Im Rahmen dieser Studie waren in vier Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte - also in VTN-Betrieben - in verschiedenen Regionen Deutschlands angelieferte Schweine untersucht worden. Ein wesentliches Ergebnis der Studie war, dass bei mehr als 10 % der angelieferten Tierkörper festgestellte Veränderungen darauf hindeuteten, dass betroffene Tiere vor ihrem Tod länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren.
Weiterhin wurde festgestellt, dass Betäubung und Tötung bei durchgeführten Nottötungen teilweise mangelhaft waren.
Zwischenergebnisse der Studie waren dem ML seinerzeit mitgeteilt worden und in Zusammenarbeit mit den kommunalen Veterinärbehörden und dem LAVES im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle verifiziert worden.
Zeitnah nach Amtsantritt bin ich von meinen Fachleuten umfassend über die Ergebnisse dieser Studie informiert worden. Ich kann Ihnen sagen: Auch ich war von den Bildern, die diese Studie beinhaltet, entsetzt. Es muss davon ausgegangen werden, dass teils erheblich gegen den Tierschutz,
Die Punkte 1 und 2 des Antrags hatte mein Vorgänger bereits im September 2016 angestoßen, indem er das Thema in die Agrarministerkonferenz getragen hat. Auch dort wird eifrig an diesem Thema gearbeitet.
In Punkt 3 des Antrags werden personelle Ressourcen und finanzielle Mittel für die Durchführung von Kontrollen gefordert. Selbstverständlich werden wir uns mit den für die VTN-Betriebe zuständigen Veterinärbehörden darüber austauschen, sobald die routinemäßige tierschutzrechtliche Überwachung in VTN-Betrieben auch rechtlich möglich ist. Vorgesehen ist, dass in den VTN-Betrieben amtliches Fachpersonal eingesetzt wird und nicht Mitarbeiter der Transportunternehmen und der VTN-Betriebe, deren Schulung die Opposition anregt.
Wir halten es für ganz entscheidend, alle Beteiligten für die Problematik zu sensibilisieren. Der Entschließungsantrag sieht lediglich die Schulung von Nutztierhaltern vor. Das scheint mir zu wenig zu sein. Um mehr Tierschutz zu erreichen, müssen nicht nur die Tierhalter, sondern auch die bestandbetreuenden Tierärzte mit ins Boot bzw. in den Stall geholt werden.
Ich habe mich gleich Anfang Januar mit dem Niedersächsischen Bauernverband sowie mit Vertretern der Schweinehalter zu einem ersten Dialog getroffen, und ich treffe mich demnächst mit den Tierärzten. Besagte Studie war dabei ein ganz zentrales Thema. Es herrschte Einigkeit darüber, dass die in der Studie festgestellten Verstöße nicht hinzunehmen sind.
Tierhalter müssen durch Schulung - in Echem gibt es seit vielen Jahren ein gutes Angebot - für einen angemessenen und rechtskonformen Umgang mit kranken und verletzten Tieren sensibilisiert werden.
Durch wissenschaftlich abgesicherte und umsetzbare Handlungsempfehlungen sollen Tierhalter und Tierärzte bei der Entscheidung der Notwendigkeit einer Nottötung von Tieren unterstützt werden. Es sind die Verfahren zur Nottötung weiterzuentwickeln - auch im Hinblick auf Anwendbarkeit unter Tierschutzgesichtspunkten.
Bereits eingeleitet ist die Befassung der Gremien des Tierschutzplans Niedersachsens, denn auch dort gehört die Situation mit in die Thematik.
Sie sehen, die Landesregierung geht das Thema offensiv an, um spürbare Verbesserungen für den Tierschutz zu erreichen. Mit großem Interesse sehe auch ich der weiteren Beratung des vorliegenden Antrages entgegen.
Ich möchte mich an dieser Stelle für die sachliche Debatte und die sachlichen Ausführungen bedanken. Das sind wir diesem Thema schuldig, und das sind wir den tierhaltenden Betrieben in Niedersachsen ebenso schuldig.
Federführend soll der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem so zustimmt, den bitte ich, jetzt den Arm zu heben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Gegenstimmen und Enthaltungen habe ich nicht gesehen. Das war damit einstimmig und ist somit überwiesen.
Bevor wir jetzt in die Mittagspause eintreten, möchte ich gern meine Kolleginnen und Kollegen Präsidiumsmitglieder daran erinnern, dass wir - wie gestern besprochen - gleich zu Beginn der Pause uns alle an der Niedersachsen-Treppe einfinden und das Foto nachholen.
