Protocol of the Session on February 25, 2020

Insoweit bin ich gespannt auf die Ausschussberatungen, in denen wir das alles so umsetzen können, damit das ganze Projekt vernünftig, in geregelten Bahnen und im Endeffekt zur Befriedigung aller durchgeführt werden kann.

Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)

Danke. - Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Susanne Menge [GRÜNE]: Eine per- sönliche Erklärung!)

- Frau Menge möchte eine persönliche Erklärung abgeben. - Ich glaube, es ist Ihnen bekannt, was persönliche Erklärungen bedeuten. Bitte halten Sie sich daran!

Ja. - Ich möchte nur sagen, dass Braunschweig die zweitgrößte Stadt ist. Ich hatte mich versprochen.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN, bei der SPD und bei der FDP)

Sehr geehrte Frau Menge, für diese Klarstellung hätten Sie sich gern noch zusätzliche Redezeit geben lassen können;

(Heiterkeit)

denn ich glaube, das schweifte etwas ab von einer persönlichen Erklärung. Aber die Braunschweiger werden für diese Klarstellung sehr dankbar sein.

Uns liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, und wir kommen damit zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gegenstimmen sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Die sehe ich ebenfalls nicht. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig so überwiesen worden.

Jetzt kommen wir zu dem vorgezogenen Tagesordnungspunkt 9. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Verbot der Hizb Allah und der ihr zuzurechnenden Vereine - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/5055 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/5701

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir steigen jetzt in die Beratungen ein. Zu Wort hat sich zunächst der Abgeordnete Jens Ahrends gemeldet. Bitte!

Frau Präsidentin, ich danke Ihnen. - Meine Damen und Herren! Im Schatten des Anschlags auf eine Synagoge in Berlin und auf die Synagoge in Halle haben wir hier im November des letzten Jahres über eine Resolution gegen Antisemitismus gesprochen. Antisemitismus darf in Deutschland keine Chance haben - darin sind sich wohl alle Fraktionen einig, und genau das waren hier auch meine Worte.

Der wohl größte Feind Israels ist ohne jeden Zweifel die Hisbollah. Sie macht kein Geheimnis daraus, dass ihr Ziel die Vernichtung des Staates Israel ist. Dabei wird sie vom Iran unterstützt, der die Vernichtung Israels bis zum Jahr 2040 angekündigt hat und zu diesem geplanten Massenmord an den Juden in Teheran und in anderen Städten

große Uhren aufgestellt hat, die den Countdown bis zum Tod der Israelis anzeigen.

Aber auch hier in Deutschland leben HisbollahMitglieder. Sie laden regelmäßig Funktionäre aus dem Libanon zum jährlichen Al-Quds-Tag ein. Auch dieses Jahr musste ein Autosalon diesem AlQuds-Tag weichen - einem Tag, an dem die Eroberung Jerusalems und die Zerstörung Israels regelmäßig gefordert werden. Dort werden antisemitische Parolen skandiert und israelische Flaggen verbrannt.

Durch den Iran unterstützt, verfügt die Hisbollah über etwa 130 000 Raketen, 25 000 Kämpfer plus Tausende Reservisten und hat überall auf der Welt Anhänger, so auch bei uns in Deutschland und in Niedersachsen.

Ich hatte Ihnen seinerzeit die Zahlen genannt. Es sind in Deutschland circa 1 000 Mitglieder und in Niedersachsen circa 150 Personen, die sich zur Hisbollah bekennen und die vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Immer wieder warnt das BKA vor der Gefahr, die von diesen Islamisten ausgeht, so zuletzt im Zusammenhang mit der Tötung des iranischen Generals durch die USA.

Was machen diese Menschen eigentlich hier? - Nun, wie wir aus einer Antwort der Niedersächsischen Landesregierung wissen, sammeln sie Geld, um den bewaffneten Kampf gegen Israel mit Waffen und Sprengstoff zu unterstützen. Die Landesregierung schrieb in ihrer Antwort:

„Insoweit fördern in Deutschland und in Niedersachsen ansässige Vereine damit zumindest mittelbar den bewaffneten Kampf gegen Israel.“

Meine Damen und Herren, ich hatte bereits erwähnt, dass 2004 durch die UNO-Resolution 1559 die Auflösung des militärischen Armes der Hisbollah verlangt wurde. Aber es gibt keinen militärischen Arm, sagt die Hisbollah selbst.

