagt, dass das Auto in den Innenstädten aufgrund des Platzverbrauchs schwierig ist, dass wir das Auto vor allen Dingen in der Fläche brauchen, dass wir gemeinsam den ÖPNV und SPNV ausbauen und dass wir auch die Verkehrswende in Richtung Elektromobilität wollen.
Aber eines müssen Sie auch konstatieren: Sie können hier 100 Mal erzählen, wir brauchen keine Autobahnneubauten oder Autobahnsanierungen. Wenn Sie sich die Verkehrsprognosen im Güterfernverkehr und auch im Autoverkehr angucken würden, dann würden Sie sehen, dass alle anerkannten Institute sagen, dass wir natürlich in den nächsten Jahren, trotz aller Bemühungen, zunehmende Güterfernverkehre und natürlich auch zunehmenden Mobilitätsbedarf bei den Menschen in diesem Land haben werden. Das alles werden Sie nicht nur durch den Schienenverkehr abdecken können.
Ich bin sehr für den Schienenverkehr. Ich bin aber auch dafür, die Verkehrsinfrastruktur Straße, die wir für Wirtschaftsverkehre sehr wohl benötigen, auszubauen.
Deshalb ist Ihr Antrag unter der Nr. 3 schlicht wirtschaftsfeindlich, nicht umsetzbar und auch nicht im Interesse der Menschen in diesem Land.
Vielen Dank, Herr Kollege Henning. - Das Wort für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Jörg Bode. Bitte schön, Herr Kollege!
nen ins Gericht geht - was man aus meiner Sicht in vielen Dingen gut tun kann -, sollte man schon so fair sein, genau zu lesen, was in dem Antrag unter der Nr. 3 tatsächlich steht.
Es steht nämlich mitnichten drin, dass die Grünen gefordert haben, sämtliche Verkehrsprojekte des vordringlichen Bedarfs zu beenden und einzustellen.
Das ist nämlich nur der erste Satz, dann kommt ein Komma, und dann kommt ein „bis“. Die Grünen haben in ihrem Antrag eine neue Überprüfung und Bewertung der Umweltbelastungen des Bundesverkehrswegeplans vorgeschlagen und fordern, so lange, wie sie noch nicht durchgeführt worden sind, die weiteren Planungen auszusetzen, damit es keine Fehlplanungen für andere Umstrukturierungen gibt.
Natürlich kann man diese Neubewertung einfordern. Das ist auch richtig und sinnvoll. Es macht aber keinen Sinn, in dieser Zeit die Arbeit an den Projekten einzustellen, weil es nämlich kein Indiz dafür gibt, dass sich an den Projekten des Bundesverkehrswegeplans etwas gravierend verändern wird. Deshalb macht es zwar Sinn, die Aktualisierung vorzunehmen, aber auch in der Zeit weiterzuarbeiten.
Denn die Menschen erwarten auch, dass Verkehrsprojekte zeitnah realisiert werden und nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden.
Ich denke, man muss fair sein. Denn das, was hier teilweise dargestellt worden ist, steht in dem Antrag der Grünen definitiv nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was steht aber in dem Antrag der Grünen, zu dem man auch sagen muss: Na ja, ob das jetzt etwas ist, was die Menschen in Deutschland wirklich gewollt haben und auch akzeptieren würden, ist doch fraglich?
Der Antrag bezieht sich auf den Bundesverkehrswegeplan. Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Plan, der überregionale Verkehrsbeziehungen und Verkehrswege in Deutschland planen und feststellen soll und der am Ende auch realisiert werden soll. Also: überregionale Verkehrswege in ganz Deutschland.
Die Forderung, die im ersten Absatz des Antrags der Grünen versteckt ist, sieht vor, eine Umstrukturierung, eine neue Mittelverteilung zugunsten des Radverkehrs herzustellen.
Ich weiß nicht, ob wir alle der Meinung sind, dass wir demnächst nach München mit dem Fahrrad fahren. Das würde mir vielleicht gesundheitlich gut tun, aber es würde verdammt lange dauern, bis ich ankomme, und wie es dann mit dem Koffer aussieht, weiß man ja nie so genau.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten da die Kirche im Dorf lassen! Wer sagt, der Bundesverkehrswegeplan sollte auf den Radverkehr ausgerichtet werden, der verkennt komplett die Tatsache, wofür ein Bundesverkehrswegeplan tatsächlich da ist. Darauf sollten wir uns nicht einlassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem Antrag und auch in Ihrer Rede, lieber Kollege Schulz-Hendel, ist suggeriert worden, dass der Bundesverkehrswegeplan Klimaschutz- und Umweltaspekte gar nicht berücksichtige. Es gibt eine standardisierte Umweltprüfung, die vorgenommen worden ist; sie wird auch in Ihrem Antrag erwähnt. Ich möchte nur empfehlen, diese tatsächlich zu lesen.