Ansonsten sehen wir uns hier pünktlich um 15 Uhr wieder und fahren dann in der Tagesordnung mit der Behandlung der Eingaben fort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf die Nachmittagssitzung fast auf die Sekunde genau eröffnen. Schön, dass Sie bereits dabei sind.
Tagesordnungspunkt 15: 2. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 18/170 - strittige und unstrittige Eingaben -
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 2. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/170 auf, zu denen kein Änderungsantrag vorliegt.
Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Empfehlung wurde einstimmig gefolgt.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Behandlung der strittigen Eingabe. Ich rufe die Eingabe aus der 2. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/170 auf, zu der der erwähnte Änderungsantrag der FDP vorliegt.
Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in Niedersachsen parteiübergreifend der Auffassung, dass wir mehr Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei einstellen wollen. Darüber besteht in diesem Hause kein Dissens. Es besteht vielleicht ein Dissens darüber, wie das am besten geht, aber es gibt einen Konsens darüber, dass wir bei der Polizei mehr Kolleginnen und Kollegen brauchen, weil die Aufgaben dort in den vergangenen Jahren immer mehr und immer vielfältiger geworden sind und weil die Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen steigt. Wir brauchen bei der Polizei in Niedersachsen händeringend gute Leute!
Nun flattert uns diese Petition auf den Tisch des Hauses - eine Petition von einem jungen Mann, der in Bayern den Beruf des Polizisten erlernt und dort auch schon praktisch als Polizist gearbeitet hat. In Bayern gibt es noch die dreigeteilte Laufbahn. Er ist in Bayern Polizist im mittleren Dienst und möchte gern nach Niedersachsen kommen. Dazu bewirbt er sich bei der Polizeiakademie Niedersachsen, aber dort heißt es, dass er es im Prinzip genauso machen muss wie jeder andere, der bei null anfängt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, genau da liegt der Hase im Pfeffer. Ich würde mir wünschen, dass wir für eine Situation wie diese, dass ein Kollege von der Polizei eines anderen Bundeslandes nach
Niedersachsen kommen will, flexiblere Regelungen bekommen. Das wäre eine wirklich gute Initiative, um mehr Kolleginnen und Kollegen für unsere Polizei zu gewinnen.
Deswegen schlagen wir Ihnen an dieser Stelle „Erwägung“ vor, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen. Wir haben kein Vertrauen darin, dass der Beschluss „Material und Sach- und Rechtslage“ in dieser Angelegenheit etwas ändert.
Wir wissen natürlich, dass in diesem Bereich bestehende Regelungen geändert werden müssen, aber wir halten es auch für erforderlich, diese Regelungen zu ändern, um flexibler zu werden, um z. B. den Zugang zur Polizeiakademie zu ermöglichen oder um die praktische Berufserfahrung eines Kollegen aus einem anderen Bundesland in die Bewertung mit einfließen zu lassen.
Ich wünsche mir, dass wir flexibler werden. Diese Petition ist ein gutes Beispiel für den Weg, den man dafür gehen könnte. Deswegen an dieser Stelle unser Petitum „Erwägung“.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erkläre für die SPD- und nach Absprache auch für die CDU-Fraktion, dass wir bei unserem Votum bleiben.
Dieses Votum heißt „Material und Sach- und Rechtslage“. „Sach- und Rechtslage“ deshalb, weil wir natürlich wollen, dass der Petent ausführlich informiert wird.
Die Sichtweise, die der Kollege Oetjen eben dargelegt hat, kann man natürlich sehr gut vertreten. Wir haben aber auch zur Kenntnis zu nehmen, dass die gesetzliche Grundlage, die wir hier haben, nicht so leicht zu verändern ist, wie sich manche Leute das vorstellen; der Kollegen Oetjen weiß das sicherlich besser als ich. Und als weitere Schwierigkeit kommt hinzu, dass es sich um eine Regelungssituation handelt, die bundesweit, auch
Wir wollen mit unserem Votum bewirken, dass im Blick auf neue Überlegungen - etwa für neue Gesetzesvorhaben - diese Petition zum Anlass genommen wird, auch denjenigen den Zugang zur Polizeiakademie zu ermöglichen, die mit einem anderen Hintergrund als dem, der bisher üblich ist, zur Polizei gehen wollen.
Es gibt in Niedersachsen ein vielfältiges Aufnahmeverfahren. Es gibt sowohl die schulischen Voraussetzungen, aber auch die Voraussetzungen, die sich im berufsbildenden Bereich und, kombiniert mit Erfahrung aus dem Berufsleben, mit schulischer Unterstützung und Weiterbildung darstellen lassen.