2005 hat das Europäische Parlament festgestellt, dass es eindeutige Beweise für terroristische Aktivitäten der Hisbollah gibt. Ich hatte erwähnt, dass die Hisbollah in den USA, in Kanada, in Israel, in den Niederlanden, in Australien, in Großbritannien und auch in Argentinien verboten ist. Ich erwähnte auch, dass der amerikanische Botschafter Grenell auf einer Tagung im November des letzten Jahres die Bundesrepublik aufgefordert hat, die Hisbollah in unserem Land in Gänze zu verbieten.

Diese Aufforderung unterstützt die AfD mit diesem Antrag, indem wir die Landesregierung auffordern, sich auch auf Bundesebene für ein Verbot der Hisbollah und der ihr zugehörigen Vereine starkzumachen. Auch im Bundestag hat die dortige AfD-Fraktion ein Verbot gefordert, dem bislang nicht nachgekommen wurde.

Aus der Unterrichtung, die wir im Innenausschuss erhielten, ging hervor, dass ein Betätigungsverbot der Vereine hier in Niedersachsen durchaus in Betracht käme. Aber auch dafür wollen Sie sich in Niedersachsen nicht einsetzen.

Mit den 2 Millionen Euro, die die Landesregierung zum Schutz der jüdischen Gemeinden bereitgestellt hat, bekämpfen Sie nur die Konsequenzen Ihrer Politik, aber Sie bekämpfen nicht die Ursachen. Um die Gefahr antisemitischer Übergriffe zu reduzieren, müssen wir Antisemiten aus allen Lagern - rechts, links und islamistisch - bekämpfen. Hier wäre die Gelegenheit gewesen, ein deutliches Zeichen zu setzen, dass Antisemitismus aktiv bekämpft wird. Sie haben diese Chance nicht genutzt.

Ich habe Ihnen vier Minuten lang gute Gründe für ein Verbot der Hisbollah genannt. Ich bitte Sie nun: Denken Sie einfach mal zehn Sekunden lang darüber nach, ob Sie auch nur einen einzigen Grund für den Erhalt der „Partei Allahs“ finden. Ich denke, das wird Ihnen nicht gelingen.

Mit großem Interesse - da bin ich mir sicher - werden Ihre jetzt folgenden Reden auch von den jüdischen Gemeinden beobachtet. Auch dort wird nicht verstanden werden, warum Sie die Hisbollah in Niedersachsen weiterhin uneingeschränkt agieren lassen wollen. Mit diesem Antrag der AfDFraktion auf ein Verbot der Hisbollah wäre Niedersachsen heute ein Stück sicherer geworden.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Eike Holsten. Bitte schön, Herr Holsten!

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine vier Wochen nach unserer Debatte zu diesem Antrag hat der Deutsche Bundestag am 19. Dezember einen Antrag zum Umgang mit der Hisbollah in Deutsch

land - einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und den Kollegen der FDP - mit dem Titel „Wirksames Vorgehen gegen die Hisbollah“ verabschiedet.

Dem Antrag ist bei Enthaltung der drei übrigen Fraktionen im Deutschen Bundestag zugestimmt worden. Dieses Abstimmungsverhältnis spricht in meinen Augen Bände. Offenkundig konnte in der Zielsetzung große Einigkeit hergestellt werden. Deshalb müsste die Debatte hier eigentlich ganz einträchtig laufen.

Nicht nur das Ergebnis, sondern vor allem der Titel des Antrags „Wirksames Vorgehen gegen die Hisbollah“ spricht Bände. Er bringt wunderbar zum Ausdruck, was Aufgabe von regierungstragenden Fraktionen ist: Beschlüsse zu fassen, die wirken und Konsequenzen nach sich ziehen, und nicht solche zu formulieren, die nach außen vielleicht gut aussehen, aber nichts bringen oder die wie in diesem Fall an der Sachlage leider etwas vorbeigehen und den gegebenen Umständen nicht Rechnung tragen.