In dieser Umweltprüfung, die 2016 gemacht worden ist, ist ein großer Schwerpunkt im Bereich Klimaschutz, Anpassung an die Klimaschutzziele
der Bundesregierung. Damals waren das noch nicht die Klimaschutzziele von Paris, sondern es waren die Klimaschutzziele der Bundesregierung, nämlich 40 % bis zum Jahr 2020 - nicht, wie es in Ihrem Antrag steht, bis zum Jahr 2030. Damals war man auf zehn Jahre früher eingerichtet. Ich gestehe Ihnen gerne zu, dass man das anpassen muss, weil wir schon 2020 haben. Das müsste man tatsächlich neu bewerten. Auch die Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 sind in dieser Umweltprüfung schon berücksichtigt worden.
Es ist also nicht so, dass das beim Bundesverkehrswegeplan keine Rolle gespielt hat. Nein, das ist darin. Wenn der Eindruck entsteht, dass alles vergessen worden ist und das ein großes Problem und Risiko ist, dann ist dieser Eindruck schlicht und ergreifend falsch. Wir sollten gar nicht zulassen, dass das hier so im Raum stehen bleibt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es gibt in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aber noch etwas, was ich neben den anderen Dingen, die ich schon erwähnt habe, sehr bedenklich finde.
Hier gibt es ein Verständnis, vor dem wir in der Debatte zu den Klimaschutzgesetzen immer wieder gewarnt haben. Auch wir von der FDP-Fraktion haben - ich glaube, sogar als erste Fraktion im Landtag - eine Änderung der Landesverfassung vorgelegt, um den Klimaschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Inzwischen gibt es auch andere Anträge, das Staatsziel Klimaschutz zu realisieren.
Die Grünen-Fraktion hat gesagt - das spiegelt sich in diesem Antrag wider -, das Staatsziel Klimaschutz soll einen höheren Rang als alle anderen Staatsziele bekommen. Wir lehnen das ausdrücklich ab. Staatsziele sind gleichwertig und gleichrangig. Wenn sie miteinander kollidieren, müssen wir sie miteinander abwägen und ins Verhältnis setzen. Es darf nicht ein Staatsziel über den anderen stehen.
In diesem Antrag, in dem auch über die Notstandsbeschlüsse zum Klimaschutz gesprochen wird, wird der Klimaschutz als Staatsziel höherrangig als alles andere gestellt. Das heißt, Infrastruktur, Wohlstandsentwicklung und Lebensumfeld der Menschen werden sozusagen komplett und ohne Abwägung dem Klimaschutz unterstellt. Das kann nicht im Sinne der Verfassung der Bundesrepublik
(Zustimmung von Jens Nacke [CDU] und Helmut Dammann-Tamke [CDU], die auf den Plätzen der FDP-Fraktion sitzen)
- Ich freue mich natürlich über den Zuwachs in der FDP-Fraktion! Wenn noch ein paar mehr rüberkommen, werden wir noch mehrheitsfähig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich muss man überlegen: Wie kriegen wir die Klimaschutzziele auch im Verkehrsbereich tatsächlich hin?
Lieber Kollege Schulz-Hendel, da ist es halt ein falscher Ansatz, über den Bau der Straßen zu gehen. Der Klimaschutz muss da ansetzen, wo das CO2 entsteht. Natürlich entsteht CO2 auch beim Bau von Verkehrsinfrastruktureinrichtungen. Es entsteht aber insbesondere bei der Verbrennung. Dann kommt es auf die Frage an, welches Antriebssystem man nimmt, also ein alternatives Antriebssystem.
Nehmen wir beispielsweise eine Brennstoffzelle oder Wasserstoff im Schwerlastverkehrsbereich. Wenn wir das auf die Straße bringen, wäre das sozusagen nahezu einen Null-Ausstoß bei der Berechnung des Einflusses auf das Klima. Genauso übrigens hätte auch ein Auto mit Verbrennungsmotor, das mit synthetischen Kraftstoffen betankt wird, einen wesentlich besseren CO2Footprint als beispielsweise ein E-Auto, das immer so gehyped wird, aber vom Klimaschutzwert her gar keine großartige Relevanz erzeugen wird.
Das heißt, wir dürfen nicht beim Bau der Straße ansetzen, sondern wir müssen bei dem ansetzen, was auf der Straße passiert. Der einzig funktionierende Ansatz ist da, was die FDP seit Langem fordert, nämlich auch den Verkehrssektor in den europaweiten CO2-Zertifikatehandel aufzunehmen, und zwar einen echten Zertifikatehandel und nicht so, wie das die GroKo in Berlin mit einer verkappten verfassungswidrigen CO2-Steuer gemacht hat. Nein, ein Zertifikatehandel ist das einzige Steuerungsinstrument, das zu einem klimarelevanten Beitrag auch im Verkehrsbereich führt, und zwar kosteneffizient, sodass sich auch sozial schwächere Schichten auch in Zukunft noch das Autofahren leisten können.
Dafür wollen wir uns einsetzen. Wer Auto fahren und mobil sein möchte, der soll auch Auto fahren dürfen.