Es gibt also - das ist wichtig - keinen Zusammenhang - das ist vorhin auch dargestellt worden - zwischen der Fortschreibung des Abfallwirt
schaftsplans, der Beschreibung - sie dient der Klarstellung - und der Tatsache, ob wir diese Haldenabdeckung nach dem Bergrecht vollziehen. Da gibt es überhaupt keinen Zusammenhang! Das hat mit dem Abfallwirtschaftsplan gar nichts zu tun! Insofern brauchen wir den Abfallwirtschaftsplan nicht zu ändern, sondern wir müssen sehen, mit welchem Verfahren wir agieren.
Das Zweite, was ich ganz wichtig finde, ist, dass es bergrechtliche Anforderungen sind. Ich halte es nicht für redlich, in der Öffentlichkeit ganz bewusst den Begriff der Deponie zu spielen. Das ist keine Deponie. Dann wäre ja ein Lärmschutzwall, den wir an einer Stelle bauen, bei dem man das gleiche Material einsetzen kann, aus Ihrer Sicht auch eine Deponie. Oder ist das dann keine Deponie? - Deswegen muss man an dieser Stelle auch sachlich bleiben.
Das heißt, das Thema Haldenabdeckung ist richtig. Für das Thema Haldenabdeckung können wir nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Material einsetzen, das man eben nicht auf eine Deponie geben muss und übrigens auch nicht geben darf; denn das Ziel ist es ja, nur die Dinge zu deponieren, die wir nicht wieder in den Kreislaufprozess einbringen können. In den Kreislaufprozess einbringen heißt, zu sehen, wie man mit diesem Material, das eben keine Belastung darstellt, an dieser Stelle die Halde abdeckt.
Ich finde, so redlich können wir damit doch umgehen. Es ist einfach nicht anständig, wenn man den Eindruck erweckt, als wäre das sozusagen eine Deponie, als würde dort hochbelastetes Material aufgebracht. Sie können ja gerne dagegen sein. Das ist ja völlig in Ordnung. Aber an dieser Stelle ein Argument zu bringen, das der Tatsache nicht entspricht, um den Menschen zu suggerieren - Sie unterstützen sie dabei in ihrer Sorge, weshalb sie dagegen sind -, dass dort eine Deponie entsteht.
Das ist keine Deponie. Das ist eine Abdeckung, bei der Material recycelt und wieder eingesetzt wird. Wenigstens dieser Sachverhalt sollte doch für uns alle gleich sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Umweltminister Lies, danke für das Zulassen der Zwischenfrage.
Ist Ihnen denn bekannt, dass es sich hier um Bauschutt der Schadstoffklassen bis Z2 handelt, der natürlich auch auf Deponieflächen gelagert werden kann und auch belastetes Material darstellt? Es wurde ja u. a. erklärt, dass die Firma freiwillig darauf verzichtet. Aber theoretisch könnte das sogar Teile von alten AKWs bedeuten.
Nein. Ich meine auch da wieder: Das dürfen wir nicht machen! Ich finde, da haben wir auch eine Verantwortung. Man kann immer gegen etwas sein. Man kann auch aus Prinzip gegen etwas sein.
Man kann eine klare Haltung haben - das finde ich völlig unproblematisch -, aber man darf nicht den Eindruck erwecken, als sei das ein Material, das normalerweise auf eine Deponie gehört. Was auf die Deponie gehört, ist Z3-Material. Dies hier ist Z2-Material, das zur Verwertung dient.
Ich meine, so fair müssen Sie sein. Sie dürfen nicht immer die Tatsachen verdrehen, um das politische Argument zu schärfen, sondern es gilt, den Sachverhalt zu nutzen, um dann klar und redlich entscheiden zu können. Das, meine ich, sollte die politische Grundlage sein.
Nichts anderes wird da verwertet. Noch einmal: Man kann ja trotzdem dagegen sein, und damit habe ich überhaupt kein Problem. Man kann trotzdem sagen: Wir wollen das nicht! - Aber: Das Material, das dort verwertet wird, ist kein Material, das auf eine Deponie kommt, sondern das ist Material, das wir in dem Prozess der Verwertung mineralischer Abfälle einsetzen.
Wissen Sie, da kommt genau das Problem - die Kollegen da hinten lachen schon wieder -: Es heißt irgendwie immer „Abfall“. - Ich stelle seit zweieinhalb Jahren fest, dass der Begriff „Abfall“ auch schwierig ist. Das eine ist Abfall, den ich auf die Deponie bringe. Das andere ist auch Abfall, aber den nenne ich „Abfall zur Verwertung“. Ich finde, das ist schon sprachlich für den Normalbürger schwer nachvollziehbar. Mir ging es übrigens auch so.
Man muss sehr sauber unterscheiden, ob man es in den Verwertungsprozess einbringt - wie z. B. in eine Haldenabdeckung oder in einen Lärmschutzwall - oder ob man es deponieren muss. Um mehr will ich gar nicht bitten.
Man kann dagegen sein. Man kann auch gute Gründe haben, das kritisch zu hinterfragen. Das ist alles legitim. Aber wir müssen bitte sauber, transparent und mit dem richtigen Sachverhalt arbeiten. Was dort entsteht, ist keine Deponie, sondern das ist nach Bergrecht eine Haldenabdeckung. Das Material, das wir einsetzen, ist kein Material, das auf eine Deponie kommt, sondern es ist dort recycelt und sinnvoll eingesetzt. Und selbstverständlich trägt die Maßnahme dazu bei, dass sich der Salzeintrag ins Grundwasser erheblich reduziert.