Es ist schön, dass ein solcher Beschluss gefasst wurde, auf den ich im Folgenden kurz eingehen möchte. Wir haben bereits in den Beratungen im November-Plenum gut herausgearbeitet, dass die Aktivitäten der Hisbollah nicht auf Niedersachsen - woher auch - beschränkt sind, sondern ganz Deutschland betreffen, und es deshalb bundesweite und auch europäische Lösungen braucht, um deren Aktivitäten wirksam Herr zu werden.

Meine Damen und Herren, der Bericht des Verfassungsschutzes geht richtigerweise davon aus, dass die Hisbollah in Deutschland im vergangenen Jahr rund 1 050 Anhänger hatte - Tendenz zu den Vorjahren leicht steigend.

Die Hisbollah ist eine Terrororganisation, die Israel bedroht, die gegen Juden hetzt und Terror gegen Israel finanziert und unterstützt. Dabei ist sie im Bereich der organisierten Kriminalität weit verzweigt. Schwerpunkte der Aktivitäten in Deutschland sind Berlin und Hamburg.

Meine Damen und Herren, eine terroristische Organisation, die das Existenzrecht Israels bestreitet und Israel mit terroristischen Mitteln bekämpft, darf unser Land nicht als Rückzugsort, als Logistik- oder Finanzierungsraum missbrauchen.

Ich habe in meiner Rede im November-Plenum darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung, wo Möglichkeiten hierfür bestanden, bereits Vereinsverbote im Zusammenhang mit der Hisbollah

durchgesetzt hat. Es waren unsere Bundesinnenminister Dr. Schäuble und Dr. de Maizière, die in Form von Verboten auf Strukturen der Hisbollah in Deutschland reagiert haben - Dr. Schäuble 2008 mit dem Verbot des Senders Al-Manar, der Hass- und Hetzpropaganda gegen Juden und das Existenzrecht Israels verbreitete, und de Maizière 2014, als er den Verein „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ auflöste, der finanzielle Zuwendungen an die Hisbollah- eigene Shahid-Stiftung leistete, die dem Gedanken der Völkerverständigung widerspricht.

Dieser Weg soll jetzt mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages aus Dezember konsequent weitergegangen werden, indem wir gegen die Hisbollah ein Betätigungsverbot erlassen. Dieser Weg wird dadurch sehr deutlich unterstrichen, dass die Bundesregierung dem Generalbundesanwalt eine allgemeine Strafverfolgungsermächtigung gegen die Unterstützung der Aktivitäten der Hisbollah in Deutschland erteilt hat.

Allein im Jahr 2018 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 36 Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Hisbollah angestoßen. Das ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass unsere Sicherheitsbehörden die Hisbollah hierzulande im Blick haben und dass sie mit allen Mitteln des Rechtsstaates gegen sie vorgehen.

Deren Arbeit zu erleichtern, dazu mögen auch die Planungen im Bundesjustizministerium beitragen. Der Plenardebatte haben wir entnehmen können, dass § 46 Strafgesetzbuch in dem Sinne verschärft werden solle, dass künftig Antisemitismus als möglicher Grund für eine Strafverschärfung aufgenommen wird. Auch das Verbrennen von Flaggen soll unter Strafe gestellt werden, was im Besonderen die israelische Flagge betreffen würde, die bevorzugt von Hisbollah-Anhängern am Al-QudsTag häufig verbrannt wird.

Wir haben bereits im November-Plenum erörtert, ob die eher künstliche Trennung der Hisbollah in zwei Flügel überhaupt richtig ist. Dass die Bundesregierung jetzt vom Bundestag aufgefordert ist, diese bisherige gedankliche Trennung der Hisbollah in einen politischen und in einen militärischen Arm aufzugeben und auf europäischer Ebene zu einer gemeinsamen Bewertung in der Frage der Listung zu kommen, ist sicherlich ein richtiges Signal, das wir von Hannover aus in dieser Form nicht hätten setzen können.