Es war schon damals als Wirtschaftsminister mein Ansatz, das voranzubringen, und ich trage diese Einstellung auch als Umweltminister weiter. Uns muss es darum gehen, den Salzeintrag zu reduzieren. Eine andere Alternative als eine sinnvolle Abdeckung gibt es nicht. Deswegen ist es klug, diesen Weg konstruktiv und konsequent zu gehen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt jetzt zwei Wortmeldungen auf zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. 90 Sekunden, Frau Byl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Byl, lassen Sie sich nicht irritieren! Die Anzeige der Uhr vor Ihnen stimmt nicht. Auch bei Ihrem vorherigen Redebeitrag haben Sie nicht 30 Sekunden überzogen. Plötzlich stehen auf der Uhr 3:06 Minuten. Das hat höchstwahrscheinlich mit dem Hoch- und Herunterfahren des Systems zu tun. Wir schauen auf unsere Uhr.
Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann seien Sie doch bitte auch so fair und geben Sie zu und benennen Sie ganz offen, dass es sich um Bauschutt handelt - das wollten Sie ja dort draußen auch schon wieder nicht zugeben -, und zwar bis zur Schadstoffklasse Z2. Das heißt z. B. mineralölbelastet oder herbizidbelastet. Das ist nicht gar nichts, sondern das ist genau das.
Wie gesagt, die Haldenabdeckungen lösen das Problem nicht. Das Grundwasser wird weiter belastet. Die Belastung sinkt zwar, aber wir schaffen uns eine Ewigkeitslast. Die Belastung sinkt, wird aber in die Ewigkeit fortgeführt, ohne dass wir eine reelle Chance haben, dann noch etwas dagegen zu machen oder überhaupt erst einmal an bestimmten Standorten zu gucken, wie stark dort die Belastung ist.
Meine Fraktion geht davon aus, dass die Menschen gerade an den Standorten ein sehr großes Interesse daran haben, genau zu wissen, wie hier abgestimmt wird, gerade auch von ihren direkt gewählten Abgeordneten. Daher beantrage ich für die Fraktion der Grünen hiermit eine namentliche Abstimmung über diesen Antrag.
Vielen Dank. - Ebenfalls zusätzliche Redezeit für die Fraktion der FDP hat der Abgeordnete Bode. 90 Sekunden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Lies, nein, Sie haben mich schon richtig verstanden. Das betrifft auch das, was ich über das LBEG gesagt habe.
In der Tat habe ich vor Ort dafür geworben, dass in diesem Verfahren das LBEG als eine neutrale Behörde anerkannt wird, die die Bürgerinteressen wirklich abwägt etc. Ich habe auch bei der Landesregierung und beim Präsidenten des LBEG dafür geworben, dass das LBEG dieses Verfahren wirklich so führt.
Die Bürgerinitiativen haben mich teilweise dafür ausgelacht, wie ich glauben könnte, dass das passieren würde, und waren bei der öffentlichen Anhörung selber überrascht, dass das LBEG exakt mit dieser von uns allen gewünschten Position aufgetreten ist.
Das Problem ist nur, dass, nachdem die Bürger, die Kommunen, weg waren, das LBEG alles das, was dort in der öffentlichen Anhörung versprochen worden ist, nicht nur nicht mehr eingehalten hat, nicht mehr umgesetzt hat, sondern tatsächlich genau das Gegenteil getan hat.
Heute treten das LBEG und K+S in diesem Zusammenhang quasi wie der große und der kleine Bruder auf. Das heißt, die Wirkung in der Öffentlichkeit - ich kann sie ja nur beschreiben; ich kann ja nur über die Wirkung reden - ist genau so, wie ich sie beschrieben habe. Das finde ich sehr ärgerlich und sehr bedauerlich.
Denn wenn die Gesellschaft kein Vertrauen mehr in ehrliche und offene Planfeststellungsverfahren hat, passiert genau das, was Minister Althusmann und auch der Ministerpräsident immer kritisieren. Dann werden Planfeststellungsverfahren bis zum Ende beklagt. Es wird um Kleinigkeiten prozessiert, weil schlicht und ergreifend das Grundvertrauen in einen neutralen Mittler nicht mehr da ist. Das ist aus meiner Sicht in diesem Verfahren „mustergültig“ gewesen. Denn wie wollen Sie, Herr Minister Althusmann, es eigentlich erklären, dass jedes Mal, nachdem ich eine Kleine Anfrage zum Kaliberg einreiche und Sie sie vom LBEG beantworten lassen, die Begründung für den Zustand des Kalibergs vom LBEG geändert wird? Bis zum
heutigen Tag ist weder die erste Aussage noch die zweite oder die dritte von Bestand gewesen, sondern man musste immer erklären: Oh, haben wir uns geirrt, es ist doch anders!
- und weigert sich, eine Bohrung zu machen, um das feststellen zu lassen. Das finde ich verwerflich.
Ich danke Ihnen. - Ebenfalls zusätzliche Redezeit für die CDU-Fraktion nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Bäumer beantragt. Bitte! Ebenfalls 90 Sekunden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Politiker müssen aufpassen, was wir in dieser Debatte sagen. Das, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Bode, erweckt bei den Menschen draußen das Gefühl, dass man es beim LBEG mit einem Kasper zu tun habe, der von Marionetten aus der Wirtschaft geführt wird.
Wenn wir Politiker anfangen, diesen Eindruck zu erwecken, wenn wir unsere Institutionen, unsere Behörden so kaputt machen, dann müssen wir uns doch nicht wundern, wenn wir beim nächsten Mal, wenn wir in anderer Konstellation regieren, erleben, dass die Menschen diesen Behörden nicht mehr vertrauen. Wir haben die Aufgabe, diesen Behörden den Rücken zu stärken; sonst werden wir am Ende scheitern.